E-Scooter-Unfälle: Wer kommt für die Schäden auf?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Gefährden die Elektrokleinstfahrzeuge Leib und Leben?

Was ist zu beachten, wenn E-Scooter in Unfälle verwickelt sind?
Was ist zu beachten, wenn E-Scooter in Unfälle verwickelt sind?

Wer schnell von A nach B gelangen möchte, kann  dafür in immer mehr Städten einen E-Scooter ausleihen. Häufig werden die sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge vor allem als akkubetriebenes Spielzeug gesehen, obwohl es sich laut Gesetz um Fahrzeuge handelt, für die zahlreiche Vorschriften und sogar spezielle Verkehrsregeln gelten.

Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht beherzigt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch seine Gesundheit. Denn vor allem die Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h wird gerne unterschätzt, weshalb immer wieder E-Scooter in Unfälle verwickelt sind.

Doch sind die Elektrokleinstfahrzeuge tatsächlich so gefährlich? Wie müssen Sie sich als Beteiligter bei einem Unfall mit E-Scooter verhalten? Kann unter Umständen eine Anzeige wegen Fahrerflucht drohen? Und welche Versicherung haftet für die Schäden der E-Scooter-Unfälle? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: E-Scooter-Unfälle

Welche Ursachen gibt es für die E-Scooter-Unfälle?

Bislang wurden E-Scooter-Unfälle in Deutschland noch nicht umfassend ausgewertet und analysiert. Allerdings lassen sich Zusammenstöße – so die Einschätzung der Experten – häufig auf Verstöße gegen die geltenden Verkehrsregeln oder Fehler bei der Handhabung zurückführen.

Ereigneten sich mit einem E-Scooter bereits tödliche Unfälle?

In den Nachrichten wird immer wieder über schwere Kollisionen berichtet, an denen die elektrischen Tretroller beteiligt sind. In Deutschland fand bislang aber noch niemand bei einem E-Scooter-Unfall den Tod (Stand Oktober 2019). In anderen Städten sind aber bereits die ersten Opfer zu beklagen.

Wer haftet, wenn ich mit dem E-Scooter einen Unfall verursache?

Die Kosten für Schäden an anderen Fahrzeugen oder Personenschäden übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für die Behandlungskosten bei Verletzungen kommt die Krankenversicherung auf. Ist der E-Scooter beschädigt, muss der Ersatz bzw. die Reparatur meist aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

Verhaltensweisen beim E-Scooter-Unfall

Nach einem Unfall mit dem E-Scooter gelten die gleichen Vorschriften wie beim Autounfall.
Nach einem Unfall mit dem E-Scooter gelten die gleichen Vorschriften wie beim Autounfall.

Ereignet sich im Straßenverkehr ein Unfall, schreibt der Gesetzgeber für alle Beteiligten konkrete Verhaltensweisen vor. Diese Vorschriften gelten unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel Sie unterwegs sind und finden daher auch bei Zusammenstößen mit E-Scootern Anwendung. Die gesetzlichen Vorgaben ergeben sich aus § 34 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Demnach ist folgendes Vorgehen vorgeschrieben:

  • nach der Kollision unverzüglich am Unfallort anhalten
  • den Verkehr absichern
  • Erste Hilfe leisten
  • Notruf wählen
  • Kontaktdaten mit den Unfallbeteiligten austauschen

Die Polizei ist grundsätzlich immer zu verständigen, wenn ein erheblicher Sach- oder ein Personenschaden vorliegt. Von einem Personenschaden ist dabei grundsätzlich die Rede, wenn Menschen verletzt wurden oder wenn der (E-Scooter-)Unfall tödlich endet.

Sind geliehene E-Scooter in Unfälle verwickelt, kann die Benachrichtigung der Polizei generell vorgeschrieben sein. Genaue Informationen dazu, lassen sich in der Regel den Nutzungsbedingungen entnehmen. Darüber hinaus ist auch der Verleiher zeitnah zu informieren.

