Illegales E-Bike-Tuning: Welche Strafen drohen?
Letzte Aktualisierung am: 11. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Darf ich mein E-Bike frisieren?
Wer mit einem E-Bike bzw. einem sogenannten Pedelec 25 unterwegs ist, kann sich bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h durch den elektrischen Antrieb unterstützen lassen. Erreichen Sie dank Ihrer Muskelkraft ein höheres Tempo, schaltet sich der Motor üblicherweise selbstständig ab. So manch ein Radler verspürt allerdings den Drang, sein E-Bike schneller zu machen.
Doch wie lässt sich ein E-Bike frisieren? Sind entsprechende Veränderungen am Rad erlaubt und ungefährlich? Kann für das E-Bike-Tuning eine Strafe drohen? Und gibt es andere Möglichkeiten, um ein E-Bike legal zu tunen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
Strafen- und Bußgeldkatalog zum E-Bike-Tuning
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
Vorschriftswidrige Bremsen | 10 € |
Vorschriftswidrige Klingel | 15 € |
Verstoß gegen die Helmpflicht | 15 € |
Vorschriftswidrige Beleuchtung | 20 € |
Unerlaubte Nutzung des Radwegs | 20 - 35 € |
Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € + 1 Punkt |
Fahren ohne Versicherungsschutz | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr |
Fahren ohne Fahrerlaubnis | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr |
FAQ: E-Bike-Tuning
Verstößt das Tuning beim E-Bike gegen die gesetzlichen Vorschriften, drohen Konsequenzen. Abhängig von den durchgeführten Umbauten kann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegen. Eine Übersicht zu möglichen Sanktionen bietet diese Tabelle.
Viele Schrauber gehen davon aus, dass durch den Abbau der entsprechenden Module das E-Bike-Tuning nicht mehr nachweisbar ist. Fachleute sind allerdings häufig in der Lage, entsprechende Modifizierungen zu erkennen. Möglich ist dies mitunter durch auffällige Verschleißerscheinungen am E-Bike, die auf die zusätzliche Belastung zurückzuführen sind.
Wollen Sie Ihr E-Bike legal optimieren, ist dies meist nur mithilfe der klassischen Maßnahmen des Fahrradtunings möglich. Hierzu zählen etwa die Erhöhung des Reifendrucks, die Justierung der Bremsen, die Anpassung der Federung sowie regelmäßige Wartung des E-Bikes.
E-Bike schneller machen: Welche Möglichkeiten gibt es?
Gemäß § 39 Abs. 7 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) handelt es sich bei E-Bikes um …
einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt.
Der Gesetzgeber definiert für diese Fahrzeuge, die zu den Fahrrädern zählen, demnach einen Grenzwert für die elektronische Unterstützung. Daher unterbricht der Hilfsmotor, sobald das Rad eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht hat oder der Fahrer nicht mehr in die Pedale tritt. Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht lediglich für Anfahr- oder Schiebehilfe mit bis zu 6 km/h.
Es gibt allerdings Möglichkeiten, die eine Veränderung der Motorunterstützung ermöglichen. So kann ein E-Bike-Tuning etwa per App erfolgen, um dadurch die Unterstützung auf mehr als 25 km/h zu erhöhen. Ebenso können sogenannte Speedclips zum Einsatz kommen, die den Geschwindigkeitssensor manipulieren und somit erst bei 50 km/h zu einer Unterbrechung des Hilfsmotors führen. Allerdings sind solche Veränderungen, um ein E-Bike schneller zu machen, grundsätzlich nicht erlaubt und getunte Räder dürfen nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Gibt es auch legal Möglichkeiten, um ein E-Bike zu optimieren?
Wer nur etwas schneller mit seinem E-Bike unterwegs sein möchte, kann dies beispielsweise durch die Optimierung des Reifendrucks erzielen. Ebenso können falsch eingestellte Bremsen zu unnötiger Reibung führen und somit das Tempo drücken.
Verfügt Ihr E-Bike über einen Mittelmotor, können Sie die Übersetzungsverhältnisse zwischen Antrieb und Reifen ändern und dadurch mehr Leistung erhalten. Hierfür wird am Motor ein möglichst kleines Ritzel und hinten ein möglichst großes eingesetzt. Allerdings funktioniert dieses E-Bike-Tuning nicht beim Nabenmotor, da dieser direkt an die Umdrehung des Rades gekoppelt ist.
Keinen Erfolg erzielen Sie zudem, wenn Sie beim E-Bike-Tuning den Radumfang im Antriebssystem ändern. Denn auch wenn die Tachoanzeige dann vielleicht ein höheres Tempo anzeigt, ändert sich an der tatsächlichen Unterstützung nichts.
Was droht, wenn ich beim E-Bike-Tuning erwischt werde?
Die Veränderung der Motorunterstützung führt dazu, dass das E-Bike nicht länger als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad gilt. Dieser Wechsel der Fahrzeugklasse hat Auswirkungen auf die gesetzlichen Anforderungen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Hierzu zählen:
- Betriebserlaubnis notwendig
- Versicherungskennzeichen vorgeschrieben
- Fahrerlaubnis der Klasse AM erforderlich
- Helmpflicht
- Radwege dürfen nicht genutzt werden
- Promillegrenze für Kraftfahrzeuge
Wer dennoch mit einem frisierten E-Bike unterwegs ist, riskiert neben verschiedenen Ordnungswidrigkeiten gemäß Bußgeldkatalog auch Anzeigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und ggf. dem Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Außerdem wirkt sich das E-Bike-Tuning auf die Akku-Reichweite aus, schließlich wird für mehr Geschwindigkeit auch mehr Energie benötigt. Daher sind lange Touren mitunter nicht mehr möglich und Sie müssen den Akku wesentlich häufiger an die Steckdose anschließen.
Zudem lässt sich das E-Bike-Tuning in einer Werkstatt – selbst nach einem Rückbau – häufig noch nachweisen. Denn solche Räder weisen aufgrund der nicht vorgesehenen Belastungen an den mechanischen Bauteilen einen höheren Verschleiß aus.