Diesel-Fahrverbot: Welche Ausnahmen gibt es?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge gelten nicht für jedermann

Es existieren beim Diesel-Fahrverbot diverse Ausnahmen. Doch wie sehen diese aus?
Es existieren beim Diesel-Fahrverbot diverse Ausnahmen. Doch wie sehen diese aus?

Der von der Europäischen Union (EU) festgesetzte Grenzwert für Stickstoffdioxid liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahr. In Deutschland werden diese Vorgaben allerdings bereits seit einiger Zeit nicht eingehalten, was unter anderem in der hohen Belastung durch Dieselmotoren begründet ist. Um dem Einhalt zu gebieten, soll zukünftig in vielen deutschen Städten ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge eingeführt werden.

In zwei Städten ist dies bislang schon geschehen (Stand März 2019): Stuttgart und Hamburg. Doch auch wenn Diesel nicht aus der gesamten Stadt, sondern vielmehr nur aus gewissen Straßenabschnitten oder Bereichen verbannt werden sollen, entstehen Autofahrern dadurch erhebliche Einschränkungen. Daher soll es beim Diesel-Fahrverbot diverse Ausnahmen geben. Wie diese aussehen (könnten), klären wir im folgenden Ratgeber.

FAQ: Ausnahmen beim Diesel-Fahrverbot

Welche Ausnahmen gibt es beim Diesel-Fahrverbot?

Für gewisse Personengruppen und Fahrzeuge kann beim Diesel-Fahrverbot eine Ausnahmeregelung gelten. Jede Stadt kann selbst festlegen, welche Ausnahmen bestehen.

Für wen kann eine Ausnahme beim Dieselfahrverbot geschaffen werden?

Für Anwohner, Handwerker, Gewerbetreibende, Rettungskräfte und Behinderte kann z. B. eine Ausnahmeregelung geschaffen werden, sodass diese trotz Diesel-Fahrverbot in die Verbotszonen fahren dürfen.

Für welche Fahrzeuge besteht grundsätzlich eine Ausnahme beim Dieselfahrverbot?

Für Arbeitsmaschinen, forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen, Krankenwagen, Kraftfahrzeuge mit zwei oder drei Rädern, mobile Geräte und Maschinen, Oldtimer und Fahrzeuge der Polizei, der Bundeswehr, der Müllabfuhr und der Feuerwehr besteht eine generelle Ausnahme.

Die Ausnahmen vom Diesel-Fahrverbot variieren je nach Stadt

In seinem Urteil vom 27. Februar 2018, welches den Weg für Dieselverbote zur Senkung der Stickstoffdioxidwerte in deutschen Städten erst frei machte, wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vor allem auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hin. Sollten die möglichen Nachteile demzufolge in keinem Verhältnis zum eigentlichen Zweck des Verbots stehen, sind sie unangemessen.

Es darf also kein enormes Missverhältnis zwischen dem allgemeinen Nutzen und dem Schaden des Einzelnen durch das Diesel-Fahrverbot entstehen. Die Ausnahmen, welche je nach Stadt variieren können, sollen genau das gewährleisten. In § 40 Absatz 1 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) heißt es dazu:

Die Straßenverkehrsbehörde kann im Einvernehmen mit der für den Immissionsschutz zuständigen Behörde Ausnahmen von Verboten oder Beschränkungen des Kraftfahrzeugverkehrs zulassen, wenn unaufschiebbare und überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern.“

In welcher Stadt welche Ausnahmen vom Fahrverbot für Diesel als erforderlich gelten, welche Kfz überhaupt verbannt werden sollen und ab wann, erfahren Sie im Folgenden.
Diesel-Fahrverbot: Die Ausnahmen in Berlin schließen unter anderem Anlieger mit ein.
Diesel-Fahrverbot: Die Ausnahmen in Berlin schließen unter anderem Anlieger mit ein.

Diesel-Fahrverbot: Ausnahmen in Berlin

Spätestens im Juni 2019 soll das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in Berlin eingeführt werden. Ab diesem Zeitpunkt sollen die jeweiligen Fahrverbotszonen in Deutschlands Hauptstadt für alle Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 1 bis 5 tabu sein. Es sind jedoch spezielle Ausnahmeregelungen für Anlieger geplant.

Dabei handelt es sich normalerweise um Personen, die beispielsweise Anwohnern einen Besuch abstatten möchten, welche innerhalb der Fahrverbotszone leben. Auch wenn Sie eine Arztpraxis oder ein Geschäft aufsuchen möchten, gelten Sie in der Regel als Anlieger und haben demzufolge freie Fahrt. Bei den beliebten Oldtimer-Rallys in Berlin sind in Bezug auf das Diesel-Fahrverbot zwar keine Ausnahmen vorgesehen, allerdings können die verbotenen Bereiche normalerweise problemlos umfahren werden.

Wer ist in Darmstadt vom Verbot ausgenommen?

In Darmstadt droht Dieselfahrzeugen in der Mitte des Jahres 2019 die Verbannung. Neben Dieseln mit der Abgasnorm Euro 1 bis 5 sollen außerdem Benziner der Schadstoffklassen Euro 1 und 2 betroffen sein. Ausgenommen von dem Verbot sind planmäßig bislang

  • Fahrzeuge der Straßenreinigung,
  • die Müllabfuhr,
  • nachgerüstete Kraftfahrzeuge und
  • Rettungswagen.
Weiterhin soll es beim Diesel-Fahrverbot Ausnahmen für örtliche Handwerker in Darmstadt geben, nachdem diese eine entsprechende Genehmigung eingeholt haben.

