Ermittlungsverfahren: Diese Dauer ist üblich
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
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Wie lange darf ein Ermittlungsverfahren dauern?
Sobald ein strafrechtlich relevanter Verdacht gegen eine Person besteht und die Staatsanwaltschaft hierüber Kenntnis erlangt, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses umschreibt den ersten Abschnitt eines Strafverfahrens insgesamt. Hier überprüfen die Ermittlungsbehörden, ob sich der zu Beginn bestehende Anfangsverdacht zu einem hinreichenden Tatverdacht erhärtet. Ist dies der Fall, wird öffentliche Klage erhoben, andernfalls das Verfahren eingestellt.
Der folgende Ratgeber beantwortet Fragen wie: Wie lange dauert ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft überhaupt? Gibt es hier feste Grenzen? Warum ist die Frage nach der im Ermittlungsverfahren zu erwartenden Dauer für viele so wichtig? In diesem Ratgeber wollen wir Ihnen diese Fragen beantworten.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Ermittlungsverfahren und seine Dauer
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Bei kleineren, einfachen Delikten kann das Verfahren sehr schnell gehen, z.B. bei einem Ladendiebstahl Es gibt aber auch sehr komplexe Sachverhalte, die sehr langwierige und umfangreiche Ermittlungen erfordern, etwa im Falle von Wirtschaftskriminalität oder komplizierten Tötungsdelikten.
Nein, nicht direkt. Strafverfahren unterliegen lediglich dem Beschleunigungsgrundsatz, nach dem Gerichtsverfahren so schnell wie möglich durchzuführen sind.
Gerade für die Beteiligten (Beschuldigte, Opfer, aber auch Zeugen) geht ein Strafverfahren mit großer (emotionaler) Belastung einher. Auch für den Erfolg eines Strafprozesses ist die Dauer ausschlaggebend. Umso mehr Zeit z. B. vergeht, desto schwerer fällt es Zeugen, sich zu erinnern und desto schwieriger wird es, eine Straftat zu rekonstruieren.
Die Dauer eines Ermittlungsverfahrens ist nicht vorgeschrieben
Vor allem Anwälte werden von Ihren Mandanten oft nach der zu erwartenden Dauer von einem Ermittlungsverfahren gefragt. Diese Frage kann allerdings nicht einheitlich und pauschal für alle denkbaren Prozesse im Bereich des Strafrechts beantwortet werden.
Im Ermittlungsverfahren ist die Dauer nicht fest vorgeschrieben. Es gibt keine gesetzliche Grenze dafür, wann dieser Verfahrensabschnitt abgeschlossen sein muss. Gleiches gilt auch für die weiteren Etappen des Strafprozesses.
Vielmehr hängt im Ermittlungsverfahren die Dauer davon ab, wie umfangreich und komplex der Sachverhalt ist, mit dem sich die Ermittlungsbehörden zu befassen haben. Hier gilt: Je mehr es zu ermitteln gilt, umso zeitintensiver ist das Verfahren. Ein vielschichtiger Prozess im Steuerstrafrecht kann so freilich langwieriger sein als nach einem einfachen Ladendiebstahl im Kiosk um die Ecke.
Wussten Sie schon?
Auch die übrigen Verfahrensabschnitte unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung.
Trotz des Umstands, dass dem Ermittlungsverfahren eine feste Dauer nicht vorgeschrieben ist, gilt für Strafprozesse (und auch für Prozesse aus anderen Rechtsgebieten) der sogenannte Beschleunigungsgrundsatz als wichtige Prozessmaxime.
Der Beschleunigungsgrundsatz besagt, dass ein Gerichtsverfahren so schnell wie möglich durchzuführen ist. Damit soll gewährleistet sein, dass die Prozessbeteiligten nicht unnötig lange mit einem Verfahren belastet werden. Indes soll schnell Rechtssicherheit und Rechtsfrieden für die Betroffenen herrschen.
Ermittlungsverfahren: Warum die Dauer für viele so wichtig ist
Für einen Beschuldigten im Ermittlungsverfahren ist die Frage nach der zu erwartenden Zeitspanne des Prozesses nicht unerheblich. Immerhin stellt sich hier die Frage danach, ob sich der Anfangsverdacht gegen ihn konkretisiert und ob er mit einer Hauptverhandlung vor Gericht zu rechnen hat.
Vor allen Dingen bei Strafprozessen geht es für die Beteiligten um einiges. Hier drohen im Zweifel empfindliche Strafen wie beispielsweise eine Freiheitsstrafe. Dass die Betroffenen daher möglichst schnell wissen wollen, „was Sache ist“, liegt auf der Hand. Ein sich in die Länge ziehender Prozess ist in der Regel anstrengend und aufreibend für alle Beteiligten. Das gilt nicht nur für den Tatverdächtigen selbst, sondern oft auch für Zeugen einer Straftat, für die das Erlebte oder Beobachtete nicht selten eine massive Belastung darstellt.
Fazit
Zusammenfassend ist mithin festzuhalten:
- Beim Ermittlungsverfahren ist eine Dauer nicht fest vorgegeben.
- Die Zeitspanne hängt vom Umfang und der Komplexität des Sachverhaltes ab.
- Je umfangreicher der Tatvorwurf, desto länger dauert das Ermittlungsverfahren.
- Der Beschleunigungsgrundsatz gibt vor, dass die Behörden die Dauer des Verfahrens so gering wie möglich halten sollen.