Darf ein Abschleppdienst mein Auto einbehalten?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Haben Abschleppunternehmen ein Zurückbehaltungsrecht?

Darf ein Abschleppdienst mein Auto einbehalten? Bis zur Zahlung schon.
Darf ein Abschleppdienst mein Auto einbehalten? Bis zur Zahlung schon.

Ob aus Unaufmerksamkeit oder Mangel an Alternativen: Nahezu jeder Autofahrer setzt sein Fahrzeug einmal auf einem verbotenen Parkplatz ab. Behindert er dabei den restlichen Verkehr oder blockiert gar eine Feuerwehrzufahrt, erwartet ihn eine böse Überraschung: Das Auto wird abgeschleppt.

Schnell wird klar: Auf den Verkehrssünder kommen teure Forderungen zu: Das Abschleppunternehmen verlangt nämlich die Begleichung der entstandenen Kosten. Wird die Rechnung nicht bezahlt, drohen Unternehmen damit, das Fahrzeug als Pfand zu behalten.

Viele fragen sich an dieser Stelle: Darf ein Abschleppdienst mein Auto überhaupt einbehalten? Mit welchem Recht? In diesem Artikel erfahren Sie, ob und wann ein abgeschlepptes Kfz als Pfand eingesetzt werden kann und wie sich dies rechtlich begründet.

Weiterführende Informationen zur Herausgabe eines zu Unrecht einbehaltenen Autos erhalten Sie im Folgenden ebenfalls.

FAQ: Wenn der Abschleppdienst das Auto einbehält

Ist die Zurückbehaltung der Fahrzeugs durch den Abschleppdienst möglich?

Ja, begleichen Fahrzeughalter die Kosten nicht, können Abschleppdienste das Fahrzeug gemäß wichtiger Urteile zurückbehalten.

Spielt es eine Rolle, ob das Auto privat oder öffentlich geparkt war?

Nein, in beiden Fällen dürfen Abschleppunternehmen die Fahrzeuge bis zur Zahlung einbehalten. So hat auch der BGH geurteilt. Mehr zu diesen Urteilen lesen Sie hier.

Was passiert, wenn das Fahrzeug trotz Zahlung nicht herausgegeben wird?

In diesem Fall sollte Betroffene die Polizei rufen bzw. beim zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung erwirken.

Wer bestellt, muss auch zahlen: Gilt dies auch für Abschleppunternehmen?

Da Inhaber eines falsch geparkten Autos selbst kein Abschleppunternehmen bestellen oder beauftragen, wähnen sich einige Falschparker sicher und verlangen selbstbewusst nach einer Herausgabe des Fahrzeugs – ohne die Kosten zu begleichen.

Umso größer ist die Überraschung, wenn der Abschleppdienst sich rundheraus weigert, das Auto herauszugeben, bis die Rechnung bezahlt wurde. Die deutsche Rechtsprechung haderte einige Zeit mit der Frage der Rechtmäßigkeit dieser Handlung.

Unter anderem wurde die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme seitens der Gerichte mehrfach diskutiert. Da die Höhe der Abschleppkosten in der Regel weitaus geringer ist als der Wert des Autos, liegt ein gewisses Ungleichgewicht vor. Doch rezente Urteile bestätigen, dass die Wirkung des Zurückbehaltungsrechts auf genau diesen unterschiedlich hohen Werten basiert.

Die Gerichte stützen sich hier darauf, dass Betroffene ihr Kfz aufgrund der moderaten Rechnung vergleichsweise leicht auslösen können. Aus diesem Grund darf ein Abschleppdienst ein Auto einbehalten.

Privat oder öffentlich falsch geparkt: Gelten verschiedene Regelungen?

Darf der Abschleppdienst mein Auto einbehalten?
Darf der Abschleppdienst mein Auto einbehalten?

Parken Sie unberechtigterweise auf einem Privatgrundstück, kann der Eigentümer Ihr Fahrzeug abschleppen lassen. In diesem Fall beauftragt also eine Privatperson das Abschleppunternehmen – nicht die Polizei.

