Wann eine Erzwingungshaft angeordnet werden kann

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Was bedeutet Erzwingungshaft und wie können Sie sie abwenden?

Erzwingungshaft - was genau ist das eigentlich?
Erzwingungshaft – was genau ist das eigentlich?

Ein Verkehrssünder, der im Straßenverkehr einen oder mehrere Verstöße begeht, sieht sich in aller Regel den laut Bußgeldkatalog vorgesehenen Sanktionen ausgesetzt: Bußgelder, Punkte in Flensburg und/oder Fahrverbote. Über die entsprechenden Ahndungen wird er im Rahmen des ihm übersandten Bußgeldbescheids in Kenntnis gesetzt – lediglich die Punkte müssen hier noch nicht angeführt sein.

Zusammen mit dem Bußgeldbescheid trudelt auch eine entsprechende Belehrung ein. Hier wird dem Betroffenen eröffnet, dass er bei Nichtzahlung von dem verhängten Bußgeld auch in Erzwingungshaft genommen werden kann. Was aber genau bedeutet das? Wie lange dauert die Erzwingungshaft und können Sie diese auch nach Zustellung vom Erzwingungshaftbefehl noch abwenden?

FAQ: Erzwingungshaft

Was heißt Erzwingungshaft?

Wer ein gegen ihn verhängtes Bußgeld nicht bezahlt, kann dazu im Wege der Erzwingungshaft gezwungen werden. Es handelt sich also nicht um eine Strafe, sondern um ein Beugemittel.

Unter welchen Bedingungen darf die Erzwingungshaft angeordnet werden?

Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 96 OWiG. Wir haben sie für Sie im folgenden Abschnitt zusammengefasst.

Für welche Dauer ist eine solche Haft zulässig?

Bei einer offenen Geldbuße kann der Betroffene bis zu sechs Wochen in Erzwingungshaft gesteckt werden, bei mehreren Bußgeldern höchstens für drei Monate.

Kann ich meine Schulden in der Erzwingungshaft absitzen?

Nein. Die Bußgelder müssen weiterhin bezahlt werden.

Was ist unter Erzwingungshaft zu verstehen?

Bei der Erzwingungshaft handelt es sich um ein Beugemittel der Behörden. Das bedeutet, dass mit dieser Form der Gefängnisstrafe eine Leistung gewissermaßen “erpresst” werden soll. Im Falle einer begangenen Ordnungswidrigkeit geht es um die Herausgabe der Geldbuße.

Erzwingungshaft kann laut OWiG drohen, wenn eine Geldbuße nicht entrichtet wird.
Erzwingungshaft kann laut OWiG drohen, wenn eine Geldbuße nicht entrichtet wird.

Nach § 96 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) darf die zuständige Vollstreckungsbehörde die Erzwingungshaft anordnen, wenn

  1. die Geldbuße oder ein vereinbarter Teilbetrag noch nicht entrichtet wurde,
  2. der Säumige keine etwaige Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen hat,
  3. aber in dem Bußgeldbescheid entsprechend belehrt und über die Möglichkeit der Erzwingungshaft aufgeklärt wurde und
  4. keine anderen Kenntnisse eine Zahlungsunfähigkeit begründen könnten.

Alle vier Punkte müssen erfüllt sein, bevor die Vollstreckungsbehörde die Erzwingungshaft wegen unbezahltem Bußgeld bestimmen darf.

Zahlt der Schuldner auch nach nachdrücklicher Zahlungsaufforderung und -erinnerung nicht, kann die zuständige Vollstreckungsbehörde vor dem zuständigen Gericht einen entsprechenden Erzwingungshaftantrag einbringen. Das Gericht entscheidet hierüber und stellt anschließend den Erzwingungshaftbefehl aus.

Staats- bzw. Amtsanwaltschaft müssen nicht automatisch einen Antrag auf Erzwingungshaft stellen. Obliegt Ihnen selbst die Vollstreckung der Maßnahme, können Sie diese auch von Amts wegen und ohne Umweg über das Gericht bestimmen. Dabei stellen Sie einfach nur eine urkundliche Ladung aus, die dem Betroffenen zugeht.

