Einbahnstraße mit dem Fahrrad befahren

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 25. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Strafen für das Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße – Bußgeldkatalog

VerstoßBußgeld
Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße20 €
… mit Behinderung25 €
… mit Gefährdung30 €
… mit Sachbeschädigung oder Unfallfolge35 €

Mit dem Fahrrad in der Einbahnstraße: Die StVO gilt auch hier

Befahren Sie eine Einbahnstraße mit dem Fahrrad, gelten die Verkehrsregeln der StVO.
Befahren Sie eine Einbahnstraße mit dem Fahrrad, gelten die Verkehrsregeln der StVO.

Sofern kein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist, müssen Fahrradfahrer die Straße nutzen. Damit gelten sie als Teilnehmer am Straßenverkehr und haben dementsprechend die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Fahrzeuge – allerdings nicht die für Kraftfahrzeuge! – zu befolgen.

Dies gilt selbstverständlich auch, wenn Sie als Radfahrer eine Einbahnstraße befahren. Die StVO stellt für die Straßenbenutzung mit dem Fahrrad einige Vorschriften auf, die Sie auch in der Einbahnstraße einhalten sollten.

So gilt u. a. Folgendes:

  • Sie haben auch in der Einbahnstraße mit dem Fahrrad das Rechtsfahrgebot einzuhalten.
  • Sofern es sich nicht um eine spezielle Fahrradstraße handelt, dürfen in der Einbahnstraße mehrere Radfahrer nur dann nebeneinander fahren, wenn sie den übrigen Verkehr nicht behindern.
  • Abbiegevorgänge müssen per Handzeichen angekündigt werden.
Diese allgemeinen Vorschriften sind den meisten Radfahrern, die sich täglich in den Straßenverkehr begeben, natürlich bekannt, schließlich gelten sie nicht nur in Einbahnstraßen. Worüber aber immer wieder Verwirrung herrscht, sind die Regeln zur Fahrtrichtung.

FAQ: Einbahnstraße mit dem Fahrrad befahren

Wie erkennt man, dass man in einer Einbahnstraße ist?

Haben Sie das entsprechende Verkehrszeichen für die Einbahnstraße verpasst und sind sich nun nicht sicher, ob Sie sich in einer solchen befinden, können Sie überprüfen, in welche Richtung andere Verkehrsteilnehmer fahren und ob dort parkende Kfz alle in derselben Richtung abgestellt wurden. Sollte beides zutreffen, fahren Sie mit großer Wahrscheinlichkeit in einer Einbahnstraße.

Wie verhalte ich mich als Radfahrer in einer Einbahnstraße?

Sind Sie mit dem Fahrrad in einer Einbahnstraße unterwegs, müssen Sie sich an das Rechtsfahrgebot halten und per Handzeichen anzeigen, wenn Sie abbiegen möchten. Wie Kraftfahrer dürfen auch Sie als Radfahrer in Einbahnstraßen in der Regel nur in eine Richtung fahren, ansonsten droht Ihnen ein Verwarnungsgeld zwischen 20 und 35 Euro.

Wann dürfen Radfahrer gegen die Einbahnstraße fahren?

Teilweise befindet sich unter dem Schild für die Einbahnstraße noch ein zusätzliches Verkehrszeichen, auf dem ein Fahrradsymbol sowie zwei Pfeile abgebildet sind, von denen einer nach links und der andere nach rechts zeigt. In diesem Fall ist es Radfahrern gestattet, die Einbahnstraße ausnahmsweise in beide Richtungen zu befahren.

VIDEO: Mit dem Fahrrad in die Einbahnstraße erkennen & die wichtigsten Regeln

Was gilt beim Befahren der Einbahnstraße mit dem Fahrrad? Erfahren Sie es in unserem Video.
Was gilt beim Befahren der Einbahnstraße mit dem Fahrrad? Erfahren Sie es in unserem Video.

Dürfen Sie als Radfahrer in der Einbahnstraße in die Gegenrichtung fahren?

Noch immer hält sich hartnäckig der Mythos, dass das Radfahren auch entgegen der Einbahnstraße erlaubt sei. Dies ist aber falsch! Tatsächlich handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie in einer Einbahnstraße mit dem Fahrrad in die falsche Richtung fahren. Werden Sie dabei erwischt, müssen Sie mit einem Bußgeld von 20 bis 35 Euro rechnen. Verursachen Sie obendrein einen Sachschaden, kommt die Haftung für diesen hinzu.

Sie dürfen eine Einbahnstraße mit dem Fahrrad in beide Richtungen befahren, wenn ein entsprechendes Zusatzschild dies erlaubt.
Sie dürfen eine Einbahnstraße mit dem Fahrrad in beide Richtungen befahren, wenn ein entsprechendes Zusatzschild dies erlaubt.

Allerdings gibt es Ausnahmen. In manchen Fällen ist für Fahrradfahrer die Einbahnstraße in beide Richtungen freigegeben.

Dies wird dadurch gekennzeichnet, dass unter dem Schild „Verbot der Einfahrt“ oder dem Schild „Einbahnstraße“ eines von zwei Zusatzschildern angebracht ist: Das eine zeigt ein Fahrradsymbol und das Wort „frei“, das andere zeigt ein Fahrradsymbol und zwei Pfeile, von denen einer nach links und der andere nach rechts weist.

Hier ist Vorsicht geboten, wenn Sie in der Gegenrichtung eine Einbahnstraße mit dem Fahrrad befahren. Laut StVO haben Autofahrer auf entgegenkommende Radfahrer zu achten, wenn ein Hindernis auf ihrer Seite das gefahrlose Vorbeifahren nicht möglich macht. Doch nicht immer ist den Autofahrern bewusst, dass die Einbahnstraße mit dem Fahrrad in beide Richtungen befahren werden darf, und rechnen nicht mit „Geisterfahrern“.

Bei der Ausfahrt aus einer Einbahnstraße in der Gegenrichtung gilt für den Fahrradfahrer die übliche Vorschrift „rechts vor links“, sofern die Vorfahrt nicht durch Schilder geregelt wird.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (102 Bewertungen, Durchschnitt: 4,48 von 5)
Loading ratings...Loading...
Das könnte Sie auch interessieren: