Die Krux mit dem Diesel: Fahrverbot fürs Wohnmobil?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Diesel-Fahrverbot und was Wohnmobile damit zu tun haben

"Dieselfahrverbot" - Ein Wohnmobil ist nicht von vorherein davon ausgenommen.
“Dieselfahrverbot” – Ein Wohnmobil ist nicht von vorherein davon ausgenommen.

Das Thema Luftverschmutzung und Grenzwerte beschäftigt Autofahrer in Deutschland und auch in Europa schon seit einigen Jahren. Da in bestimmten innerstädtischen Bereichen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten werden, dürfen Fahrzeuge, die vorgeschriebene Abgasnormen nicht erfüllen, diese Bereiche nicht mehr befahren. Insbesondere ältere Diesel sind von diesen Fahrverboten häufig betroffen. Da ist es dann nicht selten, dass ein solches Diesel-Fahrverbot auch fürs Wohnmobil zu beachten ist, denn diese nutzen in der Regel Diesel als Kraftstoff.

Doch wann und vor allem wo gilt für das Wohnmobil dann ein Diesel-Fahrverbot? In diesem Zusammenhang müssen Camping-Freunde und Wohnmobilbegeisterte mit einigen Einschränkungen rechnen, wenn sie in bestimmte Städte einfahren wollen. Der nachfolgende Ratgeber betrachtet näher, wann Wohnmobile auf ein Diesel-Fahrverbot treffen können und welche Regelungen es diesbezüglich eventuell gibt.

FAQ: Diesel-Fahrverbot fürs Wohnmobil

Gibt es ein generelles Diesel-Fahrverbot für Wohnmobile in Deutschland?

Nein, auch bei Wohnmobilen kommt es darauf an, zu welcher Schadstoffklasse sie gehören und wo sie unterwegs sind.

Gibt es eine gesetzliche Grundlage für ein Diesel-Fahrverbot beim Wohnmobil?

Wie bei allen anderen Dieselfahrzeugen auch gilt beim Wohnmobil, dass die Vorgaben aus dem § 47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) Anwendung finden.

Kann es Fahrverbote im Ausland für Wohnmobile geben?

Ja, auch im Ausland sind Umweltzonen keine Seltenheit und auch lokale Fahrverbote können durchaus Urlauber treffen. Fahrer sollten sich vor dem Urlaub immer entsprechend informieren.

Wohnmobil: Die Zulassung als Diesel kann ein Fahrverbot bedeuten

Diesel als Kraftstoff ist preiswerter, leistungsstärker und teils auch ergiebiger als Benzin und wird daher oft für Fahrzeuge verwendet, die einiges leisten müssen. Auch Wohnmobile sind in der Regel mit einem Dieselmotor ausgestattet und stehen nun vor der Frage, ob sie ein Fahrverbot betrifft. Ein Wohnmobil, welches mit Diesel fährt, ist grundsätzlich nicht von entsprechenden Verordnungen und gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen.

Ein Fahrverbot kann ein Wohnmobil, dass mit Diesel fährt, betreffen, wenn es die Abgasnorm nicht erfüllt.
Ein Fahrverbot kann ein Wohnmobil, dass mit Diesel fährt, betreffen, wenn es die Abgasnorm nicht erfüllt.

Dieselmotoren produzieren beim Verbrennen des Kraftstoffs Stickstoffdioxid (NO²) und tragen auch dazu bei, dass die Grenzwerte für diesen Schadstoff in verkehrsreichen Stadtlagen überschritten werden. Um diese Werte zu reduzieren und die Verschmutzung zu senken, haben Kommunen Fahrverbote verhängt bzw. wurden durch die Klagen der Deutschen Umwelthilfe e. V. dazu aufgefordert.

Besonders ältere Fahrzeuge, die die Schadstoffnorm Euro 6 nicht erfüllen, sind von den Fahrverboten in deutschen Städten betroffen. Da sich die Verbote nach den Grenzwerten beziehungsweise deren Überschreitung richten, müssen Städtetrips und Ortsdurchfahrten ausführlicher geplant werden.

Allerdings sind oft eher Straßenzüge oder einzelne Gebiete für das Befahren gesperrt, sodass diese innerhalb der Stadt über Umleitungen umfahren werden können. Aber auch ganze Umweltzonen können davon betroffen sein, sodass ein Umfahren mehr Zeitaufwand bedeutet und das Fahrzeug mitunter außerhalb der Zonen geparkt werden muss. Ein Städtetrip muss aufgrund von einem Diesel-Fahrverbot mit dem Wohnmobil aber nicht unbedingt ins Wasser fallen.

