Elektronische Wegfahrsperre – Sicherer Diebstahlschutz ab Werk?
Letzte Aktualisierung am: 29. November 2024
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Die elektronische Diebstahlsicherung an Auto, Lkw und Co.
Der Diebstahlschutz für das vierrädrige Kleinod soll nicht nur das Hab und Gut eines Fahrzeughalters vor dem Zugriff skrupelloser Langfinger bewahren. Vielmehr ist jeder Besitzer eines motorisierten Kfz gesetzlich dazu verpflichtet, das eigene Gefährt vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.
Dies lässt sich durch zahlreiche Einrichtungen an Pkw und Co. gewährleisten, angefangen bei dem gewissenhaften Abschließen über Lenkradkrallen und eben auch die elektronische Wegfahrsperre. Ist das Fahrzeug nicht ausreichend gegen die unbefugte Nutzung durch einen Dritten abgesichert, kann der Fahrzeughalter für nach der Entwendung entstandene Schäden in Haftung genommen werden. Versicherungen verweigern die Zahlung häufig.
Doch wie genau funktioniert solch eine elektr. Wegfahrsperre? Müssen Sie diese selbstständig am Fahrzeug nachrüsten? Und wie können Sie einen Defekt an der Sicherungseinrichtung ermitteln? Erfahren Sie mehr im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Elektronische Wegfahrsperre
Die Wegfahrsperre ermöglicht es dem Fahrzeug, nur zu starten, wenn dieses mit dem entsprechenden Schlüssel gestartet wird. Ist der Schlüssel nicht vorhanden, kann der Motor nicht starten.
Die Wegfahrsperre trägt zumindest dazu bei, dass ein Autodiebstahl länger dauert. Er bietet dennoch keine Garantie. Für einen umfassenden Schutz können Sie weitere Maßnahmen ergreifen und zum Beispiel eine Alarmanlage einbauen lassen.
Ja, seit 1998 müssen alle PKWs bei der Neuzulassung eine elektronische Wegfahrsperre aufweisen können. Das gilt auch für LKW und Zugmaschinen unter 3,5 Tonnen.
Was ist eine elektronische Wegfahrsperre?
Bei dieser zusätzlichen Einrichtung an Fahrzeugen handelt es sich um eine elektronische Diebstahlsicherung, die andere mechanische Anbringungen ergänzt. Aber wie genau funktioniert eine elektronische Wegfahrsperre?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abschalten, wird automatisch die Wegfahrsperre aktiviert. Sie unterbricht dabei bestimmte Vorgänge, die für das Inbetriebnehmen eines Kfz unerlässlich sind.
Während bei älteren Modellen noch die Dreikreisunterbrechung gang und gäbe war (Zündung, Anlasser, Benzinzufuhr), arbeiten heutige Ausführungen zumeist über die Blockierung des Motorsteuergeräts.
Erst durch die Betätigung des RFID-Chips am Autoschlüssel – und in der dritten Generation zusätzlich mittels Schlüssel – können Sie die elektronische Wegfahrsperre deaktivieren und das Fahrzeug starten.
Verschafft sich ein Dieb auf andere Art und Weise Zugang zu dem Auto, kann er zwar versuchen, dies umständlich kurzzuschließen. Ohne Schlüssel kann er die elektronische Wegfahrsperre jedoch nicht so einfach deaktivieren. Und je länger ein Dieb benötigt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden. Damit sinkt das allgemeine Diebstahlrisiko.
Nichtsdestotrotz gilt, wenn Sie Ihr Fahrzeug abstellen: Versperren Sie Ihr Auto und prüfen Sie dies. Autodiebe sind mittlerweile auch in der Lage, die Signale der RFID-Sender zu blockieren. Die Radiowellen werden nicht ans Fahrzeug gesendet, sodass es letztlich weder abgeschlossen ist, noch die Wegfahrsperre elektronisch aktiviert wurde. Schon das Mitführen eines entsprechenden Störsenders kann daher auch eine strafrechtliche Ahndung nach sich ziehen.
Ist die elektronische Diebstahlsicherung vorgeschrieben?
Nach § 38a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind die Wegfahrsperren an zahlreichen motorisierten Kraftfahrzeugen gesetzlich vorgeschrieben. Damit handelt es sich nicht mehr nur um eine mögliche Diebstahlsicherung, sondern um eine verpflichtende.
Das bedeutet nun jedoch nicht, dass die Fahrzeughalter selbst die elektronische Wegfahrsperre nachrüsten müssen. Ganz im Gegenteil: Hier sind die Autobauer in der Pflicht.
An folgenden Kraftfahrzeugen ist die elektronische Wegfahrsperre Pflicht, um der unbefugten Benutzung durch Dritte vorzubeugen:
“Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t” (§ 38a Absatz 1 StVZO).
Bei allen schwereren Fahrzeugen können entsprechende Einrichtungen nachgerüstet werden. Aufgrund ihrer Größe und anderer Einrichtungen werden solche Kfz wesentlich seltener entwendet als Autos.
Ausgenommen von der Regel sind folgende Fahrzeuge:
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- motorisierte Dreiräder
- Krafträder
- Fahrräder mit Hilfsmotor
Zwar ist an diesen keine elektronische Wegfahrsperre vorgesehen, doch müssen zumindest motorisierte Drei- und Zweiräder mit mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum und über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit mit einer anderen Sicherungseinrichtung ausgestattet sein: zusätzlichen Schlössern. Dennoch sind die meisten Motorräder mittlerweile auch schon serienmäßig mit einer elektronischen Wegfahrsperre ausgestattet.
Ist die elektronische Wegfahrsperre defekt?
Ob nun der Chip am Autoschlüssel, der Empfänger (Transponder) oder Fehler in der Verkabelung: Eine Anomalie kann die elektronische Wegfahrsperre auch zum Ärgernis für den Fahrzeughalter selbst machen. Können Sie Ihr Auto selbst nicht mehr entsperren, bedeutet das unweigerlich, dass auch Sie nicht mehr mit dem eigenen Wagen fahren können.
Die häufigste Ursache für Probleme mit der elektronischen Diebstahlsicherung ist dabei zumeist auf eine leere Batterie in der Entriegelung zurückzuführen. Bei Oberklassewagen werden diese durch den Betrieb des Fahrzeuges selbst aufgeladen. Bei anderen wiederum können Sie die Batterie ganz leicht selbst austauschen.
Lassen sich die Probleme dadurch jedoch nicht beheben, bedarf es in aller Regel des Besuchs in einer Werkstatt, um die gesamte Elektronik der verbauten Wegfahrsperre zu prüfen und ggf. defekte Transponder oder andere Bestandteile auszutauschen.
Hauptuntersuchung MX5 BJ 98 am 20.03.19 Dekra Trier – Diebstahlsicherung Schloß defekt – erheblicher Mangel , was tun???
Hallo Gundi,
wir empfehlen, den Mangel zu beheben, da Sie ansonsten die Hauptuntersuchung nicht bestehen könnten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org