Dekra-Sachverständiger: Wann hilft er Ihnen weiter?
Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Welche Dienste ein Kfz-Gutachter der Dekra anbietet
Wurden Sie mit Ihrem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, kann dabei ein Schaden entstanden sein, der nicht unerheblich ist. Wenn Sie an dem Zusammenstoß nicht selber schuld sind, sollten Sie vom Verursacher der Kollision beziehungsweise seiner Haftpflichtversicherung Schadensersatz fordern.
Dazu ist es notwendig, den Schaden von einem erfahrenen Kfz-Sachverständigen genau beziffern zu lassen. Dieser kann außerdem den Restwert des Wagens einschätzen und daraus ableiten, ob ein Totalschaden vorliegt oder nicht. Bei einem Totalschaden würde sich nämlich die Reparatur des Autos nicht mehr lohnen.
Möchten Sie den Unfallschaden beziffern, können Sie sich unter anderem an die Dekra wenden: Ein Sachverständiger dieser Gesellschaft kann Ihr Auto begutachten. Doch welche Dienste bietet die Dekra genau an? Und welche Kosten kann ein Dekra-Gutachter nach einem Unfall mit sich bringen? Das erfahren Sie alles in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Dekra-Gutachter
Die Dekra stellt faktisch die Konkurrenz zum TÜV dar und bietet etwa Hauptuntersuchungen an Fahrzeugen sowie Gutachten als Dienstleitungen an.
Ein Gutachter von der Dekra kann zum Beispiel eine Unfallanalyse erstellen oder Ihrem Wagen ein Dekra-Prüfsiegel verleihen, damit es sich leichter verkaufen lässt. Dieses bekommen Sie, wenn Ihr Fahrzeug einer Untersuchung Stand hält.
Das sollten Sie in der Regel erst, wenn der vermutete Schaden nach einem Unfall die Bagatellgrenze von 750 € überschreitet, damit der Versicherer des Schädigers die Kosten übernimmt.
Was für Gutachter arbeiten für die Dekra?
Bei der Dekra handelt es sich um die größte Fahrzeugprüfgesellschaft in Deutschland. Sie wurde 1925 unter dem Namen “Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein” gegründet und bietet Autobesitzern die vorgeschriebenen Hauptuntersuchungen sowie verschiedene Gutachten an. In diesen Bereichen steht sie in direkter Konkurrenz zum TÜV, der im Gegensatz zur Dekra nicht zentral organisiert ist, sondern aus mehreren regionalen Gesellschaften besteht.
Die bei der Dekra beschäftigten Kfz-Gutachter können, aber müssen nicht, öffentlich bestellt und vereidigt sein. Auch ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. Dafür wird ein Dekra-Sachverständiger – wie auch ein TÜV-Gutachter – von der zuständigen Landesbehörde regelmäßig bei seiner Tätigkeit überwacht.
Auf diese Weise ist bei Dekra-Sachverständigen eine gewisse Qualität und Objektivität ihrer Gutachten gewährleistet. Von daher werden diese Kfz-Gutachten auch von Seiten des Gerichtes anerkannt.
In welchen Situationen kann Ihnen ein Dekra-Sachverständiger helfen?
Ein für die Dekra arbeitender Kfz-Sachverständiger kann einen oder auch mehrere der folgenden Dienste anbieten:
- So kann ein Dekra-Gutachter von Ihrem Kfz ein Schadensgutachten erstellen, welches die Höhe des Unfallschadens beziffert, die der Verursacher der Kollision begleichen muss. Er stellt gleichzeitig fest, ob ein Totalschaden vorliegt oder nicht und bemisst die Wertminderung, welche dem Fahrzeug durch den Unfall widerfahren ist.
- Auch Unfallanalysen bietet die Dekra an. Dabei wird der Hergang eines Unfalls genau rekonstruiert, um festzustellen, wer für die Kollision verantwortlich ist und Schadensersatz leisten muss. Heutzutage wird hierfür moderne Analysesoftware eingesetzt.
- Ein Sachverständiger der Dekra kann Ihren Gebrauchtwagen auch dann untersuchen, wenn er nicht in einen Unfall verwickelt war. Erfüllt er eine Reihe von Kriterien, so erhält er das Dekra-Prüfsiegel, mit dem Sie Ihr Fahrzeug leichter verkaufen können.
Guten Abend Herr Thomas R,
welche Landesbehörde überwacht in Mecklenburg-Vorpommern die Dekra-Sachverständigen? Muss ein gerichtlich beauftragter Dekra-Sachverständiger seine mit dem Gutachten enstandenen Aufwendungen einzeln aufschlüsseln (Stundensatz usw.) oder ist die Nennung einer Zahl bereits ausreichend. In meinem Fall tauchten diese Gebühren subsummiert unter Gerichtskosten auf, zu dessen Zahlung ich verurteilt wurde. Auf Nachfrage erfuhr ich, dass das mich das Gutachten 1,850 Euro und der Gutachtervortrag 987,97 Euro gekostet hat! Nun habe ich diesen Dekra-Gutachter auf Schadensersatz verklagt und wahrscheinlich ist die Dekra bereit dieses Geld zurück zu zahlen und zwar ohne Gerichtsverfahren (Versäumnisurteil).
Freundliche Grüße
Wolfgang F