Nichtbeachtung des Mindestabstands von 1,5 m an öffentlichen Orten (sofern die örtlichen und räumlichen Gegebenheiten dies zulassen; bei Angeboten mit gesteigerter Atemluftemission mindestens 2,5 m) | 150 € | jede beteiligte Person |
Verstoß gegen das Veranstaltungsverbot | 1.000 € | Veranstalter |
... Teilnahme | 150 | Teilnehmer |
Zusammenkunft von mehr als 10 Personen | 150 - 500 € | Veranstalter |
... Teilnahme | 150 - 500 € | Teilnehmer |
Unerlaubte Öffnung von Einrichtungen oder Betrieben für den Publikumsverkehr | 5.000 € | Inhaber |
Unerlaubte Durchführung von Hafen- und Stadtrundfahrten | 500 - 1.000 € | Inhaber |
... Teilnahme | 150 € | Teilnehmer |
Prostitution | 5.000 € | Verantwortlicher |
Unerlaubte Erbringung sexueller Dienstleistungen | 150 - 5.000 € | Dienstleistender |
Person ohne Maske den Zutritt zum Geschäft nicht verweigert | 500 - 1.000 € | Betriebsinhaber |
Missachtung der Vorgaben zur maximalen Anzahl von Teilnehmern bei einer Veranstaltung | 1.000 € | Veranstalter |
... Teilnahme | 150 € | Teilnehmer |
auf Veranstaltungen zwischen dem Publikum und Bühnen oder Podien, auf denen Darbietungen stattfinden, den Mindestabstand von 2,5 Metern nicht gewährleistet | 150 - 1.000 € | Veranstalter |
Verstoß gegen die Maskenpflicht bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen | 150 € | jede beteiligte Person |
Verstoß gegen Tanzverbot | 150 € | Teilnehmer |
Verstoß gegen das Ausschankverbot für alkoholische Getränke bei Veranstaltungen | 150 - 1.000 € | Veranstalter |
Verstoß gegen die Anzeigepflicht von nichtöffentlichen Veranstaltungen | 1.000 € | Veranstalter |
verbotswidrige Durchführung einer nicht zulässigen Versammlung | 1.000 € | Veranstalter |
... Teilnahme | 150 € | Teilnehmer |
Verstoß gegen die Maskenpflicht | 150 € | jede beteiligte Person |
unzureichende Zugangskontrolle bzw. -überwachung | 500 - 1.000 € (je nach Größe) | Inhaber, Geschäftsführung |
Verstoß gegen ein Verkaufsverbot für alkoholische Getränke von 22 bis 6 Uhr | 500 - 1.000 € (je nach Größe) | Verkäufer |
Verbotswidriger Betrieb von Gaststätten | 5.000 € | Inhaber, Geschäftsführung |
Gewährleistung der Einhaltung des Mindestabstands in Gaststätten (sofern keine Trennwände vorhanden sind) | 500 - 1.000 € (je nach Größe) | Inhaber, Geschäftsführung |
verbotswidrige Öffnung von Tanzlokalen, Diskotheken für den Publikumsverkehr | 1.000 - 5.000 € | Inhaber, Geschäftsführung |
Unerlaubte Beherbergung zu touristischen Zwecken | 5.000 € | Anbieter |
verbotswidrige Bereitstellung von Schlafsälen für mehr als 4 Personen | 5.000 € | Inhaber, Geschäftsführung |
verbotswidrig Wohnraum in Wohngebäuden zu touristischen Zwecken überlassen | 150 - 500 € | Überlassender |
Verstoß gegen die Auskunftspflicht über die Belegung von Sammelunterkünften für Saisonarbeitskräfte | 500 - 1.000 € | Inhaber, Geschäftsführung |
Unerlaubte Veranstaltung von Volksfesten oder Weihnachtsmärkten | 5.000 € | Veranstalter |
Unerlaubter Sportbetrieb | 1.000 - 5.000 € | Verantwortlicher |
... Teilnahme | 150 € | jede beteiligte Person |
Unerlaubter Spiel- und Trainingsbetrieb der Bundesliga | 5.000 - 25.000 € | Anbieter |
Verstoß gegen ein Betretungsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen u. a. bei angeordneter Quarantäne | 300 € | jede beteiligte Person |
