Einreise: Was in Finnland dafür benötigt wird
Letzte Aktualisierung am: 3. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Sind bei der Einreise nach Finnland Reisepass oder Personalausweis angesagt?
Ins Ausland zu reisen ist für viele Urlauber eine Selbstverständlichkeit. Andere Länder, Landschaften und Kulturen zu entdecken bzw. kennenzulernen, kann durchaus der Hauptgrund für Reisen sein.
Im Mittelpunkt einer guten Reisevorbereitung sollten auch die Bedingungen für einen problemlosen Eintritt ins Urlaubsland gehören. Was ist beispielsweise bei der Einreise nach Finnland zu beachten, sollte daher eine der wichtigeren Fragen sein, wenn das Urlaubsziel im Land der Rentiere liegt.
Welche Einreisbestimmungen für Finnland für deutsche Urlauber wichtig sind, ob ein Visum für Finnland benötigt wird oder ob Personalausweis bzw. Reisepass als Reisedokumente ausreichen, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher. Zudem wird auch erläutert, welche Reisedokumente Kinder für Finnland benötigen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Einreise nach Finnland
EU-Bürger benötigen zur Einreise nach Finnland kein Visum. Reisende aus anderen Staaten müssen sich zuvor bei der finnischen Botschaft informieren.
EU-Bürger können mit dem Personalausweis oder dem Reisepass einreisen. Beide Dokumente müssen für den gesamten Aufenthalt gültig sein. Bei Reisen mit dem Auto muss ein gültiger Führerschein vorhanden sein.
Ja, es muss ein Kinderreisepass vorliegen. Eine Eintragung im Pass der Eltern ist nicht mehr zulässig. Mehr dazu lesen Sie hier.
Personalausweis oder Pass: Finnland verlangt zur Einreise ein gültiges Dokument
Wie meist überall auf der Welt, ist eine Einreise nach Finnland nur mit gültigen Dokumenten erlaubt. Da das Land Mitglied der Europäischen Union ist, gelten für EU-Bürger erleichterte Einreisebedingungen. Das bedeutet, dass für die Einreise nach Finnland ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ausreichend ist. Ein Visum ist nicht notwendig.
Planen Urlauber einen längeren Aufenthalt, sollten sie sicherstellen, dass die Reisedokumente für den gesamten Zeitraum gültig sind. Abgelaufene oder ungültige Dokumente können zu Bußgeldern führen. Dauert die Reise länger als drei Monate, ist eine Meldung bei der örtlichen Polizei notwendig, um eine Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger zu beantragen.
Bezüglich der Gültigkeit gilt zudem auch, dass wenn Dokumente vor oder kurz nach der Einreise nach Finnland ablaufen, vor dem Urlaub ein neuer Ausweis oder Pass beantragt werden muss. Vorläufig ausgestellte Dokumente sind ebenso gültig. Haben Urlauber ein Visum für den Schengen-Raum ist die Einreise nach Finnland ebenfalls möglich. In diesem Fall wird ein gültiger Reisepass für Finnland benötigt. Auch hier muss die Gültigkeit für die gesamte Dauer bestehen.
Was passiert bei abgelaufenen Dokumenten?
Wie erwähnt, kann es zu Schwierigkeiten führen, wenn der Personalausweis oder Reisepass bei der Einreise nach Finnland abgelaufen ist oder kurz danach ungültig wird. Urlauber sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Papiere den Bestimmungen entsprechen und sollten also vor Reiseantritt sicherstellen, dass sie einreisen können.
Eine rechtzeitige Beantragung der Dokumente ist empfehlenswert, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt. Gleiches gilt selbstverständlich auch für den Führerschein, wenn Urlauber Finnland mit dem Auto erkunden wollen.
Wurde ein Pass oder Ausweis als gestohlen oder verloren gemeldet und dann wieder gefunden, ist von einen Einreise nach Finnland mit diesem Dokument abzuraten. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die Informationen zum Wiederauffinden auch bei den finnischen Behörden vorliegen. Auch in diesem Fall sollten neue Papiere beantragt werden.
Im gesamten Schengen-Raum müssen die Reisedokumente mitgeführt werden. So ist es also nicht nur bei der Einreise nach Finnland wichtig, gültige Papiere zu haben, sondern während des gesamten Urlaubs.
Einreise nach Finnland: Was gilt für Kinder?
Für Kinder von EU-Bürgern gelten bei der Einreise nach Finnland die gleichen Regelungen wie für Erwachsene. Ein Visum ist nicht notwendig, gültige Reisedokumente müssen jedoch vorliegen. Dabei ist es wichtig, dass Kinder ihren eigenen Reisepass besitzen. Eintragungen in den Reisedokumenten der Eltern sind nicht mehr erlaubt.
– will Auswandern nach Finnland – (vorausgesetzt Daueraufenthalt ist genehmigt)
– wer dokomentiert bzw darf Meldeadresse im Personalausweis und anderen Dokumenten (Pass) ändern / eintragen
– muss ich melde relevante Daten in Deutschland austragen/streichen lassen um in meinem Fall dies in Finnland
wieder eintragen zu lassen
– wenn ja – bei Deutscher Botschaft/ Konsulat oder finnische Behörde nach Zuständigkeit wenn ich hier wohne?