Bußgeldkatalog Einbahnstraße – Was droht bei Verstößen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldkatalog Einbahnstraße

Beschrei­bungBuß­geld
Einbahn­straße in falscher Rich­tung befahren (Zeichen 267)50 €
...mit Sachb­eschädigung70 €
In Einbahn­straße entgegen der Fahrt­richtung geparkt15 €
Einbahn­straße mit dem Rad in falscher Rich­tung befahren20 €
...mit Behin­derung 25 €
...mit Gefähr­dung30 €
...mit Sachb­eschädigung35 €

FAQ: Einbahnstraße

Wie verhalte ich mich in einer Einbahnstraße?

Eine Einbahnstraße darf – wie der Name schon sagt – nur in eine Richtung befahren werden. Überholvorgänge sind in der Regel nur links gestattet, lediglich Schienenfahrzeuge dürfen auch rechts überholt werden. Halten und Parken dürfen Kraftfahrer in einer Einbahnstraße zwar rechts und links, allerdings ausschließlich in Fahrtrichtung.

Was passiert, wenn man falsch herum in die Einbahnstraße fährt?

Befahren Sie eine Einbahnstraße in falscher Richtung, müssen Sie mit einem Buß‌geld von 50 Euro rechnen. Radfahrer zahlen in diesem Fall 20 Euro.

Wer hat Vorf‌ahrt beim Fahren aus einer Einbahnstraße heraus?

Einbahnstraßen sind häufig kleine Nebenstraßen, an deren Ende sich nicht selten ein “Vorf‌ahrt gewähren”-Schild befindet. In diesem Fall haben die Verkehrsteilnehmer auf der kreuzenden Straße Vor‌fahrt. Ist ein solches Verkeh‌rszeichen nicht vorhanden, findet normalerweise die Regel „Rechts vor links“ Anwendung.

Darf in in einer Einbahnstraße rückwärts fahren?

Nein. Das Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen ist grundsätzlich verboten, wie ein Urteil des BGH zeigt. Das gilt allerdings nicht, wenn Sie sich im Parkvorgang befinden und rangieren müssen.

Was in einer Einbahnstraße beachtet werden sollte

Lassen Sie sich nicht beirren: Die Strafe - wenn die Einbahnstraße in die falsche Richtung befahren wird - kann unterschiedlich ausfallen.
Lassen Sie sich nicht beirren: Die Strafe – wenn die Einbahnstraße in die falsche Richtung befahren wird – kann unterschiedlich ausfallen.

Wie der Name schon sagt, darf eine Einbahnstraße ausschließlich in eine Richtung befahren werden. Damit es dabei nicht zu Unklarheiten kommt, wird dies stets durch ein entsprechendes Verkehrsschild angekündigt.

An die Verkehrsregeln in einer Einbahnstraße müssen sich alle Verkehrsteilnehmer halten, die dort mit Fahrzeugen unterwegs sind.

Video: Eine Einbahnstraße erkennen & die wichtigsten Regeln

Video zu den Regeln in der Einbahnstraße
Woran erkennt man eine Einbahnstraße und welche Regeln gelten dort?

Einbahnstraße falschrum befahren

In einer Einbahnstraße finden spezielle Vorschriften Anwendung.
In einer Einbahnstraße finden spezielle Vorschriften Anwendung.

In manchen Fällen ist es Radfahrern erlaubt, eine Einbahnstraße von beiden Seiten zu passieren. Dies muss jedoch ebenfalls durch ein dafür vorgesehenes Verkehrskennzeichen mitgeteilt werden. Fußgänger dürfen eine Einbahnstraße von beiden Seiten betreten. Autofahrern ist es verboten

Wie hoch ist beispielsweise das Bußgeld, bei einer Einbahnstraße die falsche Richtung eingeschlagen zu haben? Mit welchen Sanktionen Sie als Fahrrad- bzw. Autofahrer rechnen müssen, wenn Sie eine Einbahnstraße falsch herum befahren oder ihr Kfz entgegen der Fahrtrichtung der Straße parken, erfahren Sie im Bußgeldkatalog zum Thema Einbahnstraße.

Diese Sanktionen können laut Bußgeldkatalog Einbahnstraße fällig werden

Haben Sie mit dem Auto eine Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung befahren, kommt ein Bußgeld von 50 Euro auf Sie zu. Die Strafe, eine Einbahnstraße als Radfahrer verkehrt herum zu befahren, liegt übrigens bei einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro.

Verursachen Sie als Kraftfahrer einen Unfall, weil Sie falsch in eine Einbahnstraße einfahren, kann das Bußgeld auf 70 Euro steigen. Fahren Sie als Radfahrer in einer Einbahnstraße in die falsche Richtung, droht ein Bußgeld von 30 Euro, wenn außerdem dadurch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer einherging.