Achtung! Wer nach einem Unfall mit dem E-Scooter nicht an der Unfallstelle verbleibt, um die Personalien auszutauschen, muss mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht rechnen. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

Wie gefährlich sind E-Scooter?

Eine eigene E-Scooter-Unfallstatistik gibt es bislang noch nicht, dies liegt wohl auch daran, dass die Polizei in vielen Städten solche Zusammenstöße nicht separat erfasst. Nach drei Monaten, in denen die elektrischen Tretroller am Verkehr teilnehmen durften, wurde in Berlin eine erste Bilanz gezogen. In diesem Zeitraum gab es in der Hauptstadt insgesamt 74 E-Scooter-Unfälle, für die in 65 Fällen der Fahrer des Elektrokleinstfahrzeugs verantwortlich war. 27-mal lag ein sogenannter Alleinunfall vor. Zudem führten die Kollisionen zu 16 Schwer- und 43 Leichtverletzten. Ein tödlicher Unfall mit einem E-Scooter ereignete sich hingegen nicht.

Haftet beim E-Scooter-Unfall die Versicherung?

Selbstverschuldeter E-Scooter-Unfall: Die Versicherung übernimmt die Schäden am Roller in der Regel nicht.
Selbstverschuldeter E-Scooter-Unfall: Die Versicherung übernimmt die Schäden am Roller in der Regel nicht.

Der Gesetzgeber schreibt für alle Kraftfahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vor und auch für E-Scooter gilt diese Regelung. Wer sich ein solches Gefährt anschafft, muss daher eine entsprechende Versicherung abschließen, die für die Schäden der E-Scooter-Unfälle aufkommt. Mieten Sie den elektrischen Tretroller nur zeitweise, sorgt der Verleiher für die notwendige E-Scooter-Versicherung.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt dabei Schäden, die der Fahrer des E-Scooters einem Dritten zufügt. Also in Fällen, wo andere Verkehrsteilnehmer verletzt oder deren Fahrzeuge beschädigt werden.

E-Scooter-Unfälle gehen häufig aber auch mit Verletzungen des Fahrers einher. Die akuten Behandlungskosten übernimmt dabei die Krankenversicherung. Bei bleibenden körperlichen Einschränkungen entschädigt meist nur eine private Unfallversicherung.

Führt ein Fahrfehler zu einer Beschädigung des E-Scooters bzw. ist der Fahrer für die Kollision verantwortlich, muss dieser die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz eines Leihrollers meist aus der eigenen Tasche zahlen. Denn in der Regel schließt die private Haftpflichtversicherung Schäden an geliehenen motorisierten und elektrisch betriebenen Fahrzeugen aus.

Werden E-Scooter durch Unfälle beschädigt, stellen die Verleiher unter Umständen hohe Summen in Rechnung. So können sich die Kosten für den Ersatz eines Rollers schnell auf einen vierstelligen Betrag belaufen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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19 Kommentare

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  1. Katrin
    Am 8. Juni 2024 um 18:26

    Mir ist das erneut passiert. Zuerst Lime. Zunächst sehr freundlicher Support, machen sie sich keine Sorgen. Wir sind versichert. Versicherung hat das ganz klar abgeleht mit der Begründung dass wir nicht nachweisen können wer den Roller aufs Auto geworfen hat.
    Jetzt das gleiche Spiel mit tier. Rolle wurde auf den unbefestigten Gehweg abgestellt und ist auf mein neues Auto gefallen. Polizei sowie RA sagt es besteht wenig Chance dass Tier haftet. Aktuell liegt der Fall bei der Alianz. Ich frage mich echt mit welcher Begründung keiner für deren Eigentum haftet.

  2. José R
    Am 12. April 2024 um 10:53

    Im Januar 2024 hat jemand auf ein kleines Gehweg seinen e-Scooter geparkt.
    Morgen früh als ich aufgestanden bin, sehe das einen e-Scooter auf der Seite des Fahrers Tür meines Autos teilweise liegt weil der umgekippt hat. Ich melde mich beim „Lime“, die geben es dieses Problem weiter zu deren versicherungs Firma „Allianz Automotive „ und schreiben sie mir am 25.3.2024 das: „Für elektrokleinfahrzeuge besteht keine Gefährdungshaftung nach den SS7, 18 StVG. Für Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit bis zu 20km/h ist diese abgeschlossen.

