Bußgeldkatalog zu den Corona-Regeln fürs Saarland (Stand: 23.11.2020)
Verstoß
Sanktion
Wer muss das Bußgeld zahlen?
Verstoß gegen die Maskenpflicht
50 - 100 €
betretende Person
Keine Sicherstellung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung im jeweiligen Verantwortungsbereich
bis 500 €
Betreiber, Verantwortlicher
Verstoß gegen die Verpflichtung, die Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten
bis 500 €
Betreiber, Verantwortlicher
Verstoß gegen die Verpflichtung, Betretungsbeschränkungen durchzuführen
bis 500 €
Betreiber, Verantwortlicher
Betrieb von nicht untersagten Einrichtungen, Anlagen und Betriebe, Durchführung von Veranstaltungen sowie von Kurs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb im Sport ohne bereichsspezifisches Hygienekonzept oder ohne Einhaltung der Vorgaben des Hygienekonzepts
bis 2.000 €
Betreiber, Verantwortlicher, Veranstalter
Verstoß gegen die Kontaktbeschränkungen beim Aufenthalt im privaten oder öffentlichen Raum
bis 200 €
Teilnehmer
Verstoß gegen das Verbot von Veranstaltungen, die der Unterhaltung oder der Freizeitgestaltung dienen
bis 1.000 €
Veranstalter
Unbefugte Durchführung von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen
bis 1.000 €
Veranstalter
Nichtanzeigen einer Veranstaltung
200 €
Veranstalter
Durchführung von Veranstaltungen ohne geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolgbarkeit nach Maßgabe des § 3 zu treffen oder ohne Beachtung der Auflagen
bis 500 €
Veranstalter
Durchführung einer verbotenen Großveranstaltung
1.000 - 4.000 €
Veranstalter
... Teilnahme
bis 200 €
Teilnehmer
Durchführung von Bestattungen ohne Einhaltung der Beschränkung der Personenzahl
bis 200 €
Veranstalter
Durchführung von Gottesdiensten und Gebeten ohne Gewährleistung der aus Infektionsschutzgründen gebotenen Begrenzung der Teilnehmerzahl, der Kontaktnachverfolgung nach § 3, der Abstandsregeln sowie die besonderen Schutz- und Hygieneregelungen
bis 500 €
Veranstalter
Veranstaltung an Versammlungen (Standkundgebung) unter freiem Himmel ohne Einhaltung des Mindestabstands oder ohne Beachtung infektionsschutzrechtlicher Auflagen
400 - 800 €
Inhaber
... Teilnahme
bis 200 €
Teilnehmer
Verbotswidriger Betrieb einer Gaststätte
bis 2.000 €
Inhaber
Verbotswidriges Erbringen sexueller Dienstleistungen, verbotswidrige Ausübung des Prostitutionsgewerbes
200 - 4.000 €
Betreiber, Erbringer
Verbotswidriger Freizeit- und Amateursportbetrieb, verbotswidriger Betrieb von Tanzschulen
200 - 1.000 €
Trainer, Sportler, Teilnehmer
Wettkampf- und Trainingsbetrieb im Berufssport bei Verstoß gegen eine oder mehrere Auflagen
Unterlassene Schließung von Institutionen und Einrichtungen, soweit sie der Freizeitgestaltung dienen; Verbotswidriges Anbieten von Freizeitaktivitäten
bis 2.000 €
Betreiber, Verantwortlicher
Verbotswidriger Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen sowie die zur Verfügungsstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken.
bis 1.000 €
Inhaber, Betreiber
Verbotswidriger Verkauf und Abgabe von alkoholhaltigen Getränken in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr
bis 500 €
Inhaber, Personal
Beschäftigung und Betreuung in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ohne Vorhalten eines Infektionsschutz-, Hygiene- und Reinigungskonzeptes, ohne Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur vollständigen Kontaktnachverfolgung oder ohne Sicherstellung des Mindestabstandes
bis 2.000 €
Verantwortlicher
Unbefugtes Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages- und Nachtpflege
bis 1.000 €
betretende Person
Besuch von Einrichtungen des ambulant betreuten Wohnens ohne Besuchskonzept oder unter Verstoß gegen Bestimmungen des Besuchskonzepts
bis 500 €
Besucher
Missachtung des Gebots, eine oder mehrere angeordnete Maßnahmen durch Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu ergreifen oder sicherzustellen
ab 800 €
Leitung
Hinweis: Die jeweils aktuellste Fassung der Corona-Rechtsverordnung des Saarlandes finden Sie auf dem landeseigenen Portal corona.saarland.de. Leider können wir aufgrund der dynamischen Entwicklungen nicht dauerhaft für die Aktualität der Inhalte auf dieser Seite garantieren.
