Einfuhrumsatzsteuer (EUSt): Wann der Zoll Abgaben beim Import erhebt!
Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024
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Wann fallen Abgaben für den Import von Waren außerhalb der EU an?
Werden Waren aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, eingeführt, gilt es zahlreiche Vorschriften und Bedingungen zu beachten. Die Einfuhrbestimmungen sehen dabei zum Beispiel Abgaben für den Warenimport vor. Neben der Zollabgabe handelt es sich dabei insbesondere um die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt), die zusätzlich zu den Ausgaben für das Produkt anfallen.
Doch wann genau erhebt der Zoll eine Einfuhrumsatzsteuer? Wie hoch fallen die Zahlungen aus bzw. wie erfolgt die Berechnung der Abgabe? Sieht der Gesetzgeber dabei Freigrenzen vor? Und lässt sich die Einfuhrumsatzsteuer irgendwie zurückfordern? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Einfuhrumsatzsteuer
Bei der Einfuhrumsatzsteuer handelt es sich um eine Abgabe, die der Zoll erhebt, wenn Waren aus einem Land außerhalb der Europäischen Union eingeführt werden.
Ja, so lassen sich zum Beispiel bei Warensendungen aus dem EU-Ausland Zoll und Einfuhrumsatzsteuer umgehen, wenn die Abgaben bei einer Internetbestellung weniger als 1 Euro betragen. Darüber hinaus sind aber auch bestimmte Warengruppen von der Steuer befreit.
Ein Beispiel für die Berechnung finden Sie hier.
Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?
Als Einfuhrumsatzsteuer oder auch nur Einfuhrsteuer wird eine Abgabe bezeichnet, die für die Einfuhr von Waren aus einem Land außerhalb der EU anfällt. Es handelt sich dabei sowohl um eine Verbrauchersteuer als auch um eine Einfuhrabgabe, die von Privatpersonen und Unternehmen zu zahlen ist. Dabei entspricht die EUSt in weiten Teilen der Umsatzsteuer – besser bekannt als Mehrwertsteuer –, die beim Handel innerhalb der EU anfällt.
Erhoben wird die Einfuhrumsatzsteuer vom Zoll, der im Zuge dessen ggf. auch Zollgebühren und besondere Verbrauchersteuern (zum Beispiel für Mineralöl oder Tabakwaren) einfordert. Aufgrund dieser Zuständigkeit gelten für die EUSt grundsätzlich die zollrechtlichen Vorschriften.
Fällig ist die Abgabe beim Grenzübertritt der Ware. Somit müssen die mit dem Transport der Waren beauftragten Speditionen die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. In der Regel fordern die Dienstleister die Kosten dafür anschließend vom Auftraggeber zurück. Entsprechende zusätzliche Ausgaben sollten insbesondere bei Einkäufen über das Internet bereits eingeplant werden, denn mitunter verwandelt sich das vermeintliche Schnäppchen dadurch zu einem teuren Vergnügen.
In bestimmten Ausnahmefällen kann die Einfuhrumsatzsteuer innerhalb der EU anfallen. Wie zum Beispiel beim von der Schweiz umschlossenen, deutschen Staatsgebiet Büsingen oder der Insel Helgoland. Gleiches gilt außerdem für die österreichischen Exklaven Jungholz und Mittelberg.
Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland
Ebenso wie die Umsatzsteuer wird die Einfuhrumsatzsteuer üblicherweise in Höhe von 19 Prozent erhoben. Für manche Produkte gilt aber ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent. Um welche Waren es sich dabei unter anderem handeln kann, zeigt die nachfolgende Auflistung:
- Lebensmittel
- Genussmittel (wie Tee und Kaffee)
- Blumen
- Bücher und Zeitungen
- Rollstühle und orthopädische Vorrichtungen
- Kunstgegenstände
Zudem sieht der Gesetzgeber bei der Einfuhrumsatzsteuer eine Freigrenze vor. Lange Zeit entfiel diese Abgabe, wenn der Warenwert inklusive Versand höchstens 22 Euro betrugt. Darüber hinaus wurde in der Regel von einer Erhebung abgesehen, wenn sich die Einfuhrumsatzsteuer weniger als 5 Euro belief. Zum 1. Juli 2021 wurden die Freigrenzen allerdings angepasst. Von einer Erhebung wird nun nur noch bis zu einer Abgabe in Höhe von 1 Euro abgesehen. Bei einem Steuersatz von 19 Prozent darf der Wert der Bestellung inklusive Versand daher rund 5 Euro, beim vergünstigten Steuersatz von 7 Prozent rund 14 Euro betragen.
Neben dem zugrundeliegenden Steuersatz wird die Höhe der anfallenden Einfuhrumsatzsteuer aber auch vom sogenannten Zollwert bestimmt. Dieser ergibt sich aus dem Wert der Ware und den anfallenden Transportkosten an die EU-Außengrenze. Zusammen mit ggf. hinzukommenden Abgaben für den Zoll und der Verbrauchssteuer ergibt dies die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer. Was dies im Einzelnen bedeutet, veranschaulicht das nachfolgende Beispiel:
Herr Müller bestellt in den USA einen Laptop zum Preis von 5.000 Euro, hinzukommen 50 Euro für den Versand. Der Zollwert beläuft sich somit auf 5.050 Euro. Für Notebooks und Tablets liegt der Zollsatz bei 0 Prozent, sodass ausschließlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent anfällt. Daraus ergeben sich Einfuhrabgaben von 960 Euro. So muss Herr Müller für den Laptop samt EUSt insgesamt Kosten in Höhe von 6.010 Euro tragen.