    Was Soll Mann machen?

  3. Nicole
    Am 4. Januar 2024 um 18:44

    Am 28.12.23 habe ich einen e Scooter an meinem Auto vorgefunden. Dadurch ist ein Schaden an meiner Beifahrertür entstanden und TIeR möchte NICHT dafür aufkommen! Also ganz klar verbieten! Es kann echt nicht sein, dass ich nun für das Verschulden aufkommen muss! Ich werde Widerspruch einreichen und eine Anzeige auf anonym erstellen damit die Sachlage erneut geprüft wird. Ich bin äußerst schockiert über diese Firma und deren Haftung für deren e Scooter !!!!!

  4. Shan
    Am 21. Juni 2023 um 17:55

    vor kurzem einen Unfall mit Fahrerflucht durch E-Scooter-Fahrer erlebt. Es ist wichtig, dass der Anbieter, in diesem Fall TIER, für Schäden, die durch seine Geräte verursacht werden, aufkommt. Wenn die Regierung den Anbietern erlaubt, Geld zu verdienen, müssen sie auch ihre Verantwortung übernehmen. Ich bin in Bochum und suche nach Leuten, die sich für eine Klage zusammenschließen.

    • Ulrike
      Am 16. Januar 2024 um 11:29

      Wir sind dabei. Uns erging es genau so und die Versicherung will nicht zahlen

  5. Vero N
    Am 29. März 2023 um 21:14

    Letzte Woche hat mir eine unbekannte Person einen TIER E-Scooter in meine Heckscheibe reingeworfen und dessen Versicherung will nicht dafür aufkommen.
    Ich finde es eine Frechheit, das Dritte die keine Schuld daran haben, selbst für einen großen Schaden aufkommen müssen. Die Dinger sollten verboten werden i d gut ist!!!

  6. Werner
    Am 26. März 2023 um 10:19

    Beim Rausfahren aus einer Tiefgarage kam ein E-Scooter auf dem Gehweg! quer geschossen. Der Autofahrer war langsam und rechnete mit Fußgängern, aber nicht mit einem Escooter bei der Geschwindigkeit. Es hat zu einem Aufprall. und eine Böechschaden an dem Auto. Polizei war vor Ort und Bußgeld dem E-Scooterfahrer auferlegt, weil er unerlaubt auf dem Gehrweg fuhr. Die Versicherung des E-Scooters weigert sich den Schaden am Auto zu übernehmen. Als Autofahrer fühle mich hulflos, obwohl ich einen Rechtsbeistand eingeschaltet habe.. Angeblich gibt es hier keine klare Rechtssprechung… Rechtsfreier Raum, bei dem der Autofahrer oft der Dumme ist, der auf seinem Schaden sitzen bleibt. Wird Zeit, dass hier etwas passiert..

  7. L. R.
    Am 6. Oktober 2022 um 18:29

    Leider sind die E-Scooter noch zusätzlich auf Radwegen unterwegs, bzw. parken auf Gehwegen – oft so, daß der Platz für Rollis, Kinderwagen und Fußgänger zugestellt wird.
    Vorschlag: Pro 10 E-Scooter einen Parkplatz umwidmen in einen E-Scooter-Parkplatz, auf dem geparkt werden MUSS. Rückmeldung über Foto an Firma, sonst läuft die Leihgebühr weiter – Beispiel Marseille.

    Daß ich als Bürger die Arbeit der Verleihfirmen bzw. des Ordnungsamtes machen soll (selbst die Fa. kontaktieren), finde ich ein Unding! Meine Versuche, die Firmen auf die permanenten Regelverstöße ihrer Kunden aufmerksam zu machen, wurden bisher nicht gehört.
    Da müssen die Städte selbst tätig werden!

