Die Krux mit dem Diesel: Fahrverbot fürs Wohnmobil?
Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024
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Diesel-Fahrverbot und was Wohnmobile damit zu tun haben
Das Thema Luftverschmutzung und Grenzwerte beschäftigt Autofahrer in Deutschland und auch in Europa schon seit einigen Jahren. Da in bestimmten innerstädtischen Bereichen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten werden, dürfen Fahrzeuge, die vorgeschriebene Abgasnormen nicht erfüllen, diese Bereiche nicht mehr befahren. Insbesondere ältere Diesel sind von diesen Fahrverboten häufig betroffen. Da ist es dann nicht selten, dass ein solches Diesel-Fahrverbot auch fürs Wohnmobil zu beachten ist, denn diese nutzen in der Regel Diesel als Kraftstoff.
Doch wann und vor allem wo gilt für das Wohnmobil dann ein Diesel-Fahrverbot? In diesem Zusammenhang müssen Camping-Freunde und Wohnmobilbegeisterte mit einigen Einschränkungen rechnen, wenn sie in bestimmte Städte einfahren wollen. Der nachfolgende Ratgeber betrachtet näher, wann Wohnmobile auf ein Diesel-Fahrverbot treffen können und welche Regelungen es diesbezüglich eventuell gibt.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Diesel-Fahrverbot fürs Wohnmobil
Nein, auch bei Wohnmobilen kommt es darauf an, zu welcher Schadstoffklasse sie gehören und wo sie unterwegs sind.
Wie bei allen anderen Dieselfahrzeugen auch gilt beim Wohnmobil, dass die Vorgaben aus dem § 47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) Anwendung finden.
Ja, auch im Ausland sind Umweltzonen keine Seltenheit und auch lokale Fahrverbote können durchaus Urlauber treffen. Fahrer sollten sich vor dem Urlaub immer entsprechend informieren.
Wohnmobil: Die Zulassung als Diesel kann ein Fahrverbot bedeuten
Diesel als Kraftstoff ist preiswerter, leistungsstärker und teils auch ergiebiger als Benzin und wird daher oft für Fahrzeuge verwendet, die einiges leisten müssen. Auch Wohnmobile sind in der Regel mit einem Dieselmotor ausgestattet und stehen nun vor der Frage, ob sie ein Fahrverbot betrifft. Ein Wohnmobil, welches mit Diesel fährt, ist grundsätzlich nicht von entsprechenden Verordnungen und gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen.
Dieselmotoren produzieren beim Verbrennen des Kraftstoffs Stickstoffdioxid (NO²) und tragen auch dazu bei, dass die Grenzwerte für diesen Schadstoff in verkehrsreichen Stadtlagen überschritten werden. Um diese Werte zu reduzieren und die Verschmutzung zu senken, haben Kommunen Fahrverbote verhängt bzw. wurden durch die Klagen der Deutschen Umwelthilfe e. V. dazu aufgefordert.
Besonders ältere Fahrzeuge, die die Schadstoffnorm Euro 6 nicht erfüllen, sind von den Fahrverboten in deutschen Städten betroffen. Da sich die Verbote nach den Grenzwerten beziehungsweise deren Überschreitung richten, müssen Städtetrips und Ortsdurchfahrten ausführlicher geplant werden.
Allerdings sind oft eher Straßenzüge oder einzelne Gebiete für das Befahren gesperrt, sodass diese innerhalb der Stadt über Umleitungen umfahren werden können. Aber auch ganze Umweltzonen können davon betroffen sein, sodass ein Umfahren mehr Zeitaufwand bedeutet und das Fahrzeug mitunter außerhalb der Zonen geparkt werden muss. Ein Städtetrip muss aufgrund von einem Diesel-Fahrverbot mit dem Wohnmobil aber nicht unbedingt ins Wasser fallen.
Komplizierter wird ein solcher Urlaub unter Umständen jedoch schon. Gilt beispielsweise ein Verbot, kann es sein, dass Campingplätze oder Stellmöglichkeiten im Stadtgebiet nicht mehr erreichbar sind, wenn das Wohnmobil die Abgasnorm nicht erfüllt. Das sollte dann bei der Planung der Reise bedacht werden.