Doch auch in dieser Konstellation darf der beauftragte Abschleppdienst das Auto einbehalten – sofern bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.

Mehr als ein BGH-Urteil besiegeln die Frage „Darf ein Abschleppdienst mein Auto einbehalten?”

Zwei Urteile des Bundesgerichtshofs bestätigen das Recht der Abschleppunternehmer, einbezogene Autos so lange nicht herauszugeben, bis die Kosten des Abschleppvorgangs beglichen wurden.

Dabei geht die Rechtsprechung des BGH auf beide Situationen ein – Polizei oder Privatperson beauftragen den Abschleppdienst.

Bereits 2006 bestätigte der Gerichtshof, dass ein Abschleppunternehmen das Auto bis zur Zahlung einbehalten darf, wenn es von einer Polizeibehörde den Auftrag erhalten hat:

Die Beklagte [das Abschleppunternehmen] handele nicht als privater Unternehmer, sondern in Ausübung eines öffentlichen Amtes, indem sie die Herausgabe im Auftrag der Polizeibehörde abgeschleppter Fahrzeuge von der Bezahlung der entstandenen Kosten abhängig mache. […] Mit der Übermittlung der Erklärung der Polizeibehörde an den Halter, an dem Kraftfahrzeug werde bis zur Zahlung der Kosten ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht, übermittle der Unternehmer als Bote nur eine öffentlichrechtliche Willenserklärung der Behörde.“ (BGH, Urteil vom 26. Januar 2006, Az.: I ZR/ 83/03)

In dieser Konstellation handelt ein Privatunternehmen also auf hoheitlichen Auftrag und erwirbt dadurch ein entsprechendes Zurückbehaltungsrecht.

Doch wie sieht die Begründung bei privaten Auftraggebern aus? Hierzu fällte der BGH erst 2011 ein Urteil. Eine Falschparkerin verklagte ein Abschleppdienst auf Nutzungsausfallentschädigung, da sie Ihr Kfz wegen der Einbehaltung nicht benutzen konnte.

Die Beklagte habe zu Recht ein Zurückbehaltungsrecht wegen der ihr abgetretenen Schadensersatzforderung der Supermarktbetreiberin ausgeübt.“ (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2011, Az.: V ZR 30/11)

In diesem Zusammenhang begründet sich das Zurückbehaltungsrecht des Unternehmens also durch die Abtretung des Anspruchs auf Kostenerstattung seitens des Auftraggebers.

Beispiel: Ein Supermarktbetreiber beauftragt ein Unternehmen damit, einen Falschparker von seinem Privatparkplatz abzuschleppen. Der Betreiber hat gegenüber dem Verkehrssünder einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Abschleppkosten. Diesen Anspruch tritt er an den Abschleppdienst ab.

Voraussetzung für das Zurückbehaltungsrecht ist bei einem privaten Auftraggeber also, dass eine Abtretungserklärung vorliegt.

Welche Kosten darf ein Abschleppunternehmen geltend machen?

Habe ich falsch geparkt, darf das Abschleppunternehmen mein Auto einbehalten.
Habe ich falsch geparkt, darf das Abschleppunternehmen mein Auto einbehalten.

Auch, wenn ein Abschleppdienst ein Auto einbehalten darf, bis die Kosten bezahlt wurden, darf er nur bestimmte Posten in Rechnung stellen. Dazu gehören:

  • die reinen Abschleppkosten
  • die aus der Vorbereitung des Abschleppvorgangs entstandenen Kosten

Letzter Punkt betrifft vor allem die Ermittlung des Fahrzeughalters anhand des Nummernschildes. Zusammen ergibt dies in der Regel eine Summe zwischen 150 Euro und 300 Euro.

In einigen Großstädten kümmern sich Unternehmen sowohl um die Überwachung und Kontrolle privater Parkplätze – etwa von Supermarktparkplätzen – als auch um den Abschleppvorgang an sich. Trotz der Zusammenlegung der Aufgaben dürfen auch hier nur die Gebühren verlangt werden, welche durch das spezifische Abschleppmanöver entstanden.

Die laufenden Kosten der Parkplatzüberwachung dürfen somit nicht auf die abgeschleppten Falschparker umgerechnet werden.

Verlangt ein Abschleppdienst von Ihnen unverhältnismäßig hohe Gebühren und droht damit, Ihr Auto einzubehalten, kann Ihnen ein versierter Anwalt bei der Abwehr der unberechtigten Forderungen helfen.

Der Abschleppdienst behält das Auto trotz Zahlung?

Begleichen Sie die Rechnung, muss der Abschleppunternehmer Ihr Auto herausgeben. Weigert er sich, können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung erwirken. An dieser Stelle ist die Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts dringend anzuraten.

Zudem können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung von dem Abschleppdienst verlangen. Dadurch, dass dieser Ihr Auto unrechtmäßig einbehalten hat, konnten Sie es nämlich nicht nutzen.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (23 Bewertungen, Durchschnitt: 4,39 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

34 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Jay
    Am 26. Juni 2024 um 16:45

    So wie ich es lese kann man nach $ 273 BGB Absatz 3 einen alternativen Pfand statt des Autos anbieten, um das Zurückbehaltungsrecht abzuwenden.
    Als Pfand ist laut §232 BGB eine bewegliche Sache geeignet, z.B: könnte das ein Handy sein.

    Die Möglichkeit dazu wird in dem verlinkten Urteil auch explizit erwähnt.

  2. Copper
    Am 17. April 2024 um 15:16

    Was ist die Vorgehensweise, wenn ein Abschleppunternehmer ein verunfalltes Fahrzeug abgeschleppt hat, sich jedoch herausstellt, dass der Halter nicht mehr auffindbar ist (die angegebene Adresse beim Einwohnermeldeamt existiert nicht mehr) und sämtliche Adressen und Kontaktinformationen ins Leere führen? Zudem befindet sich das Fahrzeug, das nun quasi zu einem “Schrotthaufen” geworden ist, immer noch auf dem Betriebsgelände des Unternehmens und verursacht weiterhin Kosten aufgrund seiner Standzeit und Unterbringung, für die niemand zur Verantwortung gezogen werden kann. Welche Maßnahmen kann ein Abschleppunternehmer in einem solchen Fall ergreifen? Das Ziel ist also eher, das Auto als Abschleppunternehmen nicht behalten zu wollen und idealerweise jemanden zu finden, der die Rechnungen bezahlt oder wenigstens das Fahrzeug abholt.

    Danke für etwaige Vorschläge

  3. Angi
    Am 31. Januar 2024 um 17:47

    Hier in einer Straße der … Heimstätte wurde ein Auto abgeschleppt, weil es ca 10 cm über einen abgesenkten Bordstein einer Feuerwehreinfahrt stand. Der Auftraggeber war diese … Heimstätte. Es ist hier allgemein bekannt, dass ein Abschleppunternehmen hier herumgurkt und solche “Falschparker” einfach mitnimmt. Als die Fahrerin des Pkw sah, dass das Auto weg war, erlitt sie einen Nervenzusammenbruch, da nicht einmal alle Polizeidienststellen ihr sagen konnten, wo das Auto ist und was passiert ist.
    Nachdem Sie herausgefunden hat, wo das Auto steht, fuhr sie hin und wollte es wieder wegholen, doch die Abschleppfirma gab es nicht mehr heraus und behauptete, dass sie das Auto erst heraus geben, wenn sie es bezahlt. Rechnungen müssen die keine mehr ausstellen, so dass man das Auto erst auslösen muss und dann rausfahren darf. Das ist Erpressung!!

  4. Fiona
    Am 6. Juni 2023 um 22:00

    Hallo,
    im Artikel heißt es “Voraussetzung für das Zurückbehaltungsrecht ist bei einem privaten Auftraggeber also, dass eine Abtretungserklärung vorliegt.”
    Nun findet ein pfiffiger Abschlepper ein vermeintlich falsch geparktes Auto auf einem Privatgelände schleppt dieses ab und stellt es sicher.
    Zahlung gegen Standort.

    Dabei hat der Grundstückinhaber, also der Rechteinhaber, niemals Kontakt mit dem Abschlepper und diesen weder Beauftragt noch seine Rechte abgetreten, oder vergleichbares.

    Der Abschlepper handelt auf eigenes Ermessen. Was differenziert dies dann von einem Diebstahl?
    Oh bei bussgeldkatalog.org steht ein Auto auf dem Hof, das schleppe ich ab, das hat mich blockiert. Macht 500€.

  5. Ralf M
    Am 31. März 2022 um 15:08

    In Frankfurt hat die (entfernt von der Redaktion)Heimstätte einen privaten Abschleppdienst mit dem Namen (entfernt von der Redaktion) Abschleppdienst beauftragt. In der Wohngegend bei abgesenkten Bordstein für den Müllabtransport abzuschleppen. Der Müll wird immer Dienstags abgeholt doch das Abschleppunternehmen schleppt unter der Woche obwohl kein Müll abgeholt wird in diesen Parkbuchten bei abgelassenen Bordstein ab obwohl nur Dienstags um 14 Uhr seit Jahren den Müll abgeholt wird. Ich sehe hier ein Geschäftsmodell des (entfernt von der Redaktion)Abschleppdienst.

    Ist es rechtens wie die (entfernt von der Redaktion)Heimstätte handelt, dass ein Privatunternehmen auch an Tagen wo kein Müllabtransport stattfinden abscheppt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ralf M

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2022 um 12:11

      Hallo Ralf M.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich am besten an die Stadtverwaltung oder den Ordnungsdienst.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Lichti
    Am 9. September 2021 um 15:58

    2 Fragen

    Was wenn mein Auto im öffentlichen Raum abgeschleppt wurde und der Abschleppdienst NICHT von der Polizei beauftragt wurde?

    Was wenn ich mein Auto gar nicht wiederhaben will sondern der Abschleppdienst das behalten kann?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2021 um 12:26

      Hallo Lichti,

      hierzu liegen uns keine näheren Informationen vor. Der Abschleppdienst kann das Auto einbehalten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht sollte Fragen dieser Art beantworten können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Mark
    Am 31. August 2021 um 15:28

    Kurze Frage zum Artikel:
    Parken im öffentlichem Raum -> von Polizei beauftragt -> muss man bezahlen -> ok
    Parken auf privatem Grund -> von Eigentümer beauftragt -> muss man bezahlen -> ok
    ABER:
    Parken im öffentlichem Raum -> von Anwohner beauftragt -> muss man das dem Abschleppunternehmen zahlen? (kein hoheitlicher Auftrag)
    Dabei gibt es 2 Situationen.
    1. Parken ist verboten (z.B. durch Verkehrsschild)
    2. Parken ist eigentlich erlaubt, aber Anwohner fühlen sich durch parkende Autos belästigt.

    Beispiel:
    In unserer Straße hat ein Anwohner eine Garage gebaut. Der Anwohner hat ein gelbes Schild an seine Garage geklebt “Parken verboten, auch auf der gegenüberliegenden Seite.” ein zweites Schild “widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt.”. Er faucht jeden an, der gegenüber seiner Garage steht. Er selbst stellt sich aber mit seinem Auto dort hin.
    Das Ordnungsamt war auch schon vor Ort und sagt “Parken ist erlaubt, es ist genug Platz da – völlig egal was er für Schilder an seine Garage klebt”.

