Diesel-Fahrverbot: Was Handwerker nun beachten müssen
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
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Dürfen Fahrverbotszonen nun nicht mehr befahren werden?
Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor stoßen unterschiedliche umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe aus. Um Umwelt und Menschen zu schützen, hat die Europäische Union gewisse Grenzwerte, unter anderem für Feinstaub sowie Stickstoffdioxid, festgelegt. Deutsche Städte und Gemeinden sind dazu verpflichtet, diese Grenzwerte einzuhalten.
Das funktioniert allerdings nicht überall. Es gibt bundesweit einige Städte, in denen die Grenzwerte regelmäßig überschritten werden. Dort müssen dann Maßnahmen ergriffen werden, um die Emissionen zu verringern. Eine Option besteht unter anderem darin, Fahrverbote für Fahrzeuge festzulegen, die zu viele Abgase ausstoßen.
Millionen Diesel-Fahrzeuge könnten in ganz Deutschland davon betroffen sein. Besonders hart träfen die Regelungen das Handwerk: Gewerbetreibende setzen überdurchschnittlich oft auf Diesel-Kfz, da sie mit ihren Wagen viele Kilometer zurücklegen und Diesel dabei der günstigere Kraftstoff ist. Welche Folgen hat das Diesel-Fahrverbot für Handwerker? Soll es Ausnahmeregelungen geben?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Diesel-Fahrverbot für Handwerker
Für Handwerker gilt das Diesel-Fahrverbot unter bestimmten Voraussetzungen nicht.
Handwerker dürfen mit Dieselfahrzeugen fahren, wenn der Kunde in einer betroffenen Straße wohnhaft ist, wenn mit dem Fahrzeug Werkzeuge oder Materialien transportiert werden und das Fahrzeug die grüne Plakette hat.
Nein, es handelt sich dabei um eine allgemeine Ausnahmeregelung für Personen, die im Handwerk beschäftigt sind.
Grundlegende Informationen zu Diesel-Fahrverboten
Bislang gibt es in Deutschland zwei Fahrverbotszonen für bestimmte Diesel-Fahrzeuge: In Hamburg dürfen seit dem 1. Juni 2018 Diesel-Kfz mit der Abgasnorm Euro 1 bis Euro 5 zwei Straßenabschnitte im Stadtteil Altona-Nord nicht mehr befahren. In Stuttgart gilt das Diesel-Fahrverbot seit dem 1. Januar 2019. Die Sperrzone umfasst hier die gesamte Umweltzone, das ist das komplette Stadtgebiet. Betroffen sind Pkw und Lkw der Abgasnorm Euro 4 und schlechter.
In den folgenden Städten könnten im Laufe des Jahres 2019 weitere Diesel-Fahrverbote hinzukommen:
- Berlin: bis spätestens Juni 2019
- Bonn: April 2019
- Darmstadt: Mitte 2019
- Essen: 1. Juli 2019
- Frankfurt: noch offen
- Gelsenkirchen: 1. Juli 2019
- Köln: April 2019
- Mainz: eventuell 1. September 2019
Sorgen des Handwerks: Negative Folgen durch Diesel-Fahrverbote
Ein bestehendes bzw. drohendes Diesel-Fahrverbot stellt Handwerker vor große Probleme. Viele Gewerbetreibende sehen sich sogar in ihrer Existenz bedroht. Im Folgenden möchten wir näher auf die Hintergründe eingehen.
Das Handwerk ist stark darauf angewiesen, mobil zu sein. Nur so können Handwerker ihre Kunden erreichen. In vielen Fällen setzen Firmen und Selbstständige auf Diesel-Fahrzeuge, da diese in der Regel weniger Kraftstoff verbrauchen als ähnliche Benziner und Diesel außerdem günstiger ist als Benzin.
Umfassende Fahrverbote würden dafür sorgen, dass Betriebe ihren Fuhrpark innerhalb kürzester Zeit austauschen müssten. Jedoch werden Fahrzeuge häufig finanziert oder geleast. Mit diesen Kosten haben die Handwerker für die nächsten Jahre kalkuliert. Zudem ist es vielen gerade kleinen und mittleren Unternehmen kaum möglich, auf einmal so viel Geld aufzubringen, um sämtliche Fahrzeuge auszutauschen. Betriebe benötigen außerdem ausreichend Vorlauf, um Investitionen zu planen.
Kommt es dann doch zu Neukäufen von Fahrzeugen durch das Diesel-Fahrverbot, müssen Handwerker diese Kosten zunächst selbst tragen. In einem nächsten Schritt ist jedoch davon auszugehen, dass sie die Kosten an die Kunden weitergeben und ihre Preise erhöhen. Unterm Strich würden also auch die Verbraucher mit negativen Folgen durch Fahrverbote für Beschäftigte im Handwerk zu rechnen haben.
Situation in Hamburg und Stuttgart: Ausnahmeregelungen für Handwerker
Wie bereits erwähnt, gibt es in Deutschland bislang nur zwei Städte, in denen ein Diesel-Fahrverbot bereits in Kraft ist: Hamburg und Stuttgart. Wie verhält es sich dort? Müssen Handwerker und andere Gewerbetreibende nun den Sperrzonen fern bleiben?
Handwerker müssen das Diesel-Fahrverbot in Hamburg bislang nicht fürchten. Hier wurden nämlich bestimmte Ausnahmeregelungen festgelegt. Personen, die im Handwerk beschäftigt sind, dürfen dort die betroffenen Straßen mit einem Diesel-Fahrzeug befahren. Das gilt jedoch nur, wenn der Kunde dort wohnhaft ist.
Auch in Stuttgart gibt es Ausnahmen beim Diesel-Fahrverbot. Handwerker profitieren von einer sogenannten Allgemeinverfügung. Das bedeutet, dass sie keine spezielle Ausnahmegenehmigung beantragen müssen. Es müssen jedoch die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Mit dem Diesel-Fahrzeug werden Werkzeuge oder Materialien transportiert, die zwingend vor Ort benötigt werden.
- Das Kfz muss zudem über eine grüne Plakette verfügen.
Ich bin selbständiger Handwerker/Glaser in berlin und Fahre einen Mercedes Sprinter bj 2009 Diesel
Wo bekomme ich für für meinen LKW eine Sonder regelung.
Weil ich muß ständig überall auch strassen, dei mit Diesel verbot hinein fahren oder Arbeiten