E-Scooter: Ist ein Führerschein Voraussetzung?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

E-Scooter führerscheinfrei nutzen: Welche Voraussetzungen gibt es?

Braucht man für einen E-Scooter einen Führerschein?
Braucht man für einen E-Scooter einen Führerschein?

Für die meisten motorbetriebenen Kraftfahrzeuge gilt in Deutschland: Ohne Mofa-Prüfbescheinigung oder entsprechende Fahrerlaubnis dürfen diese nicht auf öffentlichen Verkehrswegen geführt werden.

Der E-Scooter als neuestes Mitglied in der Riege der kleineren Kfz prägt nun zunehmend das Stadtbild in vielen europäischen Großstädten – auch in Deutschland. Er findet großen Anklang insbesondere bei Touristen und auch bei Anwohnern auf kurzen Zwischenstrecken, etwa zwischen Bahnhof und Arbeitsstelle. Er wirbelt jedoch auch das bekannte Verkehrsgefüge auch ordentlich durcheinander und macht sich nicht nur Freunde.

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie E-Scooter eigentlich nutzen? Müssen Sie zum Beispiel eine Fahrerlaubnis besitzen? Oder können Sie den E-Scooter auch ohne Führerschein fahren? Zu unterscheiden ist dabei zwischen E-Tretrollern und E-Motorrollern.

Achtung! Begriffliche Überschneidungen können gerade beim E-Scooter zu Problemen führen. In der aktuellen Diskussion fallen unter diesen Begriff hauptsächlich die elektrischen Tretroller. Es gibt jedoch auch Motorroller, die über einen elektrischen Antrieb verfügen und weit mehr als 20 km/h auf der Strecke erreichen können. Für diese gelten grundsätzlich die Regelungen für Motorroller und andere einspurige Krafträder.

FAQ: E-Scooter fahren ohne Führerschein?

E-Scooter (Tretroller) fahren: Braucht man einen Führerschein?

Für elektrische Tretroller, die eine Straßenzulassung haben und damit auf maximal 20 km/h gedrosselt sind, ist keine Fahrerlaubnis erforderlich.

Ab welchem Alter darf ich einen E-Tretroller fahren?

Das Mindestalter liegt in Deutschland bei 14 Jahren.

Brauche ich für einen schnelleren E-Scooter (Motorroller) einen Führerschein?

Für Motorroller ist in der Regel mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung (bis 25 km/h) oder die Fahrerlaubnis Klasse AM oder B (bis 45 km/h) erforderlich.

E-Scooter: Fahren ohne Fahrerlaubnis in Deutschland zulässig

Darf ein E-Scooter nur mit Führerschein gefahren werden? Nein. Aber der Fahrer muss mindestens 14 sein.
Darf ein E-Scooter nur mit Führerschein gefahren werden? Nein. Aber der Fahrer muss mindestens 14 sein.

Die Elektro-Scooter sind wenige Monate nach der Zulassung in Deutschland nach wie vor umstritten. In anderen europäischen Ländern wurden sie zum Teil sogar bereits verboten oder die Regeln strenger gestaltet. Auch in Deutschland stehen engere Vorgaben zur Nutzung in der Diskussion. Doch was gilt bislang gerade im Hinblick auf den Besitz von einem Führerschein. Darf ein E-Scooter nur gefahren werden, wenn der Fahrer eine Fahrerlaubnis besitzt?

Nein. Ein Elektro-Scooter mit Straßenzulassung darf auch ohne Führerschein gefahren werden. Der Grund dafür: Die zugelassenen E-Scooter sind auf 20 km/h Geschwindigkeit gedrosselt. Kfz bis zu dieser Geschwindigkeit dürfen grundsätzlich auch ohne Führerschein geführt werden. Sie fallen damit in die Kategorie der führerscheinfreien Fahrzeuge.

Zwar dürfen Sie einen zugelassenen E-Scooter (Tretroller) fahren ohne Führerschein, zu beachten ist jedoch das jeweilige Mindestalter. Dieses liegt bei 14 Jahren.

Wann ist ein Führerschein für einen E-Scooter erforderlich?

Vorausgesetzt, die obigen Vorgaben sind erfüllt, darf man also einen Elektro-Scooter ohne Führerschein fahren. Was aber gilt, wenn Sie einen schnelleren E-Scooter nutzen wollen, der mehr als 20 km/h auf der Strecke erreichen kann? 

