Drohnen-Plakette: Sind Kennzeichen bei Flugobjekten Pflicht?
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Viele Drohnen müssen ein “Nummernschild” vorweisen
Drohnen sollen in Zukunft immer mehr Einzug in das Leben der Gesellschaft finden. Nicht nur Privatpersonen entdecken ihre Freude an den kleinen Fliegern. Immer mehr Unternehmen spielen gedanklich mit den Vorteilen, die beispielsweise bei der Paketlieferung mit einer Drohne vorliegen. Damit es dabei nicht zu gefährlichen Situationen kommt, hat der Gesetzgeber klare Regeln aufgestellt.
Zu diesen gehört auch die Pflicht, bestimmte Drohnen einer Kennzeichnung mithilfe von Plaketten zu unterziehen. Der vorliegende Ratgeber beschäftigt sich detailliert mit diesem Thema. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen eine Drohnen-Plakette zu nutzen ist. Darüber hinaus nennen wir Ihnen einige weitere Vorschriften, die bei Drohnenflügen zu beachten sind.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Drohnen-Plakette
Ja, laut EU-Drohnenverordnung müssen Drohnen die mehr als 250 Gramm wiegen oder mit einem Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet sind über eine Plakette zur Identifizierung des Besitzer verfügen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Der Gesetzgeber schreibt bei Drohnen eine Kennzeichnung mithilfe der e-ID vor. Vor 2021 wurde hingegen eine Plakette mit Name und Kontaktdaten des Eigentümers verlangt.
Bei einem Absturz oder Unfall kann mithilfe der Plakette der Besitzer der Drohne durch die Behörden ausfindig gemacht werden. Die dafür benötigte e-ID erhalten Sie durch eine Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt.
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen rund um Drohnen:
Das besagt die Kennzeichnungspflicht bei Drohnen
Unabhängig davon, ob die Drohnennutzung gewerblich oder privat stattfindet, sind Besitzer der Flugobjekte verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Das Prinzip dabei folgt dem, das auch bei Kraftfahrzeugen angewandt wird.
Ob eine Plakette eine Drohne zieren muss, ist mitunter abhängig vom Gewicht des jeweiligen Flugobjektes. So gilt ab einem Abfluggewicht von über 250 Gramm: Es muss eine Drohnen-Plakette sichtbar angebracht sein. Gleiches gilt unabhängig vom Gewicht, wenn die Drohne über einen Sensor zur Erfassung von personenbezogenen Daten verfügt. Hierbei kann es sich zum Beispiel um eine Kamera handeln.
Bis 2021 verlangte der Gesetzgeber, dass die Drohnen-Plakette dauerhaft und feuerfest am Flugobjekt befestigt wird. Zudem musste diese den Namen und die Adresse des Besitzers wiedergeben. Durch die Einführung der EU-Drohnenverordnung änderten sich die Vorschriften allerdings. So gibt es mittlerweile keine Vorgaben mehr über die Art der Drohen-Plakette, weshalb grundsätzlich auch ein einfacher Sticker ausreicht. Zudem muss die Kennzeichnung nun mithilfe der e-ID erfolgen. Die Zeichenfolge erhalten Sie durch eine Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt und ermöglicht den Behörden die Identifizierung des Drohnen-Besitzers. Damit aber auch Privatpersonen den Eigentümer einer abgestürzten Drohne kontaktieren können, ist es durchaus sinnvoll, auch einen zusätzlichen Aufkleber mit den Kontaktdaten anzubringen.
Weitere Vorschriften für Drohnenbesitzer
Neben der Anbringung einer Drohnen-Plakette hat der Gesetzgeber eine Reihe weiterer Vorgaben aufgestellt, an die sich Betroffene halten müssen. So müssen Drohnenpiloten zum Beispiel über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen und dürfen die Flugobjekte nur in Sichtweite fliegen lassen. Elektronische Verbindungen durch Monitore allein reichen nicht aus.
Sie schreiben:
“So gilt ab einem Abfluggewicht von über 250 Gramm: Es muss eine Drohnen-Plakette sichtbar, feuerfest und dauerhaft angebracht sein.”
Sind si sicher ? laut LBA:
1. feuerfest ist nicht mehr erforderlich: (editiert von der Redaktion)
2. Eine Plakette ist erforderlich ab 250g aber auch ab dem Zeitpunkt wo Sie sensorik wie Kameras an haben. Einer der Fragen im Übungsportal des LBA
Auch Drohnen wie DJI Mini oder Mini 2 mit einem Gewicht unter 250g müssen mit der e-ID des Betreibers gekennzeichnet werden, weil sie eine Kamera mitführen. Der Betreiber solch einer Drohne muss sich registrieren Artikel 14 Absatz 5 und die Drohen die Nummer auf der Drohne anbringen (gemäß Absatz 8).
