Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht: Wie hoch sollte sie sein?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 11. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bis zu welcher Summe haftet Ihre Kfz-Versicherung?

Wie hoch ist die gesetzliche Deckungssumme für die Kfz-Haftpflicht?
Wie hoch ist die gesetzliche Deckungssumme für die Kfz-Haftpflicht?

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich – wie der Name schon sagt – um eine sogenannte Pflichtversicherung. Ohne einen solchen Schutz darf ein Fahrzeug nicht auf deutschen Straßen bewegt werden. Die Kfz-Haftpflicht springt immer dann ein, wenn bei der Benutzung eines Fahrzeugs einer anderen Person ein Schaden entstanden ist.

Das ist etwa bei einem Auffahrunfall der Fall. Der Unfallgeschädigte erhält dann von der Versicherung des Verursachers Schadensersatz. Hierzu gehören unter anderem die Reparaturkosten für sein Fahrzeug. Der Unfallverursacher hingegen geht leer aus. Er bleibt auf seinen Kosten sitzen – außer, er hat eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen.

Doch wie viel Geld können Versicherungen eigentlich im Schadensfall auszahlen? Bezüglich dieser Frage ist die Deckungssumme für die Kfz-Haftpflicht von großer Bedeutung. In unserem Ratgeber erklären wir, wie hoch diese für eine Versicherung sein muss und was Versicherte beachten sollten.

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FAQ: Deckungssumme bei der Kfz-Haftpflichtversicherung

Was versteht man unter Deckungssumme?

Die Deckungssumme bezeichnet den Höchstbetrag, den die Versicherung im Schadensfall abdeckt.

Wie hoch sollte bei der Kfz-Haftpflicht die Versicherungssumme sein?

Während bei der Privathaftpflicht eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro empfohlen wird, gelten bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzliche Mindestdeckungssummen für
Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
– Sachschäden: 1,22 Millionen Euro
– Vermögensschäden: 50.000 Euro

Was ist ein Haftpflichtschaden?

Hierbei handelt es sich um einen Schaden, den der Versicherungsnehmer einem Dritten zufügt. Die Schäden des Dritten sind dabei durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt, die den Schadensersatz übernimmt.

Gesetzlich festgelegte Mindestdeckungssumme der Kfz-Haftpflicht

Die Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht gibt an, wie viel die Versicherung maximal zahlt.
Die Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht gibt an, wie viel die Versicherung maximal zahlt.

Die Deckungssumme für eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist der maximale Betrag, den Versicherungen im Schadensfall auszahlen. Die gesetzliche Vorgabe der Deckungssumme für die Kfz-Haftpflicht stellt die Anlage zu § 4 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) dar. Dieser sind die folgenden Mindesthöhen der Versicherungssummen bei Kraftfahrzeugen einschließlich Anhänger je Schadensfall zu entnehmen:

  • Für Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
  • Für Sachschäden: 1,22 Millionen Euro
  • Für reine Vermögensschäden: 50.000 Euro

Vermögensschäden, die von der Versicherung reguliert werden, sind in diesem Zusammenhang alle Situationen, in denen weder eine Person noch eine Sache zu Schaden kam, ein Dritter jedoch durch schuldhaftes Verhalten einen finanziellen Schaden erlitt.

Für Kraftfahrzeuge, welche der Personenbeförderung dienen und die mehr als neun Plätze haben, wird allerdings bei der Kfz-Haftpflicht eine andere Deckungssumme angesetzt. Diese erhöht sich gemäß § 2 der Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG für den zehnten und jeden weiteren Platz um 50.000 Euro für Personenschäden sowie um 500 Euro für reine Vermögensschäden. Ab dem 81. Platz ist bei einer Versicherung für jeden weiteren Platz eine Erhöhung der Deckungssumme für die Kfz-Haftpflicht um 25.000 Euro für Personen- sowie von 250 Euro für reine Vermögensschäden vorgegeben.

Laut § 4 Abs. 2 PflVG ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz dazu ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die in der Anlage getroffenen Regelungen bezüglich der Deckungssumme für die Kfz-Haftpflichtversicherung zu ändern. Dies ist unter anderem dann möglich, wenn bei einer Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder der verkehrstechnischen Umstände ein ausreichender Schutz der Geschädigten nach dem alten Maßstab nicht mehr gegeben ist.

Welche Deckungssumme der Haftpflicht für Kfz ist zu empfehlen?

Experten raten dazu, eine möglichst hohe Deckungssumme für die Kfz-Haftpflicht zu wählen.
Experten raten dazu, eine möglichst hohe Deckungssumme für die Kfz-Haftpflicht zu wählen.

Die bereits genannten Summen stellen lediglich die gesetzlich festgelegten Mindestwerte für die Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht dar. Bei schweren Verkehrsunfällen mit Personenschäden kann es jedoch schnell dazu kommen, dass die Mindestdeckung der Versicherung nicht ausreicht. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Person bei einem Unfall so schwer verletzt wird, dass dauerhafte Schäden zurückbleiben. Der Betroffene kann dann unter Umständen Ansprüche bis zu seinem Lebensende – etwa in Form einer Rente – geltend machen. Die Kosten hierfür können bis in die Millionen gehen.

Reicht die Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht nicht aus, muss der Unfallverursacher selbst für die darüberhinausgehenden Kosten aufkommen. Die Versicherung springt dann nicht mehr ein. Aus diesem Grund sollte sich Autofahrer für eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer höheren Deckungssumme entscheiden.

Kfz-Haftpflichtversicherung mit erhöhter Deckungssumme: Als Empfehlung gilt laut Experten eine Gesamtsumme von 50 bis 100 Millionen Euro. Viele Versicherungen bieten diese Summen in ihren regulären Policen an. Sollte dies nicht der Fall sein, ist häufig eine Erhöhung möglich, die dann mit einer leichten Beitragssteigerung für die Versicherung einhergeht.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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1 Kommentar

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  1. Frank D
    Am 8. April 2021 um 15:41

    Hallo,

    mir fällt auf, dass die gesetzliche Mindestversicherungssumme für Sachschäden nicht korrekt angegeben ist.

    1,12 mio > 1,22

    VG

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