Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) in Deutschland: Welche Vorgaben gelten?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 1. Juni 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Elektrische Fahrzeuge erobern die Straßen

Stichtag 15. Juni 2019: Durch das Inkrafttreten der Verordnung dürfen Elektrokleinstfahrzeuge am Verkehr teilnehmen.
Stichtag 15. Juni 2019: Durch das Inkrafttreten der Verordnung dürfen Elektrokleinstfahrzeuge am Verkehr teilnehmen.

Seit dem Sommer 2019 ist der öffentliche Straßenverkehr in Deutschland um ein Verkehrsmittel reicher. Die Elektrokleinstfahrzeuge sollen dabei vor allem zur Überbrückung kurzer Distanzen dienen, in diesem Zusammenhang ist auch die Rede von der sogenannten „Letze-Meile-Mobilität“. Darüber hinaus ermöglicht die einfache Mitnahme der Fahrzeuge im Idealfall auch die Verknüpfung unterschiedlicher Transportmittel.

Doch was ist ein eFK überhaupt? Welche Merkmale müssen elektrische Kleinstfahrzeuge erfüllen? Verlangt der Gesetzgeber einen speziellen Führerschein? Müssen Elektrokleinfahrzeuge über Zulassung, Versicherung und Kennzeichen verfügen? Wo dürfen die Verkehrsmittel fahren? Und wann drohen den Fahrern der Elektrokleinstfahrzeuge laut Bußgeldkatalog Sanktionen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Elektrokleinstfahrzeuge

Was zählt zu den Elektrokleinstfahrzeugen?

Bei den Elektrokleinstfahrzeugen handelt es sich um Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb ohne Sitz sowie um selbstbalancierende Fahrzeuge. Als bekanntester Vertreter lässt sich der E-Scooter anführen, aber auch Segways fallen unter diese Kategorie.

Welche Kriterien müssen Elektrokleinstfahrzeuge laut Gesetz erfüllen?

Gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) zeichnet sich ein Elektrokleinstfahrzeug insbesondere durch eine Lenk- oder Haltestange sowie eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h aus. Welche Voraussetzungen darüber hinaus gelten, lesen Sie hier.

Wo dürfen Elektrokleinstfahrzeuge gemäß StVO fahren?

Die Verkehrsregeln schreiben vor, dass E-Kleinstfahrzeuge die Radverkehrsflächen nutzen müssen. Dabei handelt es sich um Radwege, Schutzstreifen und Radfahrstreifen. Ansonsten ist auf der Fahrbahn zu fahren.

Bußgeldkatalog zum Elektrokleinstfahrzeug

VerstoßBußgeld
Vorge­schriebene Glocke fehlt / funktioniert nicht15 €
Vorge­schriebene Beleuch­tung fehlt / funktioniert nicht20 €
Mit dem Elektro­kleinst­fahr­zeuge eine nicht zu­lässige Verkehrs­fläche be­fah­ren15 €
... mit Behin­derung20 €
... mit Gefähr­dung25 €
... mit Unfall­folge30 €
Mit Elektro­kleinst­fahr­zeugen neben­einander­fahren15 €
... mit Behin­derung20 €
... mit Gefähr­dung25 €
... mit Unfall­folge30 €
Ver­zögerungs­ein­richtung des Elektro­kleinst­fahr­zeugs fehlt25 €
Elektro­kleinst­fahrzeug ent­spricht nicht den Sicher­heits­anfor­derungen25 €
Zu zweit auf einem eKfz fahren10 €
Elektro­kleinst­fahr­zeug mit An­hänger fahren10 €
Sich auf einem Elektro­kleinst­fahr­zeug an ein anderes Kfz anhängen10 €
Frei­händig fahren10 €
Richtungs­änderung nicht angezeigt10 €
... mit Gefähr­dung 20 €
... mit Unfall­folge25 €
Mit einem Elektro­kleinst­fahr­zeug ohne ABE am Straßen­verkehr teil­nehmen70 €
Mit einem Elektro­kleinst­fahr­zeug mit abge­laufener ABE am Straßen­verkehr teil­nehmen30 €
Ein Elektro­kleinst­fahr­zeug ohne Fahr­zeug-Iden­tifikations­nummer auf öffent­licher Straße in Betrieb nehmen10 €
Fahren ohne Versicherungs­plakette40 €
VerstoßBuß­geld PunkteFahr­ver­bot
Elektro­kleinst­fahr­zeug unter Alkohol­einfluss gefahren - ab 0,5 Promille500 €21 Monat
... zum zweiten Mal1.000 €23 Monate
... zum dritten Mal1.500 €23 Monate
Andere Verkehrs­teilnehmer gefährdet, eine Unfall verursacht oder durch Ausfall­erscheinungen auffällig geworden - ab 0,3 Promille3Freiheits- oder Geld­strafe, es kann die Ent­ziehung der Fahr­erlaub­nis drohen
Elektro­kleinst­fahr­zeug unter Alkohol­einfluss gefahren - ab 1,1 Promille3Freiheits- oder Geld­strafe, es kann die Ent­ziehung der Fahr­erlaub­nis drohen
Verstoß gegen die 0,0-Promille­grenze in der Probe­zeit für Personen unter 21 Jahren250 €1
VerstoßBußgeldPunkte
Bei Rot über die Ampel gefahren60 €1
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer100 €1
... mit Sachbeschädigung 120 €1
Bei Rot über die Ampel gefahren, wobei die Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot war100 €1
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer160 €1
... mit Sachbeschädigung 180 €1

Zulassung der Elektrokleinstfahrzeuge: Welche Anforderungen gelten?

Durch ein gültiges Kennzeichen wird beim Elektrokleinstfahrzeug die Versicherung nachgewiesen.
Durch ein gültiges Kennzeichen wird beim Elektrokleinstfahrzeug die Versicherung nachgewiesen.

Damit Elektrokleinstfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, müssen diese bestimmte bauliche Anforderungen erfüllen. Dabei wird teilweise zwischen Fahrzeugen ohne Sitz und selbstbalancierenden Fahrzeugen mit und ohne Sitz unterschieden. Gemäß § 1 eKFV müssen die Kraftfahrzeuge folgende Merkmale aufweisen:

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 und maximal 20 km/h
  • Lenk- oder Haltestange
  • Leistungsbegrenzung auf 500 Watt bzw. 1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen
  • Gesamtbreite von maximal 700 mm
  • Gesamthöhe von maximal 1.400 mm
  • Gesamtlange von maximal 2.000 mm
  • Fahrzeugmasse maximal 55 kg (ohne Fahrer)

Darüber hinaus sind auch verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen für eKF vorgeschrieben. Hierzu zählen unter anderem zwei voneinander unabhängige Bremsen, eine helltönende Glocke sowie mindestens folgende Beleuchtungseinrichtungen:

  • weißer Scheinwerfer vorne
  • weißer Rückstrahler vorne
  • rote Schlussleuchte hinten
  • roter Rückstrahler hinten
  • gelbe Rückstrahler seitlich oder weiße retroreflektierende Streifen an den Rädern

Gelten diese Voraussetzungen als erfüllt, können die eKF eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis erhalten. Die Zulassung der Elektrokleinstfahrzeuge hängt neben den baulichen Vorgaben allerdings auch noch von weiteren Voraussetzungen ab.

So verlangt der Gesetzgeber, dass eine Versicherung für das Elektrokleinstfahrzeug besteht. Als Nachweis für den bestehenden Versicherungsschutz dient ein Versicherungskennzeichen. Daher müssen Elektrokleinstfahrzeuge eine Kennzeichen-Plakette aufweisen.