    Wie verhalte ich mich, wenn ich dort von dem Anwohner abgeschleppt werde und der Abschleppdienst mein Auto nur gegen Geld rausgeben möchte?
    Wie ist die rechtliche Lage bei widerrechtlich abgeschleppten Fahrzeugen?
    Macht eine Anzeige wegen Diebstahls Sinn?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. September 2021 um 12:04

      Hallo Mark,

      Grundsätzlich dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Für Fragen bezüglich des Verkehrsrechts bitten wir Sie einen Verkehrsanwalt hinzu zu ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Gerd W
    Am 8. Mai 2021 um 13:05

    Hallo, hatte eine Panne und einen Abschleppdienst beauftragt. Die Reparatur war mir zu teuer und ich sollte 400,– Euro für Abschleppen und Standgeld bezahlen, bevor ich das Auto wiederkriegen kann. Die habe ich aber nicht und dann heimlich mein Auto mit einem Anhänger abgeholt.
    Kann mir was strafrechtlich passiern?

  9. Gerd W
    Am 8. Mai 2021 um 13:04

    Hallo, hatte eine Panne und einen Abschleppdienst beauftragt. Die Reparatur war mir zu teuer und ich sollte 400,– Euro für Abschleppen und Standgeld bezahlen, bevor ich das Auto wiederkriegen kann. Die habe ich aber nicht und dann heimlich mein Auto mit einem Anhänger abgeholt.
    Kann mir was strafrechtlich passiern?

  10. Anna J
    Am 1. November 2020 um 14:04

    Hallo. Ich bräuchte bitte Hilfe 🙏
    Ich wurde am 30. um 8:10 morgens abgeschleppt weil aus meinem Parkplatz plötzlich eine Baustelle gemacht wurde. Das Schild wurde am 28. um 19 Uhr aufgestellt (laut Zeugenaussage vom Nachbarn, das kann er so genau sagen, weil er sie angesprochen hat und gesagt hat, dass das nicht rechtens ist, angeblich war es ein Notfall aber das stimmt nicht weil die Baustelle schon seit Mai geplant ist und es verschlafen wurde) Das Schild besagt dass das parken ab dem 29. / 6 Uhr morgens verboten ist. Es liegen keine 72 Stunden wie vom Gesetz vorgeschrieben zwischen aufstellen und abschleppen) ich musste unter Erpressung über 300 Euro zahlen, entweder sofort oder es wird jeden Tag teurer.
    Das Abschleppen des Autos war weder bei Polizei noch der Stadt gemeldet, somit wollte die Polizei den Vorfall als Diebstahl anzeigen.
    Ich habe leider keine Rechtsschutz, was kann ich tun?

  11. Andre G.
    Am 3. September 2020 um 22:04

    Hallo,

    kann ich meinen beschlagnahmten Wagen einfach beim Abschleppdienst lassen, wenn ich nicht bereit bin zu zahlen.?
    Ich würde einfach auf dieses Auto dann verzichten, da ich es so wie so für kleines Geld verkaufen wollte.

  12. Kristina
    Am 22. Juni 2020 um 8:41

    Darf die Polizei den Abschleppdienst rufen, obwohl ich mein Fahrzeug selbst abschleppen lassen könnte von einem Bekannten? Gibt es hierzu ein Gesetz, dass dies der Polzei erlaubt? Das Fahrzeug ist noch fahrfähig gewesen! Wer trägt jetzt die Kosten vom Abschlepper?

  13. Annette
    Am 16. April 2020 um 17:57

    Mein Sohn hat heute gegen ca 17hr vor dem Haus das Auto abgestellt gehört alles der Vinovia um meine Einkäufe und Bohren zu erledigen als er gegen ca 18 Uhr mit seinem Kind nach unten ging sollte sein Auto gerade abgeschleppt werden jetzt muss er 200€ bezahlen dennoch obwohl er nicht im Halteverbot stand ich finde das nicht fair

