Datenschutz am Arbeitsplatz: Was Arbeitgeber dürfen und was nicht

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Arbeitsrecht und Datenschutz: Was gilt es zu beachten?

Datenschutz am Arbeitsplatz: Schützen Sie Ihren PC vor einem fremden Zugriff.
Datenschutz am Arbeitsplatz: Schützen Sie Ihren PC vor einem fremden Zugriff.

In Zeiten, in denen E-Mail-Verkehr, Videokonferenzen und das Speichern in einer Cloud zum beruflichen Alltag gehören, stellen sich neue Fragen zum Datenschutz. Während klar ist, dass Unterlagen, in denen personenbezogene Daten stehen, vernichtet werden müssen, ist dies mit E-Mails etc. nicht mehr so einfach.

Arbeitnehmer werden nun häufig vom Arbeitgeber in die Pflicht genommen. Der Laptop ist zu sichern, wenn sie den Arbeitsplatz verlassen und private USB-Sticks o. Ä. dürfen häufig nicht angeschlossen werden.

Wir erklären, worauf Sie als Arbeitnehmer achten müssen und wie weit Chefs bei der Kontrolle der Einhaltung der Datenschutzrichtlinie gehen dürfen. Was gilt in Sachen Datenschutz am Arbeitsplatz?

FAQ: Datenschutz am Arbeitsplatz

Haftet der Arbeitnehmer bei Datenschutzverstößen?

Kommt es in einem Unternehmen zu einem Verstoß gegen den Datenschutz, ist zunächst der Verantwortliche – also der Arbeitgeber – in Haftung zu nehmen. Handelte der Angestellte jedoch grob fahrlässig oder vorsätzlich entgegen der Handlungsanweisung des Arbeitgebers, kann auch er selbst haftbar gemacht werden.

Ist die Videoüberwachung am Arbeitsplatz erlaubt?

Die Videoüberwachung kann zulässig sein, wenn die betroffenen Arbeitnehmer hierin einwilligen. Sie müssen dabei in der Regel genau über den Standort der Kameras informiert werden. Eine verdeckte Überwachung ist zumeist unzulässig, insbesondere wenn diese der Leistungsüberwachung dienen soll.

Darf der Arbeitgeber meine privaten Daten auf dem Arbeits-PC einsehen?

Arbeitgeber dürfen Ihren Angestellten die private Nutzung von zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien untersagen (Weisungsrecht). Hält sich ein Mitarbeiter nicht hieran und gelangen so auch private Daten in die Hände Dritter, kann der Arbeitsgeber dafür in der Regel nicht haftbar gemacht werden.

Weitere Ratgeber zum Datenschutz am Arbeitsplatz:

Wie sieht die rechtliche Grundlage zum Datenschutz im Arbeitsverhältnis aus?

Ein eigenes Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz bzw. zum Datenschutz am Arbeitsplatz gibt es nicht. Im Jahr 2010 stellte die Bundesregierung einen Entwurf zum Arbeitnehmerdatenschutzgesetz vor, welcher auch einige gesetzliche Neuerungen beinhaltete. Die Gesetze zum Datenschutz der Arbeitnehmer sollten in das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eingepflegt werden.

Den Gesetzentwurf verfolgte die Politik allerdings nicht weiter, da der Themenkomplex Datenschutz auf die EU-Ebene verschoben wurde. In Brüssel beschäftigten sich die Politiker mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung, welche schließlich verabschiedet wurde und 2016 in Kraft trat. Bis 2018 müssen die Mitgliedsstaaten die Verordnung in den Ländern umsetzen. Bis dahin findet der § 32 der BDSG Anwendung.

Hoffnungen, dass in der EU-Datenschutz-Grundverordnung der Datenschutz am Arbeitsplatz besser geregelt wurde, haben sich allerdings zwischenzeitlich zerschlagen. Insofern müssen sich Arbeitnehmer weiterhin mit dem § 32 BDSG arrangieren. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung bietet allerdings den Ländern die Option, im Rahmen der Umsetzung eigene weiterführende Gesetze zu erlassen.

