VW-Motortyp EA288: Betroffen vom Dieselskandal?
Letzte Aktualisierung am: 4. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: EA288-Motor von VW
Im Oktober 2015 behauptete der VW-Konzern, dass Diesel mit dem EA288-Motor keine illegalen Abschalteinrichtungen enthalten würden, wie interne Untersuchungen ergeben hätten. Mehrere unabhängige Tests kamen seitdem allerdings zu einem anderen Ergebnis, unter anderem ein Gutachten des Landgerichts Bielefeld im Sommer 2020.
Bisher gab es lediglich einen Pflichtrückruf für den VW-Bus T6, in welchem von 2015 bis 2019 ebenfalls der EA288-Motor verbaut wurde. Es kam aber zu einigen freiwilligen Rückrufaktionen von VW für andere betroffene Fahrzeugmodelle. Den Kunden wurde dabei ein freiwilliges Software-Update angeboten, das die Schadstoff-Emissionen mindern sollte.
Ja, mehrere Gerichte haben sich bereits im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal mit dem EA288 beschäftigt. Welche Urteile dabei u. a. ergingen, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis:
Dieselskandal: Macht auch der Motor EA288 Probleme?
Im Herbst 2015 wurde bekannt, dass zahlreiche Autos von VW und anderen Herstellern illegale Software enthielten. Diese erkennt, wenn das Fahrzeug auf dem Prüfstand steht und reduziert automatisch dessen Abgasausstoß. So wurde in den Tests vorgegaukelt, die Autos wären wesentlich schadstoffärmer, als sie es in Wirklichkeit waren.
Während es zu Beginn noch hieß, dass die Softwaremanipulation lediglich bei Motoren der Baureihe EA189 vorkäme, sind in den Jahren darauf vermehrt Hinweise aufgetaucht, dass auch deren Nachfolger, der Motor EA288, betroffen sei. Somit war es nur eine Frage der Zeit, bis auch Besitzer von Autos mit EA288-Motor Klage gegen VW einreichten. Und das durchaus mit Erfolg, wie der Ausgang einiger Gerichtsverfahren der letzten Jahre zeigt:
- Das Landgericht Duisburg verhängte im Oktober 2018 ein Urteil gegen die VW AG, laut dem der Autohersteller selbst zugegeben habe, illegale Abschalteinrichtungen im EA288 verbaut zu haben. VW wurde dazu verurteilt, dem klagenden Autokäufer den Kaufpreis zu erstatten. (LG Duisburg, Urteil vom 30.10.2018 – 1 O 231/18)
- Ähnlich urteilte das Landgericht Regensburg im Februar 2020 und bezeichnete das Vorgehen von VW obendrein als „sittenwidrige Schädigung” von Autokäufern. (LG Regensburg, Urteil vom 06.02.2020 – 73 O 1181/19)
- Auch das Landgericht Darmstadt verurteilte den Autohersteller zu einer Schadensersatzleistung an den Käufer eines Diesel-Autos mit EA288-Motor. (LG Darmstadt, Urteil vom 30.08.2020 – 13 O 88/20)
Neben diesen Gerichtsentscheidungen sind obendrein mehrere Fälle bekannt, in denen sich die VW AG mit den klagenden Autokäufern auf einen Vergleich einigte, sodass es nicht zu einem Urteil kam. Angesichts derartiger Entscheidungen erscheint die Behauptung des Autoherstellers, der EA288 wäre nicht mit illegaler Abschalteinrichtung ausgestattet, durchaus fragwürdig. Wenn Sie selbst einen mit EA288-Motor ausgestatteten Diesel erworben haben, kann es sich also lohnen, sich an einen Verbraucher-Anwalt zu wenden, der Ihre Erfolgschancen bei einer Klage prüft.
EA288 – Betroffene Fahrzeuge
Der EA288-Motor ist in verschiedenen Autos der Marken VW, Audi, Seat und Skoda verbaut. Konkret sind folgende Modelle betroffen:
- Audi A1 8X
- Audi A3 8V
- Audi A4 B9
- Audi A5 F5
- Audi Q2 GA
- Seat Alhambra II
- Seat Ateca
- Seat Ibiza
- Seat Leon III
- Seat Toledo IV
- Skoda Fabia III
- Skoda Octavia III
- Skoda Rapid
- Skoda Superb III
- VW Amarok
- VW Beetle
- VW CC
- VW Caddy
- VW Crafter
- VW Golf Sportsvan
- VW Golf VII
- VW Passat B8
- VW Polo V
- VW Polo VI
- VW Tiguan
- VW Tiguan II
- VW Touran II
- VW T-Roc
- VW T6 (California)
- VW Sharan II
Beachten Sie hierbei, dass nicht jedes Fahrzeug der genannten Modelle zwangsläufig einen EA288-Motor haben muss. Hier spielt insbesondere das Baujahr eine Rolle. Ist eine Modellvariante erst seit 2012 auf dem Markt und besitzt einen Dieselmotor mit bis zu 2,0 l Hubraum, ist es allerdings sehr wahrscheinlich, dass es sich bei diesem Motor um den EA288 handelt.
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte: