Gegen das Diesel-Fahrverbot Klage einreichen: Ist das möglich?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Abgasskandal, Software-Updates, Wertverlust: Wie können sich Betroffene wehren?

Klage gegen ein Diesel-Fahrverbot: In Stuttgart wurden Betroffene bereits tätig.
Klage gegen ein Diesel-Fahrverbot: In Stuttgart wurden Betroffene bereits tätig.

Der VW-Abgasskandal kam im Herbst 2015 ans Licht. Forscher der West Virginia University hatten zunächst entdeckt, dass Diesel-Fahrzeuge von VW mehr Stickoxide ausstoßen, als vom Hersteller angegeben wurde. Nach einigem Hin und Her gab der deutsche Konzern dann zu, dass sogenannte Abschalteinrichtungen verbaut wurden, welche dafür sorgten, dass Pkw auf dem Prüfstand bessere Werte erzielten.

Seitdem vergeht wohl kaum eine Woche, in der die Diesel-Thematik nicht für Schlagzeilen sorgt. Mittlerweile hat die Problematik jedoch sehr viel weitere Kreise gezogen. Nicht mehr die Software-Manipulationen beherrschen die Medien, sondern vielmehr der Schadstoffausstoß von Fahrzeugen an sich.

Die Bundesregierung sieht sich gezwungen, teils gravierende Maßnahmen zu ergreifen, um die Luft in deutschen Städten sauberer zu machen. Dazu gehören unter anderem Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge. Viele Diesel-Besitzer haben Angst davor, dass sie bald nicht mehr in alle Städte einfahren dürfen. Sie fragen sich, ob sie gegen das Diesel-Fahrverbot mit einer Klage vorgehen können.

FAQ: Klage gegen Diesel-Fahrverbot

Ist es möglich, gegen ein Diesel-Fahrverbot Klage einzureichen?

Ja, wollen Personen trotz des Diesel-Fahrverbots weiterhin mit Dieselfahrzeugen fahren, können diese Klage einreichen.

Wie kann ich gegen ein Diesel-Fahrverbot Klage einreichen?

Sie können gegen ein Diesel-Fahrverbot beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen. Diese ist zu begründen.

Wer kann mir bei der Klage gegen das Diesel-Fahrverbot helfen?

Sie können sich bei einer Klage gegen das Diesel-Fahrverbot von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten und unterstützen lassen.

Wieso kommt es überhaupt zu Diesel-Fahrverboten?

Warum erwägen manche Personen, gegen ein Diesel-Fahrverbot Klage einzureichen? Um diese Frage beantworten zu können, müssen wir zunächst kurz auf die Fahrverbote an sich eingehen. Diesel und Benziner stoßen gewisse Mengen an Schadstoffen aus. Diese können die Umwelt und die Gesundheit von Menschen schädigen.

Die EU hat gewisse Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe festgelegt. In vielen deutschen Städten werden diese jedoch überschritten. Aus diesem Grund sind die Städte dazu verpflichtet, die Luft sauberer zu machen. Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig sind Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge in Deutschland unter gewissen Voraussetzungen als Maßnahme im Rahmen eines Luftreinhalteplans erlaubt.

Das Diesel-Fahrverbot bedeutet, dass bestimmte Fahrzeuge, die große Mengen an Schadstoffen ausstoßen, nicht mehr in gewisse Städte oder Bereiche einfahren dürfen.

Erste Klage gegen das Diesel-Fahrverbot in Stuttgart

Diesel-Fahrverbot: Eine Klage gegen die betreffende Stadt ist grundsätzlich möglich.
Diesel-Fahrverbot: Eine Klage gegen die betreffende Stadt ist grundsätzlich möglich.

In Stuttgart gilt seit dem 1. Januar 2019 ein Fahrverbot für Pkw und Lkw mit den Abgasnormen Euro 1 bis 4. Sie dürfen das gesamte Stadtgebiet nicht mehr befahren. Ab dem 1. April sind auch Anwohner davon betroffen. Das ist eine große Einschränkung im Alltag – schließlich verfügt nicht jeder Stuttgarter über die finanziellen Mittel, seinen älteren Diesel gegen einen neueren einzutauschen.

Ein Stuttgarter Ehepaar hat Ende Januar 2019 laut Angaben der Stuttgarter Nachrichten nun gegen das Diesel-Fahrverbot die erste Klage eingereicht. Sie kritisieren zum einen, dass die Messstationen, welche die Menge Schadstoffe in der Luft ermitteln, falsch aufgestellt seien. Zum anderen stellen sie in Frage, ob Feinstaub und Stickoxide tatsächlich eine so große Gefahr für die Gesundheit der Menschen darstellen, wie von vielen Seiten angenommen wird.

