Ente überfahren: Handelt es sich um einen Wildunfall?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Donald Ducks Verwandte in Gefahr

Auf dem Weg von einem See zum anderen kann es passieren, dass eine Ente überfahren wird.
Auf dem Weg von einem See zum anderen kann es passieren, dass eine Ente überfahren wird.

In vielen Städten laden kleinere Seen zum Erholen ein und bieten zudem für Enten und andere Tierarten einen geeigneten Lebensraum. Die Nähe zum Menschen kann den Wasservögeln aber auch gefährlich werden. So kommt es immer wieder vor, dass bei einer Straßenüberquerung eine Ente versehentlich überfahren wird oder diese im Flug gegen ein Fahrzeug prallt.

Doch welche Verhaltensregeln gelten bei einem Unfall mit einer Ente? Sind Sie dazu verpflichtet, die Kollision bei der Polizei melden? Wer kommt für mögliche Schäden am Fahrzeug auf? Und müssen Autofahrer, die eine Ente überfahren, mit einer Strafe rechnen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Ente überfahren

Wie muss ich mich verhalten, wenn ich eine Ente überfahren habe?

Als Beteiligter an einem Verkehrsunfall sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, sich der möglichen Schäden der Kollision zu versichern. Sie dürfen somit nicht einfach weiterfahren, wenn sich ein Unfall mit einem Tier ereignet.

Handelt es sich bei einer überfahrenen Ente um einen Wildunfall?

Nein, ein Wildunfall liegt nur bei einem Zusammenstoß mit Tieren vor, die zum sogenannten Haarwild zählen. Enten und andere Vogelarten fallen nicht unter diesen Begriff.

Welche Versicherung zahlt für die Schäden nach einem Unfall mit einer Ente?

Für die Schäden nach der Kollision mit einer Ente kommt in der Regel nur eine Vollkaskoversicherung auf, denn diese greift bei Unfällen mit Tieren jeglicher Art. Bei einer Teilkaskoversicherung kommt es hingegen auf die individuellen Konditionen an.

Welche Vorschriften gelten für Unfälle mit Enten?

Ente überfahren: Eine Strafe wegen Tierquälerei kann unter Umständen drohen.
Ente überfahren: Eine Strafe wegen Tierquälerei kann unter Umständen drohen.

Für den Fall, dass sich im öffentlichen Straßenverkehr ein Verkehrsunfall ereignet, schreibt der Gesetzgeber unter § 34 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) konkrete Verhaltensregeln vor. Diese besagen insbesondere:

  • unverzüglich anhalten
  • den Verkehr sichern
  • über die Unfallfolgen vergewissern
  • Verletzten helfen
  • Personalienaustausch mit Beteiligten sowie Geschädigten

Doch gelten diese Regeln auch, wenn „lediglich“ eine Ente überfahren wurde? Da eine solche Kollision auch als Verkehrsunfall bewertet werden kann, gilt es in der Regel auch die allgemeinen Vorgaben für solche einzuhalten. So müssen Sie feststellen, ob das Tier verletzt ist und eine medizinische Versorgung benötigt. Unterlassen Sie diesen Schritt, kann laut Tierschutzgesetz eine Anzeige wegen Tierquälerei drohen. Denn wenn Tiere ohne Not leiden. stellt dies ggf. eine Straftat dar, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen kann.

Um mögliche strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, ist es daher durchaus sinnvoll, die Polizei zu verständigen. Die Beamten können dann einen Tierarzt anfordern, welcher die Ente versorgt oder im Notfall auch von ihren Leiden erlöst. Darüber hinaus kann die Polizei, wenn eine Ente überfahren wurde, auch für die Beseitigung des Kadavers sorgen. Denn dieser kann auch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

Ente angefahren: Kommt eine Versicherung für die Schäden auf?

Meist übernimmt nur die Vollkasko anfallende Reparaturkosten, wenn Sie eine Ente überfahren haben.
Meist übernimmt nur die Vollkasko anfallende Reparaturkosten, wenn Sie eine Ente überfahren haben.

Treffen im öffentlichen Straßenverkehr Tiere und Fahrzeuge aufeinander, dreht sich bei einer möglichen Schadensregulierung häufig alles nur eine zentrale Frage: War es ein Wildunfall? Denn diese Einschätzung bestimmt nicht selten, welche bzw. ob eine Versicherung einspringt. Doch welche Faktoren sind dabei ausschlaggebend? 

Kommt es zu einem Unfall mit einem Wildtier, ist schnell von einem Wildunfall die Rede. So einfach gestaltet sich dies juristisch aber nicht, denn dies ist nur bei Tieren der Fall, die gemäß § 2 Bundesjagdgesetz zum Haarwild zählen. Zwar erwähnt das Bundesjagdgesetz Wildenten, allerdings werden diese dem Federwild zugeordnet.

Das führt dazu, dass üblicherweise nur Vollkaskoversicherungen für die Reparaturkosten aufkommen, wenn eine Ente überfahren wurde. Denn diese greift bei Verkehrsunfällen mit Tieren jeder Art.

Bei einem sogenannten Vogelschlag kann aber auch die Teilkaskoversicherung in der Pflicht sein. Dieser Begriff bezeichnet Unfälle, bei denen Vögel mit Gegenständen zusammenprallen. Kommt es dabei zu einer Beschädigung der Windschutzscheibe, kann dies als Glasbruchschaden gelten, für den die Teilkasko in der Regel aufkommt.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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