Die Kennzeichnung muss weder feuerfest noch von außen sichtbar sein. Eine handschriftliche Kennzeichnung der OBU im Batteriefach ist auch ausreichen. Dazu gibt es auch eine Aussage vom LBA – die habe ich nur gerade nicht an der Hand.
Das hat sich alles mit der “EU Drohnenverordnung” (Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge 2019/947) zum 1.1.2021 geändert. eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R0947&rid=1
Laut Luftfahrtbundesamt muß die neue Kennzeichnung von Drohnen mit der UAS-E-Id nicht mehr feuerfest sein.
So steht es zumindest in den FAQ dort. Man bezieht sich auf die EU-Drohnen-Regularien. Bitte kontrollieren und gegebenfalls ändern.
“Gemäß den EU-Drohnen-Regularien ist kein feuerfestes Schild mehr erforderlich. An geeigneter Stelle muss jedoch eine Registrierungsnummer (e-ID) angebracht werden. Zu den geeigneten Stellen zählt hierbei auch das Batteriefach, wenn es sich z.B. um ein Modell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt und das Anbringen der Registrierungsnummer das Gesamtbild des Modells stören würde. Die Feuerfestigkeit der Beschriftung ist nicht mehr erforderlich.”
zu finden hier:
lba.de/DE/Betrieb/Unbemannte_Luftfahrtsysteme/FAQ/05_Registrierung_Betreiber_EID/FAQ_node.html;jsessionid=4B9DF7A3846E85B9A782821426BDF730.live11292
Super, mit Quelle… danke :)
Das, was hier beschrieben wurde, ist nicht korrekt. Ein Blick in die Drohnenverordnung hilft:
Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 gilt ab dem 31. Dezember 2020. Gemäß Artikel 14
Absatz 5 sind Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (Flugmodelle und im allgemeinen
Sprachgebrauch als Drohnen bezeichneten Luftfahrzeuge) verpflichtet, sich als UAS-Betreiber zu
registrieren, wenn eine der folgenden Bedingungen für das unbemannte Luftfahrzeug erfüllt ist:
1. es wird in der speziellen Kategorie betrieben,
2. es wird in der offenen Kategorie betrieben und es hat eine maximale Abflugmasse von
250 Gramm oder mehr und die bei einem Aufprall auf einen Menschen übertragene
kinetische Energie des unbemannten Luftfahrzeug ist größer als 80 Joule oder
3. es ist mit Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten (z. B. einer Kamera)
ausgestattet, sofern es sich nicht um Spielzeug gemäß Richtlinie 2009/48/EG handelt.
Gemäß Artikel 14 Absatz 6 der oben genannten Verordnung registrieren sich Betreiber in dem
Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz oder im Falle von juristischen Personen ihren
Hauptgeschäftssitz haben. Nach erfolgreicher Registrierung stellt der EU-Mitgliedstaat eine
Registrierungsnummer aus, die den Betreiber individuell identifiziert. Der Betreiber ist gemäß
Artikel 14 Absatz 8 der genannten Verordnung verpflichtet, diese Registrierungsnummer auf
jedem seiner unbemannten Luftfahrzeuge anzubringen.
Demnach ist auch die Mavic Mini kennzeichnungspflichtig, da sie eine Kamera trägt.
Die Rechtslage zur Frage hat sich ab 2021 geändert: eine Drohne wie die Mavic mini benötigt (schon allein wegen der Kamera an Bord) – völlig unabhängig vom Abfluggewicht zwingend eine Beschriftung mit der e-ID des Drohnenpiloten (nicht die Drohnen werden registriert, sondern deren Betrieber).
Strittig hingegen ist die Frage, ob die Kennzeichnung der Drohne wie bisher mit einer feuerfesten Plakette zu erfolgen hat, denn der Gesetzestext schreibt lediglich eine sichtbare Kennzeichnung vor. Hier ersetzt n.m.E. das EU-Recht die bisherige deutsche Ausnahmeverordnung.
Übrigens: von einer feuerfesten Anbringung war noch nie die Rede, zumal das technisch auch nur mit einer mechanischen Befestigung möglich wäre, die aber eine Beschädigung der Drohne bedeutet. Klebepads und Epoxidharzkleber sind ebenfalls nicht feuerbeständig. Dennoch ermöglicht eine feuerfeste Plakette in den Brandresten ggf. eine Eigentümerbestimmung.
Einwände und Richtigstellungen sind ausdrücklich willkommen.
Hallo,
seit 2021 ist auch bei Drohnen unter 250g eine Kennzeichnung verpflichtend. Hintergrund hierbei ist die Kamera. Wenn eine Drohne eine Kamera und oder Mikrofon an Bord hat, gilt die Grenze von 250g nicht.