Aus dem § 32 BDSG geht Folgendes hervor:

(1) Personenbezogene Daten eines Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist. Zur Aufdeckung von Straftaten dürfen personenbezogene Daten eines Beschäftigten nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass der Betroffene im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind.

(2) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, ohne dass sie automatisiert verarbeitet oder in oder aus einer nicht automatisierten Datei verarbeitet, genutzt oder für die Verarbeitung oder Nutzung in einer solchen Datei erhoben werden.

(3) Die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen der Beschäftigten bleiben unberührt.

Eine Dienstanweisung zum Datenschutz am Arbeitsplatz müssen Sie unbedingt beachten.
Eine Dienstanweisung zum Datenschutz am Arbeitsplatz müssen Sie unbedingt beachten.

Inwieweit dieser Paragraph nach der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung weiter besteht, bleibt abzuwarten.

Aus diesem Gesetz geht allerdings nicht hervor, welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Detail haben. Darf beispielsweise der PC kontrolliert werden? Darf es eine Videoüberwachung geben? Wie steht es um den Datenschutz am Arbeitsplatz? Die Beantwortung dieser Fragen kommt momentan noch der Gerichtsbarkeit durch verschiedene Urteile zu.

Datenschutz im Arbeitsrecht: Diese Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber

Laut § 32 BDSG dürfen Arbeitgeber Daten erheben, verarbeiten und nutzen, wenn dies für die Entscheidung über die Einstellung bzw. die Beendigung erforderlich ist. Darüber hinaus darf der Chef beispielsweise personenbezogene Daten sammeln, wenn diese für das Bestehende Arbeitsverhältnis vonnöten sind. So darf er u. a. die Bankverbindung wissen, um den Lohn überweisen zu können. Aus der Personalakte dürfen der Werdegang und die Fähigkeiten des Arbeitnehmers hervorgehen.

Allerdings hat der Arbeitgeber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. So ist es wichtig, dass die Daten sicher hinterlegt sind und dass das Personal, welches mit personenbezogenen Daten in Berührung kommt, entsprechend geschult ist.

Gelangen die personenbezogenen Daten in falsche Hände oder werden missbräuchlich genutzt, ist der Betrieb verpflichtet, dies zu melden.

In Sachen Datenschutz am Arbeitsplatz ist dem Chef allerdings nicht alles erlaubt. So darf er keine Informationen über den Gesundheitszustand seiner Mitarbeiter sammeln. Auch ist es untersagt, das Verhalten des Mitarbeiters am Arbeitsplatz zu protokollieren. Informationen zum Thema Alkohol, darf der Chef ebenfalls nicht sammeln.

Fertigt der Betrieb Mitarbeiterfotos an, so muss er immer das Einverständnis der Mitarbeiter einholen, wenn er diese nutzen möchte.

Darf der Arbeitgeber laut Datenschutz im Betrieb eine Videoüberwachung installieren? Fest steht: Heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist regelmäßig unzulässig und nur in sehr seltenen Fällen, wie beispielsweise um einen Dieb zu überführen, erlaubt. In Räumen, die derr privaten Lebensgestaltung der Mitarbeiter dienen (z. B. WC) ist das Filmen nicht erlaubt. In allen anderen Fällen sind die Mitarbeiter über eine Videoüberwachung zu informieren und eben diese ist nur zulässig, wenn das Interesse des Arbeitgebers ausschließlich durch das Filmen erfüllt werden kann.

Darf der Arbeitgeber die PC-Nutzung überprüfen und ist eine private Nutzung erlaubt?

Grundsätzlich gilt erst einmal zum Datenschutz am Arbeitsplatz: Erlaubt der Chef die Nutzung des PCs, des Internets oder der E-Mails nicht ausdrücklich für private Zwecke, ist es auch nicht gestattet.

