Einbahnstraße in die falsche Richtung befahren: Welches Bußgeld droht?
Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Einbahnstraße: Für die falsche Richtung wird ein Bußgeld fällig
Einbahnstraßen kommen gerade in Innenstädten häufig vor. Sie dienen in der Regel dazu, bei schmalen Wegen einen flüssigen Verkehr zu ermöglichen und sorgen zum Teil auch dafür, dass in Wohngebieten mehr Parkplätze zur Verfügung stehen.
Für Autofahrer werden Einbahnstraßen allerdings gelegentlich zum Ärgernis. Denn manchmal liegen sie genau so, dass das Auto einen längeren Umweg nehmen muss, um am Ziel anzugelangen. Gerade für Ortsunkundige kann dies zu einem größeren Abenteuer werden.
Manch einer kommt da auf die rebellische Idee, einfach falschrum die Straße zu befahren, um schneller durchzukommen. Doch was können in einem solchen Fall die Folgen sein, wenn jemand in die Einbahnstraße in die falsche Richtung fährt? Welche Strafe droht ihm? Im folgenden Ratgeber soll diese Frage näher beleuchtet werden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Einbahnstraße in die falsche Richtung befahren: Welches Bußgeld droht?
Einbahnstraßen sind durch das Verkehrszeichen 220 gekennzeichnet – ein blaues Schild mit einem langen, weißen Pfeil, auf dem “Einbahnstraße” steht. Die entsprechende Straße darf nur von einer Richtung befahren werden.
Wer dabei erwischt wird, muss 25 Euro Bußgeld bezahlen. Punkte oder ein Fahrverbot sind für diesen Verstoß nicht vorgesehen.
Ja, für sie werden gewöhnlich 20 Euro fällig, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt Fahrradfahrern das Befahren auch in der Gegenrichtung.
Was in Einbahnstraßen gemäß StVO gilt
Bevor wir zum Bußgeld in der Einbahnstraße für die falsche Richtung kommen, müssen wir zunächst klären, was es mit diesen Straßen genau auf sich hat. Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Einbahnstraße durch das entsprechende Verkehrsschild (Zeichen 220) angezeigt. Auf diesem ist ein Pfeil zu sehen, der die einzig zulässige Fahrtrichtung angibt, in der die Straße befahren werden darf.
Wer dieses Vorschriftszeichen nicht befolgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es erwartet denjenigen also keine Strafe, der die Einbahnstraße in die falsche Richtung nimmt – ein Bußgeld hingegen schon.
Der Grund dafür, dass in der Einbahnstraße die falsche Richtung mit einem Bußgeld belegt ist, ist offensichtlich: Da andere Verkehrsteilnehmer davon ausgehen, dass der Verkehr nur aus einer Richtung kommt, stellt das Falschfahren eine Bedrohung der Verkehrssicherheit dar, die zu einer Gefährdung anderer Menschen oder sogar zum Unfall führen kann.
VIDEO: Eine Einbahnstraße erkennen & die wichtigsten Regeln
Einbahnstraße: Für die falsche Richtung droht ein Bußgeld
Bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht sind die Sanktionen im Bußgeldkatalog festgelegt. Dieser schreibt für das Fahren gegen die Einbahnstraße ein Bußgeld von 25 Euro vor. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen hier nicht.
Doch nicht nur Autofahrer müssen mit Sanktionen rechnen: Gibt es kein Zusatzschild, dass eine Freigabe in beide Richtungen für Fahrräder anzeigt, müssen auch Radfahrer, die gegen eine Einbahnstraße fahren, ein Bußgeld zahlen. Dieses beträgt in der Regel 20 Euro. Sollte dadurch eine Behinderung entstanden sein, drohen 25 Euro, bei einer Gefährdung 30 Euro und bei einem Unfall 35 Euro.
Auch beim Parken drohen Bußgelder
Interessant: Nicht nur muss, wer in der Einbahnstraße in die falsche Richtung fährt, ein Bußgeld erwarten. Auch das Parken in der falschen Richtung ist dort nicht zulässig und kann mit Sanktionen belegt werden. So sieht der Bußgeldkatalog für diese Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 15 Euro vor.
