Elch überfahren: Was gilt es in diesem Fall zu beachten?
Letzte Aktualisierung am: 3. September 2024
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Vorschriften für Deutschland und Schweden
Wer mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen Schweden erkundet, stellt sich vermutlich mental auf ein mögliches Zusammentreffen mit einem Elch ein. Bei einem Wildunfall in Deutschland denken hingegen wohl die wenigstens Autofahrer an eine Kollision mit einem solchen Tier, vollkommen ausschließen lässt sich dieses Szenario aber nicht. Denn in Brandenburg gab es bereits mehrere gemeldete Fälle, bei denen ein Elch überfahren wurde.
Doch wie müssen sich Autofahrer bei einem Unfall mit einem Elch verhalten? Besteht in diesem Fall eine gesetzliche Meldepflicht? Welche Versicherung kommt für die Schäden auf? Und welche Regelungen sollen Schwedenurlauber kennen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Elch überfahren
Ja, in den letzten Jahren gab es immer wieder vereinzelte Kollision zwischen Kraftfahrzeugen und Elchen. Diese Unfälle ereigneten sich vor allem in Brandenburg.
Ist ein Elch in einen Unfall verwickelt, handelt es sich dabei um einen sogenannten Wildunfall. In den meisten Bundesländern besteht dafür eine gesetzliche Meldepflicht.
Die wichtigsten Informationen haben wir hier zusammengefasst.
Weiterführende Ratgeber zu Unfällen mit Tieren:
Was ist bei einem Unfall mit einem Elch zu beachten?
Elche unterliegen gemäß § 2 Bundesjagdgesetz als Haarwild dem Jagdrecht. Daher handelt es sich um einen sogenannten Wildunfall, wenn in Deutschland ein Elch überfahren wird. Aufgrund dieser Zuordnung müssen die an einer solchen Kollision beteiligten Personen besondere Vorschriften beachten. Grundsätzlich gelten aber erstmal die allgemeinen Vorschriften bei einem Unfall:
Darüber hinaus besteht in vielen Bundesländern eine gesetzliche Meldepflicht für Wildunfälle. Als Ansprechpartner kommen dafür entweder der zuständige Jäger bzw. Förster oder generell die Polizei infrage.
Die Benachrichtigung der verantwortlichen Stellen ist auch bei der Schadensregulierung von Bedeutung, denn für die Übernahme der Reparaturkosten verlangt die Voll- bzw. Teil-Kaskoversicherung nicht selten eine sogenannte Wildunfallbescheinigung als Nachweis. Diese wird von der Polizei oder dem Jäger ausgestellt.
Elche überfahren: Welche Vorschriften gelten im Schwedenurlaub?
Während eines Urlaubs in Schweden ist die Wahrscheinlichkeit für einen Zusammenstoß mit einem Elch deutlich größer als in Deutschland. Daher ist es durchaus sinnvoll, sich vor dem Reiseantritt mit den Vorschriften für den Notfall vertraut zu machen.
Wurde ein Elch überfahren, ist der Autofahrer dazu verpflichtet, die Unfallstelle abzusichern. Dafür ist die Warnblinkanlage anzuschalten und das Warndreieck aufzustellen. Anschließend versorgen Sie die Verletzten.
Danach ist laut schwedischer Jagdverordnung der Ort der Kollision am Straßenrand zu markieren. Hierfür gibt es spezielle Markierungsstreifen, im Notfall reicht aber auch eine Plastiktüte oder ein bunter Schal. Bei geflüchteten Tieren ist diese Kennzeichnung der Ausgangspunkt für den Jäger und seine Spurhunde.
Erst danach wird üblicherweise die Polizei (112) darüber informiert, dass ein Elch überfahren wurde. Denn um eine Telefonverbindung herzustellen, muss ggf. die Unfallstelle verlassen werden. Geben Sie den Beamten dabei möglichst konkrete Informationen zum Unfallort und befolgen Sie deren Anweisungen. Liegt kein Personenschaden vor, kann es durchaus sein, dass kein Beamter zur Unfallstelle kommt, sondern nur der Jäger verständigt wird, und Sie weiterfahren dürfen.
Elche verfügen im Gegensatz zu Rehen über ein deutlich höheres Körpergewicht. Aus diesem Grund und auch wegen ihres Körperbaus, der nicht selten dafür sorgt, dass die Massen direkt im Bereich der Windschutzscheibe auftreffen, wird Autofahrern in Schweden empfohlen, einem Elch auf der Straße eher auszuweichen und nicht kontrolliert in diesen hineinzufahren.