Dauerparken: Ist dies auf öffentlichen Straßen zulässig?
Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wann es Dauerparkern an den Kragen geht
Viele Menschen nutzen ihren wohlverdienten Urlaub, um sich fern der Heimat vom Alltagsstress zu erholen. Immer häufiger erfolgt die Anreise dabei mit dem Flugzeug und während wir mit dem Flieger in sonnigere Gefilde entschwinden, bleibt das Auto zurück. Anhängig davon, wie lange Sie an einem Strand entspannen, verbleibt das Fahrzeug mitunter für mehrere Tage oder Wochen auf dem gleichen Stellplatz, sodass unter Umständen von „Dauerparken“ die Rede sein kann.
Gerade in Wohngebieten, in denen die Parkplätze grundsätzlich knapp sind, stellen dauerhaft abgestellte Fahrzeuge nicht selten ein Ärgernis dar und können zu einem handfesten Nachbarschaftsstreit führen. Um mögliche Konflikte zu vermeiden, ist es sinnvoll, die gesetzlichen Vorgaben zu kennen.
Doch was besagt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)? Ist in Deutschland das Dauerparken erlaubt oder verboten? Wann können gemäß Bußgeldkatalog Sanktionen für Dauerparker drohen? Und welche Alternativen gibt es, wenn Sie Ihren Wagen länger abstellen müssen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Dauerparken
Der Gesetzgeber sieht für Pkw grundsätzlich keine zeitlichen Vorgaben zum Parken vor. Allerdings müssen sich diese in einem verkehrssicheren Zustand befinden.
Damit ein Fahrzeug für einen längeren Zeitraum auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt werden darf, muss diese verschiedene Kriterien erfüllen. Eine Auflistung der wichtigsten Voraussetzungen finden Sie hier.
Bei Anhängern ohne Zugfahrzeug ist die Parkdauer auf öffentlichen Straßen begrenzt. Diese beläuft sich auf maximal zwei Wochen.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Dauerparken
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Sie parkten Ihren Anhänger ohne das Zugfahrzeug länger als zwei Wochen. | 20 € |
Alles Wichtige zum Dauerparken – hier im Video
Dauerparken: Was die StVO besagt!
Stellen Personen ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum auf einen bestimmten Parkplatz ab, ohne dieses zu bewegen, werden diese gemeinhin als Dauerparker bezeichnet. In der StVO und anderen verkehrsrechtlichen Gesetzestexten lässt sich dieser Begriff allerdings nicht finden und somit existiert zum Dauerparken keine juristische Definition, die zum Beispiel einen konkreten Zeitraum festlegt.
Daher hilft nur ein Blick in die generellen Vorgaben zum Parken und Halten, um herauszufinden, ob ein öffentlicher Parkplatz zum Dauerparken genutzt werden darf. Allerdings sieht auch § 12 StVO keine generellen Vorschriften vor, die für Pkw eine zeitliche Begrenzung der Parkdauer definieren.
Demnach ist das Dauerparken im Wohngebiet oder an öffentlichen Straßen grundsätzlich zulässig, solange nicht anderweitig ein Parkverbot besteht oder eine Parkraumbewirtschaftung erfolgt.
Allerdings gelten verschiedene Voraussetzungen, wenn Sie Ihr Fahrzeug längerfristig abstellen. So müssen Sie unter anderem auf folgendes achten:
- das Fahrzeug ist ordnungsgemäß angemeldet
- die TÜV-Plakette ist noch gültig
- das Kennzeichen ist lesbar
- die Beleuchtungseinrichtungen sind sauber
Beachten Sie zudem, dass auch beim Dauerparken auf öffentlichen Straßen jemand regelmäßig nach dem Fahrzeug schauen sollte. Denn es besteht immer die Möglichkeit, dass ein mobiles Parkverbot errichtet wird. Da dafür eine entsprechende Ankündigung spätestens drei Tage im Voraus erfolgen muss, sollten die Kontrollen auch in diesem Abstand erfolgen.
