Richtig Eiskratzen beim Auto: So gehen Sie vor
Letzte Aktualisierung am: 13. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Eiskratzen
Wenn Sie auf der Autoscheibe eiskratzen, müssen Sie besonders vorsichtig vorgehen. Sie sollten dafür einen Eiskratzer aus Kunststoff verwenden. Bewegen Sie den Kratzer gleichmäßig von oben nach unten und versuchen Sie so, die Eisschicht zu entfernen.
Das Eiskratzen kann gerade am Morgen, wenn es schnell zur Arbeit gehen soll, ein lästiges Übel darstellen. Nichtsdestotrotz sind Sie verpflichtet, alle Scheiben vom Eis zu befreien. Das berühmte kleine „Guckloch“ reicht nicht aus. Zudem muss das Kennzeichen gut sichtbar sein und Sie müssen Schnee vom Dach entfernen, sofern dieser vorhanden ist.
Es gibt durchaus Alternativen zum Eiskratzen im Winter. Sogenannte Enteiser-Sprays sind chemisch so zusammengesetzt, dass sie das Eis schmelzen sollen. Allerdings verschmiert die Scheibe dabei sehr schnell.
Damit das Eiskratzen schneller geht, lassen manche Kfz-Besitzer den Motor laufen, damit sich der Wagen schon einmal aufheizen kann. Dabei handelt es sich allerdings um eine Ordnungswidrigkeit. Lassen Sie den Motor warmlaufen und verursachen dadurch unnötig Lärm sowie Abgase, müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen.
Inhaltsverzeichnis:
Sind Sie beim Auto zum Eiskratzen verpflichtet?
Bei der Teilnahme am Straßenverkehr sollte die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer immer an erster Stelle stehen. Im Winter ist es wichtig, dass Sie Ihr Fahrzeug von Eis und Schnee befreien. Sie sind sogar zum Eiskratzen verpflichtet.
Wer einfach nur ein „Guckloch“ in der Frontscheibe freikratzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und gefährdet die Verkehrssicherheit. Sie müssen den Wagen, bevor Sie die Fahrt antreten, soweit freikratzen, dass Sie problemlos durch alle Fenster und in alle Spiegel schauen können.
Zudem muss das Kennzeichen stets sichtbar sein. Sollte sich Schnee auf dem Dach angesammelt haben, so müssen Sie auch diesen entfernen. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wie die jeweiligen Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, wenn Sie das Fahrzeug vor dem Fahrtantritt im Winter nicht fahrtauglich machen:
- Mit zugeschneitem Kennzeichen gefahren: 5 Euro
- Nur “Guckloch” in der Frontscheibe freigekratzt: 10 Euro
- Autodach nicht von Schnee befreit: 25 Euro
Fahren bei Schnee und Eis – Wichtige Tipps dazu im Video
Eiskratzen: Mit diesen Tipps bekommen Sie das Fahrzeug frei
Um Fehler beim Eiskratzen vom Auto zu vermeiden, liefern wir Ihnen nachfolgend einige Tipps, damit die Scheiben nicht zerkratzen. Sie sollten stets Eiskratzer aus Kunststoff benutzen. Andere Modelle aus Metall führen schnell dazu, dass Sie sich die Scheibe zerkratzen.
Stoßen Sie auf dickere Eisbrocken, sollten Sie diese zunächst mit der geriffelten Seite des Eiskratzers aufbrechen und diese anschließend mit der anderen Seite wegschieben. Grundsätzlich sollten Sie beim Eiskratzen immer von oben nach unten vorgehen.
Um den Schnee vom Kfz und vor allem dem Dach zu entfernen, empfiehlt es sich, einen Handfeger zu benutzen. Mit diesem lassen sich auch größere Schneemassen leicht und schnell vom Fahrzeug entfernen.
Können Sie auch Eiskratzen ohne einen Kratzer zu benutzen? Es gibt verschiedene Eis-Sprays, auf welche Sie zurückgreifen können. Diese sorgen dafür, dass sich die Eisschicht auflöst. Allerdings kann die Scheibe dabei sehr leicht verschmieren.
Wichtig: Unser Eiskratzer-Vergleich 2022 zeigt Ihnen, worauf Sie beim Kauf eines Eiskratzers achten sollten, damit Sie mit diesem möglichst gute Ergebnisse erzielen können.
Ist das Eiskratzen bei laufendem Motor erlaubt?
Nicht selten führen Fahrzeughalter das Eiskratzen bei laufendem Motor aus. Dadurch kann sich der Wagen schon einmal aufheizen und das Eis lässt sich schneller lösen. Allerdings handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit.
§ 30 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert nämlich Folgendes:
Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. […]
Lassen Sie den Motor warmlaufen, verursachen Sie dadurch sowohl vermeidbaren Lärm als auch vermeidbare Abgase. Werden Sie dabei erwischt, müssen Sie mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Der Bußgeldkatalog sieht eine Geldbuße in Höhe von 80 Euro vor.
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
Diese Hinweise, vor Allem über die Pflicht das ganze Fahrzeug von Schnee und ggf. Eis zu befreien sollten Sie öfter mir der Bitte um Veröffentlichung an die regionalen Tageszeitungen geben.
Es ist erschreckend, wie viele Fahrzeuge nicht nur mit einem kleinen Guckloch in der Front- und Heckscheibe, günstigstenfalls noch Scheibenwischergröße, herumfahren, sondern häufig auch auf Motorhaube und Dach z.T. bis 20 cm Schnee spazierenfahren.
Für so etwas sind die angedrohten Bußgelder (vor Allem für Fahrer großer SUV’s) eigentlich viel zu gering
Leider ist unsere Polizei personalmäßig hoffnungslos überfordert gegen so etwas entsprechend einzuschreiten.
Mit Besten Grüßen
Giselher M
Danke für die immer aktuellen Informationen, die helfen, sich sicher und umsichtiger im Straßenverkehr zu verhalten.