Wie läuft die Vollstreckung der Erzwingungshaft ab?

Die Staatsanwaltschaft muss nicht immer einen gesonderten Antrag auf Erzwingungshaft vor dem Gericht stellen.
Die Staatsanwaltschaft muss nicht immer einen gesonderten Antrag auf Erzwingungshaft vor dem Gericht stellen.

Der Betroffene erhält also eine Ladung zum Haftantritt. Zum hier genannten Termin muss er bei der zuständigen Justizvollzugsanstalt einkehren. Bei dem Ablauf der Erzwingungshaft ist dann das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) maßgeblich. Hierin wird bestimmt, welche Rechte und Pflichten dem Sträfling zukommen.

Bei den unterschiedlichen Formen der Zivilhaft – z. B. Erzwingungshaft oder Ersatzfreiheitsstrafe – sind dabei einige Einschränkungen gegeben. Da es sich nicht um eine tatsächlich Freiheitsstrafe handelt, die für eine Straftat verhängt wurde, muss der Betroffene nicht jede Repression eines Häftlings befürchten.

Folgende Punkte gilt es zu beachten, wenn Betroffene ein Bußgeld nicht bezahlt haben und Erzwingungshaft ableisten sollen:

  1. Der Betroffene darf nicht mit tatsächlich “kriminellen” Gefängnisinsassen zusammengelegt werden, solange er dem nicht zustimmt.
  2. Darüber hinaus müssen Zivilhäftlinge auch keine Anstaltskleidung tragen. Dennoch ist die Mitnahme persönlicher Gegenstände und Kleidung beschränkt.
  3. Anders als die anderen Insassen, muss er auch keine Arbeit aufnehmen.
  4. Die Ableistung im offenen Vollzug muss ausgiebig geprüft werden, ist also nicht automatisch möglich.
Zudem werden die für die Erzwingungshaft entstehenden Kosten in aller Regel nicht dem Betroffenen auferlegt.

Ist die Erzwingungshaft von unbegrenzter Dauer?

Nein. Grundsätzlich ist die Dauer der Zivilhaftstrafe stark beschränkt. Während in Strafsachen eine Beugehaft von bis zu sechs Monaten möglich ist, ist die Dauer bei der Erzwingungshaft wegen Bußgeld begrenzt auf (§ 96 Absatz 3 OWiG):

  • maximal sechs Wochen bzw.
  • maxmial zwölf Wochen bei mehreren offenen Geldbußen.

Dabei gilt zumeist, je höher die offene Geldbuße, desto höher ist die Anzahl der Tage in Erzwingungshaft. Eine nachträgliche Änderung des festgesetzten Zeitraums nach oben ist nicht mehr möglich – eine Verkürzung hingegen schon.

Sind Sie nach der Erzwingungshaft die Schulden los?

Viele Betroffene fragen sich, ob nach der Ableistung der auferlegten Erzwingungshaft auch die offene Geldbuße ad acta gelegt ist. Doch darin liegt nicht der Sinn und Zweck dieser Zivilhaftform. Mit der Erzwingungshaft soll bewirkt werden, dass der Betroffene endlich die Schulden ausgleicht, also die Geldbuße zahlt. Sie soll keine Ersatzstrafe sein.

Das Konzept der Ersatzfreiheitsstrafe ist nur im Strafrecht beheimatet. Können Säumige eine Geldstrafe nicht entrichten, können sie die Schulden auch durch Ableistung von Tagen im Vollzug “absitzen”. Diese Möglichkeit besteht bei Geldbußen laut OWiG nicht.

Das bedeutet: Auch wenn Sie die Erzwingungshaft abgeleistet haben, bleiben die Schulden gegenüber der Landeskasse bestehen. Bei weiterer Zahlungsweigerung kann zwar keine erneute Erzwingungshaft verhängt werden, dennoch können auch weiterhin Mahnungen folgen. Die offenen Schulden können sich also weiterhin erhöhen.

