An Demenz erkrankt: Ist Autofahren noch möglich?
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
„Ohne Geist“ hinter dem Steuer?
Die Diagnose Demenz reißt den betroffenen Personen und ihren Angehörigen nicht selten den Boden unter den Füßen weg. Schließlich geht die Erkrankung mit dem schrittweisen Verlust der geistigen und intellektuellen Fähigkeiten einher. Im Alltag müssen Demenzkranke abhängig vom Krankheitsverlauf mit weitreichenden Einschränkungen rechnen. Dabei ist es für die Betroffenen in der Regel besonders wichtig, trotz Erkrankung oder Behinderung weiterhin mobil zu sein und dadurch weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
Doch darf man mit Demenz noch ein Auto fahren oder bedeutet die Erkrankung automatisch den Verlust der Fahrtauglichkeit? Auf welche Warnzeichen sollten Angehörige achten? Können Ärzte bei Demenz das Autofahren verbieten? Und besitzen Personen, die trotz Demenz dem Autofahren nachgehen, einen Versicherungsschutz, der im Unfall die Kosten übernimmt? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Autofahren bei Demenz
Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung verbieten das Autofahren mit Demenz nicht pauschal. Stattdessen ist eine individuelle Beurteilung der Fahreignung notwendig.
Ab wann sich die Demenz auf die Fahrtauglichkeit auswirkt, hängt vom individuellen Krankheitsverlauf ab. Angehörige und Ärzte sollten daher auf fahrsicherheitsrelevante Auffälligkeiten achten. Worum es sich dabei handeln kann, lesen Sie hier.
Bei einem Unfall reguliert zunächst die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden. Unter Umständen kann der Versicherer aber Regressansprüche gegenüber dem Fahrer oder dessen Angehörigen geltend machen, wenn dieser mit Demenz dem Autofahren nachgeht.
Darf man mit Demenz dem Autofahren nachgehen?
Demenz führt zu einer Beeinträchtigung der geistigen Leistungsfähigkeit und wirkt sich dabei unter anderem auf Gedächtnis, Wahrnehmung, Konzentration, Orientierung und Urteilsfähigkeit aus. Fähigkeiten, die grundsätzlich auch für das Führen von Fahrzeugen und die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr unerlässlich sind. Doch schließen sich deshalb das Autofahren und Demenz generell aus?
Ein Blick in die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) kann hier für mehr Klarheit sorgen. So heißt es darin:
Die Beurteilung, ob die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 vorliegen, muss von der Art und Schwere eines hirnorganischen Psychosyndroms bzw. einer hirnorganischen Wesensänderung abhängig gemacht werden. So kann eine leichte hirnorganische Wesensänderung die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnisgruppe 1 unter Umständen unberührt lassen. Schwere Störungen schließen jedoch die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen auch dieser Gruppe aus.
Demnach untersagt der Gesetzgeber bei einer Erkrankung an Demenz das Autofahren mit Fahrzeugen der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T nicht grundsätzlich. Vielmehr gilt es individuell zu prüfen, inwieweit sich die Demenz auf den Führerschein bzw. die Fahrtauglichkeit auswirkt. So lassen sich in einem frühen Stadium Demenz bzw. Alzheimer und das Autofahren häufig noch miteinander vereinbaren.
Dabei spielt unter anderen auch die Art der Demenz eine wichtige Rolle. So geht zum Beispiel die Frontotemporale Demenz häufig mit Persönlichkeitsveränderungen einher, die zu einem aggressiven und risikofreudigen Fahrstil und der Missachtung von Verkehrsregeln führen können. Im Gegensatz dazu ist zum Beispiel das Autofahren bei vaskulärer Demenz, also der Zerstörung von Hirngewebe aufgrund von Schlaganfällen, zeitweise durchaus möglich.
Wichtig! Gemäß Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung ist bei Demenz das Autofahren weiterhin möglich. Allerdings gelten dabei Einschränkungen für bestimmte Fahrzeug- bzw. Führerscheinklassen. So können die erkrankten Personen üblicherweise nicht den Anforderungen gerecht werden, die der Gesetzgeber zum Führen von Lkw und Bussen stellt.
Auffälligkeiten bei Demenzkranken
Bei einer Demenzerkrankung ist die Verschlechterung der geistigen Leistungsfähigkeit mitunter ein schleichender Prozess. Ob sich die Demenz und das Autofahren miteinander vereinbaren lassen, ist daher ständig zu überprüfen. Dabei sollten Angehörige auf fahrsicherheitsrelevante Auffälligkeiten achten. Dazu zählen unter anderem:
- Unangebrachte Geschwindigkeit
- Zu dichtes Auffahren
- Missachtung von Verkehrszeichen
- Unentschlossenes Verhalten
- Desorientierung an Kreuzungen
- Verfahren auf bekannten Strecken
- Häufige Beinahe-Unfälle
- Fehler beim Einsatz der Pedale
Wollen betroffene Personen trotz Beeinträchtigungen der Demenz das Autofahren nicht aus freien Stücken aufgeben, können Angehörige ggf. eine Überprüfung der Fahreignung von Amtswegen anmelden. Mitunter reicht es aber auch schon aus, den Schlüssel zu verstecken und das Auto in etwas Entfernung zu parken. Zudem darf auch ein Arzt die Behörden informieren, wenn fahruntüchtige Personen sich dennoch hinter das Steuer setzen. Der Gesetzgeber hebt in einem solchen Fall also die ärztliche Schweigepflicht auf.