Datenschutz in Jobcenter & Arbeitsamt: Sind Sozialdaten geschützt?

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 1. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Daten von Leistungsbeziehern unterliegen dem Sozialdatenschutz

Sozialdaten unterliegen dem Datenschutz im Jobcenter.
Sozialdaten unterliegen dem Datenschutz im Jobcenter.

Immer mehr personenbezogene Daten werden im privaten und öffentlichen Bereich erhoben, gespeichert und verarbeitet. Meistens ist es für den Betroffenen kaum noch nachvollziehbar, wem welche Daten zur Verfügung stehen.

Es ist auch nicht immer klar, ob die entsprechende Stelle diese personenbezogenen Daten an Dritte weitergibt, unabhängig davon ob sie dazu überhaupt befugt ist.

An dieser Stelle greift der Datenschutz, der das informationelle Selbstbestimmungsrecht schützen soll. Er soll jeden Einzelnen davor schützen, dass er durch die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in unzulässiger Weise in seinen Rechten beeinträchtigt wird. Jeder Bürger soll selbst darüber bestimmen, wem er seine Daten preisgibt und wie diese verwendet werden.

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick darüber, was Sozialdaten sind, wie die Daten von Leistungsbeziehern im Jobcenter geschützt werden und welche Rechte Betroffene in Bezug auf ihre Daten haben.

FAQ: Datenschutz im Jobcenter

Warum benötigen Jobcenter personenbezogene Daten von Leistungsbeziehern?

Jobcenter gewähren Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II). Diese müssen sie anhand der jeweiligen Situation und Bedürftigkeit berechnen. Das funktioniert aber nur, wenn die Antragsteller entsprechende Auskünfte darüber erteilen.

Müssen sich die Jobcenter auch an den Datenschutz halten?

Ja. Die Sachbearbeiter müssen sachgerecht mit den angeforderten Daten umgeben. Sozialdaten dürfen nicht ohne gesetzliche Grundlage oder Einwilligung des Betroffenen an Dritte weitergegeben werden. Was Sozialdaten sind, erklären wir hier.

Welche Rechte habe ich gegenüber dem Jobcenter in Bezug auf meine Daten?

Zunächst steht Ihnen ein Auskunftsrecht hinsichtlich der zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu. Auch können Sie im Rahmen der Gesetze die Berichtigung und Löschung Ihrer Daten verlangen und deren Verarbeitung einschränken oder widersprechen. Und Sie dürfen sich jederzeit an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden.

Sozialdatenschutz im Jobcenter – Was sind Sozialdaten?

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist verfassungsrechtlich verbürgt und als Grundrecht verankert. Gerade wenn Behörden große und sensible Datenmengen speichern und verarbeiten, ist besonderer Wert auf den Schutz dieses Grundrechts zu legen.

Wenn Menschen Sozialleistungen bei der Behörde beantragen, müssen sie eine Vielzahl hochsensibler persönlicher Daten preisgeben, die dann gespeichert und verarbeitet werden. Doch auch bei anderen öffentlichen Stellen ist dies der Fall. Neben dem Jobcenter spielt Datenschutz auch beim Arbeitsamt eine wesentliche Rolle.

 Im Jobcenter und bei der Arge spielt Datenschutz eine wesentliche Rolle, weil Betroffene hochsensible Sozialdaten preisgeben müssen.
Im Jobcenter und bei der Arge spielt Datenschutz eine wesentliche Rolle, weil Betroffene hochsensible Sozialdaten preisgeben müssen.

Die Auskünfte, die die Betroffenen machen müssen, sind unter anderem für die Berechnung der Sozialleistungen relevant. Und auch für die erfolgreiche Eingliederung im Arbeitsmarkt spielen diese Informationen eine Rolle.

Zu den erhobenen Daten gehören z. B.:

  • der berufliche Werdegang
  • familiäre Beziehungen (z. B. Familienstand und Kinder)
  • die Wohnsituation
  • Einkommens- und Vermögensverhältnisse

Folglich gilt der Datenschutz auch für Sozialdaten im Jobcenter. Sie sollen vor einer unberechtigten Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe an Unbefugte geschützt werden.

