DAS-Verkehrsrechtsschutz: Rechtliche Hilfe rund ums Autofahren
Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Ohne Angst vor den Kosten für Ihr Recht einstehen
Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind, unterliegen der Kraftfahrzeugsteuerpflicht. Der Halter muss regelmäßig die fällige Kfz-Steuer zahlen. Mit den Steuereinnahmen wird unter anderem der Straßenbau finanziert, viel Geld fließt aber auch in den regulären Staatshaushalt ein.
Wie hoch die Kfz-Steuer ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei Pkw sind etwa der Hubraum, die Abgasnorm und der Kohlenstoffdioxidausstoß von Bedeutung. Doch was geschieht, wenn die Steuerbehörde eine zu hohe Steuerlast berechnet?
In diesem Fall können Personen gegen die Behörde vorgehen und für ihr Recht einstehen. Das bringt jedoch Kosten, unter anderem für einen Anwalt, mit sich. Nicht jeder kann sich einen solchen Rechtsstreit leisten. In diesen und vielen weiteren Fällen springt der DAS-Verkehrsrechtschutz der ERGO ein. Wie Sie unterstützt werden, erfahren Sie im Folgenden.
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Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Der DAS-Verkehrsrechtsschutz
Eine Liste der Bereiche, in denen der DAS-Verkehrsrechtsschutz zum Tragen kommt, finden Sie hier.
Meist sind Fahrer, Halter und Insassen durch den DAS-Verkehrsrechtsschutz abgesichert.
Wenn Sie hier klicken, können Sie selbst einen Vergleich anstellen.
Welche Leistungsarten umfasst die DAS-Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Der DAS-Verkehrsrechtsschutz unterstützt Sie, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt, die mit der Teilnahme am Straßenverkehr zusammenhängen. Die Versicherung übernimmt unter anderem anfallende Anwalts- und Gerichtskosten. Auch Kosten für Zeugen, Sachverständige sowie außergerichtliche Schlichtungsverfahren werden von der Rechtsschutzversicherung getragen.
Die folgenden Leistungsarten umfasst die Rechtsschutzversicherung:
- Schadensersatz-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Straf-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
Die Deckungssumme beträgt beim DAS-Verkehrsrechtsschutz bis zu 1 Million Euro. Außerdem kann eine Strafkaution in Höhe von bis zu 200.000 Euro als zinsloses Darlehen bewilligt werden. Entscheiden sich Kunden für den Premium-Verkehrsrechtsschutz, sind die Deckungssummen sogar unbegrenzt.
Wann sind Sie mit dem Verkehrsrechtsschutz von DAS versichert?
Der DAS-Verkehrsrechtsschutz schützt Sie nicht nur als Halter eines Fahrzeugs. Auch in vielen anderen Fällen greift die Rechtsschutzversicherung. So sind Sie auch als Eigentümer, Fahrer und Insasse eines Kfz versichert. Zusätzlich profitieren Sie vom Schutz der Versicherung, wenn Sie ein Auto vorübergehend mieten oder ein fremdes Kfz fahren. Des Weiteren sind andere berechtigte Personen durch den DAS-Verkehrsrechtsschutz versichert, etwa wenn Sie Ihr Auto an einen Freund verleihen.
Auf Wunsch können Ihnen die Mitarbeiter einen kompetenten Fachanwalt für Verkehrsrecht empfehlen. Außerdem bietet der DAS-Verkehrsrechtsschutz eine Alternative zum gerichtlichen Vorgehen. Bei Rechtsfragen im privaten Umfeld kann sich eine außergerichtliche Streitschlichtung durch einen sogenannten Mediator – auch Konfliktmanager genannt – lohnen. Dies ist oft um einiges schneller, als wenn ein Fall vor Gericht verhandelt wird.