Aktueller Corona-Bußgeldkatalog für das Saarland

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog zu den Corona-Regeln fürs Saarland (Stand: 23.11.2020)

VerstoßSanktionWer muss das Buß­geld zahlen?
Verstoß gegen die Maskenpflicht50 - 100 €betre­tende Per­son
Keine Sicher­stellung des Tragens einer Mund-Nasen-Be­deckung im jeweiligen Verant­wor­tungs­bereichbis 500 €Betrei­ber, Verant­wortlicher
Verstoß gegen die Verpflich­tung, die Kontakt­nach­verfolgung zu gewähr­leistenbis 500 €Betrei­ber, Verant­wortlicher
Verstoß gegen die Verpflich­tung, Betretungs­beschrän­kungen durch­zuführenbis 500 €Betrei­ber, Verant­wortlicher
Betrieb von nicht untersagten Einrich­tungen, Anlagen und Betriebe, Durch­führung von Veran­stal­tungen sowie von Kurs-, Trainings- und Wett­kampf­betrieb im Sport ohne bereichs­spezi­fisches Hygiene­konzept oder ohne Ein­haltung der Vor­gaben des Hygiene­konzeptsbis 2.000 €Betrei­ber, Verant­wortlicher, Ver­an­stal­ter
Verstoß gegen die Kontakt­beschrän­kungen beim Aufent­halt im priva­ten oder öffent­lichen Raumbis 200 €Teil­nehmer
Verstoß gegen das Verbot von Veran­staltungen, die der Unter­haltung oder der Frei­zeit­gestal­tung dienenbis 1.000 €Ver­an­stal­ter
Unbe­fugte Durch­führung von Veran­stal­tungen mit mehr als zehn Perso­nenbis 1.000 €Ver­an­stal­ter
Nicht­anzei­gen einer Veran­staltung 200 €Ver­an­stal­ter
Durch­füh­rung von Ver­anstal­tungen ohne ge­eignete Maß­nahmen zur voll­ständigen Nach­verfolg­barkeit nach Maß­gabe des § 3 zu treffen oder ohne Beach­tung der Auf­lagenbis 500 €Ver­an­stal­ter
Durch­füh­rung einer verbo­tenen Großver­anstal­tung1.000 - 4.000 €Ver­an­stal­ter
... Teil­nahmebis 200 €Teil­neh­mer
Durch­füh­rung von Be­stat­tungen ohne Ein­hal­tung der Beschrän­kung der Per­sonen­zahl bis 200 €Ver­an­stal­ter
Durchf­üh­rung von Gottes­diens­ten und Gebe­ten ohne Ge­währ­leis­tung der aus In­fek­tions­schutz­grün­den ge­bo­ten­en Be­gren­zung der Teil­nehmer­zahl, der Kon­takt­nach­ver­fol­gung nach § 3, der Ab­stands­regeln sowie die beson­deren Schutz- und Hy­giene­rege­lungenbis 500 €Ver­an­stal­ter
Veran­staltung an Versamm­lungen (Stand­kund­gebung) unter freiem Himmel ohne Einhal­tung des Mindest­abstands oder ohne Beachtung infek­tions­schutz­recht­licher Auf­lagen 400 - 800 €Inha­ber
... Teil­nahmebis 200 €Teil­neh­mer
Verbots­widriger Betrieb einer Gast­stättebis 2.000 €Inha­ber
Verbots­widriges Erbringen sexu­eller Dienst­leistungen, verbots­widrige Ausü­bung des Prostitutions­gewerbes200 - 4.000 €Betrei­ber, Erbrin­ger
Verbots­widriger Frei­zeit- und Amateur­sport­betrieb, verbots­widriger Betrieb von Tanz­schulen200 - 1.000 €Trai­ner, Sport­ler, Teil­neh­mer
Wett­kampf- und Trai­nings­betrieb im Berufs­sport bei Ver­stoß gegen eine oder mehrere Aufl­agenbis 2.000 €Ver­an­stal­ter, Trai­ner, Sport­ler
Verbots­widrige Erbrin­gung körper­naher Dienst­leis­tungenbis 1.000 €Betrei­ber
Unter­lassene Schlie­ßung von Insti­tutio­nen und Ein­rich­tungen, soweit sie der Frei­zeit­gestal­tung dienen; Verbots­widriges Anbieten von Frei­zeit­aktivi­täten bis 2.000 €Betrei­ber, Verant­wortlicher
Verbots­widriger Betrieb von Hotels, Be­her­bergungs­betrie­ben und Camping­plätzen sowie die zur Ver­fügungs­stellung jeglicher Unter­künfte zu pri­vaten touris­tischen Zwecken.bis 1.000 €Inha­ber, Betrei­ber
Verbots­widriger Ver­kauf und Ab­gabe von alkohol­haltigen Geträn­ken in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhrbis 500 €Inha­ber, Per­sonal
Beschäfti­gung und Betreu­ung in Einrich­tungen für Menschen mit Behin­derung ohne Vorhal­ten eines Infektions­schutz-, Hygiene- und Reinigungs­konzeptes, ohne Ergreifen geeigneter Maß­nahmen zur voll­ständigen Kontakt­nachver­folgung oder ohne Sicher­stellung des Mindest­ab­standesbis 2.000 €Verant­wortlicher
Unbefugtes Betreten von Einrich­tungen der teil­stationären Tages- und Nacht­pflege bis 1.000 €betre­tende Per­son
Besuch von Einrich­tungen des ambu­lant betreu­ten Woh­nens ohne Besuchs­kon­zept oder unter Ver­stoß gegen Bestim­mungen des Besuchs­kon­zepts
bis 500 €Besucher
Missachtung des Gebots, eine oder mehrere ange­ordnete Maß­nahmen durch Kranken­häuser, Vorsorge- und Rehabi­litations­einrich­tungen zu ergreifen oder sicher­zustellenab 800 €Leit­ung
Hinweis: Die jeweils aktuellste Fassung der Corona-Rechtsverordnung des Saarlandes finden Sie auf dem landeseigenen Portal corona.saarland.de. Leider können wir aufgrund der dynamischen Entwicklungen nicht dauerhaft für die Aktualität der Inhalte auf dieser Seite garantieren.