Die Erzwingungshaft, die wegen Bußgeld verhängt wurde, abwenden? Zahlen Sie die Geldbuße.
Die Erzwingungshaft, die wegen Bußgeld verhängt wurde, abwenden? Zahlen Sie die Geldbuße.

Wie können Sie die Erzwingungshaft abwenden?

Sie haben eine Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft erhalten? In diesem Falle gibt es unterschiedliche Chancen, diese doch noch abzuwenden.

Die folgenden Möglichkeiten haben Sie, um die Erzwingungshaft zu umgehen:

  1. Sie zahlen die Geldbuße und setzen das zuständige Gericht hierüber in Kenntnis.
  2. Sie weisen nach, dass Sie derzeit aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Lage nicht in der Lage sind, die Geldbuße zu entrichten.
  3. Genügen die finanziellen Mittel nicht für eine Einmalzahlung, können Sie auch eine realistische Ratenzahlung anbieten (idealerweise ab 10 Euro).

Auch im fortgeschrittenen Erzwingungshaftverfahren bestehen Chancen: Auch nachdem Sie die Erzwingungshaft bereits angetreten haben, können Sie diese vorzeitig enden lassen, indem Sie einen der oben genannten Wege gehen.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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23 Kommentare

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  1. Georg K
    Am 4. August 2023 um 19:23

    Ich bin seit über einem Jahr arbeitsunfähig.Zu Zeit kann ich keine Geld mehr von meine Konto abheben.Es sind noch 36Euro offen?Und habe mitgeteilt das ich nicht zahle kann und auf Grund meine Krankheit Sie mich nicht in Haft nehme könnt?

    • Thomas
      Am 30. Oktober 2023 um 5:38

      besorge dir erstmal eine P-Konto Bescheinigung und bitte deine Bank, dein Konto als P-Konto zu führen

      Es gab mal eine Entscheidung des BVerfG dass die Erzwingungshaft maximal 3 Tage bei Geldbußen bis 1000€ betraegt, wenn ich mich recht erinnere

  2. Bernd S
    Am 4. Februar 2023 um 16:40

    Hallo was kann ich machen gehen dem Erzwingungshaft und ich habe nur eine leine Rente ich soll 183,50 E Zahlen

  3. Klaus H
    Am 5. Januar 2023 um 17:19

    Ich musste in der Ezwingungshaft komplette Haftkleidung tragen, bei vollem Verschluss, ohne Freigang. Trotz Beschwerdeinreichung anfang September 2022 an die Staatsanwatschaft, Vollzugseinrichtung, Amtsgericht, was diesen Stafbefehhl verhängt hat, gab es bis jetz 5.1.23 keine Antwort. Was weiter konkert tun? Dürfen die wirklich alles tun was die möchten, ohne Rechenschaft abzulegen? Danke. Gesundes neues Jahr.

    • Thomas
      Am 30. Oktober 2023 um 5:32

      beschwere dich beim Justizminister deines Bundeslandes. Der Justizminister ist die uebergeordnete Stelle

  4. Bernd W.
    Am 27. Oktober 2022 um 13:51

    Guten Tag,

    nach Anordnung der Erzwingungshaft erging nun Haftbefehl. Kann man diesen abwenden, indem man den Bußgeldbetrag der Polizei bei der Verhaftung übergibt? Vielen Dank für eine Antwort.

  5. Wendy
    Am 15. Januar 2022 um 11:41

    Guten Tag,
    eine Frage aus Interesse. Kann man in die Beugehaft ein Kind mitnehmen? Kommt man in den offenen Vollzug, wenn man ein kleines Kind hat? Gibt es solche Fälle?
    Vielen Dank

  6. Kristine B.
    Am 24. November 2021 um 18:59

    Hallo,

    ich habe ein Frage zur möglichen Impfpflicht. Wenn ich dieser nicht nachkomme, wird mir vermutlich ein Bußgeld auferlegt. Wenn ich dieses bezahle, ist dann die Impfpflicht für mich erledigt oder droht mir bei weiterer Veweigerung wieder ein neue Bußgeld?

    Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2021 um 13:34

      Hallo Kristine B.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt oder die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Nadine H.
    Am 9. November 2020 um 11:23

    Hallo ich habe eine Geldbuse von 55€ erhalten+ 37.90 € Verfahrens Kosten ich habe nun die 55euro gezahlt muss ich wenn ich die Verfahrens Kosten jetzt trotzdem ins Gefängnis

  8. Clint
    Am 20. Oktober 2020 um 9:23

    Guten Tag, ich habe am 25.09.2020 vom Amtsgericht ein Schreiben mit der Androhung von Erzwingungshaft erhalten, von einem Bußgeldbescheid vom 12.07.2019. Nach über einem Jahr ist es für mich schwer nachzuvollziehen, ob diese Geldbuße bereits meinerseits bezahlt wurde. Gibt es hier kein “Verfalldatum” oder ähnliches? Freundliche Grüße

  9. Christian
    Am 9. Juli 2020 um 10:31

    Hallo Tony,

    An seiner stelle würde ich Schleunigst einen anwalt konsultieren und mit dessen Hilfe dann eine klage vorbereiten in der festgehalten wird das Deinem freund die Arbeitslosigkeit droht insofern die Behörde die Erzwingungshaft wirklich Durchdrücken will denn somit macht sich der betreffende Beamte strafbar den eine Erzwingungshaft darf nicht zum Verlust einer Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung führen und damit sollte der anwalt auch die Ratenzahlungen einleiten können weil im selben Zuge wird nämlich eine zweite klage im Normalfall erhoben und zwar gegen den Beamten persönlich und das die Behörde dies vermeiden möchte reagiert sie ziemlich schnell.

    ich hoffe die hilft ein wenig und ich wünsche deinem freund viel glück

  10. Dennis W.
    Am 4. Juli 2020 um 12:38

    Hallo,
    ich habe eine frage ich befinde mich in einer knifflige situation ich habe mehrere Bußgelder am laufen wegen falsch Parken oder Geschwinigkeitsüberschreitungen von 10 Kmh nun erhielte ich von der Behörde ein schreiben zur Zahlungsaufforderung die ich sofort leisten soll! ansonsten drohe mir die Erzwingungshaft! da ich aber zurzeit Auszubildender bin und nicht weiss wie ich diese Straffen auf einmal alle zahlen soll könnte ich da noch eine Ratenzahlung vereinbaren?

  11. MIndamino
    Am 16. Mai 2020 um 4:14

    Und schon 25 EUR oder 20 EUR Rate bezahlt haben.
    Immer mit dabei schreiben: “Bussgeld”
    Und wenn dann ein entsprechender Beschluss kommt Einspruch einlegen und erklären, dass man in Raten zahlt und die Kontoauszüge vorlegen.

  12. Tony
    Am 6. März 2020 um 14:43

    Das ist unglaublich…
    Bestes Beispiel:

    Ein Freund wird regelrecht von der Staatskasse (dem Vollstrecker) unter Druck gesetzt.
    Dieser meldet sich stets und versucht Ratenzahlungen zu vereinbaren. Leider hat er bereits die eidesstaatliche Versicherung
    abgelegt und besitzt nachweißlich nichts. Ratenzahlungen werden stets verwehrt und nun wird ihm bei einer Summe von sage und schreibe 90€, eine Erzwingungshaft angedroht. Manchmal denken die von der Stadt echt nur vom Arsch bis zum Eimer.

    Der junge Mann hat einen Job und verdient ca. 750€ diesen wird er während der Haft verlieren und mit Sicherheit nicht wieder erlangen.
    Heißt es jetzt für die Staatskasse das diese so mit dem Ergebnis zufrieden sind?

    Der Mann ist bereit eine kleine Ratenzahlung zu machen: Wird regelrecht verwehrt, mit Druck lässt sich ja mehr rausholen!
    Erzwingungshaft ist natürlich super! : Kostet den Steuerzahler wieder nur Geld für etwas was er doch bezahlen wollte!
    Nach der Erzwingungshaft: Hat er kein Job und die Staatskasse hat wieder 0€ die sie bekommen.