Die Corona-Bußgeldkataloge der einzelnen Bundesländer:
Im Video: Kann auch wegen einer Maske am Steuer ein Bußgeld drohen?
Wie hoch fallen die Corona-Bußgelder im Saarland aus?
Immer mehr Bundesländer folgen dem Beispiel Nordrhein-Westfalens und erlassen eigens zu den Corona-Maßnahmen Bußgeldkataloge. Auch das Saarland hat einen Corona-Bußgeldkatalog festgesetzt. In diesem finden sich feste Regelbußen, die bei einzelnen Verstößen gegen die Schutzmaßnahmen von den Behörden verhängt werden können.
Diese Regelbußen, wie sie nun auch der Corona-Bußgeldkatalog für das Saarland vorgibt, lassen sich schneller und leichter durchsetzen als die im Infektionsschutzgesetz aufgeführten Bußgeldrahmen. Bei letzteren müsste nämlich zunächst für jeden Einzelfall ein angemessenes Bußgeld gewählt werden.
Weitere Vorteile:
feste Bußgeldsätze wirken nahbarer und dadurch potentiell auch abschreckender
Polizei und Ordnungsamt können schneller Verstöße aufnehmen und anhand des festen Regelwerks ahnden
Der Grund für den Flickenteppich? Die Umsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen und die Ahndung liegen in den Händen der einzelnen Landesregierungen. Zwar kann die Bundesregierung einen Leitfaden und Empfehlungen vorgeben, diese müssen hiernach aber auch in Landesrecht umgesetzt werden, um wirksam zu sein. Dadurch gibt es auch vereinzelt Unterschiede bei den Geldbußen.
FAQ: Corona-Bußgeldkatalog für das Saarland
Was kostet ein Verstoß gegen die Corona-Schutzmaßnahmen im Saarland?
jeder Person, die gegen die Corona-Kontaktbeschränkungen im Saarland verstößt, kann mit einem Bußgeld bis zu 200 Euro rechnen. Auch ein Verstoß gegen die Maskenpflicht kann schon eine Regelbuße bis 100 Euro nach sich ziehen. Eine Übersicht zu den Ordnungswidrigkeiten und den vorgesehenen Sanktionen gibt die obige Tabelle.
In welchen Bundesländern gibt es ebenfalls spezifische Bußgeldkataloge?
Informationen zu weiteren Bundesländern, die bislang einen eigenen Corona-Bußgeldkatalog erlassen haben, finden Sie hier.
Wozu dienen die strengen Corona-Schutzmaßnahmen im Saarland?
Im Idealfall soll durch Kontaktsperren & Co. die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus verlangsamt werden. Warum das nötig ist, veranschaulicht diese Infografik.
Inhaltsverzeichnis:
Was kostet ein Verstoß gegen Kontaktverbot, Besuchsverbot & Co im Saarland?
Der Corona-Bußgeldkatalog für das Saarland orientiert sich weitgehend an den Bußgeldsätzen anderer Bundesländer. So liegen Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen mit 200 € Bußgeld je Person ähnlich hoch wie in den anderen Teilen Deutschlands. Beim Verstoß gegen ein Besuchsverbot jedoch fallen die Sanktionen im Corona-Bußgeldkatalog fürs Saarland mit 500 bis 2.000 Euro je Besucher vergleichsweise hoch aus. Eine Übersicht gibt die obige Tabelle.
Beachten Sie dabei jedoch, dass in dem Corona-Bußgeldkatalog für das Saarland lediglich die Ordnungswidrigkeiten erfasst sind. Laut Infektionsschutzgesetz können im Einzelfall Verstöße auch strafbare Handlungen darstellen. Das gilt zum Beispiel für den Bruch einer angeordneten Quarantäne oder Isolationsmaßnahme. In diesen Fällen droht eine Anklage. Bei einer Verurteilung kann dem Beschuldigten eine hoheGeldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen.
Was dürfen Sie im Saarland für den Zeitraum der Ausgangsbeschränkungen noch, was nicht? Die Landesregierung des Saarlandes hat eine umfassende FAQ-Seite zum Coronavirus angelegt, in dem die häufigsten Fragen geklärt werden (>>> zum FAQ der Landesregierung Saarland).
Was sollen die strengen Corona-Maßnahmen bewirken?
Ob in Deutschland oder anderen Ländern der Welt: Die meisten Regierungen erhoffen sich von den Einschnitten im öffentlichen Leben, die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen. Dadurch sollen insbesondere die Gesundheitssysteme vor Überlastung geschützt werden. Weshalb die Corona-Schutzmaßnahmen sinnvoll sein können, veranschaulicht die folgende Infografik:
Jana studierte Germanistik, Philosophie und Englischen Literaturwissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.