Fahrverbot für Diesel: Diese Ausnahmen gibt es in Essen

Zwar ist bereits ein Dieselverbot für die Stadt Essen geplant, wann es genau umgesetzt wird, steht allerdings noch in den Sternen. Sowohl Benzinfahrzeuge der Klassen Euro 1 und 2 als auch Dieselfahrzeuge der Klassen bis Euro 4 sollen gewisse Bereiche der Stadt an der Ruhr nach der Einführung des Verbots nicht mehr befahren dürfen. Ab September 2019 sollen außerdem Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 betroffen sein. In Essen soll es weiterhin in Bezug auf das Diesel-Fahrverbot ausschließlich Ausnahmen für Gewerbetreibende geben.

Ausnahmen vom Dieselverbot in Gelsenkirchen

Auch in Gelsenkirchen ist noch offen, wann es letztendlich zu einem Diesel-Fahrverbot kommen wird. Was jedoch bereits feststeht, sind die Zone sowie die betroffenen Kfz: Diesel mit der Norm Euro 1 bis 5 sollen die Kurt-Schumacher-Straße nach der Einführung nicht mehr befahren dürfen. Wie in Essen soll es jedoch beim Gelsenkirchener Diesel-Fahrverbot ebenfalls Ausnahmen für Gewerbetreibende geben.

Für wen gilt das Diesel-Fahrverbot in Hamburg nicht?

In Hamburg kennzeichnete bereits der 1. Juni 2018 das Startdatum für das Diesel-Fahrverbot. Die Ausnahmen beziehen sich in der Stadt an der Elbe auf Rettungsdienste, Gewerbetreibende sowie Anwohner. Ansonsten bleibt allen Dieseln mit der Abgasnorm 1 bis 5 die Einfahrt in die entsprechenden Fahrverbotszonen verwehrt.

Die Ausnahmen vom Stuttgarter Diesel-Fahrverbot betreffen unter anderem Rettungsdienste, den Lieferverkehr sowie Menschen mit Behinderung.
Die Ausnahmen vom Stuttgarter Diesel-Fahrverbot betreffen unter anderem Rettungsdienste, den Lieferverkehr sowie Menschen mit Behinderung.

Dieselverbot: Ausnahmen in Stuttgart

Auswärtige Fahrer dürfen das gesamte Stuttgarter Stadtgebiet bereits seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr befahren, wenn sie mit einem Lkw oder Pkw der Diesel-Abgasnorm Euro 4 oder älter unterwegs sind. Ab April 2019 soll das Verbot auch auf Kraftfahrer ausgeweitet werden, die in Stuttgart leben. Unter anderem gibt es beim Stuttgarter Diesel-Fahrverbot Ausnahmen für Behinderte, Rettungsdienste und den Lieferverkehr.

Doch damit noch nicht genug: Hinzu kommen Ausnahmen gemäß § 1 Absatz 2 der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV). Dazu gehören unter anderem Fahrten

  • aufgrund medizinischer Notfälle und Besuchen beim Arzt, die in regelmäßigen Abständen notwendig sind (wie z. B. eine Dialyse bei Nierenversagen)
  • zur Versorgung von Altenheimen, Krankenhäusern, Apotheken, Lebensmittelgeschäften sowie vergleichbaren Einrichtungen
  • mit Wohnmobilen zu Urlaubszwecken
  • mit Bussen im Linienverkehr, Reisebussen, Taxis oder Carsharing-Fahrzeugen
  • als Hilfs- und Pflegedienst
  • von Arbeitnehmern, die im Schichtdienst tätig sind und nicht auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen können,
  • ohne die die Existenz des Unternehmens gefährdet wäre, wie z. B. bei privaten Fahrschulen
  • die der Reparatur bzw. dem Erhalt betriebsnotwendiger technischer Anlagen dienen.
Weiterhin existieren beim Diesel-Fahrverbot generelle Ausnahmen, die im Anhang 3 der 35. BImSchV definiert sind. Dazu zählen beispielsweise Arbeitsmaschinen, forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen, Krankenwagen, Kraftfahrzeuge mit zwei oder drei Rädern, mobile Geräte und Maschinen sowie Fahrzeuge mit Sonderrechten gemäß § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wie z. B. die Polizei, die Bundeswehr, der Katastrophenschutz, die Müllabfuhr, der Zolldienst oder die Feuerwehr.

Übrigens: Den Städten Bonn, Frankfurt, Köln und Mainz droht zwar in Zukunft ein Diesel-Fahrverbot, wie die Ausnahmen davon aussehen sollen, ist jedoch noch nicht bekannt (Stand März 2019). Es bleibt also abzuwarten, wer in diesen Städten in Bezug auf das Diesel-Fahrverbot möglicherweise eine Ausnahmegenehmigung beantragen kann, um weiterhin fahren zu dürfen, und wem die Einfahrt grundsätzlich verwehrt wird.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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2 Kommentare

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  1. Joachim G
    Am 6. Dezember 2023 um 12:54

    Guten Tag,
    existiert in München ein Diesel-Fahrverbot?, und gibt es Ausnahmen?, wie z.B. bei mild-Hybrid-Technologie
    Existiert Vll eine Bundesweite-Übersichtskarte oder Liste?
    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen
    JGr

  2. Anke
    Am 4. Dezember 2019 um 12:35

    Stuttgart liegt in einem Talkessel.
    Es gibt ein schönes Video dazu, wie die Luft sich verbessert hat, NACH DEM die Diesel durch die Stadt fahren. Alles ab Euro 4 zieht mehr Dreck aus der Luft als jeder Benziner.

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