Verkehrszeichen Einbahnstraße: Was das Schild bedeutet
Letzte Aktualisierung am: 4. September 2024
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FAQ: Einbahnstraße-Schild
Die Einfahrt der Einbahnstraße wird durch das Verkehrszeichen 220 markiert. Dies ist das eigentliche „Einbahnstraßenschild” gemäß StVO. Es muss auch an jeder Kreuzung oder Einmündung im Verlauf der Straße auftauchen. Am Ende der Einbahnstraße findet sich wiederum das Zeichen 267. Dieses zeigt ein Verbot der Einfahrt an. Welche anderen Schilder im Zusammenhang mit einer Einbahnstraße auftauchen können, erfahren Sie hier.
Das Verkehrsschild „Einbahnstraße” (Verkehrszeichen 220) zeigt an, dass die Straße, an dessen Einfahrt es sich befindet, von Fahrzeugen nur in eine Richtung befahren werden darf. Diese Fahrtrichtung wird durch den Pfeil auf dem Schild vorgegeben. Auch das Halten und Parken ist in der Einbahnstraße ausschließlich in Fahrtrichtung erlaubt, dafür aber auf beiden Seiten der Fahrbahn, es sei denn natürlich, hier herrscht ein Halteverbot.
Nein, zumindest keine „echten” Einbahnstraßen. Es gibt aber Straßen, die im Volksmund häufig als „unechte Einbahnstraßen” bezeichnet werden. Bei diesen findet sich an einem Ende das Verkehrszeichen 267 („Verbot der Einfahrt”), innerhalb der Straße ist jedoch das Fahren, Halten und Parken in beide Richtungen erlaubt. Auch das Ausfahren aus einer „unechten Einbahnstraße” darf in beide Richtungen erfolgen, nur eben das Einfahren in diese nicht.
Inhaltsverzeichnis:
Einbahnstraße: Welches Schild hat welche Bedeutung?
Sowohl an den Enden als auch im Verlauf einer Einbahnstraßen werden Sie in der Regel mit verschiedenen Verkehrszeichen konfrontiert. Was diese jeweils zu bedeuten haben, zeigt die folgende Übersicht.
Verkehrszeichen 220 – „Einbahnstraße”:
Das VZ 220 muss sowohl am Beginn der Einbahnstraße auftauchen als auch an jeder Kreuzung und Einmündung in ihrem Verlauf. Auf die Weise kann jeder Fahrzeugführer, der in die Straße einfährt, sofort erkennen, dass es sich dabei um eine Einbahnstraße handelt. Das Schild – oder genauer: der Pfeil, der sich auf dem Schild befindet – zeigt die vorgeschriebene Fahrtrichtung an. Fahrzeuge dürfen in der Einbahnstraße ausschließlich in dieser Richtung fahren, halten und parken. Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) muss das VZ 220 immer längs der Straße angebracht werden und zwar so, dass es aus beiden Richtungen zu erkennen ist.
Verkehrszeichen 267 – „Verbot der Einfahrt”
Dieses Schild findet sich an der Ausfahrt der Einbahnstraße und zeigt Fahrzeugführern an, dass das Einfahren von dieser Seite verboten ist. Das VZ 267 findet sich nicht nur an Einbahnstraßen, sondern z. B. auch an Privatwegen oder Autobahnauffahrten, darf hier aber nicht fehlen.
Zusatzzeichen 1000-32 und Zusatzzeichen 1022-10
Diese Zusatzzeichen können in bzw. an einer Einbahnstraße auftauchen, müssen es aber nicht. Wenn sie es tun, so findet sich das Zeichen 1000-32 (Fahrradsymbol mit zwei waagerechten Pfeilen in unterschiedlicher Richtung) immer unter dem VZ 220, während das Zusatzzeichen 1022-10 (Fahrradsymbol und „frei”) stets in Verbindung mit dem VZ 267 auftaucht. Die beiden Zusatzzeichen zeigen an, dass die Beschränkung auf eine Fahrtrichtung in der Einbahnstraße nicht für den Fahrradverkehr gilt. Fahrräder dürfen hier also im Gegensatz zu anderen Fahrzeugen in beide Richtungen fahren.
Verkehrszeichen 125 – „Gegenverkehr”
Es kann vorkommen, dass eine Einbahnstraße in eine Straße mit Gegenverkehr übergeht. Ist dies aufgrund der Straßensituation nicht ohne Weiteres zu erkennen, muss an dieser Stelle das VZ 125 aufgestellt werden. Dieses warnt Fahrzeugführer, die sich entlang der Fahrtrichtung der Einbahnstraße bewegen davor, dass sie ab sofort mit Gegenverkehr rechnen müssen. Somit wird die Einbahnstraße durch dieses Schild aufgehoben.
Fehlendes Straßenschild: Kann eine Einbahnstraße auch ohne VZ 220 vorkommen?
Eine Einbahnstraße ist nur dann eine Einbahnstraße, wenn sie durch das Schild 220 als eben solche bezeichnet wird. Ist dieses Verkehrszeichen nicht vorhanden, handelt sich bei der betreffenden Straße somit nicht um eine Einbahnstraße gemäß der StVO.
Umgangssprachlich taucht aber manchmal der Begriff „unechte Einbahnstraße” auf. So werden Straßen bezeichnet, an deren einem Ende sich das Zeichen 267 („Verbot der Einfahrt”) wiederfindet und die aber eben nicht auch das Zeichen 220 („Einbahnstraße”) aufweist. In solchen Straßen ist somit das Einfahren in eine bestimmte Richtung verboten, das Ausfahren aus und das Fahren innerhalb der Straße ist jedoch in beide Richtungen gestattet.
Guten Morgen
In unserer Einbahnstraße befindet sich das Schild nicht am Anfang der Straße, sondern erst ein paar Meter weiter.
Darf ich bis zum Schild reinfahren und dann wenden?
Vielen Dank im voraus
Wilfried S
Hallo,
darf das Schild Einbahnstraße mit dem Schild Verkehrsberuhigte Zone an einem Pfahl angebracht werden? Z.B. Schild Einbahnstraße oben und Verkehrsberuhigte Zone darunter. Welches Schild gilt wenn ich hier parken möchte? In einer Einbahnstraße darf ich parken. In Verkehrsberuhigt nur in gekennzeichneten Flächen. Oder hebt sich hier etwas auf?
Wie ist hier die Rechslage?
Danke und Grüße
Torsten
Hallo, ich finde keine Aussage darüber, ob die PFLICHT zur Beschilderung besteht, am Ende der Einbahnstraße das Verkehrszeichen 267 aufzustellen. Können Sie mir die Frage beantworten?
Frage: Darf das Zeichen 267 außer mit dem Fahrrad Zusatzzeichen auch z.B. mit dem Zeichen für Landwirtschaft frei kombiniert werden?
An wen kann man sich wenden,
wenn man als Zeuge sieht wie jemand des Öfteren verkehrt rum durch eine Einbahnstraße fährt?
Am Anfang mit dem Zeichen 220 und am Ende mit dem Zeichen 267 gekennzeichnet.
vielen Dank