Unzulässige Zusammenkünfte im öffentlichen Raum | 50 € | jede Person |
Durchführung einer unzulässigen Veranstaltung | 1.000 € | Veranstalter, Geschäftsführung |
Betreiben eines untersagten Gewerbebetriebs, einer untersagten Einrichtung oder eines untersagten Angebots | 1.000 € | Inhaber, Geschäftsführung |
Nicht-Sicherstellung der Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln | 1.000 € | Inhaber, Geschäftsführung |
Nicht-Sicherstellung der Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln oder Zugangsbeschränkungen | 1.000 € | Inhaber, Geschäftsführung |
Beherbergung einer oder mehrerer vom Beherbergungsverbot erfassten Personen | 1.000 € | Inhaber, Geschäftsführung |
Nicht-Sicherstellung der Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln oder der Durchführung einer ordnungsgemäßen und dokumentierten Reinigung | 1.000 € | Inhaber, Geschäftsführung |
Veranstaltung von Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflügen oder vergleichbaren touristischen Angeboten | 1.000 € | Inhaber, Geschäftsführung |
Nicht-Sicherstellung der Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln | 1.000 € | Inhaber, Geschäftsführung |
Nicht-Sicherstellung des Tragens eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes der Reisenden bei Unterschreitung des Mindestabstands | 1.000 € | Inhaber, Geschäftsführung |
Öffnen einer Gaststätte für den Publikumsverkehr | 1.000 € | Inhaber, Geschäftsführung |
Nicht-Sicherstellung der Abstandsbestimmungen oder Verzehreinschränkungen | 1.000 € | Inhaber, Geschäftsführung |
Nicht-Sicherstellung der Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln, der besonderen Abstandsbestimmungen,
des zulässigen Personenkreises an einem Tisch und der Gästeinformationen | 1.000 € | Inhaber, Geschäftsführung |
Öffnung eines Ladengeschäfts | 1.000 € | Inhaber, Geschäftsführung |
Nicht-Sicherstellung der Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln oder Zugangsbeschränkungen | 1.000 € | Inhaber, Geschäftsführung |
Zulassen des Sportbetriebs ohne Vorliegen einer Ausnahme | 1.000 € | Betreiber der Sportstätte |
Nicht-Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstands, der Hygieneanforderungen oder der Begrenzung der Zahl von Sporttreibenden oder Zulassen von Zuschauern | 250 € | Betreiber der Sportstätte |
Nichttragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, ohne dass eine Ausnahme vorliegt, im Gültigkeitszeitraum einer Rechtsverordnung mit festgestellter lokaler Inzidenz | | |
... von mindestens 35 von 100.000 Einwohnern | 50 € | Nutzer, Besucher, Kunde, Reisender, Gast |
... von mindestens 50 von 100.000 Einwohnern | 75 € | Nutzer, Besucher, Kunde, Reisender, Gast |
das ist in ordnung. nur reiche leute (wer sich eine zweitwonung leisten kann) haben den vorteil im ostharz (schön leer) wandern zu dürfen. so können die wohlhabenden unter sich wandern. die armen schlucker können ja in den westharz (auf grund dieser maßnahme etwas voller). hatten wir solche vorteile für reiche nicht schon einmal vor ca30 jahren?