Verstoß gegen das Absonderungsgebot nach Einreise aus einem Risikogebiet | 500 - 10.000 € | Ein- und Rückreisende |
... nicht unverzüglich nach der Einreise auf direktem Wege in die Unterkunft bzw. Wohnung begeben | 150 - 3.000 € | Ein- und Rückreisende |
... während der Isolation verbotswidrig Besuch empfangen | 300 - 5.000 € | Ein- und Rückreisende |
... Unterlassen der Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde nach Einreise | 150 - 2.000 € | Ein- und Rückreisende |
... Unterlassen der Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde nach Einreise bei auftretenden Symptomen | 300 - 3.000 € | Ein- und Rückreisende |
... bei Ausnahme vom Absonderungsgebot Unterlassen des Vorlegens oder nicht unverzügliches Vorlegen des Testergebnisses bei der zuständigen Behörde | 150 - 2.000 € | Ein- und Rückreisende |
... Behörde über das Auftreten typischer Symptome innerhalb von 10 Tagen nach der Einreise nicht informiert | 150 - 2.000 € | Ein- und Rückreisende |
als Durchreisender das Landesgebiet nicht auf direktem Wege verlassen | 150 - 3.000 € | Ein- und Rückreisende |
bei der Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art sowie bei dem Betrieb von für den Publikumsverkehr geöffneten Einrichtungen, Gewerbebetrieben, Geschäftsräumen, Gaststätten, Beherbergungsbetrieben, Ladenlokalen oder sonstigen Angeboten mit Publikumsverkehr die Vorgaben zur Verringerung des Risikos einer Infektion mit dem Coronavirus nicht eingehalten (allgemeine Hygienevorgaben) | 500 - 1.000 € (je nach Größe) | jede verpflichtete Person |
Nichtbeachtung des Gebotes, ein Schutzkonzept zu erstellen oder dieses der zuständigen Behörde vorzulegen oder die Einhaltung zu gewährleisten | 500 - 1.000 € (je nach Größe) | jede verpflichtete Person |
Nichtbeachtung des Gebotes, Kontaktdaten zu erfassen, zweckfremde Nutzung von Daten oder unbefugte Überlassung der Daten an Dritte | 500 - 1.000 € (je nach Größe) | jede verantwortliche Person |
Kontaktdaten nicht vollständig oder zutreffend angegeben | 150 € | jede beteiligte Person |
Hallo, wie ist es denn mit dem Autofahren? Ich müßte mein Kind zur Schule fahren, damit er nicht Bus fahren muß. Darf ich denn noch ein anderes Kind mitnehmen? Fahrgemeinschaft und so.
Freu mich auf Rückmeldung.
Liebe Grüße
Manuela
Sehr geehrte Damen und Herren,
für das Wochenende war ein Sightseeingtrip nach Hamburg geplant. Leider können wir jetzt aufgrund der Corona Pandemie nicht nach Hamburg kommen. Wir haben vom 17.-20.4. das City Apartment Hotel in Hamburg gebucht. Das Hotel weigert sich die Unterkunft kostenfrei zu stornieren. Wie ich verstanden habe, darf das Hotel touristisch gar nicht vermieten, somit darf das Zimmer an uns gar nicht angeboten werden und die Unterkunft müsste uns das Zimmer stornieren.
Wie ist die Gesetzeslage hierzu?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Barbara
Hallo Barbara,
unter Umständen können sich derzeit Ersatzansprüche seitens von Touristen ergeben. Diese können entweder über Erstattung oder Gutscheine erbracht werden. Wie es sich in Ihrem Einzelfall genau verhält, können wir an dieser Stelle jedoch nicht bewerten. Wenden Sie sich hierzu im Zweifel an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org