D.h. auch die MavicMini muss ein Kennzeichen mit der vollständigen Adresse und der E-ID des Eigentümers tragen.
Auch nachzulesen in der ” DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/947 DER KOMMISSION vom 24. Mai 2019″ …..
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(16)
Angesichts der Risiken für den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sollten Betreiber solcher unbemannten Luftfahrzeuge registriert werden, die mit einem Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet sind. Dies sollte jedoch nicht gelten, wenn es sich bei dem unbemannten Luftfahrzeug um ein Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) über die Sicherheit von Spielzeug handelt.
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Hallo.
Ich habe mir gerade auf YouTube einiges zu der neuen Gesetzeslage angeschaut und da die Mini 1 und 2 (unter249g) Drone von dji NICHT als Spielzeug deklariert ist, denke ich dass ein Schild mit den Daten, ab 1.1.21 auch der Versicherung Nummer darauf angebracht werden muss.
Die Frage ist, habe ich damit Recht?
Nein nicht unbedingt, wenn du die Drohne nutzt ohne die Kamera zu nutzen um Personen bezogene Daten zu erfassen dann nicht.
Man kann sich darüber streiten was als Sensor zur Erfassung Personen bezogener Daten gillt, ich würde sagen die Drohne nutze seine Kameras nicht um Personen bezogene Daten zu erfassen sondern um Hindernisse zu vermeiden und Bilder zu erfassen, demnach ist das Gesetz falsch formuliert. Aber bislang hat das noch Niemand wirklich angefechtet da 80% der Privaten Drohnen Nutzer das Gesetz eh ignorieren. Also ja ähnlich wie bei Alkohol und Marihuana werden die Verbote und Kontrollen Scheitern bis sie umschwenken und es die Wirtschaft regeln lassen mit verantwortungsvoller Aufsicht und Regulierung der Wirtschaft und nicht der Konsumenten.
Guten Morgen zusammen,
ich suche gerade nach offiziellen Quellen für die Thematik “Feuerfeste Plakette” bzw. die Art der Plakette. Ich kann da irgendwie nix finden.
Versteht mich nicht falsch, es ist wichtig, das die feuerfest sind, aber ich frage mich, ob das mal einer sinnvollerweise “dazu gedichtet” hat, oder ob der Gesetzgeber das berücksichtigt hat. Wenn er das nämlich nicht hat, könnte man ja auch einfach einen Edding benutzten.
Liebe Grüße
FlowBow
Guten Morgen zusammen,
ich suche gerade nach offiziellen Quellen für die Thematik “Feuerfeste Plakette” bzw. die Art der Plakette. Ich kann da irgendwie nix finden.
Versteht mich nicht falsch, es ist wichtig, das die feuerfest sind, aber ich frage mich, ob das mal einer sinnvollerweise “dazu gedichtet” hat, oder ob der Gesetzgeber das berücksichtigt hat. Wenn er das nämlich nicht hat, könnte man ja auch einfach einen Edding benutzten.
Liebe Grüße
FlowBow
Hallo,
ich bin angestellter Fotograf in einer Firma. Wir wollen uns für meine Arbeit eine Drohne kaufen (Mavic Pro 2).
Da besteht Kennzeichenungspflicht. Halter ist die Firma, über die auch die Versicherung laufen wird.
Was muß nun auf der Plakette stehen? Mein nehme mit meiner Anschrift oder Name und Anschrift der Firma?
Und was ist wenn jemand anders aus der Firma die Drohne fliegen möchte?
Darf ein anderer meine Drohne fliegen, auch wenn da nur MEIN NAME UND ADRESSE drauf steht?
MfG
Ja, in deinem Beisein sofern die Haftpflichtversicherung dieses zulässt
Hallo
habe vor mir die MAvic Mini zu kaufen eine Haftpflichtversicherung werde ich nachträglich abschliessen.Nun die frage muß ich eine Plakette anbringen?Nicht das ich dagegen wäre aber besteht Pflicht?
Danke im vorraus für die Antwort.
ps:sie wiegt 249 gr.
MfG
Enrico
Diese Aussage ist falsch, da die Mavic Mini über eine Kamera verfügt und damit personenbezogene Daten aufnehmen kann besteht auch hier eine Pflicht zur Kennzeichnung.
nein, musst du erst wenn Sie 250 g oder mehr wiegt
Ja, auch bei unter 250g wenn eine Kamera dran ist ist eine Plakette pflicht. .lba.de/DE/Drohnen/UAS_Betreiberregistrierung/UAS_Betreiberregistrierung_node.html
Nach 20 Minuten war meine E-ID da
Moin.
Die Kennzeichnungspflicht besteht ab einem Gericht von 250g. Schreibfehler im Text , es stehe dort 259g.
Hallo Andreas,
wir bedanken uns für den Hinweis. Der Text wurde korrigiert.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Danke