Im Video: Kann auch wegen einer Maske am Steuer ein Bußgeld drohen?

Video: Maske am Steuer
Dürfen Sie im Auto eine Maske tragen oder verstoßen Sie damit gegen das Vermummungsverbot?

Wie hoch fallen die Corona-Bußgelder im Saarland aus?

Welche Sanktionen sieht der Corona-Bußgeldkatalog im Saarland für Verstöße gegen Kontaktsperre & Co vor?
Welche Sanktionen sieht der Corona-Bußgeldkatalog im Saarland für Verstöße gegen Kontaktsperre & Co vor?

Immer mehr Bundesländer folgen dem Beispiel Nordrhein-Westfalens und erlassen eigens zu den Corona-Maßnahmen Bußgeldkataloge. Auch das Saarland hat einen Corona-Bußgeldkatalog festgesetzt. In diesem finden sich feste Regelbußen, die bei einzelnen Verstößen gegen die Schutzmaßnahmen von den Behörden verhängt werden können.

Diese Regelbußen, wie sie nun auch der Corona-Bußgeldkatalog für das Saarland vorgibt, lassen sich schneller und leichter durchsetzen als die im Infektionsschutzgesetz aufgeführten Bußgeldrahmen. Bei letzteren müsste nämlich zunächst für jeden Einzelfall ein angemessenes Bußgeld gewählt werden.

Weitere Vorteile:

  • feste Bußgeldsätze wirken nahbarer und dadurch potentiell auch abschreckender
  • Polizei und Ordnungsamt können schneller Verstöße aufnehmen und anhand des festen Regelwerks ahnden

Der Grund für den Flickenteppich? Die Umsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen und die Ahndung liegen in den Händen der einzelnen Landesregierungen. Zwar kann die Bundesregierung einen Leitfaden und Empfehlungen vorgeben, diese müssen hiernach aber auch in Landesrecht umgesetzt werden, um wirksam zu sein. Dadurch gibt es auch vereinzelt Unterschiede bei den Geldbußen.

