Drogenscreening: Konsumnachweis mittels Urin oder Haaren
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Drogenscan im Labor
Bereits seit Anbeginn der Menschheit bestand der Drang, die eigene Realität durch künstlich erzeugte Rauschzustände zu erweitern. So zeugen gewisse Überlieferungen aus der Steinzeit von dem Konsum verschiedenster Substanzen, zum Beispiel Pilze, Cannabis oder Alkohol.
Auch heutzutage, zehntausende Jahre später, werden legale sowie illegale Drogen breitenflächig konsumiert. Vom gesellschaftlich akzeptierten Alkohol bis hin zu Partydrogen wie Ecstasy, Kokain oder Speed sucht der Mensch immer wieder den Rausch, um seiner Wirklichkeit für ein paar Stunden zu entfliehen.
Problematisch wird dies allerdings spätestens dann, wenn der Drogenkonsum eine Gefahr für die Umwelt darstellt oder etwa im beruflichen Umfeld stattfindet. In solchen Fällen folgen zumeist Sanktionen, die jedoch einen handfesten Nachweis voraussetzen. Um diesen zu erhalten, ist ein Drogenscreening in einem Labor notwendig.
Gibt es einen Unterschied beim Drogenscreening im Urin, Blut oder in den Haaren? Welche Rolle spielt das Drogenscreening beim Führerschein? Finden Sie in diesem Ratgeber alle wichtigen Informationen zum Thema!
Inhaltsverzeichnis:
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FAQ: Drogenscreening
Das Screening dient der Verifizierung von Ergebnissen aus einem Schnelltest, der beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle durchgeführt werden kann. Dies muss in einem Labor geschehen und kann nicht von der Polizei durchgeführt werden.
Soll ein Drogenscreening im Rahmen einer MPU bzw. eines Abstinenznachweises durchgeführt werden, geschieht dies üblicherweise über Gaschromatographie-Massenspektrometrie (GC/MS). Mehr über das Verfahren lesen Sie hier.
Nein. Um Ihre Abstinenz nachweisen zu können, ist es nötig, Ihren Urin oder Ihre Haare mehrfach zu testen. Das geschieht üblicherweise in unregelmäßigen Abständen, wobei Ihnen die jeweiligen Termine erst kurz vor der Untersuchung mitgeteilt werden.
Keine Lust zu lesen – Alkohol- und Drogentest im Video erklärt
Vom Schnelltest zum Drogenscreening
Nach einer langen Partynacht nur schnell nach Hause fahren – das kann für einen Alkohol- oder Drogenkonsumenten, der in eine Polizeikontrolle gerät, ebenso fatal enden wie für einen Patienten, der gerade starke Medikamente einnimmt. Entsteht bei den Beamten der Verdacht, dass beim Autofahrer Rauschmittel oder Medikamente wie Morphin im Spiel sind, kann es schnell zu einem Drogen- bzw. Alkoholtest kommen.
Bestätigt auch diese Analyse die Einnahme von Rauschmitteln, kann bei gewissen Werten neben einer Geldbuße und Punkten in Flensburg sowie einer strafrechtlichen Ahndung auch die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, kurz MPU, erfolgen.
Diese kann dann nur mittels einer offiziell nachgewiesenen Abstinenz durchgeführt werden. Hierfür ist das sogenannte Drogenscreening erforderlich.
Drogenscreening: Ausführliche Analyse im Labor
Sollen Drogen in einem Screening nachgewiesen werden, steht dies meist in Zusammenhang mit einem Abstinenzbeleg im Rahmen einer MPU. Doch ein solcher Nachweis per Drogenscreening kann auch durch Gericht, Staatsanwaltschaft, Arbeitsamt oder Arbeitgeber angeordnet werden.
Wird einem Verkehrsteilnehmer beispielsweise eine strafrechtlich relevante absolute Fahruntüchtigkeit vorgeworfen, können mit Hilfe von einem Drogenscreening die im Schnelltest bei der Verkehrskontrolle gewonnenen Ergebnisse verifiziert werden.
Es handelt sich dabei um ein standardisiertes Verfahren, welches konsumierte Stoffe nachzuweisen oder auszuschließen vermag. Es ist nicht möglich, ein Drogenscreening bei der Polizei oder von deren Beamten durchführen zu lassen. Stattdessen muss ein Drogenscreening in einem Labor stattfinden.
Im Gegensatz zu den bei Verkehrskontrollen üblichen Drogenschnelltests, die nur gewisse Drogen nachweisen, stellt ein Drogenscreening eine Zusammenfassung verschiedener Drogentests dar und zieht sich über Tage bzw. Monate durch immer wieder stattfindende Untersuchungen hin.
Ziel ist es, nicht nur einen bestimmten Stoff, sondern möglichst viele Rauschmittel belegen zu können. Aus dieser Zweckbestimmung erklärt sich die Begrifflichkeit. Die Bezeichnung „Screening“ steht für einen Suchtest, der diverse Substanzen aufspürt.
Damit ein Drogenscreening THC (Cannabis), Kokain oder andere Stoffe ermitteln kann, muss den Probanden ein Probenmaterial entnommen werden. Üblicherweise eignen sich dafür Speichel, Blut, Haare und Urin, wobei die beiden letztgenannten überwiegend genutzt werden.
