E-Kennzeichen reservieren: Das ist zu beachten!
Letzte Aktualisierung am: 22. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: E-Kennzeichen reservieren
Wunschkennzeichen für Elektro-Fahrzeuge zu reservieren, ist in aller Regel online auf der Webseite des Straßenverkehrsamtes möglich. Aber auch telefonisch oder mit Hilfe eines Zulassungsdienstes können verfügbare E-Kennzeichen für Sie reserviert werden.
Ein Wunschkennzeichen für ein Elektroauto reservieren Sie nach dem gleichen Prinzip wie bei der Reservierung herkömmlicher Autokennzeichen. Durch das zusätzliche “E” auf dem Schild kann es sein, dass etwas weniger Stellen zur Verfügung gestellt werden.
Um ein E-Kennzeichen reservieren zu können, sollten Sie tatsächlich (angehender) Halter eines entsprechenden E-Autos sein. Diese Autokennzeichen sind Batterieelektrofahrzeugen, Plug-In-Hybridfahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen vorbehalten. Eine Online-Reservierung wäre auch ohne Vorhandensein eines Elektrofahrzeugs möglich, spätestens im weiteren Verlauf der Kfz-Zulassung würde es aber auffallen, wenn Sie nicht befugt sind, ein E-Kennzeichen an Ihrem Fahrzeug zu befestigen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Besonderheiten, wenn Sie Kennzeichen für ein E-Auto reservieren
Die größte Besonderheit bei der Reservierung von E-Kennzeichen ist der etwas begrenzte Platz auf dem Schild. Schließlich muss auch das zusätzliche “E” auf der rechten Seite des Kennzeichens gut sichtbar sein. Es ist genauso groß wie die anderen Buchstaben und Ziffern.
Wenn Sie ein Elektro-Kennzeichen reservieren, sind neben dem “E” also nur sieben weitere Stellen vorhanden. Das führt in einigen Fällen dazu, dass neben dem Unterscheidungszeichen (Ortskürzel) eine stärker begrenzte Auswahl an Buchstaben-/Ziffer-Stellen zur Verfügung steht. So bietet zum Beispiel die Stadt Leipzig (Unterscheidungszeichen “L”) Bürgern, die ein E-Kennzeichen reservieren möchten, maximal zwei Buchstaben und drei Ziffern bzw. einen Buchstaben und vier Ziffern an. Achten Sie daher auf die Vorgaben Ihres lokalen Straßenverkehrsamtes.
Ein E-Wunschkennzeichen zu reservieren, ist nicht kostspieliger als die Reservierung herkömmlicher Kennzeichen. Die Kosten sind bundesweit einheitlich geregelt und belaufen sich auf insgesamt 12,80 Euro. Dabei sind 2,60 Euro für die Reservierungsgebühr zu entrichten. Weitere 10,20 Euro entfallen für das E-Kennzeichen selbst.
Online-Reservierung von E-Nummernschildern
Ein (E-)Kennzeichen zu reservieren ist für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf den gleichen Wegen möglich wie bei Verbrennern. So können Sie ein Wunschkennzeichen mit “E” fürs Auto reservieren:
- E-Auto-Kennzeichen online reservieren
- Zulassungsdienst mit der Reservierung beauftragen
- Bei der Zulassungsstelle das Kennzeichen für das E-Auto telefonisch reservieren
Neben der Reservierungs-Webseite des zuständigen Straßenverkehrsamtes können Sie auch Dienstleister beauftragen. Wenn Sie das Wunschkennzeichen für Ihr E-Auto online reservieren, wird auf der Seite idealerweise darauf hingewiesen, wie viele Buchstaben/Ziffern für das Schild zur Verfügung gestellt werden.
E-Kennzeichen telefonisch oder per Zulassungsdienst reservieren
Heutzutage bieten Kfz-Zulassungsstellen im Regelfall eine Online-Reservierung an. Wenn Sie weitere Fragen zur Reservierung haben, können Sie für das Elektroauto die Kennzeichen auch telefonisch reservieren.
Eine andere Möglichkeit, E-Kennzeichen zu reservieren und zu prüfen, bietet der Service von Zulassungsdiensten. Die Anbieter erledigen für Sie alle Vorgänge rund um die Zulassung. Zulassungsdienste werben damit, die Zulassung innerhalb weniger Tage zu erledigen. Das (E-)Kennzeichen zu reservieren, ist dabei inbegriffen. Das verursacht zwar zusätzliche Kosten, stellt aber auch sicher, dass Ihr E-Auto auch vor Ablauf der Reservierungsfrist für das E-Kennzeichen zugelassen wird.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen für ein E-Auto reservieren und sich anschließend die Zulassung verzögert, können Sie versuchen, die Reservierungsfrist zu verlängern. Dieser Service wird jedoch nicht von allen Zulassungsstellen angeboten und ist manchmal mit zusätzlichen Gebühren verbunden.
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