Gibt es Datenschutz im Jobcenter?

Auch das Jobcenter muss sich an die Regeln im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) halten, so wie jede andere öffentliche und nicht-öffentliche Stelle auch.

Ohne eine gesetzliche Grundlage oder die Einwilligung der betroffenen Person dürfen Sozialdaten nicht an Dritte übermittelt oder mitgeteilt werden.

Um den Schutz personenbezogener Informationen zu gewährleisten, ergreifen Behörden verschiedene Maßnahmen:

  • Mitarbeiter müssen im Umgang mit Sozialdaten datenschutzkonform geschult und angewiesen werden.
  • Jedes Jobcenter hat einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser unterstützt die Behördenleitung bei der Umsetzung des Datenschutzes. Außerdem ist er Ansprechpartner für die Leistungsbezieher vor Ort.
  • Darüber hinaus erfolgt eine externe Datenschutzkontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Dieser berät und kontrolliert alle öffentlichen Stellen, also auch das Arbeitsamt und die Jobcenter.

Welche Rechte haben Empfänger von Sozialleistungen?

Den Leistungsempfängern stehen verschiedene Rechte und Ansprüche zu, die einen umfassenden Datenschutz gewährleisten sollen.

Zur Gewährleistung vom Datenschutz im Jobcenter können Betroffene Akteneinsicht beantragen.
Zur Gewährleistung vom Datenschutz im Jobcenter können Betroffene Akteneinsicht beantragen.

Betroffene haben ein Auskunftsrecht und können Akteneinsicht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen verlangen. Ihnen ist auf Antrag Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Sozialdaten zu erteilen. Auch zur Herkunft der Daten bzw. zu deren Empfänger und zum Zweck der Speicherung muss Auskunft gegeben werden. Die Auskunft hat unentgeltlich zu erfolgen.

Der Betroffene kann die Berichtigung falscher oder unvollständiger Daten verlangen. Sozialleistungsempfänger haben das Recht auf Löschung oder Sperrung von Daten, die zu Unrecht gespeichert wurden oder die nicht mehr benötigt werden.

Jede betroffene Person darf den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) anrufen.

Das Jobcenter darf diese Rechte nicht durch Anordnung noch rechtsgeschäftliche Vereinbarung ausschließen oder beschränken.

Übermittlung von Daten durch das Jobcenter – Datenschutz nach dem SGB II und X

Personenbezogene Daten dürfen vom Jobcenter laut Datenschutz dann an Dritte weitergegeben, wenn eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis vorliegt. Eine derartige Befugnis kann sich z. B. aus folgenden Bestimmungen ergeben:

  • § 50 Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II)
  • §§ 68 – 78 Sozialgesetzbuch 10. Buch (SGB X)

Der Datenschutzbeauftragte

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie in Ihren Datenschutzrechten verletzt sind, haben Sie mehrere Möglichkeiten.

Sie können sich zunächst an den Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Jobcenters wenden. Dieser ist Ihr erster Ansprechpartner vor Ort, wenn es um Datenschutzverletzungen geht. Er kennt sich mit der rechtlichen Situation und der Arbeit im Jobcenter sehr gut aus und kann Ihnen sehr schnell weiterhelfen.

Der Datenschutzbeauftragte ist weisungsfrei und unterliegt der Verschwiegenheitspflicht. Unter diese Pflicht fallen alle Informationen zu Ihrer Identität, aber auch sonstige Umstände, aufgrund derer auf Ihre Identität geschlossen werden könnte.

Sie haben auch das Recht, sich direkt an den BfDI zu wenden. Er berät Sie mit seinen Mitarbeitern in Bezug auf Ihre datenschutzrechtlichen Belange und hilft Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Rechte gegenüber dem Jobcenter. Etwas anderes gilt für kommunale Träger, für die der jeweilige Landesbeauftragte für den Datenschutz zuständig ist.

Bei Verstößen gegen den Datenschutz muss das Jobcenter unter Umständen Schadensersatz oder Bußgeld zahlen.
Bei Verstößen gegen den Datenschutz muss das Jobcenter unter Umständen Schadensersatz oder Bußgeld zahlen.

Folgen bei einem Verstoß gegen Datenschutz im Jobcenter

Welche Wichtigkeit dem Datenschutz zugeschrieben wird, zeigen die juristischen Konsequenzen, die ein Verstoß nach sich ziehen kann.

  • Eine unzulässige oder unrichtige automatisierte Datenverarbeitung durch eine Behörde kann einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch begründen. Derartige Ansprüche sind in § 83 BDSG geregelt.
  • Außerdem ist gemäß § 42 BDSG eine strafrechtliche Verfolgung ist möglich. So droht etwa eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, wenn nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten in großer Zahl gewerbsmäßig an Dritte übermittelt werden.

Übrigens! Bei Verstößen gegen den Datenschutz kann dem Jobcenter kein Bußgeld auferlegt werden. Denn gemäß § 43 BDSG lassen sich gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen keine Geldbußen verhängen.

Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Nach ihrer juristischen Ausbildung arbeitete Franziska in verschiedenen Branchen. Seit 2017 unterstützt sie die bussgeldkatalog.org-Redaktion. Durch ihre fachliche Ausrichtung liegen ihr Texte zu unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellung unter anderem im Verkehrsrecht und Umweltrecht. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Qualitätskontrolle im Rahmen des Lektorats/Korrektorats.

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16 Kommentare

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  1. Silke
    Am 6. November 2024 um 11:16

    Das Jobcenter bzw. auch die Arbeitsvermittler fordern in der Regel Dokumente als Beweis zur Glaubhaftmachung an, die man gar nicht vorlegen darf bzw. vorab gleich die Unmöglichkeit besteht, diese überhaupt einbringen zu können.

  2. Heidi F
    Am 18. Januar 2024 um 21:08

    Ich wurde aufgefordert, die persönlichen Emails, mit denen ich meinen Ex-Mann aufgefordert hatte Kindesunterhalt zu zahlen als Nachweis meiner Bemühungen dem Bürgergeldantrag bei zu legen. Sicherlich nicht DSG-konform. Seitdem mache ich mir Gedanken um unzählige sensible Daten, die ich bei vorangegangenen Anträgen Preis gegeben hatte. . Ich ziehe den Antrag nun zurück und überbrücke die Zeit bis zum nächsten Job lieber mit Darlehen.

    Kann ich alle Daten, die auch aus längst vergangenen Jahren und Vorgängen von mir beim Jobcenter liegen löschen lassen? Wenn ja: wie?

    • Silke Es
      Am 6. November 2024 um 11:08

      In der Regel sollten Ihre Daten nach der gesetzlich bestimmten Zeit eh gelöscht werden.

  3. Angie
    Am 8. Januar 2023 um 15:04

    Ich habe Anfang November 2022, einen Antrag auf “Hilfe zum Lebensunterhalt” gestellt, Antrag und sämtliche dazugehörigen Unterlagen, zB. Kopie Ausweis, Meldebescheinigung, Konto Auszüge einfach alles was verlangt wird ca. 35 Seiten im großen Umschlag, Hausbriefkasten eingeworfen, ein Zeugen und alle Fotos auf dem Smartphone, ohne Reaktion. Dann nach 4 Wochen schriftlich einen Antrag auf Vorschuss gebeten ebenfalls ohne Reaktion. Nun nach 6 Wochen wird mir vom Amt ein Neuer Blanco Antrag (genau der selbe den ich im November in den Hausbriefkasten eingeworfen habe) mit einem Eingangsdatum von Mitte Dezember 2022 zugesendet? Eingefordert werden komplett die Unterlagen die ich bereits im November in den Anlagen eingereicht hatte ca. 35 Seiten . Was ist da los?
    Ich habe sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben, bisher ohne Antwort. Wo ist mein Antrag mit sensiblen Daten November Hausbriefkasten geblieben? Wie sieht das mit dem Datenschutzgesetz aus? Ich will mich beschweren und nötigenfalls vor das Sozial Gericht gehen ich denke die wollen mir den Monat November 2022 nicht anrechnen? Eine riesen große Unverschämtheit – einerseits soll man Unterlagen nur schriftlich einreichen, wegen Corona – andererseits verschwinden die Unterlagen? Wer kann Erfahrungen dazu schreiben.

  4. Simon
    Am 27. November 2022 um 16:27

    Wie sieht es aus, wenn das Jobcenter vom Antragssteller verlangt Daten vom Mitbewohner oder Partner herauszugeben?
    Das Amt unterstellt uns in einer Partnerschaft zu leben aber der Sachverhalt ist noch nicht geklärt.
    Darf das Jobcenter überhaupt von meiner Freundin verlangen meine Daten herauszugeben? Für mich hört sich das eher nach einer Aufforderung zur Ordnungswidrigkeit an, da ich ihr nicht erlaubt habe meine Daten an Dritte weiter zu geben.

    • Nirtak
      Am 6. November 2024 um 11:11

      Daten als auch Beweise sind immer bei der konkreten Person einzuholen.

  5. Ima W
    Am 31. August 2022 um 12:42

    Was sich die Ämter erlauben ist unverschämt. Sie erheben Daten, lassen sich Informationen vorlegen, die ihnen gar nicht zustehen, und sowas steht in den Anträgen. Zu jedem Punkt muss man sich selbst informieren, ob das überhaupt rechtens ist, und es scheint keinen zu kümmern die Anträge mal richtig vorzulegen, und diese nicht erlaubten Anfragen zu stoppen und heraus zu nehmen.
    Beschwerden, werden ignoriert, und weiter gemacht wie sonst. Schade, dass Ämter keine Bußgelder zahlen müssten, man vermutet sie wären inzwischen zahlungsunfähig bei so vielen Verstößen die wohl statt finden werden.
    Staatliche Amtsvorgänge. Sie verlangen Zeugnisse, die sie nichts angehen, Meldebescheidungen, Auskünfte über Dritte, diese anzuzeigenden Vorgänge denken die sich ernsthaft heraus nehmen zu können, und man kommt ihnen dabei nicht auf die Schliche.
    Viele sind wohl so abhängig sich nicht zu beschweren obwohl es ihr Recht ist, und Dinge zu verweigern, wenn man von denen überrumpelt wird, mit irgendwelchen Aussagen die im Konsens völlig falsch sind. Gangster sind da auch nicht besser.

  6. Neureuther
    Am 31. Juli 2022 um 23:57

    JC lässt mir Bewilligungsbescheid vorab durch unverschlüsselte Mail zukommen.
    Datenschutzbeauftragter erkennt dies als Verletzung meine persönlichen Daten an und nennt dies eine Datenpanne, welche er dann umgehend gemeldet hat.
    Mitarbeiterin wird danach nochmals durch Führungskraft und DSB sensibilisiert.
    Ist hier ein immaterieller Schadensersatz einklagbar.

  7. Lena
    Am 20. November 2021 um 18:10

    Hallo,
    darf das Jobcenter meine Daten ohne meine Einwilligung an meinen Arbeitgeber weiterleiten?
    Falls ja oder nein, wo ist das geregelt?
    Danke im Voruas!

    Freundliche Grüße

  8. Ron
    Am 4. August 2021 um 1:58

    Das Jobcenter hat seinerzeit meine Persönlichen Dokumente wie SV- Aisweis, Personal Ausweis, Führerschein, meinen Fahrzeugschein, meine KV- Karte sowie meinen Behindertenausweis inclusive das Nestätigungsschreiben des Versorgungsamtes in meinem Beisein, gegen meinen Protest rechtswidrig eingescannt. Das Jobcenter hat das rechtswidrige Einscannen meiner persönlichen Unterlagen mit den Worten O-Ton: „wir brauchen das“ begründet.
    Daraufhin habe ich mich Ende Februar 2020 beim hessischen Datenschutzbeauftragten in Wiesbaden schriftlich Beschwert.

    Der Datenschutzbeauftragte hat mir schriftlich 2020 lapidar daraufhin geantwortet, „die Daten seien sicherlich umgehend vom Jobcenter gelöscht worden“. ohne das Jobcenter zu kontaktieren oder seine Aussage überhaupt zu prüfen.

    Die Datenschützer des Landes Hessen haben offenbar nur in bestimmten Fällen begrenzt ein Interesse Datenschutz-Verstöße zu ahnden.
    Bei wirklich Massiven Verstößen gegen den Datenschutz der Jobcenter, (welche eher die Regel als die Ausnahme sind), ignorieren die Herren Datenschützer die Beschwerden und ihre Amtszeit-Ermittlungspflicht mal einfach.

  9. Eva
    Am 13. März 2021 um 20:42

    Hallo,
    Ich habe beim Jobcenter angerufen und meine BG Nummer angegen. Woraufhin die Dame in der Hotline alle meine daten einsehen könnte uns mir sogar Anweisung gegeben hat. Sie war sicherlich nicht mein Sachbearbeiter und auch nicht die Vertretung.
    Darf das Jobcenter meine Daten allen Jobcentermitarbeiter Zugang geben?

  10. Thomas
    Am 16. Januar 2021 um 16:50

    Sie machen was Sie wollen und zwar i. d. R. schädigend für den Bewerber. Eine Anrfrage beim Landesdatenschutzbeauftragen führte zu keiner Antwort und telefonisch war dort niemand zu erreichen.
    Zu den netten Spielchen der geringqualifizierten “Quereinsteiger” (gestern Postbote, heute Teamleiter Leistungen oder Fallmanager) gehört u. a. das “Korrigieren” des Lebenslaufs des Bewerbers. Aus einem Master wird ein Bachelor, aus einem Bachelor ein Abi, usw-. Ehemalige Arbeitgeber stehen für jeden lesbar mit einem Kommentar (“nur Nebenbeschäftigung”) in dem Eintrag in der Jobbörse, gegen den man sich nicht wehren kann. Kontraproduktiv um dem Suchenden “zu zeigen wo es lang geht” um einen solchen Mitarbeiter zu zitieren.

  11. Böll
    Am 13. Februar 2020 um 14:13

    Hallo,

    die Auskunft, dass an Behörden Bußgelder verhängt werden können ist falsch!!
    bvdnet.de/wp-content/uploads/2018/10/BvD_Behoerdentag_261018_Brink-Eckhardt.pdf
    § 43 Abs. 3 BDSG/LDSG
    „Gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen im Sinne des § 2 Absatz 1 werden keine
    Geldbußen verhängt. “

  12. Maik
    Am 1. Oktober 2019 um 15:06

    Hallo, das Arbeitsamt hat meine komplettes Bewerberprofil mehrfach an Dritte herausgegeben, obwohl diese nur anonym veröffentlicht werden sollten. Ich würde darauf von verschiedenen Firmen angeschrieben.
    Die Datenschutzbeauftragte wurde in Kenntnis gesetzt.
    Welche Möglichkeiten habe ich darüberhinaus bzw. was bringt mir ggfs. eine Anzeige?

    Vielen Dank vorab…

  13. Franzi
    Am 12. September 2019 um 21:50

    Hallo, ich habe im August eine Einladung vom Jobcenter für den nächsten Termin bekommen aber persönlich. Zu Hause merkte ich dann das es für eine andere Person bestimmt war. Ich hatte nun ihr Name Adresse und BG Nummer.
    Das Datenschutzgesetz wurde missachtet.
    Wo müsste ich mich dahin wenden? Weil ich weiß nicht ob auch meine Daten einfach mal so rausgegeben wurden

    Mit freundlichen Grüßen

  14. Lars
    Am 23. April 2019 um 4:10

    Hallo, mal eine Frage:
    Wie sieht das aus mit dem Datenschutz vom Jobcenter zu den Arbeitsämtern.?
    Habe mitte letztes Jahr 2018 lauter Vermittlungsvorschläge von immer anderen Arbeitsämtern bekommen, da warscheinlich mein Vermittler/Vermittlerin vom Jobcenter die Arbeit der Stellensuche weiter untervergeben hat. Darf er/sie/div das so machen, einfach meine Daten an sämtliche Arbeitämter zu Stellensuche ohne meine Einwilligung weiterleiten.
    Das würde mich echt mal interessieren. Ich glaube nämlich, die machen alle was Sie wollen.

    Mit freundlichen Grüßen Lars

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