Datenschutzerklärung: In welcher Sprache ist sie erforderlich?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 4. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Internationale Website = mehrsprachige Datenschutzerklärung?

Datenschutzerklärung: Welche Sprache muss diese auf Ihrer Website haben?
Datenschutzerklärung: Welche Sprache muss diese auf Ihrer Website haben?

Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat in den europäischen Ländern für viel Verunsicherung gesorgt. In den kommenden Jahren werden an der einen oder anderen Stelle Nachbesserungen erforderlich sein, um die Vorgaben praktikabler zu machen. Doch in einigen Bereichen besteht bereits jetzt Sicherheit.

Insbesondere bei der Datenschutzerklärung für Websites gibt es klare Regeln. Zunächst muss nunmehr jede Website, egal ob gewerblich oder privat geführt, eine Datenschutzerklärung eingebunden haben. Dieser ist ferner zu entnehmen, welche personenbezogenen Daten beim Besuch der Website sowie der Nutzung hierauf verfügbarer Angebote erhoben, verarbeitet und übermittelt werden, auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschieht und welche Rechte die Betroffenen gegenüber dem Website-Betreiber innehaben.

Doch bei der Datenschutzerklärung ist die Sprache ebenfalls von Bedeutung. Je nach Website kann es erforderlich sein, neben einer deutschsprachigen den Nutzern auch anderssprachige Erklärungen zur Verfügung zu stellen.

FAQ: In welcher Sprache muss die Datenschutzerklärung angeboten werden?

Wann müssen Website-Betreiber eine Datenschutzerklärung auf ihrer Seite anbieten?

Sobald dort personenbezogene Daten von EU-Bürgern erhoben und verarbeitet werden, ist eine Datenschutzerklärung Pflicht.

Welche Faktoren sind ausschlaggebend für die Sprache der Datenschutzerklärung?

Maßgeblich ist, an wen sich das Angebot der jeweiligen Website richtet. Richtet sich dieses z. B. auch englischsprachige Nutzer, ist die Datenschutzerklärung in Englisch zur Verfügung zu stellen.

Gibt es noch andere Anforderungen an die Sprache der Datenschutzerklärung?

Art. 12 DSGVO verlangt, dass die Erklärung „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form“ zur Verfügung gestellt werden muss. Was das genau bedeutet, lesen Sie im folgenden Abschnitt.

Spezifische Ratgeber zur Sprache der Datenschutzerklärung

Wonach richtet sich, welche Sprache die Datenschutzerklärung haben muss?

Die Antwort auf diese Frage ist vergleichsweise einfach: Ausschlaggebend ist, an wen sich das Angebot im Einzelnen richtet. Betreiben Unternehmen eine Website, die nicht nur deutschsprachigen Kunden, sondern etwa auch Personen aus Frankreich, Großbritannien, Spanien u. a. zugänglich sein soll, so stellen sie diese in aller Regel in die jeweilige Landessprache übersetzt zur Verfügung.

Das bedeutet, dass auch die Datenschutzerklärung in die Sprache des jeweiligen EU-Ziellandes übersetzt werden muss. In der Tat genügt hierbei in aller Regel eine Übersetzung, wenn nur Bürger innerhalb der EU betroffen sind, da die DSGVO in allen EU-Ländern wirksam ist. Vereinzelt können zusätzliche nationale Regelungen eine Anpassung verlangen. Welche Regelungen für Großbritannien greifen, sobald dieses die EU verlassen hat, bleibt abzuwarten.

Im Übrigen: Der Sitz des Unternehmens selbst hat keinen Einfluss darauf, ob eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt werden muss. Sobald die Daten von EU-Bürgern betroffen sind, müssen die Website-Betreiber eine Datenschutzerklärung in der Sprache des jeweiligen EU-Landes zur Verfügung stellen.

Datenschutz-Dschungel: Leichte Sprache vs. komplexe Inhalte

Für Erläuterungen zum Datenschutz leichte Sprache zu verwenden, ist aufgrund der Komplexität nicht ganz so einfach.
Für Erläuterungen zum Datenschutz leichte Sprache zu verwenden, ist aufgrund der Komplexität nicht ganz so einfach.

Neben der für die Datenschutzerklärung genutzten Sprache gibt die Datenschutzgrundverordnung auch noch eine weitere Vorgabe, die sich angesichts der Komplexität der Regelungen nur schwer exakt umsetzen lässt: Die Erklärungen müssen auch für den Laien verständlich sein. Nur auf diesem Wege ist eine angemessene Information der Website-Besucher über die Datenverarbeitung sowie ihre Rechte möglich.

Zu kompliziert und unverständlich gestaltete Datenschutzerklärungen können im Zweifel sogar gegen die DSGVO verstoßen, insbesondere dann, wenn eine freiwillige und informierte Einwilligung in den Datenschutz Grundlage der Datenverarbeitung ist. Die Regelungen zum Datenschutz in vergleichsweise leichte Sprache zu übersetzen, sollte deshalb von Website-Betreibern berücksichtigt werden. Wichtig sind dabei in der Regel:

  1. Formulierung möglichst kurzer Sätze
  2. Verzicht auf Fremdwörter bzw. angemessene Erläuterung dieser
  3. Erläuterung der rechtlichen Begriffe (personenbezogene Daten, natürliche Person), hier genügt ggf. auch ein Verweis auf die Definitionen in Artikel 4 DSGVO
  4. eindeutiger Verweis auf die gesetzliche Grundlage (jeweiliger Artikel der DSGVO), um ggf. die eigene Nachrecherche zu ermöglichen
Sicherlich kann eine Datenschutzerklärung in leichter Sprache aufgrund der Komplexität der beinhalteten Regelungen für den einen oder anderen noch immer schwer verständlich sein. Einfache Sprache kann das Verständnis jedoch grundsätzlich erleichtern.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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