Datenschutzerklärung auf Französisch: Wann ist sie notwendig?
Letzte Aktualisierung am: 2. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wann wird eine Datenschutzerklärung auf Französisch notwendig?
Kontaktformulare, Cookies, Tracking-Tools – diese und andere Dinge nutzen Webseiten-Betreiber für ihren Internetauftritt und kommen damit sofort mit dem Datenschutz in Berührung. Schon eines dieser digitalen Werkzeuge genügt, damit die Webseite unter die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGV) fällt, mit der Folge, dass deren Betreiber dort eine Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen muss.
Diese Erklärung muss alle Arten der Verarbeitung personenbezogener Daten benennen, die auf der entsprechenden Seite durchgeführt werden, z. B. das eingangs erwähnte Kontaktformular. Datenschutzerklärungen sollen den Nutzer ausführlich darüber informieren, ob und wie seine personenbezogenen Daten auf der Website verarbeitet werden. Das soll er unmittelbar dort nachlesen können.
Im Internet sind jedoch User aus aller Herren Länder unterwegs. Es kann durchaus vorkommen, dass es einen französischen Nutzer auf eine deutsche Webseite verschlägt. Auch er hat ein Recht zu erfahren, was mit seinen Daten passiert, wenn er den Internetauftritt nutzt. Muss der Website-Betreiber für diesen Fall eine Datenschutzerklärung auf Französisch zur Verfügung stellen?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Datenschutzerklärung auf Französisch
Website-Betreiber müssen auf ihrer Website eine Datenschutzerklärung anbieten,sobald dort personenbezogene Daten von EU-Bürgern erhoben oder verarbeitet werden, etwa durch Cookies oder Social Media Buttons.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt u. a. eine in klarer und einfacher Sprache abgefasste Erklärung, die präzise und leicht verständlich ist.
Sobald der Website-Betreiber mit seinem Angebot auch französisch-sprachige Nutzer anspricht, muss er die Datenschutzerklärung auch in dieser Form anbieten. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen dies erforderlich ist.
Fremdsprachige Datenschutzerklärung: Das sollten Sie beachten
Wer einen eigenen Online-Auftritt besitzt, muss einige Regeln beachten, insbesondere das Recht des Herkunftslandes. Demnach müssen deutsche Webseitenbetreiber neben dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auch die DSGVO einhalten.
Die Pflicht, eine Datenschutzerklärung auf der Internetseite zur Verfügung zu stellen, ergibt sich aus Art. 13 DSGVO. Diese Vorschrift zur Informationspflicht legt genau fest, worüber der Seitenbetreiber den Nutzer im Falle einer Datenerhebung und –verarbeitung informieren muss.
Außerdem muss die Erklärung so verfasst werden, dass sie jeder Nutzer auch leicht verstehen kann. Auch das ist in der DSGVO vorgeschrieben. Dort heißt es in Art. 12, dass die entsprechenden Hinweise „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ übermittelt werden müssen.
Diese Regelung kann z. B. eine Datenschutzerklärung auf Französisch erforderlich machen, wenn sich das Angebot der Seite (auch) an französische Nutzer wendet. Denn nur dann wäre die Sprache der Datenschutzerklärung für dieses Publikum verständlich und transparent.
Ist bereits eines der folgenden Kriterien erfüllt, kann eine auf Französisch verfasste Datenschutzerklärung erforderlich werden:
- Die Website wird zwar in Deutschland betrieben, ist aber trotzdem auf Französisch verfasst.
- Als Kontaktmöglichkeit wird eine französische Telefonnummer oder Adresse angegeben.
- Ein Online-Shop bietet ausdrücklich auch eine Lieferung ins nicht-deutschsprachige Ausland an.
Lassen Sie Ihre Datenschutzerklärung professionell auf Französisch übersetzen
Je nach Art der Website kann es durchaus empfehlenswert sein, sich von einem Rechtsexperten beraten zu lassen, der eine maßgeschneiderte Datenschutzerklärung für Sie erstellt.
Insbesondere, wenn eine besonders umfangreiche Datenverarbeitung stattfindet, ist es ratsam, einen Anwalt zu beauftragen, anstatt auf Muster und Generatoren zuzugreifen.
Doch dies ist nur der erste Schritt. Die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Datenschutzerklärung muss mit aller Sorgfalt in die französische Sprache übersetzt werden.
Nur so können Sie sichergehen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und die Erklärung für französische User auch verständlich ist.