DEVK-Verkehrsrechtsschutz – Leistungen, Tarife und Kündigung
Letzte Aktualisierung am: 3. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Verkehrsrechtsschutz bei der DEVK
Der Verkehrsrechtsschutz hilft insbesondere bei Streitigkeiten im Straßenverkehr. Die Versicherung übernimmt dann beispielsweise die Anwalts- und Gerichtskosten. Wer viel unterwegs ist oder regelmäßige größere Strecken zurücklegt, sollte eine solche Versicherung in Erwägung ziehen.
Der Verkehrsrechtsschutz der DEVK ist in verschiedenen Varianten verfügbar: Der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz bietet einen umfassenden Rechtsschutz in verschiedenen Rechtsgebieten und Lebenssituationen. Daneben gibt es den DEVK-Verkehrsrechtsschutz für ein auf den Versicherten zugelassenes Fahrzeug, für mehrere Fahrzeuge im Rahmen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung für Selbstständige oder einen erweiterten Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige.
Das hängt davon ab, für welchen Tarif und welchen Leistungsumfang Sie sich entscheiden. Hier stellen wir die verschiedenen Optionen zum DEVK-Verkehrsrechtsschutz vor. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei der Rechtsschutzversicherung mehrere Rechtsgebiete miteinander zu kombinieren.
Nein, einen rückwirkenden Verkehrsrechtsschutz gibt es leider nicht. Bereits laufende Rechtsstreitigkeiten werden von einer neu abgeschlossenen Versicherung nicht umfasst.
Inhaltsverzeichnis:
DEVK-Rechtsschutz für Verkehr: Wobei hilft die Versicherung?
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung hilft nicht nur bei Streitigkeiten im Straßenverkehr, sondern auch bei anderen Auseinandersetzungen. Hier lesen Sie eine kleine Auswahl an Situationen, in denen der Versicherungsschutz greift:
- Rechtsstreitigkeiten nach einem Verkehrsunfall
- Drohender Verlust des Führerscheins oder der Fahrerlaubnis
- Halt- und Parkverstöße
- Einmal pro Jahr Kostenschutz in Ordnungswidrigkeitenverfahren, wenn Punkte für einen in Deutschland begangenen Verstoß drohen
- Streitigkeiten nach dem Autokauf
- Auseinandersetzungen mit der Kfz-Werkstatt nach einer mangelhaften Reparatur
- Zweifel an der Richtigkeit des Kfz-Steuerbescheids
Dabei bietet der DEVK-Verkehrsrechtsschutz unter anderem folgende Leistungen an:
- Mediation zur außergerichtlichen Streitbeilegung
- Online-Rechtsberatung
- Opfer-Rechtsschutz
- Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Fall nach der Beratung erledigt ist
- Steuerrechtsschutz ab dem Einspruchsverfahren
- Notfallvorsorge-Schutz
- Übernahme der Dolmetscherkosten bei Strafverfolgung im Ausland
- Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit
- Mitversicherung sonstiger Fortbewegungsmittel
Tarife beim DEVK-Verkehrsrechtsschutz
Den DEVK-Verkehrsrechtsschutz gibt es in verschiedenen Varianten:
- Als Komplett-Paket schütz der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz die Versicherten in verschiedensten Rechtsangelegenheiten und Lebenslagen.
- Der einfache DEVK-Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige gilt für ein auf den Versicherungsnehmer zugelassenes Fahrzeug. Bei Selbstständigen umfasst der Versicherungsschutz mehrere Fahrzeuge.
- Nichtselbstständige können jedoch einen erweiterten Verkehrsrechtsschutz abschließen und zu einem Pauschalbetrag mehrere auf sie oder Familienangehörige zugelassene Fahrzeuge schützen.
Den einfachen und den erweiterten DEVK-Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige gibt es jeweils als Komfort-Schutz oder als Premium-Schutz.
Der einfache Verkehrsrechtsschutz bietet lediglich einen Basisschutz für den Versicherungsnehmer bzw. ein auf ihn zugelassenes Fahrzeug sowie für berechtigte Fahrer und Insassen. Auch geleaste oder angemietete Fahrzeuge fallen unter den Schutz.
Beim erweiterten Verkehrsrechtsschutz ist der Personenkreis der Versicherten deutlich größer. Er umfasst neben dem Versicherungsnehmer auch:
- im Versicherungsschein benannte oder eheliche/eingetragene Lebenspartner
- eigene minderjährige Kinder
- volljährige unverheiratete Kinder bis zur erstmaligen Aufnahme einer dauerhaften Berufstätigkeit
- alle Familienangehörigen, die im Haushalt des Versicherten leben, und zwar unabhängig davon, ob sie berufstätig sind oder nicht
Eine Wartezeit gibt es beim DEVK-Verkehrsrechtsschutz nicht. Die Versicherungssumme innerhalb Deutschlands ist unbegrenzt und beträgt weltweit 300.000 Euro.
Kündigung des DEVK-Verkehrsrechtsschutzes
Der DEVK-Verkehrsrechtsschutz kann ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden. Für die ordentliche Kündigung gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahrs, also zum 31.12. Damit muss die Kündigung spätestens am 30.09. bei der DEVK eingehen.
Bei älteren Verträgen mit einem Versicherungsbeginn vor dem 1.1.1991 gelten in den neuen Bundesländern andere Kündigungsbedingungen. Hier empfiehlt es sich, beim Kundeservice nachzufragen.
Für die außerordentliche Kündigung, z. B. wegen einer allgemeinen Beitragserhöhung, die nicht auf zusätzlichen Leistungen beruht, gilt normalerweise eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Lassen Sie sich den Erhalt der Kündigung und das Vertragsende auf jeden Fall schriftlich von der DEVK bestätigen.
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