    Statt sich mal von seinem Toaster hohen Ross zu begeben und den jungen wenigstens eine Rate von 25€ anzubieten, wird dann doch lieber ein großer Zirkus mit Trompeten betrieben. Passt aber auch ganz gut, in Berlin haben die im Zirkuszelt ja auch eine Kuppel :)

    Just my 2 Cents!

  13. Sofija
    Am 26. März 2019 um 17:45

    Hallo ich habe ein Brief vom Gericht bekommen und zwahr für bußgeld für Schule ein tag fehlen jetzt ist das problem das ich wegen einer verkehrsordnungswidriegskei t für 200€ bußgeld aufgefordert werde zu zahlen mit erzwiegungshaft. Und unten im brief steht das das Bußgeld ist Behörde für Schule und Berufsausbildung ist… So nun habe ich ein Brief für die abgabe von vermögungsauskunft bekommen am 17.08.2018 den termin konnte ich leider nicht einhalten habe aber am Nächsten tag sofort Angerufen und die dame hatte mir gesagt das die dame mich in der Schufer eingetragen hat . So jetzt am 14.03.2019 habe ich den Brief bekommen vom Amtsgericht hamburg Strafabteilung bekommen in Sachen mein Name Wg. Verkehrsordnungswidrigkeit… Ich zitiere mal Sehr geehrte so und so gemaß nachfolgender Entscheidung haben Sie zu zahlen: Bußgeldbescheid vom 29.08.2017
    Bußgeldbehörde Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule und Berufsausbildung
    Geldbuße 200,00EUR
    Die Volstrekungsbehörde hat beantragt, Erzwingungshaft gegen Sie anzuordnen, weil Sie die ihnen auerlegte Gelbuße nicht bzw. Nicht vollständig bezahlt und bisher auch nicht dargetan haben, dass ihnen nach wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, die Geldbuße sofort zu entrichten.
    Sie erhalten hiermit Gelegenheit, sich innerhalb von 2 wochen nach Zugang dieses Schreibens hierzu zu äußern oder einen der Gründe versehenen Antrag zu stellen. So das dteht so im Brief jetzt weiss ich nicht ob der falsch ausgestellt würde oder was auch immer die haben ja im obigen brief geschrieben wg.Verkehrsordnungswidrigkeit…. ich weiss nicht was ich hachen soll ich kann das nicht Zahlen ich bin alg2 empf
    engerin bitte um Schnelle Antwort habe nur noch bis Freitag zeit für ein wiederspruch. Mit Freundlichen Grußen

  14. Raik
    Am 1. Februar 2019 um 14:10

    Hey

    Mir wurden 25 Tage Erzwingungshaft aufgelegt obwohl ich 1. Eine Ratenzahlung habe und 2. Eine Vermögensauskunft bei einer Gerichtsvollzieher in .

    Wie geht das ???

  15. Christiane P.
    Am 25. Dezember 2017 um 0:11

    Hallo,

    zuerst einmal wünsche ich ein gegegnetes Weihnachtsfest.

    Mein trauriges Geschenk war ein Schreiben vom Vorstand der KVV, Karlsruher Verkehrsbetriebe, an den wohl mein Schreiben an den OB der Stadt Karlsruhe als Vorstandsmitglied der KVV von diesem weitergeleitet wurde.

    Darin steht, dass sie auf die 60 Euro Fahrpreisnacherhebung bestehen, die mir auferlegt wurde, weil ich 1 Tag vor meinem 60. Geburtstag am 06.11.17 während der VIER-minütigen Fahrt von Bühl nach Achern ohne Fahrkarte kontrolliert wurde mit meinem Rad.

    Ich bin Sozialhilfeempfängerin, mit einer minimalen vollen Erwerbsminderungsrente von 30 Euro, die beim besten Willen nicht ausreichen um mich am Leben zu erhalten. Ich bin in einem sehr ausgelaugten körperlichen Zustand, daher die Erwerbsminderungsrente, esse kaum noch, bin hochstudiert, wurde durch die 10jährige Wachkomabetreuung meiner Mutter zur Autorin und christlichen Künstlerin, leider ohne Echo, und auf allen Ebenen ausgelaugt. Mir spenden immer wieder nette Menschen etwas, auf Parkplätzen von Supermärkten, als lyrische Strassenkünstlerin, da ich meine schönen lyrischen Texte alle auswendig kann. Ich wohne in Sasbachwalden, hoch im Schwarzwald, ohne Auto, in einer günstigen Wohnung, und fahre deshalb immer nach Achern, die nächste Stadt. Da ich dort aber immer wieder verjagt wurde, musste ich nach Bühl ausweichen, und das geht nur mit der Bahn. Da ich kein Geld für eine Fahrkarte habe, musste ich diese winzigen 4 Minuten ohne Fahrkarte riskieren, denn viel ist es auch nicht, was ich an Spenden bekomme, das reicht dazu aus, dass ich mir etwas Nahrung kaufen kann, um irgendwie noch zu existieren.

    Ich habe der KVV dieses erklärt, als auch die Tatsache, dass nach bereits erfolgter Vermögensauskunft bei mir nichts mehr zu holen, zu pfänden ist. Leider habe ich viel verloren.

    Trotzdem besteht der Vorstand auf der Zahlung. Es ist so absolut lächerlich, wegen der VIER Minuten, damit eine hochgebildete Frau in Notsituation nicht verhungert einen solchen Aufstand zu machen, und dieses noch zum Heiligabend als tolles Geschenk. Es sollte dem Unternehmen KVV doch eine Ehre sein, einer Frau in einer solchen Situation mit einer kleinen Fahrt von VIER Minuten zu helfen, damit sie nicht verhungert.

    Kann da trotzdem Erzwingungshaft angeordnet werden?

    [editiert.] Traurig, oder nicht?

    Danke für eine Antwort und erholsame Feiertage

    Christiane P.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 10:53

      Hallo Christiane,

      am besten wenden Sie sich mit Ihrem Fall an einen Anwalt, da wir hier keine Rechtsberatung anbieten können. Es gibt in vielen Kommunen und von verschiedenen Vereinen und Sozialverbänden kostenlose Rechtsberatungen für einkommensschwache Menschen, die Sie in Anspruch nehmen könnten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Frank H.
    Am 7. Dezember 2017 um 23:55

    Ich habe in den letzten Jahren alle angefallenen Verkehrs-Bussgelder gezahlt, die Nebenfolgen aber nicht (nur Teilweise, Rest noch 250 Euro). Außerdem habe ich dem vollstreckenden Beamten mehrfach mitgeteilt, das eine EV von mir vorliegt ( an die Gerichtsvollzieherin vor Ort verwiesen) und ich zahlungsunfähig bin. Desweiteren habe ich dennoch über ein Jahr (bei 1-2 Unterbrechungen) monatlich 5 – 20 Euro an die Vollstreckungsstelle überwiesen. Darf die Vollstreckungsbehörde in diesem Fall überhaupt mit Erzwingungshaft drohen? Da dort alle diese Umstände bekannt sind, darf ich Strafanzeige wegen Nötigung gegen die Vollstreckungsstelle wegen der Androhung wider besseren Wissens erstatten? Kann ich diese Argumente dem Richter vortragen, wenn der Antrag doch gestellt wird?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 11:41

      Hallo Frank,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann Ihnen weiterhelfen – in Ihrer Situation erhalten Sie wahrscheinlich einen Beratungshilfeschein, mit dem die Beratung neben einer Gebühr von 15 Euro kostenlos ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Stefan Wittenhagen
    Am 17. März 2017 um 16:38

    Ich bin 19.08.1962 geboren darf ich einen Motorroller mit 45km/h ohne Führerschein fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. März 2017 um 9:34

      Hallo Stefan,

      nein, dafür benötigen Sie eine Fahrerlaubnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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