In einer Einbahnstraße beträgt das Bußgeld 15 Euro, wenn Sie Ihr Fahrzeug entgegen der Fahrtrichtung abgestellt haben. Dies könnte andere Fahrer verwirren und sie könnten annehmen, sie hätten selbst in der Einbahnstraße eine falsche Richtung eingeschlagen. Die Strafe bzw. das Bußgeld in einer Einbahnstraße beträgt 35 Euro, wenn Sie als Fahrradfahrer die falsche Fahrtrichtung eingeschlagen haben und es dadurch zu einem Unfall kam.

Überholen in der Einbahnstraße

Ist das Überholen in allen Einbahnstraßen verboten?
Ist das Überholen in allen Einbahnstraßen verboten?

Grundsätzlich ist das Überholen in Einbahnstraßen nicht verboten. § 5 StVO befasst sich mit den Verkehrsregeln zum Überholen auf öffentlichen Straßen. Gemäß Absatz 2 des genannten Paragraphen sind Überholvorgänge nur dann gestattet, wenn ausgeschlossen werden kann, dass der Gegenverkehr dabei behindert wird. Da Einbahnstraßen ohnehin nur in eine Richtung befahren werden dürfen und es daher normalerweise gar nicht erst zu Gegenverkehr kommt, gibt es dort auch kein generelles Überholverbot.

  • Vorausgesetzt, die Fahrbahn ist breit genug und eventuell sogar zweispurig, darf man in Einbahnstraßen also durchaus überholen.
  • Achten Sie als Kraftfahrer jedoch unbedingt auf das Zeichen 276, auf dem ein rot umrandeter Kreis mit zwei Pkw in der Mitte zu sehen ist, von denen der rechte in Schwarz und der linke in Rot dargestellt ist.
  • Dieses Schild kündigt ein Überholverbot an. In diesem Fall darf auch in Einbahnstraßen nicht überholt werden.

Gut zu wissen: § 5 Absatz 7 StVO zufolge dürfen Kraftfahrer Schienenfahrzeuge eigentlich nur rechts überholen. Sobald die Schienen jedoch zu weit rechts verlegt worden sind oder sich in einer Einbahnstraße befinden, dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

Überholen in Einbahnstraßen: Wann droht dennoch ein Bußgeld?

Zwar darf man in Einbahnstraßen generell überholen, dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie als Kraftfahrer dabei in jedem Fall vor einem Bußgeld gefeit sind. Halten Sie sich während des Überholmanövers beispielsweise nicht an das vorgeschriebene Tempolimit und werden geblitzt, können dennoch Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung fällig werden. Darüber hinaus sollten Sie auch in einer Einbahnstraße stets auf den einzuhaltenden Mindestabstand zur Seite beim Überholen achten. Ansonsten können Bußgelder wegen einem Abstandsverstoß drohen.

Welchem Zweck dient eine Einbahnstraße?

Sie erkennen das Schild für eine Einbahnstraße an einem blauen, rechteckigen Feld mit einem weißen Pfeil, der die Fahrtrichtung anzeigt. Es existieren mehrere Gründe, wieso eine Einbahnstraße sinnvoll ist. Unter anderem sorgt diese Straße dafür, dass

  • zusätzliche Parkplätze geschaffen werden, ohne eine Beeinträchtigung für den Verkehrsfluss darzustellen,
  • bei viel Verkehr und einer engen Fahrbahn der Verkehrsfluss erhalten bleibt,
  • die Gefahr einer Kollision mit einem Auto aus dem Gegenverkehr minimiert wird und dadurch höhere Geschwindigkeiten gefahren werden können,
  • die Gefahr eines Unfalls verringert wird, da der Verkehr übersichtlicher gestaltet wird.

In der Regel darf ein Überholvorgang nur links stattfinden, laut Bußgeldkatalog Einbahnstraße dürfen Schienenfahrzeuge jedoch auch rechts überholt werden. Halten und Parken erlaubt der Bußgeldkatalog in einer Einbahnstraße ebenfalls rechts und links.

Das Fahren entgegen der Einbahnstraße bringt ein Bußgeld mit sich.
Das Fahren entgegen der Einbahnstraße bringt ein Bußgeld mit sich.

Das Prinzip einer Einbahnstraße beruht außerdem auf Vertrauen. Andere Kraftfahrer verlassen sich darauf, dass aus der anderen Richtung kein weiteres Fahrzeug auftaucht.

Haben Sie fälschlicherweise in einer Einbahnstraße die falsche Richtung eingeschlagen, dürfen Sie ausnahmsweise wenden. Dies ist ansonsten nicht gestattet.

Bemerken Kraftfahrer oder Fahrradfahrer zu spät, dass sie sich in einer Einbahnstraße befinden und diese entgegen der Fahrtrichtung befahren haben, kommt der Bußgeldkatalog zum Thema Einbahnstraße zum Einsatz. Natürlich bringt eine Einbahnstraße verkehrt zu befahren eine Strafe mit sich. Doch wie sieht diese genau aus?

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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