Anhänger und Wohnmobil: Ist Dauerparken auf einem öffentlichen Parkplatz erlaubt?
Wie zuvor ausgeführt, existieren für Pkw keine Vorgaben zum Dauerparken auf öffentlichen Parkplätzen. Allerdings sieht der Gesetzgeber eine entsprechende Regelung für Anhänger vor. So heißt es unter § 12 Abs. 3b StVO:
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
Demnach benötigen Anhänger, die für mehr als 14 Tage abgestellt werden soll, eine Genehmigung, welche die Sondernutzung des Verkehrsraums erlaubt. Diese Vorschrift greift ebenfalls für Wohnwagen, wohingegen ein (leichtes) Wohnmobil als Dauerparker an öffentlichen Straßen abgestellt werden darf. Fällt das Fahrzeug unter diese Bestimmungen, dürfen Sie Ihr Wohnmobil parken und theoretisch unbegrenzt lange stehen lassen.
Auch für viele Lkw ist das Dauerparken im Wohngebiet untersagt. Denn gemäß § 12 Abs. 3a StVO dürfen Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t zwischen 22:00 und 06:00 Uhr nicht innerorts in reinen Wohngebieten parken. Diese Vorschrift gilt zudem auch für Sonn- und Feiertage.
Auto im Parkhaus abstellen: Für Dauerparker eine Option?
Wer sicherstellen möchte, dass das eigene Auto während eines Urlaubs nicht doch auf einem Abschleppwagen landet – weil zum Beispiel für einen Umzug ein Halteverbot errichtet wird – kann aber auch einen speziellen Dauerparkplatz anmieten. Diese Option bieten unter anderem Parkhäuser in Stadtzentren und in der Nähe von Flughäfen an.
In diesem Fall mieten Sie eine Stellfläche, auf der Sie zu jeder Zeit Ihr Fahrzeug abstellen können. Dauerparken meint in diesem Fall also nicht, dass das Auto nicht bewegt wird, sondern stellt das Gegenteil zum Kurzzeitparken in Parkhäusern dar.
Möchte Sie in einem Parkhaus dauerparken, ist dafür im Voraus ein entsprechender Mietvertrag zu unterzeichnen. Darüber hinaus erfolgt auch die Bezahlung für den entsprechenden Zeitraum im Vorfeld. Im Gegenzug erhalten Sie eine spezielle Dauerparkkarte, welche Ihnen auch bei einem vollen Parkhaus die Einfahrt gewährt, schließlich ist Ihr Stellplatz ja reserviert.
Lieber Erich!
Nehmen sie die Sache nicht vielleicht ein bisschen zu ernst?
Der Mann darf dort parken. Seien Sie doch ein guter Nachbar und lassen Sie ihm sein Glück.
Die Thujen benötigen zumindest bei mir kaum Sonne, braun werden sie eher von zu wenig Wasser und von “Schadstoffen” wie Urin (auch von Tieren!), auslaufendem Öl und dergleichen.
MFG
Für alles gibt es nötige und noch mehr unnötige Gesetze aber dafür nicht
Deutschland die Bananenrepublik !!
Der Nachbar stellt in der Spielstraße seine Fahrzeuge ca. 20cm an meine Thujenhecke. Zur Zeit steht ein Fahrzeug mit Hänger seit 25. April am Gartenzaun, den Hänger entfernte er am 29.6. Die Fahrzeuge gehören seiner Firma, die 1km entfernt ist, nach mehrmaligen Beschweden bei der Stadt Dachau, sowie ein Gespräch beim Bürgermeister wurde angedeutet, es wird an meinen Zaun eine Parkplatzfläche eingezeichnet.
Die Stadt könnte die Fläche beim Nachbar kennzeichnen, da dieser eine Holzwand hat. In der Seitenstraße stehen 6 Fahrzeuge die den Nachbar
sowie seinen Mietern gehören Das die Thujen an verschiedenen Stellen braun sind, nimmt die Stadt sowie der Bürgermeister nicht zur Kenntnis.
Auf eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüssen
Erich