  14. Murat
    Am 25. Februar 2020 um 5:11

    Mein Auto wurde vom Hausmeister abgeschleppt worden bzw. In Auftrag gegeben. Das Auto Stand im Innenhof wo ich wohne, wo eigentlich jeden Tag 2~3 Autos stehen. Ich 2 mal dort geparkt. Der Hausmeister hätte bei mir auch klingeln können! Der Abschleppdienst verlangt von mir 495euro wo ich das gehört habe bin ich zum Mond geflogen. Ich sagte zu Ihm dass der Innenhof zum Hause gehöre. ANTWORT DAS GEHT MICH NIX AN, WIR WÜRDEN BEAUFTRAGT. 495€ das ist zuviel! Ich fragte ob möglich wäre eine Anzahlung zu machen Keine Chance….. Ich kann diesen Betrag nicht zahlen es ist zuviel Geld. Vom 11.-zum 2 kommen jetzt noch proTag noch 15€ Standgebühren dazu sprich 21mal 15€ (495 +315=810€. Ist das Gesetzlich korrekt. Bitte helfen Sie mir vielen Dank

  15. Rolf
    Am 8. September 2018 um 19:36

    Mein Auto wurde abgeschleppt, weil ich beim Parken den Radweg mitbenutzt habe.Die Dame vom Ordnungsamt war noch vor Ort und könnte uns sagen wo wir den Wagen abholen können. Als wir ankamen, stand der Autohof offen für jeden zugänglich, niemand da, haben 10 Min. gewartet und sind mit dem Auto nach Hause, in der Annahme, die schicken uns die Rechnung. Heute kam ein Brief von der Stadt, Tal. 3 Euro zu zahlen und den Wagen abzuholen, sonst würde er auf unsere Kosten verschrottet.

    • Anonymous
      Am 28. November 2018 um 0:37

      Rolf, fahr einfach zum Abschlepper hin und verlange das Fahrzeug. Wenn die dir das Fahrzeug nicht präsentieren können, verlange die Erstattung des Fahrzeugwertes, denn die haben offensichtlich nicht auf dein Fahrzeug aufgepasst.

  16. Ali
    Am 22. April 2018 um 22:48

    Hallo,
    Ich habe mal eine Frage darf ein Parkhausbetreibet ein auto abschleppen lassen wenn es auf einem Behinderten Parkplatz geparkt hat?!?!
    Überall im Straßenverkehr würde der parksünder einen knölchen bekommen.
    Wurde abgeschleppt eine saftige Rechnung von 250€ kamen dazu.(Mein Auto was ich Obhut des Parkplatz Betreiber übergebe, wo die dafür Geld dafür bekommen)
    Nun wollte das Abschlepp Unternehmen mein Auto nur nach einer Barzahlung oder EC Zahlung ablösen, nach einer Frage über Rechnung ging er gar nicht ein und dürfe mein Auto einbehalten weil er gleichzeitig ein
    Inkasso betreibe!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:09

      Hallo Ali,
      parken Sie unerlaubt auf einem Behindertenparkplatz, darf Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden. Sind Sie der Meinung, dies sei zu Unrecht geschehen, haben Sie die Möglichkeit, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Bärbel
    Am 24. März 2018 um 16:40

    Muss ein Abschleppunternehmen eine Ordenliche Rechnung ausstellen ?, ich habe nur einen Durchschlagpapier bekommen,
    nach Reklamtion wurde mir gesagt das ist normal. stimmt das ????

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 10:10

      Hallo Bärbel,

      hierzu liegen uns keine näheren Informationen vor. Ein Anwalt für Verkehrsrecht sollte Fragen dieser Art beantworten können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Jill Maia
    Am 4. März 2018 um 8:52

    ich bin gestern abend auf einem parkplatz eines Ladens der geschlossen war innerhalb von 5 minuten abgeschleppt worden.Das Grundstück ist videoüberwacht und mit einem Abschleppdienst gekoppelt. Auch ausserhalb der Öffnungszeiten wird ein entsprechend widriges Parken zeitnah geahndet.ist das rechtens, so macht der abschlepper am jedem abend 10 mal sowas?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. April 2018 um 14:00

      Hallo Jill Maia,

      bei privaten Parkplätzen kann der Eigentümer die Kontrollen in der Regel nach Belieben durchführen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Abderrazak
    Am 12. Februar 2018 um 15:06