Auch ein weiterer Diesel-Besitzer erwägt, gegen das Diesel-Fahrverbot Klage einzureichen. Er hatte einen Härtefallantrag gestellt, um trotz bestehenden Fahrverbots weiter mit seinem Diesel in Stuttgart fahren zu dürfen. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt, da sein Einkommen hoch genug sei, um sich ein neues Auto zu kaufen. Dagegen möchte er vor Gericht vorgehen. Entscheidungen gibt es zu den beiden genannten Fällen (Stand März 2019) jedoch noch nicht.

Was können andere Betroffene gegen die Fahrverbote unternehmen?

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, gegen ein bestehendes Diesel-Fahrverbot Klage einzureichen. Hierzu müssen Sie sich an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht wenden. Wichtig ist dabei natürlich, zu begründen, warum Sie sich gegen Fahrverbote wehren möchten.

Aus diesem Grund ist es hilfreich, wenn Sie sich zuvor von einem versierten Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Dieser kann einschätzen, wie groß Ihre Erfolgschancen sind und Sie während des gesamten Prozesses beraten sowie vertreten.

Wegen dem Diesel-Fahrverbot Klage gegen den Hersteller einreichen?

Klage wegen Einschränkungen durchs Diesel-Fahrverbot: Welche Optionen haben Fahrzeugbesitzer?
Klage wegen Einschränkungen durchs Diesel-Fahrverbot: Welche Optionen haben Fahrzeugbesitzer?

Die oben erwähnten Beispiele zeigen, dass Betroffene bislang gegen die Städte bzw. Kommunen vorgegangen sind. Viele Betroffene stellen sich nun aber auch die Frage, ob sie auch gegen den Hersteller ihres Fahrzeugs eine gegen das Diesel-Fahrverbot gerichtete Klage einreichen können.

Schließlich führen die Fahrverbote zu einem Wertverlust des Fahrzeugs. Des Weiteren haben gewisse Hersteller unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut, damit Manipulationen vorgenommen und Kunden getäuscht.

Hinsichtlich einer Klage muss in diesem Zusammenhang Folgendes festgehalten werden: Eine speziell gegen das Diesel-Fahrverbot gerichtete Klage an die Hersteller zu wenden, ist nicht möglich. Für die Einrichtung der Fahrverbote sind die Kommunen bzw. Städte verantwortlich, weshalb ein gerichtliches Vorgehen nur gegen diese erfolgen kann.

Sie können aber aus anderen Gründen direkt gegen die Hersteller vorgehen. Viele Diesel-Besitzer sind bereits tätig geworden und haben wegen der Manipulationen Klage gegen die Autobauer, wie etwa VW, eingereicht. Sie fordern Schadensersatz, da sie ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug nicht gekauft hätten, wenn sie davon Kenntnis gehabt hätten.

Betroffene haben unter anderem die Möglichkeit, allein gegen die Hersteller vorzugehen. Dafür muss eine entsprechende Klage eingereicht werden. Es besteht jedoch auch die Option, sich für eine Musterfeststellungsklage (fälschlicherweise oft als „Sammelklage“ bezeichnet) anzumelden. Hier klagt ein ganzer Verband von Verbrauchern gegen den Autobauer. Die Möglichkeit dieser Art der Musterfeststellungsklage in Deutschland besteht erst seit dem 1. November 2018. Zu diesem Zeitpunkt wurde ein entsprechendes Gesetz eingeführt.

Ist eine Musterfeststellungsklage gegen Diesel-Fahrverbote möglich?

Wie wir bereits erwähnt haben, können Sie gegen ein Diesel-Fahrverbot Klage einreichen. Bislang sind jedoch nur einzelne Personen gegen die Durchfahrtsverbote vor Gericht vorgegangen. Im vorherigen Abschnitt haben wir außerdem erklärt, dass Musterfeststellungsklagen gegen Autobauer seit November 2018 möglich sind.

Wie verhält es sich nun mit einer Klage gegen das Diesel-Fahrverbot? Haben Diesel-Besitzer hier auch die Möglichkeit, sich einer Musterfeststellungsklage gegen eine Kommune oder Stadt anzuschließen? Das würde den Prozess schließlich für die Beteiligten vereinfachen: Er müsste nicht selbst klagen, sondern könnte sich einer Gruppe Gleichgesinnter anschließen.

Doch leider ist gegen ein Diesel-Fahrverbot diese spezielle Klage-Form bislang nicht zulässig. Die Musterfeststellungsklage wurde vor dem Hintergrund des Abgasskandals eingeführt. Verbraucher sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Rechte einfacher gegenüber großen Konzernen wie VW, Mercedes & Co durchzusetzen.

Hier liegt nun die Krux der Sache: Diese Form der Klage wird gegen Unternehmen gerichtet. Verbraucher können klagen, da sie einen Anspruch gegen das betreffende Unternehmen haben. Bei Fahrverboten von Städten und Kommunen ist das nicht der Fall. Aus diesem Grund ist eine Musterfeststellungsklage gegen Diesel-Fahrverbote nicht möglich.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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