Mitarbeiterdaten sind laut Datenschutz besonders schützenswert.
Mitarbeiterdaten sind laut Datenschutz besonders schützenswert.

Doch darf der Arbeitgeber die Nutzung überprüfen? Ein entscheidendes Urteil zu diesem Thema fällte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 2016 (Az. 5 Sa 657/15), welches im Gegensatz zu der Auffassung der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz steht.

Diese sind einheitlich der Meinung, dass Unternehmen gar nicht bzw. nur in besonderen Fällen die elektronische Kommunikation ihrer Mitarbeiter speichern dürfen, wenn eine private Nutzung erlaubt bzw. geduldet wird.

Dem widersprach nun das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Die Auswertung der Internet-Browserdaten und E-Mails sei erlaubt, auch wenn der Arbeitnehmer dieser nicht zustimmt und die private Nutzung erlaubt ist. Dies steht der bisherigen Praxis entgegen, da die Datenschutzbehörden der Meinung sind, dass eine private Nutzung die informationelle Selbstbestimmung der Mitarbeiter auf den Plan rufe.

Eine Kontrolle sei damit nicht vereinbar. Mit dem Datenschutz am Arbeitsplatz ist also zukünftig anders umzugehen.

Ist die private Nutzung der PCs untersagt, darf der Chef den Datenverkehr seiner Mitarbeiter kontrollieren, sofern er das BDSG beachtet und sich auf den Erlaubnistatbestand berufen kann. Konkret bedeutet dies: Der Mitarbeiter muss in einer Betriebsvereinbarung o. Ä. seine Zustimmung erteilt haben. Liegt eine solche nicht vor, gilt das gleiche wie bei der Videoüberwachung: Eine Kontrolle ist nur zulässig, wenn diese der Durchführung des Arbeitsverhältnisses oder dem Schutz berechtigter Interessen des Betriebs dient.

Wozu sind Arbeitnehmer verpflichtet?

Doch nicht nur das Unternehmen hat verschiedene Pflichten, auch die Mitarbeiter müssen ihren nachkommen. Aus dem Arbeitsvertrag ergeben Sie die Hauptpflichten und eventuelle Vorgaben zum Datenschutz am Arbeitsplatz.

Darüber hinaus regelt aber auch das Gesetz verschiedene Punkte. So unterliegen Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben, dem Datengeheimnis. Sie dürfen zu keiner Zeit diese Informationen nach außen tragen oder diese anderweitig als zu dem Zweck, zu dem sie erhoben worden sind, nutzen. Weiter muss die Arbeitszeit darauf verwendet werden, den vertraglichen Aufgaben nachzukommen.

In Sachen Datenschutz am Arbeitsplatz bestehen weitere Regelungen:

  • Der PC darf nicht in die Hände von Unbefugten geraten, gleiches gilt auch für Schlüssel, Festplatten, USB-Sticks etc.
  • Während der Abwesenheit des Mitarbeiters dürfen keine Unterlagen mit personenbezogenen Daten offen zugängig sein. Sie sind zu verschließen.
  • Der Bildschirm ist zu sperren, wenn der Arbeitsplatz verlassen wird.
  • Nicht mehr benötigte Unterlagen mit personenbezogenen Daten oder Firmeninterner dürfen nicht im normalen Papierkorb laden. Sie müssen vernichtet werden.
  • Mitarbeiter sollten Ihre Benutzernamen und Passwörter nicht weitergeben und/oder irgendwo aufschreiben.

Verstöße gegen den Datenschutz in Betrieben aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Sicht

Stellt der Chef beispielsweise eine unverhältnismäßige private Nutzung des PCs fest, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Diese können von einer Abmahnung bis zu einer außerordentlichen Kündigung reichen. Wann letzteres gerechtfertigt ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Wenden Sie sich bei Fragen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

Wer den Datenschutz am Arbeitsplatz anderweitig verletzt, muss ähnliches befürchten. Entsteht dem Unternehmen gar ein Schaden, kann es von seinem Mitarbeiter Ersatz verlangen.