Grundsätzlich sind in Deutschland nur E-Tretroller für den Verkehr zugelassen, die auf 20 km/h gedrosselt sind. Wurde die Drosselung manipuliert, damit der E-Scooter auch höhere Geschwindigkeiten erreicht werden können, entfällt deren Straßenzulassung. Die Tretroller dürfen nicht mehr geführt werden (ob mit oder ohne Führerschein).

E-Scooter (Motorroller): Eine Mofa-Prüfbescheinigung ist mindestens erforderlich, bei bis zu 45 km/h Klasse AM.
E-Scooter (Motorroller): Eine Mofa-Prüfbescheinigung ist mindestens erforderlich, bei bis zu 45 km/h Klasse AM.

Braucht man einen Führerschein für E-Scooter ab 25 km/h und mehr?

Durch die begriffliche Ungenauigkeit kann es zur Verwirrung kommen. Grundsätzlich nämlich können auch Motorroller mit elektrischem Motor als E-Scooter bezeichnet werden. Diese können anders als E-Tretroller auch Geschwindigkeiten über 20 km/h erreichen. Benötigen Sie für einen solchen E-Scooter einen Führerschein?

Für E-Scooter bis zu 45 km/h ist ein Führerschein in der Regel unerlässlich. Hier bedarf es mindestens der Führerscheinklasse AM. Für E-Scooter bis 25 km/h ist ein Führerschein nicht zwangsläufig erforderlich. Stattdessen kann bereits eine Mofa-Prüfbescheinigung ausreichen.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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26 Kommentare

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  1. Richter
    Am 24. April 2023 um 23:34

    Mein Sohn ist heute mit seinem E-Scooter von der Polizei angehalten wurden.Er wusste leider nicht das er den E-Scooter Versichern muss.Die Polizei sagt das wäre eine Straftat.Was erwartet ihn da jetzt.

    • Ralf M
      Am 31. August 2023 um 16:56

      Erstmal bekommt er Post von der Staatsanwaltschaft, da es eine Straftat ist. Ich wurde auch mal mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen von der Polizei erwischt. Hatte das neue Zuhause liegen. Ich hab den Polizisten gefragt, was einem blüht, wenn ich jetzt kein neues Kennzeichen Zuhause liegen hätte. Er sagte mir, ihm wären Fälle bekannt wo eine Strafe von 800 Euro ausgesprochen wurde.

  2. Sebastian B.
    Am 15. Februar 2023 um 17:16

    Die Angabe, dass für Motorroller ist in der Regel mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung (bis 25 km/h) oder die Fahrerlaubnis Klasse AM oder B (bis 45 km/h) erforderlich ist, ist schlichtweg falsch.

    Die Fahrerlaubnisklasse AM umfasst nur Fahrzeuge der Klasse L1e-B, also Fahrzeuge mit Sitz.

    Bei schnelleren E-Tretrollern als 20 km/h außerhalb der eKFV kommt letztlich aufgrund des Anwendungsvorranges der unionsrechtlichen Vorschriften VO (EU)
    168/2013 die Anwendung der sogenannten Zweiradklassen nicht in Betracht. Daher muss fahrerlaubnisrechtlich auf die Klasse B als Auffangtatbestand zurückgegriffen werden.

  3. Dieter
    Am 18. Juli 2022 um 4:44

    Ich versteh das nicht,bin jahrgang 1953 habe einen benzinroller gedrossellt vom Hersteller auf 25kmh ,darf ihn fahren ohne Führerschein,nun wollte ich mir einen E roller zulegen,da gibt es aber probleme, vom Herrsteller werden sie nicht auf 25 kmh gedrosselt hergestellt,oder man muss für weitere kosten selbst drosseln,und dann dann noch eine Püfbescheinigung erbringen,(die ich beim benzin roller nicht brauche,bin jahrgang53)
    Da muss ich sagen ist mir der spass am E roller vergangen,und hab ihn wieder abbestellt !

  4. Bauer
    Am 25. Dezember 2021 um 10:00

    Hallo, ich bin, ohne Führerschein EScooter gefahren,, nur 500 Meter , aber leider angehalten wurden, und zur Blutentnahme gebeten. hatte getrunken.
    1,4 Promille. Nun soll ich 3600 Euro Strafe zahlen, das ist doch entschieden Zuviel.danke für die Hilfe

  5. Iman
    Am 27. September 2021 um 16:57

    Ich habe einen Elektroroller mit Sitz gekauft, aber die Höchstgeschwindigkeit beträgt 32 km, muss ich einen Führerschein machen?

  6. Max
    Am 20. Juli 2021 um 18:30

    Ich hätte eine frage,
    Wenn sich jemand einen sogenannten E – cruiser
    Also e scooter mit sitzt (bis 45 km/h) kaufen würde, der man diesen dan drosseln ?
    Also so drosseln das er nur noch
    ausschließlich 20 km/h fahren könnte, dürfte man ihn dann auch ohne Führerschein fahren ?

    • Mikhail D
      Am 1. Oktober 2021 um 20:59

      Nein, nur eScooter (Trettroller) mit einer Haltestange und OHNE Sitz sind Führerscheinfrei. Ein Elektroroller mit Sitzt das auf 20km/h gedrösselt ist, ist ein Leichtmofa. Hierfür benötigt man eine Mofa-Prüfbescheinigung wie für einen 25km/h Mofa. Der Unterschied ist nur, dass bei einem Leichtmofa die Helmpflicht entfällt.

  7. Marion
    Am 3. Juli 2021 um 10:56

    Guten Tag, Ich bin 62 Hahre u habe kein Führerschein! Bin schwerbehindert und fahre dem nächst ein E-Scooter ( Seniorenscooter 4 rädrig)
    25 km!Darf ich diesen ohne Führerschein fahren? LG

  8. Salbei
    Am 23. Juni 2021 um 20:26

    Hallo in die Runde,
    Ich habe einen sehr dringenden Fall: Ich wurde von der Polizei mit meinem e-scooter Segway mit Höchstgeschwindigkeit von 25 kmh angehalten. Ich musste in dem Monat, wo ich auch mit dem e-Scooter angehalten wurde, meinen Führerschein angeben, weil ich einen Monat Fahrverbot hatte. Ich habe keine Mofaprüfbescheinigung. Ne Frage: welche Strafen drohen mir gesamt? Verliere ich ganz meinen kfz Führerschein kl. B? Was kann ich dagegen machen? Setzt das Fahren mit E-Scooter mit der Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 kmh unbedingt einen Führerschein voraus? Aufgrund meiner Tätigkeit in Spedition braiche ich unbedingt meinen Führerschein.
    Danke vorab schon für eure Antworten

  9. Laura
    Am 3. Juni 2021 um 23:08

    Hallo ich bin heute auf dem e Scooter kontrolliert worden mit leider 0,56 Promille
    Habe morgen meine praktische Führerschein Prüfung
    Welche Maßnahmen drohen mir jetzt ? Was genau kann mir passieren ( Punkte , Führerschein Entzug , Fahrverbot ??)

  10. Pierre
    Am 5. April 2021 um 12:40

    Moin. Ich gehe davon aus, dass hier jeder werbung schalten darf? Weil ich bin hier gerade auf eine gestoßen, die damit wirbt, dass man sich dort einen Führerschein einfach kaufen kann. Klar, jeder mit mehr verstand als dem eines Brötchens sollte wissen, dass dieses eine abzocke ist und zudem, sofern da wirkluch Führerscheine versendet werden höchst illegal.

    Dennoch wäre es schön, wenn diese Seite gewisse werbetreibenen verbannt und geschaltete werbung auch mal kontrolliert.

    Lg

  11. Peter
    Am 21. März 2021 um 19:50

    Hallo,
    wenn ein eRoller eine Zulassung braucht, warum darf ein eBike das nicht?

  12. ioanna
    Am 9. März 2021 um 2:58

    Hay Felix, es ist genau das gleiche bei mir passiert. Ich habe jetzt auch total Angst und kann nichts im Internet lesen, bis auch echt schlimme Dinge. Vielleicht kannst du deine Erfahrung teilen ? Ich habe so Angst seitdem ich den Brief bekommen habe.. genau wie bei dir keine Versicherung und keine Fahrerlaubnis .. würde mich voll freuen von dir zu hören. LG ioanna

    • Kristina
      Am 6. Juli 2022 um 9:55

      Hallo Ionna. Hab zur Zeit keinen Führerschein. Meiner fährt ziemlich langsam, beim Polizisten 9 km/h der ihn getestet hat , anscheinend 3 km/h zu schnell. Was ist aus deinem Fall geworden? Mach mir mega Sorgen.
      Liebe Grüße Kristina

  13. Marco
    Am 16. August 2020 um 18:10

    Wer vor 1964 geboren ist darf ein Mofa bis 25 km/h führen, ohne ein Prüfbescheinigung vorweisen zu müssen. Also sind auch zugelassene E-Scooter erlaubt die bis 25 km/h schnell fahren und der StVO entsprechen ( Licht, 2x Bremse, Schalleinrichtung, Reflektoren, usw.)
    Alle nicht zugelassenen E-Scooter verstoßen in mehreren Dingen gg die Straßenverkehrsordnung, gg die Haftpflichtversicherung und gg Steuergesetze. Ausserdem gibt es keine Betriebserlaubnis für diese Roller und er wird bei Antreffen abgschleppt und es kommen weitere Kosten hinzu für z.B. technische Gutachten beim TÜV. Das gilt auch für Hooverbords und Oneweels etc.
    Ansonsten reicht bei zugelassenen Rollern das Alter: 14 Jahre.