Komplizierter wird ein solcher Urlaub unter Umständen jedoch schon. Gilt beispielsweise ein Verbot, kann es sein, dass Campingplätze oder Stellmöglichkeiten im Stadtgebiet nicht mehr erreichbar sind, wenn das Wohnmobil die Abgasnorm nicht erfüllt. Das sollte dann bei der Planung der Reise bedacht werden.

Gesetzliche Vorgaben zum Diesel-Fahrverbot

In der Europäischen Union ist für den Kubikmeter Luft ein Grenzwert von 40 Mikrogramm an Stickstoffdioxid (NO²) festgelegt. Allerdings hat die Bundesregierung im März 2019 gesetzlich beschlossen, dass ein Diesel-Fahrverbot, egal ob Wohnmobil, PKW oder LKW betroffen sind, erst ab einem Wert von 50 Mikrogramm als „verhältnismäßig“ angesehen wird.

Der § 47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird dementsprechend angepasst und durch den Absatz 4 (a) ergänzt. Allerdings sind diese neuen Regelungen so formuliert, dass die Kommunen weiterhin selbst entscheiden, wann ein Fahrverbot verhängt wird. Ein solches kann also auch in Zukunft bei niedrigeren Grenzwerten eintreten.

Diese Regelung wird durch die Änderung des BImSchG wie folgt definiert und gilt dann entsprechend auch in Bezug auf ein Diesel-Fahrverbot für das Wohnmobil:

Im Einzelfall kann der Luftreinhalteplan im Fall des Satzes 2 Nummer 6 auch für diese Kraftfahrzeuge ein Verbot des Kraftfahrzeugverkehrs vorsehen, wenn die schnellstmögliche Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid anderenfalls nicht sichergestellt werden kann […]

Angezeigt wird ein Diesel-Fahrverbot für ein Wohnmobil und auch für alle anderen Dieselfahrzeuge in der Regel durch Verkehrszeichen. Diese können ein Durchfahrtsverbot aussprechen und durch Zusätze regeln, welche Ausnahmen bestehen und für wen das Verbot grundsätzlich gilt. So definieren die Zeichen 250, 251, 253 sowie 270.1 (als Ausweisung einer Verbotszone), welche Verkehrsteilnehmer das Fahrverbot befolgen müssen. Wohnmobile sind hiervon nicht ausgenommen, sofern keine Sonderregelung besteht.

Sind Ausnahmeregelungen eine Möglichkeit?

Diesel-Fahrverbot: Für Wohnmobile und andere Fahrzeuge können unter Umständen Ausnahmeregelungen beantragt werden.
Diesel-Fahrverbot: Für Wohnmobile und andere Fahrzeuge können unter Umständen Ausnahmeregelungen beantragt werden.

Ausnahme- und Übergangsregelungen gibt es auch beim Dieselfahrverbot. In vielen Städten in Deutschland kann fürs Wohnmobil eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, wenn der Halter beispielsweise ein Anwohner ist. In diesem Fall oder wenn aus anderen Gründen eine solche Sonderregelung benötigt wird, müssen sich die Halter an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden.

Generell legt die Bundesregierung mit der Änderung des BImSchG zukünftig auch Ausnahmen fest. So sind in der Regel Fahrzeuge mit der Euro-6-Norm von Fahrverboten ausgenommen. Gleiches gilt für ältere Dieselfahrzeuge der Normen 4 und 5, wenn sie weniger NO² (unter 270 mg pro km) ausstoßen bzw. entsprechend umgerüstet wurden.

Darüber hinaus sollen auch Fahrzeuge im Linien- und Lieferverkehr sowie von Handwerkern unter Ausnahmeregelungen fallen. Ausgenommen sind in den allermeisten Fällen Fahrzeuge der Kommunen sowie der Rettungsdienste und der Polizei. Des Weiteren sollen auch Arztbesuche und die Mobilität von Schwerbehinderten durch Verbote nicht erschwert oder eingeschränkt werden, daher können Städte hier Ausnahmen durch Zusatzzeichen oder allgemein gültige Verfügungen aussprechen.

Allerdings greift im Einzelfall dann auch für diese Ausnahmen die oben beschriebenen Regelungen. Kommunen können also auch hier Fahrverbote verhängen, wenn es die Lage erfordert. Das kann unter Umständen heißen, dass ein Diesel-Fahrverbot beim Wohnmobil auch dann vorliegt, wenn dieses die Euro-6-Norm erfüllt bzw. einen geringen Schadstoffausstoß hat oder umgerüstet ist.

Sind sich Halter nicht sicher, ob für ihr Wohnmobil ein Fahrverbot gilt, ihr Diesel den Vorgaben entspricht oder doch zu viel Stickoxid produziert, sollten sie die örtlichen Straßenverkehrsbehörden kontaktieren.