Was passiert, wenn Mitarbeiter einen Verstoß gegen den Datenschutz durch den Arbeitgeber bemerken? In solch einem Fall können sich diese an den Datenschutzbeauftragten wenden und den Verdacht schildern. Dem Betrieb drohen dann Bußgelder und eventuell Schadensersatzzahlungen. – Im Übrigen gelten diese Regelungen hinsichtlich Datenschutz schon bei Bewerbungen.

Tipps zum Datenschutz auf Arbeit: So sollten sich Arbeitnehmer verhalten

Liegt eine Verletzung vom Datenschutz durch den Arbeitgeber vor? Wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftragten.
Liegt eine Verletzung vom Datenschutz durch den Arbeitgeber vor? Wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftragten.

Abschließend finden Mitarbeiter hier einige Tipps, wie sie den Datenschutz am Arbeitsplatz optimieren können.

  • Loggen Sie sich beim Verlassen des Arbeitsplatzes aus und sperren Sie den Bildschirm. Schließen Sie Ihr Büro ab.
  • Schließen Sie sensible Unterlagen weg, wenn Sie den Schreibtisch verlassen.
  • Gewähren Sie keinen Dritten den Zugang zu Ihrem Arbeitsplatz, wenn Sie nicht dabei sind. Achten Sie darauf, dass keine Unterlagen herumliegen.
  • Werfen Sie einen Blick hinter sich. Ist Ihr Bildschirm so ausgerichtet, dass keine Dritten ihn einsehen können?
  • Wählen Sie Ihre Passwörter mit bedacht, tauschen Sie sie regelmäßig aus, verwenden Sie unterschiedliche und schreiben Sie sich die Passwörter nicht auf.
  • Nutzen Sie keine externen Datenträger. Bemerken Sie einen Virus oder ähnliches, sollten Sie sich umgehen an die entsprechenden Kollegen wenden.
  • Sortieren Sie die Dateien am PC regelmäßig aus und leeren Sie zwischendurch den Papierkorb.
  • Genauso wie Unterlagen mit sensiblen Daten, sind auch andere Speichermedien, wie Festplatten, DVDs etc. nicht einfach zu entsorgen, sondern vorschriftsmäßig zu vernichten.
  • Integrieren Sie keinen privaten PC in das Netzwerk.
  • Versenden Sie keine personenbezogenen Daten unverschlüsselt via E-Mail. Sortieren Sie Ihr Postfach regelmäßig aus.

Mit diesen Tipps sind Sie zum Thema Datenschutz am Arbeitsplatz gut aufgestellt. Sollten Sie unsicher sein oder weitere Fragen haben, steht Ihnen der Datenschutzbeauftrage des Betriebes zur Verfügung.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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55 Kommentare

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  1. sandra
    Am 4. Dezember 2023 um 14:17

    Mein chef verrät bei der morgenbesprechung vor versammelter Mannschaft immer wieder die Gründe der krankenstände diverser Mitarbeiter, obwohl der kranke Mitarbeiter selbst nie sein Einverständnis dazu gegeben hat. Was kann ich tun ohne gleich meinen chef zu verklagen?

  2. Verena
    Am 26. August 2023 um 13:26

    Mein Arbeitgeber hat Listen einer Firewallüberprüfung erstellen lassen, die betroffenen Mitarbeiter*innen darüber aber nie informiert und die Listen dann vernichtet. Arbeitsrechtliche Konsequenzen gab es nicht. Allerdings wurden die Daten doch geleakt und gelangten an die Presse mit pikanten Namen und URL der versuchten aufgerufenen Websits. Der Datenschutzbeauftragte wurde informiert und dieser hat bei der Datenschutzbehörde eingeschaltet und die Betroffenen informiert.
    Allerdings konnte die Liste immer wieder bei der IT-Firma abgerufen werden, sogar über ein Jahr danach.
    Kann ein betroffener Mitarbeiter*in Schadensersatz einfordern? Bzw. einen Deal aushandeln? Da ja auf beiden Seiten gravierende Fehler gemacht wurden.

