Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) in Deutschland: Welche Vorgaben gelten?
Letzte Aktualisierung am: 1. Juni 2024
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Elektrische Fahrzeuge erobern die Straßen
Seit dem Sommer 2019 ist der öffentliche Straßenverkehr in Deutschland um ein Verkehrsmittel reicher. Die Elektrokleinstfahrzeuge sollen dabei vor allem zur Überbrückung kurzer Distanzen dienen, in diesem Zusammenhang ist auch die Rede von der sogenannten „Letze-Meile-Mobilität“. Darüber hinaus ermöglicht die einfache Mitnahme der Fahrzeuge im Idealfall auch die Verknüpfung unterschiedlicher Transportmittel.
Doch was ist ein eFK überhaupt? Welche Merkmale müssen elektrische Kleinstfahrzeuge erfüllen? Verlangt der Gesetzgeber einen speziellen Führerschein? Müssen Elektrokleinfahrzeuge über Zulassung, Versicherung und Kennzeichen verfügen? Wo dürfen die Verkehrsmittel fahren? Und wann drohen den Fahrern der Elektrokleinstfahrzeuge laut Bußgeldkatalog Sanktionen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Elektrokleinstfahrzeuge
Bei den Elektrokleinstfahrzeugen handelt es sich um Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb ohne Sitz sowie um selbstbalancierende Fahrzeuge. Als bekanntester Vertreter lässt sich der E-Scooter anführen, aber auch Segways fallen unter diese Kategorie.
Gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) zeichnet sich ein Elektrokleinstfahrzeug insbesondere durch eine Lenk- oder Haltestange sowie eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h aus. Welche Voraussetzungen darüber hinaus gelten, lesen Sie hier.
Die Verkehrsregeln schreiben vor, dass E-Kleinstfahrzeuge die Radverkehrsflächen nutzen müssen. Dabei handelt es sich um Radwege, Schutzstreifen und Radfahrstreifen. Ansonsten ist auf der Fahrbahn zu fahren.
Bußgeldkatalog zum Elektrokleinstfahrzeug
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Vorgeschriebene Glocke fehlt / funktioniert nicht | 15 € |
Vorgeschriebene Beleuchtung fehlt / funktioniert nicht | 20 € |
Mit dem Elektrokleinstfahrzeuge eine nicht zulässige Verkehrsfläche befahren | 15 € |
... mit Behinderung | 20 € |
... mit Gefährdung | 25 € |
... mit Unfallfolge | 30 € |
Mit Elektrokleinstfahrzeugen nebeneinanderfahren | 15 € |
... mit Behinderung | 20 € |
... mit Gefährdung | 25 € |
... mit Unfallfolge | 30 € |
Verzögerungseinrichtung des Elektrokleinstfahrzeugs fehlt | 25 € |
Elektrokleinstfahrzeug entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen | 25 € |
Zu zweit auf einem eKfz fahren | 10 € |
Elektrokleinstfahrzeug mit Anhänger fahren | 10 € |
Sich auf einem Elektrokleinstfahrzeug an ein anderes Kfz anhängen | 10 € |
Freihändig fahren | 10 € |
Richtungsänderung nicht angezeigt | 10 € |
... mit Gefährdung | 20 € |
... mit Unfallfolge | 25 € |
Mit einem Elektrokleinstfahrzeug ohne ABE am Straßenverkehr teilnehmen | 70 € |
Mit einem Elektrokleinstfahrzeug mit abgelaufener ABE am Straßenverkehr teilnehmen | 30 € |
Ein Elektrokleinstfahrzeug ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer auf öffentlicher Straße in Betrieb nehmen | 10 € |
Fahren ohne Versicherungsplakette | 40 € |
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Elektrokleinstfahrzeug unter Alkoholeinfluss gefahren - ab 0,5 Promille | 500 € | 2 | 1 Monat |
... zum zweiten Mal | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
... zum dritten Mal | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
Andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, eine Unfall verursacht oder durch Ausfallerscheinungen auffällig geworden - ab 0,3 Promille | 3 | Freiheits- oder Geldstrafe, es kann die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen | |
Elektrokleinstfahrzeug unter Alkoholeinfluss gefahren - ab 1,1 Promille | 3 | Freiheits- oder Geldstrafe, es kann die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen | |
Verstoß gegen die 0,0-Promillegrenze in der Probezeit für Personen unter 21 Jahren | 250 € | 1 |
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Bei Rot über die Ampel gefahren | 60 € | 1 |
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 100 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 |
Bei Rot über die Ampel gefahren, wobei die Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot war | 100 € | 1 |
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 160 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 180 € | 1 |
Zulassung der Elektrokleinstfahrzeuge: Welche Anforderungen gelten?
