Einfuhrabgaben: Wann werden diese erhoben?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Zusätzliche Kosten durch Zölle und Steuern

Mögliche Einfuhrabgaben erhebt in Deutschland der Zoll.
Mögliche Einfuhrabgaben erhebt in Deutschland der Zoll.

Spätestens durch das Internet ist die Welt für jedermann ein globaler Marktplatz geworden. Wer allerdings privat oder geschäftlich Waren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union importiert, muss damit rechnen, dass zusätzlich zum Verkaufspreis und dem Porto noch weitere Kosten anfallen. Diese werden unter dem Oberbegriff „Einfuhrabgaben“ zusammengefasst.

Doch wie setzen sich die Abgaben für den Warenimport zusammen? Sieht der Gesetzgeber Ausnahmen vor, bei denen keine zusätzlichen Gebühren vom Zoll erhoben werden? Und wie funktioniert die Berechnung der Einfuhrabgaben? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Einfuhrabgaben

Was sind Einfuhrabgaben?

Hierbei handelt es sich um einen Sammelbegriff für alle Abgaben, die bei der Einfuhr von Waren zu entrichten sind. In Deutschland fallen diese in den Zuständigkeitsbereich des Zolls.

Welche Einfuhrabgaben gibt es?

Üblicherweise können sich diese aus Zollgebühren, Einfuhrumsatzsteuer sowie Verbrauchsteuern zusammensetzen.

Wie lassen sich die Einfuhrabgaben berechnen?

Bei der Berechnung von Einfuhrabgaben spielen vor allem der Warenwert und die Art der Sendung eine entscheidende Rolle. Eine Beispielrechnung finden Sie hier.

Was zählt zu den Einfuhrabgaben?

Ohne Einfuhrabgaben erfolgt der Handel innerhalb der Europäischen Union.
Ohne Einfuhrabgaben erfolgt der Handel innerhalb der Europäischen Union.

Werden Waren aus einem anderen Land eingeführt, muss der Importeur üblicherweise die Einfuhrbestimmungen beachten und Abgaben entrichten. Diese dienen in erster Linie dem Schutz der heimischen Wirtschaft und sollen zum Beispiel dem Verkauf von Produkten zu Dumpingpreisen aus dem Ausland etwas Einhalt gebieten.

Gleichzeitig können sich Zölle und Einfuhrabgaben aber auch negativ auf den Export von Waren auswirken, denn dadurch werden die Waren im Ausland teurer. Aus diesem Grund wird mithilfe von verschiedenen Handelsabkommen versucht, diese zusätzlichen Kosten einzudämmen. So ist die EU beispielsweise Zollunion, weshalb der Warenhandel in dieser ohne Einfuhrabgaben möglich ist.

Doch was ist nun konkret unter dem Begriff „Einfuhrabgaben“ zu verstehen? Hierbei handelt es sich um einen Sammelbegriff für alle Abgaben, die im Zusammenhang mit der Wareneinfuhr anfallen. Dabei handelt es sich vor allem um die nachfolgenden drei Posten gemeint:

  • Zoll
  • Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
  • Verbrauchsteuern (VSt)

Bei Zöllen handelt es sich um Abgaben, die für den Import von Waren in einen anderen Staat bezahlt werden müssen. Dabei können sich die Zollsätze je nach Warenart unterscheiden. Die Grundlage für die Bemessung bildet dabei der Zolltarif.

Die EUSt wird auf importierte Waren erhoben und entspricht üblicherweise der im jeweiligen Land erhobenen Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer für Verbrauchswaren und Dienstleistungen. Durch dieses Vorgehen soll eine steuerliche Lücke geschlossen werden, da der Exporteur für seine Waren in der Regel keine Mehrwertsteuer bezahlen muss. Dies würde im Vergleich zu heimischen Produkten für einen finanziellen Vorteil sorgen.

Als Verbrauchsteuern werden Steuern bezeichnet, welche auf bestimmte Waren erhoben werden, die für den Verbrauch bzw. Gebrauch gedacht sind. Entrichtet werden müssen diese beim Zoll unter anderem für alkoholische Erzeugnisse, Tabakwaren und Kaffee.

Die anfallenden Einfuhrabgaben können dazu beitragen, dass sich die Kosten für ein Produkt deutlich erhöhen. Aus diesem Grund sollten Sie vor Internetbestellungen aus dem Ausland gründlich recherchieren, ob sich eine Bestellung überhaupt noch lohnt oder Sie den Artikel unter Berücksichtigung von Zöllen und Steuern nicht doch innerhalb der EU günstiger erwerben können. 

Wann erhebt der Zoll Einfuhrabgaben?

Ob Zölle und Einfuhrabgaben anfallen, hängt meist vom Warenwert der Sendung ab.
Ob Zölle und Einfuhrabgaben anfallen, hängt meist vom Warenwert der Sendung ab.

Die zuvor aufgeführten Einfuhrabgaben müssen allerdings nicht zwangsläufig bei einer Warensendung vom Zoll erhoben werden. So erfolgt eine Differenzierung je nach Gesamtwert der Sendung. Ausschlaggebend ist dabei der Betrag, der gezahlt wurde, um die Waren zu erhalten und dies beinhaltet häufig auch die Portokosten.

Lange Zeit erlaubte der Gesetzgeber bei einer Sendung, deren Warenwert nicht höher als 22 Euro war, die Einfuhr ohne die Erhebung von Einfuhrabgaben. Dies änderte sich zum 1. Juli 2021, denn seit diesem Datum gilt der Freibetrag als weitestgehend abgeschafft. Von der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer wird nun nur noch abgesehen, wenn sich die Abgaben auf weniger als 1 Euro belaufen. Bei einem Steuersatz von 19 Prozent ist dies bei rund 5 Euro und beim vergünstigten Steuersatz von 7 Prozent bei rund 14 Euro der Fall.

Ausgenommen von diesem Freibetrag sind zudem Kaffee, Tabak, alkoholische Erzeugnisse und Parfums, da bei diesen die Verbrauchsteuer anfällt.

Liegt der Gesamtwert unter 150 Euro, ist die Sendung zollfrei. Allerdings erbebt die Zollverwaltung die Einfuhrumsatzsteuer und die Verbrauchsteuer. Belaufen sich die Abgaben auf weniger als 1 Euro, verzichtet die Behörde aber auf Entrichtung, weil sich in diesem Fall der Verwaltungsaufwand in der Regel nicht lohnt.

Bei einem Warenwert von mehr als 150 Euro erfolgt die Ermittlung der Einfuhrabgaben anhand des Zolltarifs. Dabei werden neben dem Zollwert auch die Art und Beschaffenheit der Ware berücksichtigt. Die Grundlage dafür bilden der Gemeinsame Zolltarif der EU sowie Abgabensätze aus den nationalen Steuergesetzen.

Einfuhrabgaben beim Zoll berechnen – ein Beispiel

Die Berechnung der Einfuhrabgaben bei einem Gesamtwert von mehr als 150 Euro ist ein recht komplexes Unterfangen, welches aus verschiedenen Einzelrechnungen besteht. Dabei erscheint die Formel für die Einfuhrabgaben noch simpel:

Einfuhrabgaben = Zoll + Verbrauchsteuer + Einfuhrumsatzsteuer

Allerdings ist es notwendig, die Werte für diese Rechnung alle separat ermitteln. Um die anfallenden Zollgebühren herauszufinden, wird der sogenannte Zollwert benötigt. Dieser ergibt sich aus dem Wert der Ware und den Transportkosten bis an die Außengrenze der Europäischen Union. Zudem benötigen Sie für die Berechnung des Zolls auch den entsprechenden Zollsatz für die Waren.

