Deckungsklage – Wenn die Versicherung die Kostenübernahme verweigert
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
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Wann sollte eine Deckungsklage gegen die Rechtschutzversicherung erfolgen?
Jeder Versicherungsnehmer, welcher eine Versicherung abschließt, sei dies eine Haftpflichtversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung, geht davon aus, dass er im Schadensfall Unterstützung von der Versicherungsgesellschaft bekommt.
Schwierigkeiten ergeben sich dann, wenn der Versicherungsanbieter die Zahlungsübernahme verweigert, aufgrund der Meinungsverschiedenheiten, ob eine Vertragsverletzung vorliegt und das Eintreten des Versicherungsfalls irrelevant ist.
In dem folgenden Ratgeber erfahren Sie, worauf bei einer Deckungsklage zu achten ist und welche Faktoren diesbezüglich wichtig sind. Die Voraussetzungen, welche für eine entsprechende Klage gegeben sein müssen, werden ebenfalls genannt.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Deckungsklage
Weigert sich die Versicherung die Zahlung zu übernehmen, kann unter Umständen Klage auf Deckung gegen diese eingereicht werden.
Eine Deckungsklage kann zur Feststellung der Leistungsverpflichtung genutzt werden (Feststellungsklage) oder dazu dienen, dass Leistungen erbracht werden (Leistungsklage). Das kann auch bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung so sein.
Haben Versicherte auf den Anspruch der Kostenübernahme hingewiesen und eine schriftliche Ablehnung erhalten, ist eine Deckungklage möglich. Was zu beachten ist, lesen Sie hier.
Was ist eine Deckungsklage?
Eine Deckungsklage wird in der Regel gegen eine Rechtschutzversicherung erhoben. Es kann allerdings auch passieren, dass eine Deckungsklage gegen eine Haftpflichtversicherung vorgenommen wird. Letzteres ist jedoch seltener der Fall.
Die Deckungsklage ist somit eine Klage gegen den Versicherer, wenn dieser die Kostenübernahme eines Falles abgelehnt hat und dadurch der Versicherungsnehmer im Zahlungsverzug gebracht wird und zudem die finanziellen Mittel aus dem eigenen Ersparten zahlen muss.
Bei der Rechtschutzversicherung geht aber die versicherte Person davon aus, dass die Kosten in jedem Fall übernommen werden. Dazu dient diese Art der Absicherung.
Bei einer Deckungsklage gibt es zwei verschiedene Formen. Einmal ist es möglich die Deckungsklage als Feststellungsklage einzureichen oder als eine Leistungsklage. Dabei befasst sich die Leistungsklage damit, dass der Rechtschutzversicherer seinen Pflichten erfüllen und diesen nachkommen muss, die bisher vom Versicherungsnehmer getragenen Kosten zu übernehmen.
Bei der Feststellungsklage hat der Versicherte bisher noch keine Kosten für die Leistungen gezahlt. Diese Klage dient dann dazu, dass der Versicherungsanbieter aufgefordert wird, die Zahlungen von vornherein zu übernehmen.
Was sind die Voraussetzungen für eine Deckungsklage?
Um eine Deckungsklage einzureichen, müssen folgende Bedingungen eingehalten werden:
- Die versicherte Person muss auf den Anspruch zur Kostenübernahme hingewiesen haben
- Der Rechtschutzversicherer hat daraufhin eine schriftliche Ablehnung erteilt
In der Regel sollte darauf geachtet werden, ob eine Klagefrist im Vertrag der betreffenden Person, welche eine Deckungsklage anstrebt, aufgeführt ist. Wenn nicht, dann kann meist der Anspruch auf die Übernahme jederzeit geltend gemacht werden.
Was ist generell bei der Deckungsklage zu beachten?
Noch vor der Einreichung der Klage sollte dringend der Versicherungsvertrag überprüft werden. Neben den Fristen ist es auch wichtig, dass das Rechtsgebiet genannt wird, um welches es bei den Leistungen geht.
Die Bedingungen und Punkte innerhalb des Vertrages von der Versicherung sind sehr wichtig. Denn hierauf kann sich der Rechtschutzversicherer berufen. Sollten Ausnahmen aufgeführt sein, dann kann dadurch möglicherweise eine Deckungsklage nicht durchgesetzt werden.
Beispielsweise gilt bei mitversicherten Kindern oftmals die Regelung, dass diese bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in der Police miteingeschlossen sind.
Bei der Erstellung einer Deckungsklage gilt es darauf zu achten, dass diese sorgsam erstellt wird und in Schriftform vorliegt. Diverse Nachweise und Anlagen, den Fall betreffend, müssen innerhalb der Klage beigelegt werden.
Bei einer ordnungsgemäßen Klageschrift sollte der Versicherungsnehmer vom Gericht nicht vermehrt aufgefordert werden, wichtige Dokumente nachzureichen.
Eine Deckungklage sollte zudem von dem versicherungstechnischen Begriff der vorläufigen Deckung unterschieden werden.
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