Nicht zuletzt müssen auch die Fahrer bestimmte Anforderungen. So müssen diese zum Führen der Elektrokleinstfahrzeuge ein Alter von mindestens 14 Jahren erreicht haben. Eine gesetzliche Helmpflicht gilt für diese Transportmittel allerdings nicht. Ebenso wenig verlangt der Gesetzgeber für Elektrokleinstfahrzeuge einen Führerschein.

Gibt es auch Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenkstange?

Nein, die Lenk- bzw. Haltestange ist ein zentrales Merkmal der Elektrokleinstfahrzeuge. Ein Hoverboard, Monowheel oder ein E-Skateboard fallen demnach nicht unter diese Fahrzeugkategorie und dürfen somit auch nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

Welche Verkehrsregeln sind auf dem Elektrokleinstfahrzeug zu beachten?

Halten Sie sich nicht an Straßenverkehrs-Ordnung und Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, droht ein Bußgeld.
Halten Sie sich nicht an Straßenverkehrs-Ordnung und Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, droht ein Bußgeld.

In vielerlei Hinsicht sind Elektrokleinstfahrzeuge dem E-Bike oder Fahrrad gleichgestellt. So müssen diese die Radverkehrsflächen – zu denen insbesondere Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen zählen – nutzen. Sind solche Verkehrseinrichtung nicht vorhanden, ist die Fahrbahn zu verwenden. Außerhalb geschlossener Ortschaften kann zudem auf den Seitenstreifen ausgewichen werden. Das Befahren der Gehweg oder die Einfahrt hin eine Fußgängerzone sind hingegen untersagt. Dies gilt strenggenommen sogar dann, wenn Sie sich dazu entschließen, dass eKF zu schieben.

Ebenso wie beim Fahrrad müssen Sie einen Abbiegevorgang bzw. einen Richtungswechsel durch Handzeichen ankündigen. Und auch beim Parken bzw. Abstellen der elektrischen Fahrzeuge gelten analoge Regeln. So ist das Anschließen auf Gehwegen in der Regel gestattet, solange Sie dabei sicherstellen, dass Fußgänger oder Rollstuhlfahrer dadurch nicht behindert werden. Darüber hinaus ist die Personenbeförderung auf dem E-Scooter oder sonstigen Elektrokleinstfahrzeug untersagt. Wer zu zweit unterwegs ist, riskiert daher ein Bußgeld.

Um die Straßenbenutzung der Elektrokleinstfahrzeuge zu regeln, wurden nicht nur die Verkehrsregeln erweitert, sondern auch neue Verkehrszeichen eingeführt. So dürfen Elektrokleinstfahrzeuge durch entsprechende Schilder eine Fußgängerzone oder den Gehweg befahren. Nachfolgend finden Sie die Verkehrszeichen für Elektrokleinstfahrzeuge in unserer Übersicht:

VZ 1010-68
VZ 1010-68 Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV
VZ 1022-16
VZ 1022-16 Elektrokleinstfahrzeuge frei

Allerdings gibt es auch einen wichtigen Punkt, in dem sich Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge unterscheiden. Wer Alkohol konsumiert, sollte sich danach gut überlegen, ob er danach noch auf den E-Scooter oder Segway steigt, denn in diesem Fall greift die Promillegrenze für Kraftfahrzeuge. Diese liegt üblicherweise bei 0,5 Promille. Für Fahranfänger in der Probezeit oder Personen unter 21 Jahren sieht der Gesetzgeber allerdings die Nullpromillegrenze vor. Mehr dazu erfahren Sie in unseren Videos:

Video: E-Scooter und Alkohol – ein No-Go?

Alkohol am E-Scooter-Steuer: Wie viel Promille sind erlaubt?

Video: Was gilt auf dem E-Scooter?

Was ist auf dem E-Scooter zu beachten? Mehr dazu erfahren Sie auch in unserem Video.
Was ist auf dem E-Scooter zu beachten? Mehr dazu erfahren Sie auch in unserem Video.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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1 Kommentar

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  1. Meike D
    Am 17. Mai 2024 um 8:22

    Sehr gute Ausführungen!

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