Enforcement Trailer: Mit dem Anhängerblitzer gegen Temporaser
Letzte Aktualisierung am: 3. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wenn es aus einem Anhänger plötzlich blitzt
Radarfallen und Blitzer sollen die Verkehrssicherheit erhöhen, indem sie Verkehrssünder überführen. Dabei kommen unterschiedliche Geräte mit verschiedenen Messtechniken zum Einsatz. In der Regel kann ein Blitzer je nach Bauart mobil oder stationär genutzt werden.
Der Enforcement Trailer der Firma VITRONIC verbindet beide Optionen miteinander. Es handelt sich um einen neuartigen Blitzer, der aufgrund seines Designs stark an einen Kfz-Anhänger erinnert. Doch wie genau funktioniert die Geschwindigkeitsmessung mit dem Enforcement Trailer eigentlich?
Können auch Fehler bei diesem Blitzermodell auftreten, die dazu führen, dass die Messung ungültig wird? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend über den Enforcement Trailer.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Enforcement Trailer
Es handelt sich dabei um einen Blitzer, der sowohl mobil als auch stationär eingesetzt wird. Aufgrund der großen optischen Ähnlichkeit wird der Enforcement Trailer häufig als Anhängerblitzer bezeichnet.
Beim Enforcement Trailer kommt die sogenannte LIDAR-Technologie zum Einsatz. Wie genau die Geschwindigkeitsmessung mittels Laserimpulsen funktioniert, können Sie hier nachlesen.
Bei jeder Form der Geschwindigkeitsmessung durch Blitzer kann es zu Messfehlern kommen. Vermuten Sie einen solchen, können Sie binnen 14 Tagen nach dem Erhalt vom Bußgeldbescheid schriftlich Einspruch gegen selbigen einlegen.
Enforcement Trailer: Blitzer in Anhängerform
Seit dem Jahr 2015 ist der Enforcement Trailer auf dem Markt und wurde zu Beginn von einigen Landespolizeien getestet. Mittlerweile kommt das Gerät deutschlandweit zum Einsatz. Es handelt sich um einen Blitzer, der als Anhänger konzipiert ist.
Dadurch kann das Gerät schnell von A nach B transportiert werden. Hersteller VITRONIC beschreibt den Blitzer in Anhängerform folgendermaßen:
Mit dem ENFORCEMENT TRAILER ermöglicht VITRONIC automatische Geschwindigkeitskontrollen an Stellen, an denen dies aufgrund fehlender Infrastruktur oder Gefährdung von Messpersonal bisher nicht durchführbar war. Der ENFORCEMENT TRAILER lässt sich problemlos zu jedem Einsatzort transportieren, ist schnell einsatzbereit und misst über mehrere Tage autonom.
Interessant: Der Enforcement Trailer kostet in der Anschaffung zwischen 120.000 bis 150.000 Euro. Es ist zudem möglich, die Geräte zu leihen.
Wie erfolgt die Messung mit dem Enforcement Trailer
Beim Enforcement Trailer kommt das bei Hersteller VITRONIC bewährte System der Lidar-Technologie zum Einsatz. Das Gerät sendet Laserstrahlen an die jeweiligen Fahrzeuge aus. Diese werden dann vom jeweiligen Kfz reflektiert.
Per Weg-Zeit-Berechnung kann das Gerät dann die gefahrene Geschwindigkeit ermitteln. Dabei arbeitet es völlig autonom und muss nicht durch einen Polizeibeamten bedient werden. Die Akkulaufzeit für den Enforcement Trailer beträgt etwa fünf Tage.
Können beim Enforcement Trailer Messfehler auftreten?
Grundsätzlich gelten Blitzer und Radarfallen als zuverlässig, was die Genauigkeit der Messungen angeht. Um etwaige Messungenauigkeiten pauschal auszugleichen, gibt es den Toleranzabzug, der automatisch angewendet wird.
Dennoch kann es in seltenen Fällen auch zu groben Messfehlern der Geräte kommen. Auch der Enforcement Trailer liefert keine 100%-ige Garantie für ein korrektes Messergebnis. Haben Sie das Gefühl, dass bei Ihnen ein Messfehler aufgetreten ist, können Sie bis zu zwei Wochen nach dem Erhalt vom Bußgeldbescheid einen Einspruch einlegen.
Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten. Vermuten Sie einen gravierenden Messfehler, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann per Akteneinsicht das Messprotokoll vom Enforcement Trailer einsehen und so etwaige Messfehler aufdecken.
Gut zu wissen: Ein weiterer Fehler, der einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründen kann, ist die Verjährung der Ordnungswidrigkeit. Sind seit dem Tattag schon mehr als drei Monate begangen, kann die Regelmissachtung eigentlich nicht mehr geahndet werden. Erhalten Sie dennoch einen Bußgeldbescheid, müssen Sie wegen der Verjährung einen Einspruch einlegen. Doch Achtung: Die Verjährungsfrist kann durch unterschiedliche Faktoren unterbrochen werden.