Diesel-Fahrverbot für Wohnmobile im Ausland

Ein Wohnmobil kann vom Diesel-Fahrverbot auch im Ausland betroffen sein.
Ein Wohnmobil kann vom Diesel-Fahrverbot auch im Ausland betroffen sein.

Nicht nur in Deutschland können Wohnmobilfahrer vor einem Problem stehen, wenn sie sich bezüglich der Umweltzonen und Diesel-Fahrverbote nicht informieren. Denn in nicht wenigen europäischen Ländern und Städten gibt es Regelungen diesbezüglich. So können auch im Urlaub ganze Städte tabu sein, wenn ein Diesel-Fahrverbot fürs Wohnmobil besteht. Daher sollten diese Informationen bei der Planung der Route und der Reiseziele eine Rolle spielen.

In Antwerpen und Brüssel beispielsweise dürfen Dieselfahrzeuge mit den Normen 0,1 und 2 nicht in die Umweltzonen der Städte einfahren. In Frankreich gibt es ähnliche Regelungen in verschiedenen Städten und Departments, zudem sind hier auch temporäre Diesel-Fahrverbote für Wohnmobil, PKW und LKW möglich, wenn es die Umweltbedingungen verlangen. In Amsterdam sind besonders Wohnmobile vom Diesel-Fahrverbot betroffen, denn hier gilt, dass Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer Erstzulassung vor 2000 nicht einfahren dürfen.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (52 Bewertungen, Durchschnitt: 4,31 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

2 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Roland E.
    Am 17. Dezember 2024 um 14:15

    In Hochtourismuszonen halte ich das für eher angebracht, als in anderen Verkehrszonen. Allerdings muß man sich bei einer solchen Gesetzgebung im Klaren sein, daß Urlauber dann halt woanders hin fahren, wenn sie ihr Ziel oder Camping- und Stellplätze nur sehr schlecht oder erschwert erreichen können. Auf diese Weise kann man auch Tourismus abbauen und potenzielle Devisen- und Einnahmequellen zerstören. Abgesehen davon fahren Wohnmobile weniger, als sie stehen. Da dürften sich die Gesamtabgaswerte sehr schnell relativieren. Ich selbst beispielsweise setze meinen Fuß nicht mehr auf französisches Gebiet, weil ich mit meinem Oldtimer VW-Bus fast nirgends mehr hin- oder durch fahren darf. Nur für die wenigsten Kommunen bekomme ich eine Vignette, mit der ich dann ein- oder durch fahren kann. Somit fahre ich zum Campen jetzt an die Ostsee, solange das noch geht. Aber z.B. Frankreich verdient keinen einzigen Cent mehr an mir. Holland und Belgien sind schon länger von meiner Urlaubsliste gestrichen und ich denke, da bin ich nicht der Einzige, sondern einer von vielen. Es werden noch mehr werden, die dann weg bleiben. 80 % aller Wohnmobile werden ausschließlich in der Ferienzeit benutzt und stehen den Rest des Jahres irgendwo. Die Abgasbilanz ist also unbedeutend gegenüber dem täglichen Individualverkehr. Selbiges gilt an Urlaubs-Hochburgen. Die Wohnmobile fahren an, werden dann auf die ihnen zugewiesenen Plätze gestellt und bewegen sich dann in der Regel nicht mehr bis zum Ende des Urlaubs. Spätestens in 2 Jahren werden die finanziellen Einbußen spürbar sein und die örtlichen Luft- und Feinstaubwerte werden sich nicht merklich verändert haben. Ach ja. Mein alter Bulli fährt und fährt und fährt. Ich werde nicht ein zuverlässiges nachhaltiges Auto abgeben oder verschrotten, nur weil übertriebene i-Tüpfelchenreiter neue Abgasgesetze beschließen. Mir fehlt 1. das Geld für einen anderen und meiner ist noch sehr gut und fit. Gäbe es einen technischen Abgasupdate für mein Auto, um neueste Normen zu erfüllen, würde ich ihn umrüsten. Aber es müssen ja immer mehr neue Fahrzeuge verkauft werden und die alten müssen von der Straße. Außer dem saubereren Motor des Neuwagens halte ich das für nicht ausreichend nachhaltig, mich vom alten zu trennen. Lauter widersprüchliche Vorgänge, die sich meiner eigenen und meiner studierten Logik komplett entziehen.

  2. Ulrike N
    Am 9. März 2021 um 9:20

    Es wäre sehr hilfreich wenn wir erfahren können wie lange man mit altem Womo, Bsp Schadstoffklasse 3 und Partikelfilter= grüne Plakette überhaupt noch fahren darf.

Verfassen Sie einen neuen Kommentar