Einreise: Was in Finnland dafür benötigt wird

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 3. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Sind bei der Einreise nach Finnland Reisepass oder Personalausweis angesagt?

Finnland: Die Einreise ist mit Personalausweis oder Reisepass möglich.
Finnland: Die Einreise ist mit Personalausweis oder Reisepass möglich.

Ins Ausland zu reisen ist für viele Urlauber eine Selbstverständlichkeit. Andere Länder, Landschaften und Kulturen zu entdecken bzw. kennenzulernen, kann durchaus der Hauptgrund für Reisen sein.

Im Mittelpunkt einer guten Reisevorbereitung sollten auch die Bedingungen für einen problemlosen Eintritt ins Urlaubsland gehören. Was ist beispielsweise bei der Einreise nach Finnland zu beachten, sollte daher eine der wichtigeren Fragen sein, wenn das Urlaubsziel im Land der Rentiere liegt.

Welche Einreisbestimmungen für Finnland für deutsche Urlauber wichtig sind, ob ein Visum für Finnland benötigt wird oder ob Personalausweis bzw. Reisepass als Reisedokumente ausreichen, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher. Zudem wird auch erläutert, welche Reisedokumente Kinder für Finnland benötigen.

FAQ: Einreise nach Finnland

Ist für die Einreise nach Finnland ein Visum notwendig?

EU-Bürger benötigen zur Einreise nach Finnland kein Visum. Reisende aus anderen Staaten müssen sich zuvor bei der finnischen Botschaft informieren.

Welche Dokument werden für die Einreise nach Finnland benötigt.

EU-Bürger können mit dem Personalausweis oder dem Reisepass einreisen. Beide Dokumente müssen für den gesamten Aufenthalt gültig sein. Bei Reisen mit dem Auto muss ein gültiger Führerschein vorhanden sein.

Benötigen Kinder eigene Dokument in Finnland?

Ja, es muss ein Kinderreisepass vorliegen. Eine Eintragung im Pass der Eltern ist nicht mehr zulässig. Mehr dazu lesen Sie hier.

Personalausweis oder Pass: Finnland verlangt zur Einreise ein gültiges Dokument

Es sollte zur Reisevorbereitung gehören, sich zu Finnland und den Einreisebestimmungen zu informieren.
Es sollte zur Reisevorbereitung gehören, sich zu Finnland und den Einreisebestimmungen zu informieren.

Wie meist überall auf der Welt, ist eine Einreise nach Finnland nur mit gültigen Dokumenten erlaubt. Da das Land Mitglied der Europäischen Union ist, gelten für EU-Bürger erleichterte Einreisebedingungen. Das bedeutet, dass für die Einreise nach Finnland ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ausreichend ist. Ein Visum ist nicht notwendig.

Planen Urlauber einen längeren Aufenthalt, sollten sie sicherstellen, dass die Reisedokumente für den gesamten Zeitraum gültig sind. Abgelaufene oder ungültige Dokumente können zu Bußgeldern führen. Dauert die Reise länger als drei Monate, ist eine Meldung bei der örtlichen Polizei notwendig, um eine Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger zu beantragen.

Bezüglich der Gültigkeit gilt zudem auch, dass wenn Dokumente vor oder kurz nach der Einreise nach Finnland ablaufen, vor dem Urlaub ein neuer Ausweis oder Pass beantragt werden muss. Vorläufig ausgestellte Dokumente sind ebenso gültig. Haben Urlauber ein Visum für den Schengen-Raum ist die Einreise nach Finnland ebenfalls möglich. In diesem Fall wird ein gültiger Reisepass für Finnland benötigt. Auch hier muss die Gültigkeit für die gesamte Dauer bestehen.

Was passiert bei abgelaufenen Dokumenten?

Wie erwähnt, kann es zu Schwierigkeiten führen, wenn der Personalausweis oder Reisepass bei der Einreise nach Finnland abgelaufen ist oder kurz danach ungültig wird. Urlauber sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Papiere den Bestimmungen entsprechen und sollten also vor Reiseantritt sicherstellen, dass sie einreisen können.

Bei der Einreise nach Finnland mit dem Auto muss ein gültiger Führerschein vorhanden sein.
Bei der Einreise nach Finnland mit dem Auto muss ein gültiger Führerschein vorhanden sein.

Eine rechtzeitige Beantragung der Dokumente ist empfehlenswert, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt. Gleiches gilt selbstverständlich auch für den Führerschein, wenn Urlauber Finnland mit dem Auto erkunden wollen.

Wurde ein Pass oder Ausweis als gestohlen oder verloren gemeldet und dann wieder gefunden, ist von einen Einreise nach Finnland mit diesem Dokument abzuraten. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die Informationen zum Wiederauffinden auch bei den finnischen Behörden vorliegen. Auch in diesem Fall sollten neue Papiere beantragt werden.

Im gesamten Schengen-Raum müssen die Reisedokumente mitgeführt werden. So ist es also nicht nur bei der Einreise nach Finnland wichtig, gültige Papiere zu haben, sondern während des gesamten Urlaubs.

Einreise nach Finnland: Was gilt für Kinder?

Für Kinder von EU-Bürgern gelten bei der Einreise nach Finnland die gleichen Regelungen wie für Erwachsene. Ein Visum ist nicht notwendig, gültige Reisedokumente müssen jedoch vorliegen. Dabei ist es wichtig, dass Kinder ihren eigenen Reisepass besitzen. Eintragungen in den Reisedokumenten der Eltern sind nicht mehr erlaubt.

Eltern müssen sich also vor der Einreise nach Finnland darum kümmern, dass die Papiere der Kinder gültig und zulässig sind. Ansonsten kann der Urlaub bei einer Kontrolle schnell beendet sein. Der Kinderausweis wird bereits seit 2006 nicht mehr ausgestellt. Ein solches Dokument besitzt aller Wahrscheinlichkeit nach keine Gültigkeit mehr. Einen Reisepass für Kinder ist hier in der Regel die einzige Option.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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1 Kommentar

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  1. Burkhard L
    Am 8. Februar 2023 um 21:24

    – will Auswandern nach Finnland – (vorausgesetzt Daueraufenthalt ist genehmigt)
    – wer dokomentiert bzw darf Meldeadresse im Personalausweis und anderen Dokumenten (Pass) ändern / eintragen
    – muss ich melde relevante Daten in Deutschland austragen/streichen lassen um in meinem Fall dies in Finnland
    wieder eintragen zu lassen
    – wenn ja – bei Deutscher Botschaft/ Konsulat oder finnische Behörde nach Zuständigkeit wenn ich hier wohne?

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