FAQ: Corona-Bußgeldkatalog für das Saarland

Was kostet ein Verstoß gegen die Corona-Schutzmaßnahmen im Saarland?

jeder Person, die gegen die Corona-Kontaktbeschränkungen im Saarland verstößt, kann mit einem Bußgeld bis zu 200 Euro rechnen. Auch ein Verstoß gegen die Maskenpflicht kann schon eine Regelbuße bis 100 Euro nach sich ziehen. Eine Übersicht zu den Ordnungswidrigkeiten und den vorgesehenen Sanktionen gibt die obige Tabelle.

In welchen Bundesländern gibt es ebenfalls spezifische Bußgeldkataloge?

Informationen zu weiteren Bundesländern, die bislang einen eigenen Corona-Bußgeldkatalog erlassen haben, finden Sie hier.

Wozu dienen die strengen Corona-Schutzmaßnahmen im Saarland?

Im Idealfall soll durch Kontaktsperren & Co. die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus verlangsamt werden. Warum das nötig ist, veranschaulicht diese Infografik.

Was kostet ein Verstoß gegen Kontaktverbot, Besuchsverbot & Co im Saarland?

Bußgeldkatalog zu den Corona-Regeln im Saarland: Was droht bei einem Verstoß gegen das Besuchsverbot?
Bußgeldkatalog zu den Corona-Regeln im Saarland: Was droht bei einem Verstoß gegen das Besuchsverbot?

Der Corona-Bußgeldkatalog für das Saarland orientiert sich weitgehend an den Bußgeldsätzen anderer Bundesländer. So liegen Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen mit 200 € Bußgeld je Person ähnlich hoch wie in den anderen Teilen Deutschlands. Beim Verstoß gegen ein Besuchsverbot jedoch fallen die Sanktionen im Corona-Bußgeldkatalog fürs Saarland mit 500 bis 2.000 Euro je Besucher vergleichsweise hoch aus. Eine Übersicht gibt die obige Tabelle.

Beachten Sie dabei jedoch, dass in dem Corona-Bußgeldkatalog für das Saarland lediglich die Ordnungswidrigkeiten erfasst sind. Laut Infektionsschutzgesetz können im Einzelfall Verstöße auch strafbare Handlungen darstellen. Das gilt zum Beispiel für den Bruch einer angeordneten Quarantäne oder Isolationsmaßnahme. In diesen Fällen droht eine Anklage. Bei einer Verurteilung kann dem Beschuldigten eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen.

Was dürfen Sie im Saarland für den Zeitraum der Ausgangsbeschränkungen noch, was nicht? Die Landesregierung des Saarlandes hat eine umfassende FAQ-Seite zum Coronavirus angelegt, in dem die häufigsten Fragen geklärt werden (>>> zum FAQ der Landesregierung Saarland).

Was sollen die strengen Corona-Maßnahmen bewirken?

Ob in Deutschland oder anderen Ländern der Welt: Die meisten Regierungen erhoffen sich von den Einschnitten im öffentlichen Leben, die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen. Dadurch sollen insbesondere die Gesundheitssysteme vor Überlastung geschützt werden. Weshalb die Corona-Schutzmaßnahmen sinnvoll sein können, veranschaulicht die folgende Infografik:

Unsere Grafik zeigt Ihnen, warum Corona-Prävention so wichtig ist.
Unsere Grafik zeigt Ihnen, warum Corona-Prävention so wichtig ist.

Was halten Sie von dem Corona-Bußgeldkatalog?

Neueste Nachrichten zum Infektionsschutzgesetz

Bildnachweise: fotolia.com/Madlen Steiner, fotolia.com/Impact Photography, fotolia.com/Ocskay Bence

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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