    War gestern im Flughafen Düsseldorf
    Meine Mutter abholen, ich habe auf den kurzparkplatz geparkt (P.12) da der Flug sich mehr als 1 Stunde Verspätung hatte musste ich wieder vom Parkplatz raus fahren da ich nicht genügen Geld mit hatte.
    Nun wurde das Auto nach 5 min abgeschleppt, bin dann zum Abschleppdienst gegangen, die verlangten 170€ von mir um mein Auto wieder zu geben mir war klar Entwieder bezahlen oder das Auto da lassen da ich das Geld nicht hatte war das ein Problem wieder nach Köln zurück.
    Der Mitarbeiter von Abschleppdienst sagte mir ich kann das Auto eh nicht nehmen weil die mit Radkralle gesichert ist (blockiert), ich hatte aber Glück gehabt die Radkralle war nicht Ordnungsgemäß blockiert wie der Mitarbeiter mir sagte ich konnte die Radkralle vom Reifen schnell entfernen und somit weiter gefahren ohne die 170€ zu bezahlen.

    Passiert mir was ?!!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. März 2018 um 14:45

      Hallo Abderrazak,

      welche Konsequenzen Ihnen für ein solches Entfernen Ihres Wagens drohen, erfragen Sie am besten bei einem Anwalt, der Ihren konkreten Fall genau prüfen kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Michele
    Am 18. November 2017 um 20:29

    Hier steht ja leider nur der Fall fürs falschparken, wie ist es bei einem unverschuldeten Unfall? Kann der Abschleppdienst auch dann mein Fahrzeug so lange einbehalten, wie die rechnung noch nicht bezahlt wurde?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 11:04

      Hallo Michele,

      haben Sie den Unfall nicht selbst verschuldet, muss der Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung für die Abschleppkosten aufkommen. Inwiefern in einem solchen Fall das Auto einbehalten werden darf, kann am besten ein Abwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Johnny
    Am 18. November 2017 um 12:41

    Darf ein privat beauftragter Abschlepper, abgemeldete aber trotzdem identifizierbare Fahrzeuge abschleppen und trotz der Aussage, “Wir ermitteln den Halter und stellen ihm die Kosten in Rechnung.” den Halter niemals benachrichtigen, sowie die Fahrzeuge weiterverkaufen?
    Kann der Abschlepper noch die Abschleppkosten nachfordern, wenn die in weiterverkauften Fahrzeuge durch den ursprünglichen Eigentümer gefunden werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2017 um 13:29

      Hallo Johnny,

      in Ihrem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der Sie umfassend zu diesem konkreten Fall beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Nadine
    Am 28. Juli 2017 um 14:07

    Aber habe ich nicht rechlich den Anspruch auf 4 wöchige Zahlungsfrist wie bei Rechnungen? Nicht jeder hat gleich mal 300 Euro übrig wenn man monatlich mit jedem Euro rechnen muss. Ich finde das ist ne Sauerei. Man muss die Möglichkeit haben den Betrag der Abschleppkosten innerhalb einer 4wöchigen Frist begleichen zu können

    • Michael
      Am 23. September 2018 um 18:03

      Warum soll der Unternehmer eine Zahlungsfrist von 4 Wochen gewähren? Beim ALDi muss man auch gleich zahlen. Der Handwerks Unternehmer – egal welcher Art – ist doch kein Kreditinstitut. Wenn er das mach ist das eine reine freiwillige Sache. Wenn das Auto in die Werkstatt muss weil es nicht mehr fährt dann hat die Werkstatt das recht das Geld sofoert zu bekommen.Egal ob das Geld parat ist oder nicht.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 8:47

      Hallo Nadine,

      unseres Kenntnisstandes nach gibt es hierzu keine feste Regelung. Manche Abschleppunternehmen lassen sich auf eine Ratenzahlung ein, dies muss jedoch für jeden Fall einzeln geklärt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar