Datenschutzerklärung auf Italienisch – wann ist das notwendig?
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Buon giorno Datenschutz!
Die Länder Deutschland und Italien verbindet seit Jahrhunderten eine enge Beziehung. Neben politischer Bündnisse und der Rivalität im Fußball ist “Bella Italia” für viele Deutsche nach wie vor eines der beliebtesten Urlaubsziele. Dementsprechend gibt es natürlich auch entsprechend viele Internetangebote: Reisetipps, Kochkurse et cetera.
Europäische Dienstleister müssen sich beim Betreiben einer Internetseite vor allem an der DSGVO orientieren. Diese sieht u. a. vor, dass Verbraucher in einer Datenschutzerklärung lückenlos über die Art und den Umfang der Datenerhebung durch ein Internetangebot informiert werden. Muss dann unter Umständen eine Datenschutzerklärung auf Italienisch verfasst werden? Wenn ja, wen könnte dies betreffen?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Datenschutzerklärung auf Italienisch
Ja, Betreiber von Webseiten müssen gemäß der DSGVO eine Datenschutzerklärung einstellen. Sie sind dazu verpflichtet und können abgemahnt werden, wenn die Erklärung fehlt.
Hat die Webseite eine Zielgruppe, welche im italienischsprachigen Raum lebt, müssen die Datenschutzinformationen auch in dieser Sprache angeboten werden. Warum und wann das so ist, erläutert unser Ratgeber hier.
Die Datenschutzerklärung sollte immer von jemandem verfasst werden, der sich auch mit den entsprechenden Fachbegriffen des Datenschutzes auskennt und diese fachlich richtig auf Italienisch übersetzen kann.
Muss eine Datenschutzerklärung überhaupt übersetzt werden?
Bevor es im Einzelnen darum geht, ob und wann eine Datenschutzerklärung auf Italienisch verfasst werden muss, sollte erst einmal ein allgemeiner Blick auf die Sprache der Datenschutzerklärung geworfen werden.
Grundsätzlich gilt: Ist das Zielland der Website ein Mitgliedstaat der europäischen Union, dann gelten die Auflagen der EU-Datenschutzgrundverordnung. Diese bestimmt im Artikel 13 die „Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person“. Konkret wird der Begriff „Datenschutzerklärung“ zwar nicht erwähnt; dennoch sind Webseitenbetreiber in die Pflicht genommen, Benutzern verständlich zu erklären, welche Daten erhoben werden. Bezüglich der verwendeten Sprache der Datenschutzerklärung sind in der DSGVO jedoch keine Aussagen getroffen – dagegen wird wiederholt eine „faire und transparente Verarbeitung“ betont.
Zuvorderst ist natürlich die Landessprache entscheidend: Eine Datenschutzerklärung sollte auf Italienisch sein, wenn es sich um eine italienische Seite handelt – doch auch andere Angebote müssen eine Datenschutzerklärung mitunter in Italienisch anbieten, wenn dies wichtig für die Aufklärung der Nutzer ist.
Hier sei noch angemerkt: Nur weil bzgl. der zu verfassenden Sprache keine eindeutigen Richtlinien gegeben sind, bedeutet das nicht, dass Betreiber nach Belieben rumtricksen können. Wer seine Datenschutzerklärung in einer fremden Sprache verfasst, um etwa den eigenen Umfang der Datenerhebung zu verschleiern, handelt trotzdem gegen den Grundsatz der Transparenz und könnte entsprechend abgemahnt werden!
Vor allem die Zielgruppe entscheidet
Die frühere „Artikel-29-Datenschutzgruppe“, welche mit Anwendung der DSGVO „Europäischer Datenschutzausschuss“ heißt, äußerte sich in einer Empfehlung aus dem Jahr 2001 folgendermaßen:
Die Informationen sollten in allen Sprachen geliefert werden, die auf der Site benutzt werden, insbesondere dort, wo personenbezogene Daten erhoben werden sollen.
So sollte eine Datenschutzerklärung (zusätzlich) auf Italienisch verfasst werden, wenn die Seite zwar nicht aus Italien betrieben wird, aber sich dennoch gezielt an italienischsprachige Nutzer richtet und/oder das Seitenangebot selbst auf Italienisch verfügbar ist. Dies ist zum Beispiel für deutsch-italienische Sprachschulen, Austauschdienste und ähnliche Angebote denkbar.
Handelt es sich wiederum um Seiten, welche zwar Italien-bezogen sind, sich jedoch nicht vorwiegend an ein italienischsprachiges Publikum richten, kann eine Datenschutzerklärung auf Deutsch genügen – hierunter fallen zum Beispiel Reisetipps oder Seiten mit italienischen Kochrezepten. Eine Pflicht zur Übersetzung sollte auch dann gelten, wenn ein es sich um eine deutsche Gesellschaft mit Zweitniederlassung in Italien handelt.