Diesel-Fahrverbot: Sind auch Lieferwagen betroffen?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ein Fahrverbot könnte den Lieferverkehr beeinträchtigen

Betrifft ein Diesel-Fahrverbot auch Lieferwagen?
Betrifft ein Diesel-Fahrverbot auch Lieferwagen?

Der Online-Handel blüht und das Warenangebot in den Läden steigt. Dies bedeutet auch eine immer größere Zunahme des Lieferverkehrs in den Städten. Doch seit über vielen Orten das Damokles-Schwert in Form eines Diesel-Fahrverbots schwebt, bangen immer mehr Zusteller. Denn ein Großteil der Lieferfahrzeuge in Deutschland fahren mit Diesel und erfüllen nicht die Euro-Norm 6.

Heißt das, dass Geschäfte und Privatadressen, die in einer Umweltzone liegen, bald nicht mehr angefahren werden können? Möglicherweise ja, aber dazu muss es nicht kommen. Denn auch die verantwortlichen Politiker sind sich bewusst, inwiefern ein Fahrverbot für den Lieferverkehr den Handel beeinträchtigen könnte. Darum bestehen gesetzliche Ausnahmeregelungen. Im Folgenden erklären wir, wann ein Diesel-Fahrverbot auch Lieferwagen betreffen und wie dies umgangen werden kann.

FAQ: Diesel-Fahrverbot für Lieferwagen

Sieht das Gesetz eine Ausnahme vom Diesel-Fahrverbot für Lieferwagen vor?

Nein. Das Bundesimmissionsschutzgesetz legt keine explizite Ausnahme für Lieferwagen vor.

Dürfen die Kommunen Ausnahmen für Lieferwagen festlegen?

Ja, diese Möglichkeit besteht, da jede Kommune selbst bestimmen kann, wie sie das Diesel-Fahrverbot umsetzt bzw. regelt.

Steht mir eine Förderung zu, wenn ich meinen Lieferwagen nachbessern möchte?

Paket und Kurierdienste können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 12.000 Euro pro Fahrzeug beantragen.

Diesel-Fahrverbot: Nachgerüstete Lieferwagen sind nicht betroffen

Am 14. März 2019 änderte der Bundestag das Bundesimmissionsschutzgesetz. Fortan sind nur noch Städte, in denen Stickoxid-Werte mit mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel gemessen werden, verpflichtet, Maßnahmen zur Senkung dieser Werte durchzuführen. Dies bedeutet auch, dass bei geringeren Werten Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge als unverhältnismäßig gelten. Das allein sollte schon einige Zulieferer aufatmen lassen, denn dank der Gesetzesänderung werden voraussichtlich viele Städte von einem Diesel-Fahrverbot Abstand nehmen. Lieferwagen können in diesen Orten unbehelligt fahren.

Doch selbst dort, wo weiterhin Fahrverbote gelten, ist damit nicht automatisch jedes Diesel-Fahrzeug betroffen. So hat die Regierung bei der Gesetzesänderung explizite Ausnahmen festgelegt. Demnach gilt ein Diesel-Fahrverbot nicht für Lieferwagen, wenn diese

Vom Diesel-Fahrverbot sind nachgerüstete Lieferwagen ausgenommen.
Vom Diesel-Fahrverbot sind nachgerüstete Lieferwagen ausgenommen.
  • die Euro-6-Norm erfüllen oder
  • mit einer verbesserten Abgasreinigung nachgerüstet werden.

Seit Anfang 2019 können Paket- und Kurierdienste eine staatliche Förderung beantragen, wenn sie ihre Diesel-Lieferfahrzeuge einer Hardware-Nachrüstung unterziehen möchten. Die Anträge werden von der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen bearbeitet. Pro Fahrzeug ist ein Zuschuss von bis zu 12.000 Euro möglich.

Voraussetzung hierbei ist, dass der Lieferwagen ein Gesamtgewicht von 2,8 bis 7,5 Tonnen aufweist und die Firma in einer Stadt, in der Diesel-Fahrverbote gelten oder verhängt werden sollen, ihren Sitz hat oder dort regelmäßig Aufträge ausführt. Mit anderen Worten: Der Zulieferer muss tatsächlich betroffen sein vom Diesel-Fahrverbot, damit dessen Lieferwagen mit staatlichen Zuschüssen nachgerüstet werden können.

Städte können eigene Ausnahmeregelungen verhängen

Doch selbst nicht nachgerüstete Diesel-Lieferfahrzeuge sind möglicherweise von einem Fahrverbot ausgenommen. Denn bis zu einem gewissen Grad können auch die Kommunen selbst Regelungen zu den Diesel-Fahrverboten aufstellen.

Einige Städte wie z. B. Stuttgart oder Berlin legen dabei fest, dass Lieferverkehr ungehindert durch die Umweltzonen fahren darf, ungeachtet dessen, welchen Schadstoffausstoß er hat.

Kritiker merken an, dass eine Ausnahme vom Diesel-Fahrverbot für Lieferwagen den eigentlichen Sinn desselben zunichte machen würde, da nach ihrer Auffassung die Zulieferer einen Großteil an der Stickoxid-Belastung ausmachten.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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