Hallo,
ich bin auf der Einbahnstraße rückwärt gefahren, und eine frau hat viedeo gemacht.
Ich will wiessen ob ich punkte kriege bei Strafe order nur bußgeld.
Ich bedanke mich wenn Sie antworten ich bin sehr nevös.
Darf ich von meinem Wohngrundstück nach links abbiegen in eine Einbahnstraße. Diese Einbahnstraße ist nur durch ein Schild von der Stadtmitte her,
rechts erkenntlich. Ich fahre dann praktisch ca. 50 Meter entgegengesetzt und dann muss ich nach rechts abbiegen, ebenfalls in eine Einbahnstraße.
Für die jenigen, die auf das wohngrundstück fahren ist es nicht ersichtlich, das es sich um eine Einbahnstraße handelt.
Frage: Begehe ich einen Verstoß , wenn ich die 50 Meter entgegengesetzt fahre. Es geht hierbei um das ausfahren vom Grundstück mit dem Abbiegen nach links. Ich denke ich mache alles richtig. Oftmals gibt es aber Irritationen der entgegenkommenden Kraftfahrer. Was ist nun richtig?
nein, nicht zulässig!
sonst müsste ja bei jedem Privatgrundstück ein neues Schild stehen… zumal man als Anwohner die Lage vor Ort ja kennt. die Straße ist Einbahnstraße und so zu behandeln, auch wenn Sie irgendwie um das Schild herum fahren.
die kleine Geldbuße: geschenkt. teuer wird es aber falls es zum Unfall kommt und Sie die Haftung Übernehmen müssen
Haben eine Umleitung zu Einbahnstraße gemacht.
Mal sind die Schilder da, mal nicht. Es ist kein Wohngebiet ( Gieselandschleuse )
Autos können ohne weiteres aneinander vorbei kommen. Der Umweg ist 27km..
Abstatt 40 km Arbeitsweg jetzt 67km.
Ich weiss nicht was für Menschen solche Entscheidungen treffen.
Damit irgendwelche Angler nicht gestört werden.
Laut Google ist die Straße beidseitig befahrbar.
Ich beobachte, wie in meiner Wohngegend Autos regelmäßig eine Einbahnstraße in die falsche Richtung befahren und dabei den Verkehr behindern sowie teils auch noch ‘Vorfahrt’ am Ende der Einbahnstraße haben wollen. Kann man etwas dagegen tun? Kann die Polizei so eine Stelle mal einen Tag lang überwachen und dagegen vorgehen?
sie können auch filmen und anzeigen. Überwachungskamera nicht zulässig, aber spontan mit Handy wohl ok. oder einfach mal beantragen dass die Einbahnstraße aufgehoben wird
Frage: In einer sehr schmalen Einbahnstraße (wir wohnen dort) kommt mit ein Radfahrer entgegen. Erlaubt. Was ist dann mit dem Mindestabstand? Muß ich rückwärts fahren weil ich ihn nicht einhalten kann wenn der Radfahrer an mit vorbeifährt? Was ist mit der Autoschlang hinter mir? Bisher keine Antwort gefunden.
Der Autor sollte erst mal wissen, dass bis 55 Euro die Beträge ein Verwarnungsgeld sind und aber ab 60 Euro es ein Bußgeld ist.
Der Unterschied ? Verwarnungsgelder dürfen vor Ort erhoben werden und werden auch bei einem Bescheid nicht mit einem Bearbeitungsentgelt belegt. Ein Bußgeld darf mit weiten Kosten belegt werden und ist immer ein Punkteverstoß.
Hallo Frieder, nein. Das Einbahnstraßenschild ist Richtungsweisend und als Verkehrsteilnehmer haben Sie die geltenden Ge- und Verbote zu befolgen. Ein Rückwärtsfahren entgegengesetzt der Einbahnstraße wäre somit ein nicht befolgen der Ge- und Verbote.
Rückwärts ausparken, stellt hier keine Owig dar.
Darf ein PKW rückwärts in falscher Richtung in eine Einbahnstraße fahren um vor seinem Haus parken zu können. Danke mfg F. Reichel