  3. Peter
    Am 31. Juli 2023 um 18:29

    Mein ehemaliger AG speichert diverse Kundendaten (Gesundheitsdaten, Personalausweis Verträge usw.) auf einer privaten Cloud, auf die alle Mitarbeiter auch privat drauf zugreifen können. Bei diesen Daten sind auch meine persönlichen Daten zu finden. Wo kann man eine Beschwerde einreichen bzw. eine nachweisliche Löschung der Daten beantragen?

  4. Sandra
    Am 19. April 2023 um 15:00

    Hallo, ich habe eine Frage.

    Ich bin nun seit 3 Monaten wegen einem Wegeunfall krankgeschrieben. Einer meiner Kollegen dem ich nicht viel vertrauen schenke und im Moment meine Vertretung übernimmt informiert sich regelmäßig bei unserem Azubi darüber bis wann mein Krankenschein denn noch laufe. Dieser gibt ihm bereitwillig trotz mehrfachen Aufklären und Hinweisen zum Thema Datenschutz, alle Infos über meine Personenbezogenen Daten weiter. Kann der Azubis dafür zu Rechenschaft gezogen werden?

  5. Rotzinger
    Am 30. März 2023 um 12:55

    Hab frage .Datenschutz. Meine Kollegin hat ihren Arbeitsvertrag am gemansamem Schreibtisch gelassen. So das es jeder sehen kann. Sie verschuldet mehrere Mitarbeiter das die es gesehen haben was die von Einkommen hat . weil eine Kollegin das angeblich gesehen hat.

  6. Peter
    Am 28. Februar 2023 um 19:05

    Mein Gruppenleiter geht jede Woche in der Teamrunde die Homesofficetage für die nächste Woche durch und hat hierfür eine Exceltabelle, in der die Namen und Personalnummer enthalten sind und zusätzlich Krankheitstage von jedem Mitarbeiter eingetragen werden, die dann per Summebildung zusammengerechnet und für alle Kollegen einzusehen und zugänglich sind, ohne das hier eine Einwilligung stattgefunden hat. ist dies erlaubt ?

    • Ramona
      Am 12. Juli 2023 um 19:21

      Nein, ist es nicht!

  7. M
    Am 18. Dezember 2022 um 16:44

    Situation: Ich arbeite in Teilzeit am Empfang einer Firma. Vor einiger Zeit gab es ein Gespräch mit meinem Vorgesetzten um meine Stunden evtl. zu erhöhen. Diese Woche ist seine Assistenz im Empfang vorbei gekommen und hat mich im vorbeigehen darüber informiert, dass meine Stunden nicht erhöht werden. Es war kein weiterer Mitarbeiter oder Gast zu sehen.
    Dies finde ich extrem unangebracht. Dies ist nicht von ihr zu kommunizieren und definitiv nicht in einem öffentlichen Raum. Ich würde gerne wissen in wie weit dies zulässig ist oder ob ich ggfs. dagegen vorgehen kann/es melden sollte.

    Vielen Dank.

  8. MelD
    Am 2. November 2022 um 12:13

    Hallo.
    Ich arbeite im öffentlichen Dienst und habe ein Einzelbüro.
    Darf mein Chef einem Kollegen (aus einer komplett anderen Abteilung) mein Büro als Arbeitsplatz für die Zeit meiner Abwesenheit (Krankheit) überlassen?
    LG

  9. Antje
    Am 3. September 2022 um 3:58

    Darf ein interner Datenschutzbeauftragter sämtliche Passwörter aller Mitarbeiter einsammeln? Die Begründung war wie folgt: Die werden in einem Tresor aufgehoben und wenn ein Mitarbeiter sein Passwort vergessen hat, kann man (also der Datenschutzbeauftragte) nachschauen. Und das, obwohl wir die Möglichkeit haben, die Passwörter aller Mitarbeiter über unsere PC’s zurück zu setzen?

