Dachs überfahren: Welche Vorschriften gelten bei einem solchen Unfall?
Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024
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Wenn Dachse dem Verkehr zum Opfer fallen
Der Dachs ist in unseren Breiten der größte Vertreter der Marderfamilie und vor allem in der Dämmerung sowie der Nacht aktiv. Aus diesem Grund und auch wegen ihrer unterirdischen Bauten bekommen wir diese Tiere, die auch als Erdmarder bezeichnet werden, in freier Wildnis allerdings kaum zu Gesicht. Müssen sie allerdings auf der Suche nach Futter vielbefahrene Straßen überqueren, kann es dazu kommen, dass ein Dachs überfahren wird.
Doch was müssen Autofahrer in einem solchen Fall unternehmen? Sind Sie etwa dazu verpflichtet, eine Kollision mit einem Wildtier zu melden? Und übernimmt eine Versicherung die Schäden am Fahrzeug, die durch einen Unfall mit einem Dachs entstanden sind? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Dachs vom Auto überfahren
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Verhaltensregeln finden Sie hier.
In vielen Bundesländern besteht nach einem Wildunfall eine gesetzliche Meldepflicht. Kommen Sie dieser nicht nach, droht ein Bußgeld.
Ja, bei einer Kollision mit einem Wildtier ist in der Regel die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung für die Regulierung des Schadens zuständig.
Weiterführende Ratgeber zu Unfällen mit Tieren:
Vorschriften für die Kollision mit einem Dachs: Was müssen Autofahrer wissen?
Jeder Autofahrer versucht Zusammenstöße tunlichst zu vermeiden. Dabei geht es nicht nur um mögliche Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern oder bauliche Hindernisse sondern auch um Wildtiere. Aus diesem Grund herrscht nicht selten Unwissenheit, welche Verhaltensweisen für den Fall vorgeschrieben sind, dass ein Fuchs, Marder oder Dachs überfahren wird.
Bei den eben angeführten Tieren handelt es sich um Tierarten, die gemäß § 2 Bundesjagdgesetz zum Haarwild zählen. Daher wertet der Gesetzgeber Kollisionen mit diesen als Wildunfall und schreibt in den meisten Bundesländern eine gesetzliche Meldepflicht vor. Zu verständigen ist bei einem solchen Unfall – unabhängig davon, ob der Dachs verletzt oder tot ist – gemäß der Landesjagdgesetze der zuständige Jäger oder Förster. Kennen Sie dessen Nummer nicht, ist die Polizei der richtige Ansprechpartner.
Wichtig! Im jeweiligen Bundesland besteht nach einem Wildunfall mit einem Dachs eine gesetzliche Meldepflicht? Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, droht gemäß dem Landesjagdgesetz in der Regel ein Bußgeld. Die Geldsanktion kann dabei bis zu 5.000 Euro betragen.
Darüber hinaus gelten, wenn ein Dachs überfahren wurde, die regulären Vorschriften für Unfälle im Straßenverkehr. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt insbesondere folgende Verhaltensregeln vor:
- Anhalten und Unfallstelle absichern
- Versicherung über Unfallfolgen
- Erste Hilfe leisten
- Meldepflicht nachkommen
- Am Unfallort warten
Zusätzlich zu den Vorschriften der StVO und der einzelnen Landesjagdgesetze kann, wenn Autofahrer versehentlich einen Dachs überfahren, auch das Tierschutzgesetz greifen. Denn wird ein Tier verletzt oder muss unnötig leiden, kann dies den Tatbestand der Tierquälerei rechtfertigen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen kann. Aus diesem Grund sollten Sie auch Zusammenstöße melden, nach denen der Dachs vermeintlich unverletzt weitergelaufen ist.
Dachs überfahren: Zahlt die Versicherung für den Schaden am Wagen?
Kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen Auto und Dachs, kann dies auch Schäden am Fahrzeug hinterlassen. Für die Halter stellt sich dann die Frage, wer für die Kosten einer Reparatur aufkommt. Ist der zuständige Förster in der Pflicht? Muss der Autofahrer die Ausgaben selbst tragen? Oder springt vielleicht eine Versicherung ein?
Wird ein Dachs überfahren, handelt es sich um einen Wildunfall und für diesen kommt in der Regel die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung auf. Allerdings verlangen die Versicherer im Vorfeld der Schadensregulierung einen Nachweis für den Zusammenstoß mit dem Wildtier. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Spuren am Fahrzeug, Zeugenaussagen oder aussagekräftige Fotos handeln.
Deutlich mehr Beweiskraft hat allerdings eine sogenannte Wildunfallbescheinigung. Dieses Dokument stellt entweder die Polizei oder der Jäger bzw. Förster als Nachweis für einen Wildunfall aus. Somit ist es nicht nur aufgrund der gesetzlichen Meldepflicht und der Vermeidung von möglichen Bußgeldern sinnvoll, die zuständigen Stellen darüber zu informieren, dass ein Dachs überfahren wurde.