  14. Marius
    Am 1. Juli 2020 um 11:56

    Ich hätte eine Anmerkung zu den Scootern über 20km/h.

    Meiner Meinung nach greift hier nicht die eKFV, da über 20 km/h.
    Zudem erfüllt es nicht die Definition eines zweirädrigen KFZ, da es nach Art. 2 II j EU VO Nr.168/2013 ausgenommen ist. So ein Scooter hat nämlich keinen Sitz.

    Folglich komme ich zum Schluss, dass die Benutzung ohne Klasse B ein Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Paragraph 21 StVG ist. Die Erfordernis nach Klasse B ergibt sich demnach aus Paragraph 6 I FEV, da der Scooter ein KFZ ist, nicht der Klasse AM-A entspricht(S.o.), weniger als 3,5 T wiegt und für nicht mehr als 8 Personen ausgelegt ist.

    Bitte korrigieren sie mich, wenn ich falsch liege. Neben FoFE(21 StVG) kämen ja noch Versicherungs-und Zulassungsveestöße hinzu…

  15. Lorena
    Am 27. April 2020 um 21:36

    Hallo. Ich bin 60 Jahre, habe den Führerschein verloren und habe 2mal negatives Gutachten bekommen. Ich habe kein Geld mehr da mich das ganze bereit 6200 Euro gekostet hat. Frage, was für einen Roller darf ich fahren, ohne Führerschein. Bin 59 geboren
    Danke. L. G.

    • Uwe K
      Am 26. September 2023 um 0:53

      Nicht zu vergessen von 2-3 Punkten in Flensburg die zukünftig das erlangen einer Fahrerlaubnis Klasse B (PKW) erschweren können

  16. Sebastian
    Am 25. April 2020 um 19:34

    Im Hinweis oben ist ein Fehler:
    “Für diese gelten grundsätzlich die Regelungen für Motorroller und andere zweispurige Krafträder.”
    Motorroller sind wie alle Krafträder ohne Beiwagen einspurig, weil beide Räder in Längsrichtung fluchten. Zweispurig sind Quads und Minicars.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Mai 2020 um 16:21

      Hallo Sebastian,

      hier ist uns in der Tat ein Fehler unterlaufen, natürlich sollte es “einspurig” heißen. Wir haben die entsprechende Stelle korrigiert.
      Vielen Dank für den Hinweis!

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Pascal
    Am 18. Dezember 2019 um 22:03

    Braucht man für diese E-Scooter mit Straßenzulassung einen Führerschein

  18. Felix
    Am 9. November 2019 um 0:05

    Ich bin heute kontrolliert worden. Leider hat mein E Scooter keine Zulassung und fährt knapp 27 km. Ich habe keinen Führerschein und war mir der Sachlage nicht so klar. Der Polizist meinte, es könne sein, dass ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet wird. Womit muss ich jetzt rechnen?
    Habe jetzt sehr schlimme Dinge gelesen, wie das ich eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bekommen kann. Ist das bei e Scooter auch so? Bin sehr in Sorge, ich möchte nicht ins Gefägnis…
    Über eine Antwort zur Orientierung wäre ich sehr dankbar.

    Lg
    Felix

    • Blanca
      Am 1. August 2024 um 12:27

      Hallo Felix,

      kannst du mir berichten was aus deiner Anklage wurde?

    • Simon
      Am 22. Januar 2022 um 10:31

      Ein tante baula Roller mit 20kmh ist führerscheinfrei mit sitz auch keine Helmpflicht ab 15 Jahren

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. November 2019 um 16:32

      Hallo Felix,

      das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Das Fahren von einem E-Scooter ohne Zulassung kostet in der Regel 70€. Genauere Angaben sind aus der Ferne und ohne genauen Tatbestand schwer machbar. Am besten kontaktieren Sie einen Anwalt und lassen sich ausführlich zum genauen Tatbestand beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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