  10. Anja
    Am 24. Juni 2022 um 16:37

    Frage: Darf der Arbeitgeber verlangen,dass ich mir die Mitarbeiter-App der Firma auf mein privates Smartphone herunterlade?
    Laut meines Bezirksleiters sind alle Mitarbeiter dazu verpflichtet.
    Mir geht es darum,dass mein Arbeitgeber nicht wissen muss,wo ich mich in meiner Freizeit aufhalte.

  11. Anonym
    Am 8. Juni 2022 um 19:24

    Hallo,
    mein Arbeitgeber verstößt massiv gegen die DSGVO.
    Über das Firmenlaufwerk sind für jeden Mitarbeiter welcher über einen PC verfügt sämtliche Arbeitsverträge einsehbar.
    Dies liegt daran, dass die IT Leitung sich selbst Berechtigungen für alle Ordner gegeben hat und dabei einen Haken falsch gesetzt hat.
    Ich habe diesen Fall bereits 2021 der Datenschutzbeauftragten Person und der Personalabteilung mitgeteilt.
    Bis heute ist allerdings weiterhin dieser Ordner einsehbar.
    Auch Verträge von neuen Mitarbeitern, Abfindungen, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen sind dort zu finden.
    Über den Inhalt der Arbeitsverträge (Anschrift, Bankverbindung, Entlohnung, etc.) mal gar nicht zu sprechen.
    Auch das ist alles einsehbar.

    Der Arbeitgeber reagiert nicht und meint, dass dies nicht sein kann.

    An welche Stelle / Institution kann ich mich wenden?
    Da ich bereits gekündigt habe und in 3 Monaten das Unternehme verlasse habe ich hier auch keine Konfrontationsängste.

    Gibt es eine Zentrale Meldestelle für solch gravierende Verstöße?

  12. Eva T
    Am 11. November 2021 um 9:16

    Guten Tag. Seit drei Monaten haben wir einen neuen Marktleiter. Was uns ärgert, ist, das er einfach Dinge weg wirft, ohne zu fragen. Z.b. Papiere und Kataloge aus den Ablagen der Mitarbeiter, die mit Namen versehen sind. Viele Dinge aus dem Lager. Er löscht sogar Ordner vom Arbeits-Pc der Mitarbeiter. Und gibt dem Sicherheitsdienst Anweisungen, die nicht in der Dienstanweisung der Firma steht.
    Darf er das alles?
    Für eine schnelle und konkrete Antwort wäre ich sehr dankbar.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. November 2021 um 11:49

      Hallo Eva T.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher am besten an den Datenschutzbeauftragten der Firma (falls vorhanden) oder einen Anwalt für Datenschutz.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Sebastian
    Am 8. August 2021 um 13:56

    Hallo,
    ich führe nebenbei selbständige Nebentätigkeiten zur meiner Anstellung als Arbeitnehmer aus. Darf mein direkter Vorgesetzter Daten von Auftraggebern erfragen (Telefonieren/Mail Verkehr)?
    Bzw. hat er Daten (Datum/Stunden/Projekte/Tätigkeiten) erhalten und mir eine Abmahnung daraus erstellt.

    Ist solch ein Vorgang Strafbar?

  14. Monika
    Am 4. August 2021 um 16:44

    Vermute ich richtig,dass mein AG gegen den Datenschutz verstößt,wenn der die Lohnzettel aller Mitarbeiter im für alle zugänglichen Pausenraum lagert?
    Ein Hinweis an die Datenschutzbeauftragte im Betrieb hat nichts gebracht.
    An wen kann ich mich jetzt wenden…?