Übrigens! Die vom Zoll erhobene EUSt trägt nicht unwesentlich zu den Steuereinnahmen der Bundesrepublik bei. Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums spült die Abgabe im Jahr 2018 mehr als 59 Milliarden Euro in die Staatskassen.
Einfuhrumsatzsteuer: Ist eine Rückerstattung möglich?
Führen Unternehmer Waren, die für das Unternehmen bestimmt sind, aus nicht EU-Ländern ein, können sie sich die Einfuhrumsatzsteuer zurückholen. Diese Möglichkeit besteht durch den Abzug der Vorsteuer. Sinn des Vorsteuerabzugs ist es, dass die eigentlich fällige Umsatzsteuer ausschließlich vom Endverbraucher gezahlt wird.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Unternehmen beim Eintritt der Ware in das Zollgebiet die Verfügungsgewalt für die Lieferung besitzt. Daher können zum Beispiel Speditionen die Einfuhrumsatzsteuer nicht absetzen, sondern nur der eigentliche Käufer. Darüber hinaus müssen entsprechende Belege und Rechnungen für den Erwerb der Waren vorliegen. Hierbei ist insbesondere auf die formelle Richtigkeit zu achten.
Wollen Sie bei der Einfuhrumsatzsteuer den Vorsteuerabzug anmelden, kann dies im Zuge der laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. der Umsatzsteuer-Jahreserklärung erfolgen. Eine automatische Verrechnung der Einfuhrumsatzsteuerschuld und des Vorsteueranspruchs ist in Deutschland hingegen nicht möglich, da dafür jeweils unterschiedliche Behörden (Finanzamt und Zollverwaltung) verantwortlich sind.
Nicht zulässig ist ein Vorsteuerabzug der EUSt bei allen Aufwendungen, die zur privaten Lebensführung oder dem Unterhalt von Angehörigen dienen. Denn eine Erstattung ist somit nur möglich, wenn die Abgaben in einem direkten beruflichen Zusammengang stehen. Ausgeschlossen ist der Abzug zudem, wenn es sich um umsatzsteuerfreie Einnahmen handelt. Dies ist zum Beispiel bei Heilbehandlungen durch Ärzte oder bei Bildungseinrichtungen der Fall. Gleiches gilt auch für Kleinunternehmer, denn diese müssen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer erheben.
Ich habe mich eben hier und auf zoll.de eingelesen.. Ist es korrekt, dass ixh keine elektronis he Voranmeldumg der Ware vornehmen muss, wenn ich sie in meimem Reisegepäck im Flugzeug mit mir führe? Ich plane ca. 15kg Tee aus China nach Deutschland gewerblich einzuführen. Eine EORI-Nummer liegt vor. Wenn ich es richtig berstandwn habe, muss ich lediglich die Ware am Flughafen einfuhrumsatzsteuerpflichtig zu verzollen, korrekt ? Es ist keine somit keine vorherige Anmeldung nötig? Gibt es eine Höcjstgrenze für den Warenwert/Zollwert? Ich gehe von Einkäufen im Wert von ca. 900-1100€ aus umd habe mal gehört, dass es eine sog. Grenze bei 1000€ gibt?! Ich freue mich über eine Rückmeldung und Einschätzung! Vielen Dank.
Unsere IT-Abteilung hat Lizenzen in Südkorea bestellt. Meine Frage ist, ob auf diese Lizenzen (Wert 105 $) Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird.
Was ist denn beispielsweise, wenn ich von privat eine Sendung aus UK bekomme, Warenwert ca. 150€. Aber als Geschenk. Ich habe dafür nicht bezahlt und er erhält kein Geld dafür. Es handelt sich um gebrauchte Ware (ein Brettspiel). Muss ich auch hier die Mehrwersteuer von 19% bei der Einfuhr zahlen? Ich finde hierzu keinerlei Infos!
Ich habe ein Geschenkpackung von meinem Bruder in Australien bekommen und musste neuerdings musste neuerdings Mehrwertsteuer bezahlen (ZOLL) das finde ich sehr traurig. Die paketgebühren sind schon sehr hoch. Ich habe hier nicht herausgefunden, ob ich die Zollgebühren zurück bekomme. Mein Bruder hat ja in Australien auch schon Mehrwertsteuer bezahlt. Und wie ist es, wenn ich ein weihnachtspaket nach Australien schicke? Muss er da auch nocheinmal Zoll zahlen? Das heisst, ich schicke Geschenke im Wert von 100,00 Euro, zahle 60,00 Porto und dann nochmals in Australien Zoll. Genaugenommen kann man keine Geschenke mehr verschicken, dass finde ich unwürdig und ungerecht. Ich wünsche mir da eine Verbesserung für Familien. Es gehört zu unserer Kultur, Geschenke zu Weihnachten und zum Geburtstag zu schenken. Wer jetzt wenig Geld hat, kann das nicht mehr tun.