CosmosDirekt-Verkehrsrechtsschutz: Welche Fälle sind abgedeckt?
Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: CosmosDirekt-Verkehrsrechtsschutz
Ja, CosmosDirekt bietet einen Verkehrsrechtsschutz an. Allerdings handelt es sich dabei um eine Zusatzleistung der Autoversicherung. Eine eigenständige Rechtsschutzversicherung für das Verkehrsrecht gibt es hingegen nicht.
Für die Bearbeitung der Rechtsschutzfälle ist die Advocard Rechtsschutzversicherung AG zuständig, die ein Teil der Generali-Versicherungsgruppe ist.
Für eine Verkehrsrechtsschutzversicherung müssen Sie aktuell bei CosmosDirekt mit einem Beitrag in Höhe von 65 Euro pro Jahr (Stand Februar 2023) rechnen. Hinzukommen allerdings die Kosten für die dazugehörige Kfz-Versicherung, welche abhängig von Fahrer und Fahrzeug erheblich variieren können.
Inhaltsverzeichnis:
Welche Leistungen umfasst der Verkehrsrechtsschutz von CosmosDirekt?
Wer sich vor den möglichen Kosten eines Rechtsstreits im Verkehrsrecht absichern will, kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen. CosmosDirekt bietet einen Verkehrsrechtsschutz als zusätzlichen Baustein seiner Autoversicherung an. Separat können Sie diesen hingegen nicht abschließen. Bucht der Versicherungsnehmer ein entsprechendes Paket, kann dieser dadurch unter anderem von folgenden Leistungen profitieren:
- Schadenersatz-Rechtsschutz: Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadenersatz wie Reparaturkosten
- Vertrags-/Sachen-Rechtsschutz: Wahrnehmung von Rechten aus privatrechtlichen Verträgen wie bei einem Kfz-Kaufvertrag oder einer Reparatur
- Steuer-Rechtsschutz: Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wie etwa bei der Kfz-Steuer
- Straf-Rechtsschutz: Verteidigung bei Verstöße gegen Strafvorschriften im Verkehr wie einer fahrlässigen Körperverletzung
- Ordnungswidrigkeits-Rechtsschutz: Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehr wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß
- Verwaltungs-Rechtsschutz: Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Verwaltungsbehörden oder -gerichten wie bei der Abwehr von Einschränkungen der Fahrerlaubnis auf bestimmte Führerscheinklassen
- Opfer-Rechtsschutz: Geltendmachung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld wie nach einem Unfall
Der CosmosDirekt-Verkehrsrechtsschutz erstreckt sich dabei auf den Versicherungsnehmer und alle berechtigten Fahrer sowie etwaige Mitfahrer der versicherten Autos. Der Versicherte profitiert zudem auch als Fahrer fremder Fahrzeuge – wie etwa Mietwagen oder das Auto eines Familienmitgliedes – von der Rechtsschutzversicherung. Eine Absicherung besteht darüber hinaus auch bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr als Fußgänger, Radfahrer, Insasse eines Fahrzeugs sowie Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Kosten für den CosmosDirekt-Verkehrsrechtsschutz liegen aktuell bei 65 Euro im Jahr, wobei diese zusätzlich zum Beitrag für die Autoversicherung anfallen. Zu beachten ist außerdem die Selbstbeteiligung, welche sich auf 150 Euro beläuft. Die Deckungssumme beträgt in Europa eine Million Euro je Rechtsschutzfall, bei Auslandsaufenthalten von bis zu sechs Monaten ist ein Verkehrsrechtsschutz mit einer Summe von maximal 300.000 Euro je Fall abgedeckt. Zusätzlich dazu können Sie auch bis zu 100.000 Euro für eine darlehensweise Bereitstellung von Strafkautionen in Anspruch nehmen.
Bei CosmosDirekt den Verkehrsrechtsschutz kündigen: Worauf kommt es an?
Wollen Sie den Verkehrsrechtsschutz der CosmosDirekt nicht weiter nutzen, müssen Sie diesen form- und fristgerecht kündigen. Ein entsprechendes Schreiben muss dafür schriftlich – entweder per Post oder E-Mail – drei Monate vor Ablauf des Vertrages bzw. des jeweiligen Jahres beim Versicherer eingehen. Dabei beeinflusst die Kündigung der Rechtsschutzversicherung nicht bestehende Kfz-Haftpflicht- oder Kasko-Versicherungen, da es sich dabei um rechtlich selbstständige Verträge handelt.
Unter bestimmten Umständen besteht zudem die Möglichkeit, vom sogenannten Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Beim CosmosDirekt-Verkehrsrechtsschutz ist eine außerordentliche Kündigung zum Beispiel aufgrund einer angekündigten Beitragserhöhung möglich. Gleiches gilt, wenn der Versicherer in einem Rechtsschutzfall den Versicherungsschutz abgelehnt hat, obwohl er zur Leistung verpflichtet ist. In solchen Fällen kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats das Vertragsverhältnis beenden.
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