  15. Brigitte H
    Am 7. Juli 2021 um 12:25

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Arbeitgeber hat mich einfach bin der Homepage der gelöscht als Ansprechpartner obwohl ich noch angestellt bin allerdings befinde ich mich im Krankenstand. Laut meinen Kollegen wurde ich auch schon durch zwei neue Mitarbeiter ersetzt und diese stehen jetzt als zuständige Mitarbeiter auf der Homepage der Firma.
    Darf er dies?!

  16. Christian .
    Am 20. Februar 2021 um 1:13

    Hallo,

    ich würde gerne die aktuelle Firma so schnell als möglich fristlos verlassen. Die Firmenchefin fordert die Mitarbeiter jeden Monat auf Passwörter für Windows, ERP und weitere in eine Excel Liste eingetragen und ihr zugesendet werden sollen. Verstößt der AG hier gegen irgendein Gesetz und wäre das ein Grund für eine fristloses Kündigung?

  17. Frank
    Am 10. November 2020 um 18:33

    Darf mein Arbeitgeber Weihnachtsgrüße / Präsente an meine Privatanschrift senden ?
    Gibt es hierzu ggf. im zuge der Pandemie eine Ausnahmeregelung, da die Mitarbeiter nicht mi Büro sind, sondern im HomeOffice ?
    Danke für Info.

  18. Kaan
    Am 1. Oktober 2020 um 14:28

    Mein ehemaliger Fachabteilungsleiter hat mein Arbeitszeugnis offen zugänglich auf seinem Schreibtisch in einem Großraumbüro 3 Wochen liegenlassen. Zusätzlich hat der Personalreferent, nach langem Verlangen meinerseits, mir eine Scan-Kopie zugeschickt, jedoch mit C.C. an verschiedene andere Personen…

    Ich habe das Thema meinem Anwalt mitgeteilt, auf sein Anschreiben hin gab es keine Reaktion. Mein Anwalt ist leider nicht weiter aktiv geworden; nun will ich das Thema gem. §§77 und 80 DSGVO selber an die Aufsichtsbehörde melden…

    Was denkt Ihr?

  19. Herr D.
    Am 19. September 2020 um 9:14

    Ich habe mich intern für eine andere Position beworben und wurde abgelehnt. Ist mein Arbeitsgeber verpflichtet mir die interne Kommunikation bezüglich meiner Ablehnung zwischen HR und hiring manager zukommen zu lassen wenn ich diese beantrage?

  20. Talha
    Am 8. September 2020 um 15:05

    Ich wurde von meiner Firma1, an eine andere überlassen. Meine “neue” Chefin, mit der ich sehr gut auskam, wusste das ich bald in meiner Firma1 kündigen werde, weil ich eine mündliche Zusage einer anderen Firma bekommen habe.
    Diese Information gab meine neue Chefin ohne zu zögern meinen Chef Firma1 weiter.
    Natürlich wollte ich nicht das diese Informationen mein Chef erreichen.
    Schlussendlich habe ich fristlose Kündigung bekommen mit Gründen die sehr absurd sind.
    Die Kündigung liegt bereits beim Anwalt vor. Wie soll ich damit umgehen das meine Daten weitergegeben worden sind?
    Kann ich dagegen rechtlich angehen?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2020 um 11:44

      Hallo Talha,
      welche rechtlichen Möglichkeiten Sie in diesem Fall haben, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.
      Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Udo H.
    Am 29. Juni 2020 um 7:49

    Darf ich für meine Tätigkeit am Arbeitsplatz, Name und Personal Nr von Kollegen nutzen? ( arbeite in der Qualitätsabnahme)

  22. Tif
    Am 20. Juni 2020 um 14:28

    Mein Ex-Chef hat einen Mitarbeiter beauftrag mir meine persönlichen Unterlagen vorbeizubringen. Es wurde hierzu kein Termin mit mir vereinbart. An einem Freitag stand vor unserer Haustür eine ungeschlossene Kiste mit den persönlichen Unterlagen. In dieser Kiste befand sich auch ein Kuvert mit meinen Lohnabrechnungen etc. . Jeder vorbei gehende (wir wohnen an einer viel befahrenen Straße…) hätte hier Einsicht nehmen können. Ich vermute der AG hat hier gegen den Datenschutz verstoßen oder?
    danke!