  8. Michael S.
    Am 16. August 2022 um 12:49

    Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h ist m.E. nach viel zu hoch (5 km/h reichen völlig aus). Fast täglich werde ich als Viel-Fußgänger auf dem Bürgersteig von E-Scootern fast umgefahren – oft bei vollem Tempo, manchmal mit Sozius (auch Kindern vorne) und dann auch noch in falscher Fahrtrichtung. Die Polizei kann ja bekanntermaßen nicht überall und immer sein. Leider war sie aber auch nie da….
    Die Alternative wäre, die Geschosse komplett zu verbieten, dann gibt man Rowdies keine Chance mehr.

  9. Anne A.
    Am 21. Juni 2022 um 13:33

    Hallo!
    Kann man einen E-Roller, der Fahrerflucht begangen hat, nicht über GPS orten? Die Verleihfirma müsste doch ein Interesse daran haben, wer zu welcher Zeit an welchem Ort unterwegs war und einen Unfall verursacht hat?

  10. Fritz N
    Am 23. Mai 2022 um 15:35

    Uns ist auch ein E-Scooter (war auf einer Schräge geparkt) nach einem Windstoß gegen die Tür gefallen.
    Würde mich sehr interessieren, wie sich der Vermieter TIER verhalten hat.

  11. Christina F
    Am 4. April 2022 um 12:12

    Mir ist leider das Gleiche passiert. Ein TÍER Roller wurde auf mein Auto fallen gelassen und es hat jetzt eine große Beule! Weder TIER noch deren Versicherung sehen sich in der Pflicht zu zahlen, da der Schaden nicht eindeutig einem Fahrer zuzuordnen ist. Ich werde jetzt Anzeige bei der Polizei erstatten.
    Meines Erachtens kann es nicht sein, dass an meinem Fahrzeug ein Schaden verursacht wird (der Roller lehnte sogar noch in der verursachenden Position an meinem Auto) und dann der Halter nicht dafür zahlen will.

    Muss ich die Aussage des Versicherers und von TIER so hinnehmen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2022 um 12:32

      Hallo Christina F.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Schulte
    Am 2. April 2022 um 12:01

    Hallo.Sie schreiben das die Haftpflichtversicherung des Kfz den Schaden übernimmt wenn ein parkender E- Roller auf mein Auto umfällt.Ist damit gemeint mein Kfz Haftpflichtversicherung oder die Haftpflichtversicherung des Betreibers des E Rollers?An wenn soll ich mich wenden in solche Fällen. Die E-Roller verschiedenen Betreibern stehen überall auf Bürgersteigen Gehwegen und kippen leicht auf die Autos um.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2022 um 10:56

      Hallo Schulte,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich am besten an die Versicherung des E-Roller Anbieters oder direkt an den E-Roller Anbieter.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Vural
    Am 17. März 2022 um 14:59

    Wer haftet für abgestellt Scooter die um geschmissen werden und andere Fahrzeuge beschädigt werden dadurch?

    • Ng
      Am 4. Januar 2024 um 18:47

      Das ist wirklich Wahnsinn! Wie viele Kommentare lese ich über dieses Thema und wir sollen dafür aufkommen!!! Frechheit

      Diese e Scooter Firma … kein Kommentar

    • Sigrid L
      Am 17. April 2022 um 10:10

      Habe das selbe Problem. Zu dicht ans Auto abgestellt oder rangeworfen.
      Diese vermieter der E Roller, haben eine Haftpflichtversicherung. Nur Die reden sich raus. habe ein Bild gemacht von der Situation und Nr Schild. Schreiben mir zum 2. mal, der Roller hat sich zum Unfallzeitpunkt nicht in Betrieb gefunden. Schreibe nochmals einen Widerruf und erkundige micht beim Verbraucherschutz.
      Wenn Sie einen Schaden haben, dann viel Glück
      Sigrid L

  14. manfred w
    Am 24. August 2021 um 10:52

    Wer Haftet für einen Schaden bei Fahrerflucht , obwohl man das Unternehmen Kennt aber nicht das Kennzeichen des Verursacher Fahrzeug erkennen konnte da zu Klein.

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