Zoll = Zollwert x Zollsatz gemäß Zolltarif

Um die Verbrauchsteuer zu berechnen, findet folgende Formel Anwendung:

Verbrauchsteuer = Warenmenge x Verbrauchsteuersatz

Zuletzt wird die Einfuhrumsatzsteuer benötigt, allerdings muss dafür im Vorfeld die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer ermittelt werden:

Bemessungsgrundlage für die EUSt = Zollwert + Zoll + Verbrauchsteuer + innergemeinschaftliche Beförderungskosten

Der ermittelte Wert bildet dann die Grundlage für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer:

Einfuhrumsatzsteuer = Bemessungsgrundlage für die EUSt x Einfuhrumsatzsteuersatz

Zur Veranschaulichungen wollen wir die Berechnung der Einfuhrabgaben an einem konkreten Beispiel zeigen. Frau Müller bestellt sich eine Hose im Wert von 200 Euro aus den USA. Die Transportkosten zur EU-Außengrenze sind auf der Rechnung mit 30 Euro angegeben und innergemeinschaftliche Beförderungskosten fallen nicht an. Der Zollsatz für diese Art von Textilien liegt bei 12 Prozent.

 Aufgrund dieser Angaben lassen sich folgende Werte ermitteln:

  • Zollwert: 230 Euro
  • Zoll: 27,60 Euro
  • Verbrauchsteuer: entfällt (keine verbrauchsteuerpflichtige Ware)
  • Bemessungsgrundlage der EUSt: 257,60 Euro
  • Einfuhrumsatzsteuer (19 %): 48,94 Euro

In unserem Beispiel muss Frau Müller somit für ihre Hose aus den USA Einfuhrabgaben in Höhe von 76,54 Euro bezahlen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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7 Kommentare

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  1. Sena M
    Am 29. September 2023 um 13:15

    Hallo zusammen, mich würde es interessieren, wieviel und was ich alles bezahlen muss wenn ich aus einem nicht EU-Staat für mein Unternehmen Kabinen bestelle diese kosten ca. 5000€.

  2. Axel
    Am 11. Mai 2023 um 19:25

    Hallo zusammen,

    Ich bin aktuell in Taiwan und möchte mir selbst und einigen Freunden Tee mitbringen. Leider blicke ich bei dem ganzen Amtsdeutsch nicht durch was jetzt wie gilt und was ich wann wo angeben muss. Kann mir jemand eine Info (oder sogar eine Checkliste) geben, was ich tun muss um circa 3 kg Tee einzuführen. (Marktwert dürfte etwa 400 € sein)

  3. Frank R.
    Am 22. Juni 2022 um 20:03

    Hallo zusammen,
    ich habe ein Modellauto aus den USA gekauft für 275 US$ plus 25,45 US$ Versand.
    Soweit alles gut – nur hier wurden mir noch 64,27 Euro Zollgebühren dafür abverlangt :-(
    Ist das eigentlich rechtens ??
    Wer kann helfen / aufklären ?
    Danke für die Lösung…

  4. Lars H
    Am 18. Oktober 2021 um 20:20

    Hallo zusammen eine frage: weiß jemand ob ich zoll bezahlen muss wenn ich z.B. eine ps5 von Österreich nach Deutschland per post verschicke wenn ja wie viel?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. November 2021 um 11:31

      Hallo Lars H.,

      innerhalb der EU ist der Warenhandel ohne Einfuhrabgaben möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Jerome P
    Am 5. Oktober 2021 um 11:25

    Mir wurde ein Katalog von meinem früheren Arbeitgeber aus Hong Kong zugesandt. Ich musste insgesamt 8.09€ zahlen, weil ich die Annahme nicht verweigert habe. In welchem Handelskrieg befinden wir uns denn gerade?

  6. Michael S
    Am 12. Juli 2021 um 10:53

    Mir wurden unrechtmäßig Einfuhrabgaben berechnet und nirgendwo ist ein Hinweis oder Link auf eine Einspruchsformular.

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