  23. Mr. T
    Am 5. Juni 2020 um 15:32

    Hallo,
    mein Arbeitgeber hat meine Daten (Name, Bild, Position) auf seiner Homepage veröffentlicht, obwohl ich nur die Zustimmung für das Intranet gegeben habe. Habe ich dadurch ein außerordentliches Kündigungsrecht?

  24. Joachim
    Am 16. Mai 2020 um 19:43

    Mein Vorgesetzter spricht in der Anwesenheit meiner Kollegen über emien gehalt bzw. meine Gehaltsstufe ? Darf er das und welche Konsequenzen hätte eine Verstoss nach dem Datenschutzgesetz für ihn ?

  25. Maik A.
    Am 16. Februar 2020 um 11:50

    Mein Chef stellte die privaten Wohnadressen von Mitarbeitern anderen Mitarbeitern per mail zur Verfügung .

    Darf er dass ?

    Wie soll man sich verhalten ?

  26. Hans B.
    Am 8. Januar 2020 um 15:29

    Frage: Darf der Arbeitgeber meinen Namen (ohne nachzufragen) in der Tagespresse nennen wenn ich ein Jubiläum in der Firma habe?

  27. Falko C.
    Am 31. Juli 2019 um 21:40

    Darf der Arbeitgeber, Dienstpläne mit der privaten Adresse für jeden zugänglich in das Objekt faxen? Oder eben bringen für fremde einsehbar?

  28. Martina W.
    Am 26. Juni 2019 um 9:24

    Hallo darf ein Arbeitgeber bei dem man schon 1 1/2 Jahre nicht mehr arbeitet, die Firmen T-Shirts die mit Firmenlogo und dem eigenen Namen (die auch noch zur Hälfte selbst bezahlt worden sind) auch nach mehrmaligen Beschwerden an seine jetztige Mitarbeiterinen weitergeben und im Markt öffentlich tragen lassen?

  29. Marion
    Am 3. April 2019 um 8:29

    Ich war jetzt 3 Wochen bei einer Firma in der wurde der Datenschutz mit Füssen getreten. Die Büros waren zwar durch Türen getrennt aber die Türen standen permanent offen. Die stellen und entlassen Mitarbeiter im Stundentakt. Die Personalmitarbeiterin kommuniziert mit dem neuen Mitarbeiter alles bei offener Tür man bekommt Glaubensrichtung, Stundenlohn, Kinderanzahl, Anschrift usw. alles mit, keinerlei Rücksicht. Die Bewerbungsmappen und auch Unterlagen von Mitarbeitern liegen offen auf dem Schreibtisch und können von jederman eingesehen werden. Was kann man tun, ich bin bereits gekündigt worden nach 3 Wochen da ich die Zustände beklagt habe?!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Mai 2019 um 13:50

      Hallo Marion,

      vermuten Sie einen Datenschutzverstoß, können Sie dies gegenüber dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens oder den Aufsichtsbehörden melden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Bianca W
        Am 28. Oktober 2021 um 0:31

        Verstößt es gegen das Datenschutzgesetz wenn eine Mitarbeiterin, den Impfstatus der Nichgeimpten Mitarbeiter in der WhatsApp Gruppe des Betriebes veröffentlicht?

  30. Jessica
    Am 13. März 2019 um 15:25

    Darf der Chef allen Kollegen von einer erhaltenen Abmahnung, die ich und ein Kollege bekommen habe, erzählen und vorführen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2019 um 17:59

      Hallo Jessica,

      in der Regel sollte der Arbeitgeber dafür sorgen, dass Unbeteiligte wie Ihre Kollegen nichts von einer Abmahnung erfahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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