Grundsätzlich sind zwei Analyseverfahren gängig, die zu aussagekräftigen Ergebnissen führen:
- Gaschromatographie-Massenspektrometrie (GC/MS)
- Flüssigchromatographie-Massenspektrometrie (LC/MS)
Gaschromatographie- und Flüssigchromatographie-Massenspektrometrie
Hierbei handelt es sich um die Standardmethode beim Drogenscreening für die MPU und den Abstinenznachweis, für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft oder Kontrollen durch den Arbeitgeber.
Diese Untersuchungsform zeichnet sich dadurch aus, dass sie äußerst beweiskräftige und spezifische Ergebnisse auch bei niedrigen Konzentrationen der eingenommenen Mittel erzielt.
In einem ersten Schritt trennt der Gaschromatograph das Probematerial in seine Bestandteile auf, indem die Probe, zumeist in Form von Urin, durch Erhitzung in den Gaszustand versetzt und mit einem Trägergas vermischt wird. Aus Cannabis kann so beispielsweise der Wirkstoff THC und aus Alkohol das Abbauprodukt ETG gewonnen werden.
Nachfolgend werden durch den Weitertransport der gasförmigen Probe die Moleküle gespalten, sodass sich die großen, trägen Elemente von den kleinen, beweglichen Teilen trennen. Die unterschiedlich großen Moleküle werden dann von einem Sensor erfasst.
Auch beim Flüssigkeitschromatograph kann das Drogenscreening Stoffe negativ oder positiv nachweisen, indem die Probe in ihre Bestandteile zerlegt wird. Anstatt jedoch mit Gasen zu arbeiten, werden die Urinbestandteile mit einer Trägerflüssigkeit zusammengebracht und weitertransportiert.
Das Massenspektrometer zerteilt das Probengemisch noch weiter und erzielt somit eine extrem differenzierte Messung, um bestimmte Eigenschaften der Moleküle, zum Beispiel Gewicht und Ladung, festzustellen.
Die Elemente werden dann durch ein elektrisches Feld geleitet, sodass die jeweilige Ablenkungsintensität bestimmbar ist.
Haar- oder Urinprobe: Die gängigsten Untersuchungsmaterialien
Wie bei den polizeilichen Drogentests spielen auch beim Drogenscreening die Nachweiszeiten der Substanzen eine wichtige Rolle. Diese unterscheiden sich auch bei den beiden probatesten Untersuchungsmaterialien, Haaren und Urin, voneinander.
So können Haaranalysen beim Drogenkonsum bis zu sechs Monate in die Vergangenheit blicken und einen Alkoholmissbrauch für die letzten drei Monate nachweisen.
Allerdings ist das Drogenscreening der Haare kein Routineverfahren, vielmehr kommt es nur dann zum Einsatz, wenn ein Abstinenzbeleg mittels Urintests auf persönlichen Gründen nicht möglich ist.
Drogenscreening: Ablauf und Kosten
Ein Drogenscreening erfolgt stets nach einem festen Muster. Vorab wird von der zuständigen Behörde festgelegt, über welchen Zeitraum die Abstinenz nachgewiesen werden soll.
Innerhalb dieser Zeitspanne wird der Proband zu unregelmäßigen, ihm unbekannten Zeiten brieflich oder telefonisch kontaktiert und meist binnen 36 Stunden zu einer Probeentnahme im Labor aufgefordert.
Diese Zeitabstände der Tage, an denen eine Analyse erfolgt, können nicht abgestimmt bzw. beeinflusst werden. Damit wird verhindert, das Drogenscreening zu manipulieren, indem sich der Proband Tage vorher gezielt darauf vorbereitet.
Im Labor erfolgt nach einer Identitätsüberprüfung die Urin- oder Haarentnahme unter der Aufsicht des Fachpersonals. Anschließend findet eine Aufteilung des Materials auf drei Proben statt. Probe A wird der Analyse zugeführt, Probe B bleibt verschlossen und Probe C wird eingefroren.
Dies kann für den Betreffenden fatale Konsequenzen haben und zu strafrechtlichen Sanktionen, dem Verlust des Arbeitsplatzes oder dem Entzug des Führerscheins führen.
Die Kosten, die ein ausführlicher Drogentest verursacht, lassen sich pauschal schwer festlegen, da sie stets vom Umfang der Untersuchung abhängen.
Allerdings lassen sich grobe Schätzungen ermitteln. Demnach erzeugt ein Drogenscreening im Urin in etwa Ausgaben zwischen 45 und 180 Euro. Bei der Haaranalyse liegen die Kosten vom Drogenscreening zwischen 180 und 300 Euro.
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Ist es möglich das ein einmaliger Konsum von ca. 0.1 gr. Amphetamin bei einem Schnelltest 14 Stunden später negativ ausfallen kann? Ich habe Freitag konsumiert um 21.00 Uhr und musste Samstag um 11.00 Uhr Urin abgeben, welches aber bis Montag im Kühlschrank stehen bleibt und am Montag morgen erst mit einem Schnelltest getestet wird!Ist dann überhaupt noch ein Wert erkennbar?
Hallo Michael M.,
die Informationen hierzu können unter folgender Tabelle nachgelesen werden: https://www.bussgeldkatalog.org/drogentest-alkoholtest/#wie_lange_nachweisbar_sind_diese_substanzen
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wie lange ist suputex nachweisbar wenn ich täglich 1 mg zu mir nehme seit 8 Wochen. Ich muss die Tage auf entgiften und bin seit gestern sauber entgiften ist erst Donnerstag bis dahin ist r
Es doch schon aus dem Urin oder?
Hallo Maik,
hier finden Sie Informationen zur Nachweisbarkeit von Subutex: https://www.bussgeldkatalog.org/subutex/
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org