Unerlaubte Nutzung der Fahrbahn / des Radweges / des Seitenstreifens
10 €
… mit Behinderung
15 €
… mit Gefährdung
20 €
… mit Unfallfolge
35 €
Unterwegs auf einem Rad
Das Einrad erfreut sich vor allem als Sportgerät an Beliebtheit und kommt unter anderem beim Zirkus oder in der Artistik zum Einsatz. Mittlerweile können Sie aber auch im Alltag immer wieder Menschen sehen, die mit einem Einrad fahren, denn diese Sonderform des Fahrrads kann auch als Fortbewegungsmittel genutzt werden.
Doch welche Vorschriften gelten für das Einrad gemäß StVO und StVZO? Dürfen Sie damit zum Beispiel auf der Straße fahren? Muss ein Einrad für die Verkehrsteilnahme über die Ausstattungsmerkmale eines Fahrrads verfügen? Wann können Sanktionen drohen? Und welche Regeln gelten für elektrische Einräder? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Einrad fahren
Wo darf ich mit dem Einrad im Straßenverkehr fahren?
Laut StVO handelt es sich bei einem Einrad um ein Spiel- und Sportgerät, weshalb dafür die Vorschriften für Fußgänger gelten. Somit ist die Nutzung ausschließlich auf Gehwegen, in Spielstraßen und in Fußgängerzonen gestattet.
Wann darf ein Einrad auf Straßen fahren?
Wollen Sie mit einem Einrad auf Radwegen oder der Straße fahren, muss das Fortbewegungsmittel die vorgeschriebenen Ausstattungsmerkmale eines verkehrssicheren Fahrrads aufweisen. Hierbei gilt es unter anderem die Vorgaben zu Beleuchtung, Bremsen und Klingel zu beachten.
Welche Vorschriften gelten für ein elektrisches Einrad gemäß StVO?
Elektrische Einräder sind für den öffentlichen Straßenverkehr bislang nicht zugelassen, weshalb die Verwendung nur auf privaten Grundstücken erlaubt ist. Wer dennoch mit einem solchen Gefährt auf Straßen oder Gehwegen unterwegs ist, muss wegen Fahren ohne Zulassung mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Unterwegs mit dem Einrad: Was besagt das Gesetz?
Wollen Sie im öffentlichen Straßenverkehr mit einem Einrad fahren, müssen Sie sich dabei an die geltenden Verkehrsregeln halten. Allerdings stellt sich dabei grundsätzlich die Frage, welche Vorschriften dabei Anwendung finden. Wird das Einrad etwa wie ein Fahrrad bewertet? Dies ist in der Regel nicht der Fall, stattdessen lässt sich das Einrad den besonderen Fortbewegungsmitteln zuordnen. Unter § 24 Abs. 1 StVO heißt es dazu:
Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.
Wenn Sie mit einem Einrad fahren, gelten demnach die Verkehrsregeln für Fußgänger und Sie müssen somit den Gehwegnutzen. Gleichzeitig ist Rücksicht auf die Passanten zu nehmen. Radwege oder die Straße sind hingegen auch gemäß § 31 StVO für das Freizeit– und Sportgerät tabu.
Allerdings ist es unter Umständen möglich, dass Sie mit einem Einrad auch auf der Straße fahren dürfen, nämlich wenn dieses als Fahrrad bewertet wird. Dafür muss dieses aber alle Anforderungen erfüllen, die der Gesetzgeber an einen herkömmlichen Drahtesel stellt. Gemäß §§ 63 bis 67 StVZO handelt es sich dabei insbesondere um:
Beleuchtung und Reflektoren
Bremsen
Klingel
Wurden die Vorgaben zur Ausstattung erfüllt, ist mit dem Einrad das Fahren auf der Straße und auf Radwegen prinzipiell erlaubt. Wer jedoch ohne eine solche Umrüstung jenseits des Gehweges unterwegs ist, riskiert laut Bußgeldkatalog ein Verwarngeld.
Wo darf ein elektrisches Einrad fahren?
Wer keine Lust hat selbst in die Pedale zu treten, kann sich auch dazu entschließen mit einem elektrischen Einrad zu fahren. Diese futuristischen Gefährte, die sich mithilfe von Gewichtsverlagerung steuern lassen und je nach Modell bis zu 40 km/h erreichen können, werden dann als Airwheel oder Monowheel bezeichnet.
Allerdings fehlt es den Elektro-Einrädern in Deutschland bislang an einer gesetzlichen Grundlage, denn für den öffentlichen Straßenverkehr sind sie bislang nicht zugelassen. Wenn Sie dennoch unerlaubt mit einem E-Einrad unterwegs sind, ist dies als Fahren ohne Zulassung zu bewerten und zieht gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 70 € und einen Punkt in Flensburg nach sich. Zusätzlich dazu kann auch ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegen. Dieses Fehlverhalten wird als Straftat gewertet und mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.
Wichtig! Kommt es mit einem elektrischen Einrad zu einem Verkehrsunfall, muss der Fahrer für den entstandenen Schaden und das Schmerzensgeld in der Regel selbst aufkommen. Aus diesem Grund sollten Sie nur auf Privatgrundstücken mit einem E-Einrad fahren.
Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.