Für welche Diesel gibt es Schadensersatz von Audi?
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
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Audi-Abgasskandal: Entschädigung für Diesel-Besitzer
Als im Jahr 2015 zufällig ans Licht kam, dass Autohersteller Millionen von Dieselfahrzeugen so manipuliert hatten, dass diese zwar bei amtlichen Tests einen geringen Schadstoffausstoß aufwiesen, im eigentlichen Straßenbetrieb jedoch weitaus umweltschädlicher waren, ließ sich nur erahnen, welche Kreise das Ganze noch ziehen würde. Was folgte, waren massive Wertverluste der betroffenen Kfz sowie Diesel-Fahrverbote in diversen Ländern.
Daher verwundert es kaum, dass unzählige Diesel-Besitzer eine Entschädigung fordern. Mitunter sind Fahrzeuge von Mercedes-Benz, Opel, VW sowie seiner Konzerntochter Audi betroffen. Doch für welche Diesel können Sie Schadensersatz von Audi erhalten? Haftet der Autobauer überhaupt für manipulierte Kfz? Und welche Rolle spielt die Verjährung in Bezug auf eine mögliche Entschädigung beim Dieselskandal?
Wichtig: Dass VW für Dieselfahrzeuge mit manipulierter Software haftbar gemacht werden kann, ist längst geklärt. Am 8. März 2021 befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch mit der Frage, ob für betroffene Diesel auch Schadensersatz von Audi – der Konzerntochter von VW – gezahlt werden muss. Diesem Urteil zufolge können Kläger vorerst für ihren Diesel voraussichtlich keine Entschädigung von Audi erhalten (Az.: BGH VI ZR 505/19). Mehr dazu können Sie an dieser Stelle in Erfahrung bringen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Schadensersatz bei einem Diesel von Audi
Wurde bei Ihrem Fahrzeug ein manipulierter Motor verbaut, können Sie Audi auf Schadensersatz für ihren Diesel verklagen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld von einem Anwalt beraten zu lassen, der mit der Problematik des Abgasskandals vertraut ist.
Hier finden Sie eine Auflistung der betroffenen Modelle, bei denen Sie von Audi Schadensersatz für ihren Diesel erhalten können.
Schadensersatz von Audi: Welche Diesel sind betroffen?
Um für Ihren Diesel Schadensersatz von Audi erhalten zu können, muss Ihr Fahrzeug zunächst einmal vom Abgasskandal betroffen sein. Dies ist grundsätzlich bei Autos der Fall, die mit den Motoren EA189 und dessen Nachfolgemodell EA288 ausgestattet sind. Letzteres betrifft unter anderem die folgenden Fahrzeuge:
- Audi A1 (Modell 8X, 1.4 TDI und 1.6 TDI, Baujahr ab 2012)
- Audi A3 (Modell 8V, 1.6 TDI und 2.0 TDI, Baujahr ab 2012)
- Audi A4 (Modelle B8 und B9, 2.0 TDI, Baujahr ab 2012)
- Audi A5 (Modell F5, 2.0 TDI, Baujahr ab 2012)
- Audi A6 (Modell C8, 2.0 TDI, Baujahr ab 2012)
- Audi Q2 (Modell GA, 1.6 TDI und 2.0 TDI, Baujahr ab 2012)
Achtung: Nicht selten macht Autobesitzern die Verjährung einen Strich durch die Rechnung, sodass sie für ihren Diesel von Audi keine Entschädigung mehr erhalten können. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre und beginnt gemäß § 199 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) am Ende des Jahres, in dem der Anspruch auf Schadensersatz entstand und der Betroffene von den Umständen, die den Anspruch begründen, sowie dem Schuldigen Kenntnis erlangte. Es gibt jedoch unterschiedliche Auffassungen darüber, wann dies beim Abgasskandal genau der Fall ist. Daher empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren, wenn Sie für Ihren Diesel Schadensersatz von Audi erhalten möchten.
Entschädigung für betroffene Diesel von Audi: Urteil des BGH
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in seinem Urteil vom 8. März 2021, dass Betroffene von Audi für ihren Diesel nur eine Entschädigung erhalten können, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Management des Autoherstellers Kenntnis vom Einbau manipulierter Motoren hatte (Az.: BGH VI ZR 505/19). In einem vorherigen Urteil war das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg davon ausgegangen, dass Audi als Tochterfirma von VW über die Manipulation Bescheid wissen müsse (Az.: 8 U 39/20).
Nachdem Audi Revision gegen dieses Urteil eingelegt hatte, wurde es aufgehoben. Der Kläger muss nun in einem erneuten Verfahren vor dem OLG Naumburg belastbare Hinweise für die bewusste Täuschung aufführen, um für seinen Diesel Schadensersatz von Audi zu bekommen. Vorerst können Kläger also von Audi keine Entschädigung für ihren Diesel erwarten, bis in dieser Angelegenheit Klarheit herrscht.
Quellen und weiterführende Links
- Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 8. März 2021 (Az.: BGH VI ZR 505/19)
- Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg vom 18. September 2020 (Az.: 8 U 39/20)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich verstehe Ihr Artikel nicht. Was für welche Verjährungen im dem Abgasskandal. Ich habe seit November 2018 mein Q3 -Audi gekauft und insgesamt 10.000,00 Euro an Prozesskosten verloren. Jetzt wollen Sie hier in dem Bericht nochmal den Geschädigten raten, die Entschädigung zu bekommen, indem sie nochmal klagen. Sind Sie den von allen Geistern verlassen worden, wenn Sie schreiben, dass die Verjährung eingesetzt ist und die Menschen koennen nicht den Schadenersatz erhalten. Wieviele Geschädigten von den VW- Konzern das Geld bekommen, ist einfach eine Entschädigung mind. 10,000 Euro da diese soviele Prozesse geführt haben und fast alle immer wieder verloren haben. Was ist das für ein Land -Deutschland, die Leute so zu verarschen, dass sie immer wieder auf Entschädigung klagen sollen. Wo gibt es so etwas. Nur in Deutschland.
Ich verstehe die Welt nicht. 16 Bundesländer und unterschiedliche Urteile gefällt. Gibt es nicht ein Einheitsgesezt für Deutschand, oder sind die Richter so unterschiedlich gebieldet, dass sie unterschiedliche Meinung haben und sich nicht eindeutig- auf eine einheitl. Entschädigung einigen können. 5-15 % Entschädigung ist für mich unter aller Würde des Menschen, zu erhalten.