Gesetzliche Vorgaben zum Diesel-Fahrverbot
In der Europäischen Union ist für den Kubikmeter Luft ein Grenzwert von 40 Mikrogramm an Stickstoffdioxid (NO²) festgelegt. Allerdings hat die Bundesregierung im März 2019 gesetzlich beschlossen, dass ein Diesel-Fahrverbot, egal ob Wohnmobil, PKW oder LKW betroffen sind, erst ab einem Wert von 50 Mikrogramm als „verhältnismäßig“ angesehen wird.
Diese Regelung wird durch die Änderung des BImSchG wie folgt definiert und gilt dann entsprechend auch in Bezug auf ein Diesel-Fahrverbot für das Wohnmobil:
Im Einzelfall kann der Luftreinhalteplan im Fall des Satzes 2 Nummer 6 auch für diese Kraftfahrzeuge ein Verbot des Kraftfahrzeugverkehrs vorsehen, wenn die schnellstmögliche Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid anderenfalls nicht sichergestellt werden kann […]
Sind Ausnahmeregelungen eine Möglichkeit?
Ausnahme- und Übergangsregelungen gibt es auch beim Dieselfahrverbot. In vielen Städten in Deutschland kann fürs Wohnmobil eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, wenn der Halter beispielsweise ein Anwohner ist. In diesem Fall oder wenn aus anderen Gründen eine solche Sonderregelung benötigt wird, müssen sich die Halter an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden.
Generell legt die Bundesregierung mit der Änderung des BImSchG zukünftig auch Ausnahmen fest. So sind in der Regel Fahrzeuge mit der Euro-6-Norm von Fahrverboten ausgenommen. Gleiches gilt für ältere Dieselfahrzeuge der Normen 4 und 5, wenn sie weniger NO² (unter 270 mg pro km) ausstoßen bzw. entsprechend umgerüstet wurden.
Darüber hinaus sollen auch Fahrzeuge im Linien- und Lieferverkehr sowie von Handwerkern unter Ausnahmeregelungen fallen. Ausgenommen sind in den allermeisten Fällen Fahrzeuge der Kommunen sowie der Rettungsdienste und der Polizei. Des Weiteren sollen auch Arztbesuche und die Mobilität von Schwerbehinderten durch Verbote nicht erschwert oder eingeschränkt werden, daher können Städte hier Ausnahmen durch Zusatzzeichen oder allgemein gültige Verfügungen aussprechen.
Allerdings greift im Einzelfall dann auch für diese Ausnahmen die oben beschriebenen Regelungen. Kommunen können also auch hier Fahrverbote verhängen, wenn es die Lage erfordert. Das kann unter Umständen heißen, dass ein Diesel-Fahrverbot beim Wohnmobil auch dann vorliegt, wenn dieses die Euro-6-Norm erfüllt bzw. einen geringen Schadstoffausstoß hat oder umgerüstet ist.
Diesel-Fahrverbot für Wohnmobile im Ausland
Nicht nur in Deutschland können Wohnmobilfahrer vor einem Problem stehen, wenn sie sich bezüglich der Umweltzonen und Diesel-Fahrverbote nicht informieren. Denn in nicht wenigen europäischen Ländern und Städten gibt es Regelungen diesbezüglich. So können auch im Urlaub ganze Städte tabu sein, wenn ein Diesel-Fahrverbot fürs Wohnmobil besteht. Daher sollten diese Informationen bei der Planung der Route und der Reiseziele eine Rolle spielen.
In Antwerpen und Brüssel beispielsweise dürfen Dieselfahrzeuge mit den Normen 0,1 und 2 nicht in die Umweltzonen der Städte einfahren. In Frankreich gibt es ähnliche Regelungen in verschiedenen Städten und Departments, zudem sind hier auch temporäre Diesel-Fahrverbote für Wohnmobil, PKW und LKW möglich, wenn es die Umweltbedingungen verlangen. In Amsterdam sind besonders Wohnmobile vom Diesel-Fahrverbot betroffen, denn hier gilt, dass Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer Erstzulassung vor 2000 nicht einfahren dürfen.
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Es wäre sehr hilfreich wenn wir erfahren können wie lange man mit altem Womo, Bsp Schadstoffklasse 3 und Partikelfilter= grüne Plakette überhaupt noch fahren darf.