Damit Elektrokleinstfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, müssen diese bestimmte bauliche Anforderungen erfüllen. Dabei wird teilweise zwischen Fahrzeugen ohne Sitz und selbstbalancierenden Fahrzeugen mit und ohne Sitz unterschieden. Gemäß § 1 eKFV müssen die Kraftfahrzeuge folgende Merkmale aufweisen:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 und maximal 20 km/h
- Lenk- oder Haltestange
- Leistungsbegrenzung auf 500 Watt bzw. 1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen
- Gesamtbreite von maximal 700 mm
- Gesamthöhe von maximal 1.400 mm
- Gesamtlange von maximal 2.000 mm
- Fahrzeugmasse maximal 55 kg (ohne Fahrer)
Darüber hinaus sind auch verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen für eKF vorgeschrieben. Hierzu zählen unter anderem zwei voneinander unabhängige Bremsen, eine helltönende Glocke sowie mindestens folgende Beleuchtungseinrichtungen:
- weißer Scheinwerfer vorne
- weißer Rückstrahler vorne
- rote Schlussleuchte hinten
- roter Rückstrahler hinten
- gelbe Rückstrahler seitlich oder weiße retroreflektierende Streifen an den Rädern
Gelten diese Voraussetzungen als erfüllt, können die eKF eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis erhalten. Die Zulassung der Elektrokleinstfahrzeuge hängt neben den baulichen Vorgaben allerdings auch noch von weiteren Voraussetzungen ab.
So verlangt der Gesetzgeber, dass eine Versicherung für das Elektrokleinstfahrzeug besteht. Als Nachweis für den bestehenden Versicherungsschutz dient ein Versicherungskennzeichen. Daher müssen Elektrokleinstfahrzeuge eine Kennzeichen-Plakette aufweisen.
Nicht zuletzt müssen auch die Fahrer bestimmte Anforderungen. So müssen diese zum Führen der Elektrokleinstfahrzeuge ein Alter von mindestens 14 Jahren erreicht haben. Eine gesetzliche Helmpflicht gilt für diese Transportmittel allerdings nicht. Ebenso wenig verlangt der Gesetzgeber für Elektrokleinstfahrzeuge einen Führerschein.
Gibt es auch Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenkstange?
Nein, die Lenk- bzw. Haltestange ist ein zentrales Merkmal der Elektrokleinstfahrzeuge. Ein Hoverboard, Monowheel oder ein E-Skateboard fallen demnach nicht unter diese Fahrzeugkategorie und dürfen somit auch nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
Welche Verkehrsregeln sind auf dem Elektrokleinstfahrzeug zu beachten?
In vielerlei Hinsicht sind Elektrokleinstfahrzeuge dem E-Bike oder Fahrrad gleichgestellt. So müssen diese die Radverkehrsflächen – zu denen insbesondere Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen zählen – nutzen. Sind solche Verkehrseinrichtung nicht vorhanden, ist die Fahrbahn zu verwenden. Außerhalb geschlossener Ortschaften kann zudem auf den Seitenstreifen ausgewichen werden. Das Befahren der Gehweg oder die Einfahrt hin eine Fußgängerzone sind hingegen untersagt. Dies gilt strenggenommen sogar dann, wenn Sie sich dazu entschließen, dass eKF zu schieben.
Ebenso wie beim Fahrrad müssen Sie einen Abbiegevorgang bzw. einen Richtungswechsel durch Handzeichen ankündigen. Und auch beim Parken bzw. Abstellen der elektrischen Fahrzeuge gelten analoge Regeln. So ist das Anschließen auf Gehwegen in der Regel gestattet, solange Sie dabei sicherstellen, dass Fußgänger oder Rollstuhlfahrer dadurch nicht behindert werden. Darüber hinaus ist die Personenbeförderung auf dem E-Scooter oder sonstigen Elektrokleinstfahrzeug untersagt. Wer zu zweit unterwegs ist, riskiert daher ein Bußgeld.
Um die Straßenbenutzung der Elektrokleinstfahrzeuge zu regeln, wurden nicht nur die Verkehrsregeln erweitert, sondern auch neue Verkehrszeichen eingeführt. So dürfen Elektrokleinstfahrzeuge durch entsprechende Schilder eine Fußgängerzone oder den Gehweg befahren. Nachfolgend finden Sie die Verkehrszeichen für Elektrokleinstfahrzeuge in unserer Übersicht:
Allerdings gibt es auch einen wichtigen Punkt, in dem sich Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge unterscheiden. Wer Alkohol konsumiert, sollte sich danach gut überlegen, ob er danach noch auf den E-Scooter oder Segway steigt, denn in diesem Fall greift die Promillegrenze für Kraftfahrzeuge. Diese liegt üblicherweise bei 0,5 Promille. Für Fahranfänger in der Probezeit oder Personen unter 21 Jahren sieht der Gesetzgeber allerdings die Nullpromillegrenze vor. Mehr dazu erfahren Sie in unseren Videos:
Sehr gute Ausführungen!