Der EU-Führerschein: Anerkennung, Gültigkeit, Kosten & Umtauschfrist

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Wenn das EU-Recht einen Führerschein designt: Der neue europäische Führerschein

Bis 2033 muss jeder Fahrer einen EU-Führerschein besitzen.
Bis 2033 muss jeder Fahrer einen EU-Führerschein besitzen.

Europa wächst zusammen. Seit der Gründung der Europäischen Union (EU) sind die Mitgliedsstaaten bestrebt, ihre Richtlinien und Gesetzen aneinander anzugleichen und anzupassen. Dies macht sich im Bereich des Straßenverkehrs besonders bemerkbar. In diesem Kontext überrascht es nicht, dass eines der wichtigsten Dokumente eines Autofahrers ebenfalls auf einen einheitlichen Standard gebracht wurde: Der EU-Führerschein.

Der einheitliche Führerschein in der EU soll durch seine Gestaltung Polizisten und Staatsbediensteten dabei helfen, die Fahrerlaubnis von ausländischen Fahrern ohne Probleme festzustellen. Doch wie ist der EU-Führerschein gestaltet? Wann wird der neue EU-Führerschein zu Pflicht? Und weshalb bieten viele Anbieter an, einen ausländischen EU-Führerschein statt einer MPU zu erwerben? In diesem Ratgeber finden Sie Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen rund um den neuen Schein.

FAQ: EU-Führerschein

Bis wann muss ich meinen alten Führerschein umschreiben lassen?

Spätestens bis zum 19. Januar 2033 müssen alle alten (auch EU) Führerscheine in den neuen umgetauscht sein. Damit auf den Führerscheinstellen kein Chaos entsteht, gibt es empfohlene Umtauschfristen. Diese finden Sie hier.

Wie lange ist der EU-Führerschein gültig?

Der EU-Führerschein ist 15 Jahre lang gültig und muss dann erneuert werden. Eine erneute Führerscheinprüfung ist jedoch nicht notwendig. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was kostet der neue EU-Führerschein?

Es fällt eine Bearbeitsungsgebühr von etwa 25 Euro an. Zusätzlich können Kosten für ein neues Führerscheinfoto (5 bis 20 Euro) entstehen.

Was ist der neue EU-Führerschein? Erklärung, Definition und Gültigkeit des Scheins

Mit einem EU-Führerschein steht Ihrem Urlaub nichts im Wege!
Mit einem EU-Führerschein steht Ihrem Urlaub nichts im Wege!

Der EU-Kartenführerschein geht auf die dritte Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union zurück. Diese wurde in Deutschland 2009 bis 2013 nach und nach umgesetzt. Grund für die Erneuerung war zum einen die hohe Anzahl unterschiedlicher Führerscheindokumente innerhalb der EU – laut Bundesdruckerei waren vor 2013 mehr als 110 Formate im Umlauf. Zudem sollte die Sicherheit auf den europäischen Straßen durch das neue Dokument erhöht werden.

Insbesondere der Führerscheintourismus soll das einheitliche Dokument erschweren. Zudem soll der neue Führerschein schwieriger zu fälschen sein. Eine weitere Neuerung liegt in der begrenzten Gültigkeit von dem EU-Führerschein auf 15 Jahre.

Doch wer ist überhaupt von der Führerscheinrichtlinie betroffen? Bis wann muss der alte „Lappen“ umgeschrieben werden? Im Folgenden gehen wir genau auf Aussehen, Inhalt und Beschränkungen des neuen Scheins ein.

Das steht auf Ihrem EU-Führerschein

Der neue Schein wird im Scheckkartenformat erstellt und ist daher deutlich einfacher im Portemonnaie zu verstauen als die alten Papierscheine. Das einheitliche Format des Führerscheins ermöglicht ein schnelles Ablesen aller wichtigen Informationen zum Fahrer. Die Einträge auf der Karte sind nach folgendem Prinzip nummeriert:

  • 1. Name
  • 2. Vorname
  • 3. Geburtsdatum und Geburtsort
  • 4a. Datum der Ausstellung des Führerscheins
  • 4b. Ablaufdatum
  • 4c. Ausstellende Behörde
  • 5. Führerscheinnummer
  • 6. Bild des Inhabers
  • 7. Unterschrift des Inhabers
  • 8. Wohnort (im deutschen EU-Führerschein entfällt dieser Eintrag
  • 9. Fahrerlaubnisklassen
  • 10. Erwerbsdatum der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen
  • 11. Gültigkeit befristeter Fahrerlaubnisklassen
  • 12. Beschränkungen und zusätzliche Angaben
  • 13. Eintragungen anderer Staaten bei Wohnsitzwechsel
  • 14. Eintragung des Erwerbsdatums der Klassen von Hand (optional)

Die Nummern eins bis neun befinden sich auf der Vorderseite des Dokuments. Die Nummern neun (in detaillierterer Ausführung) bis 14 sind auf der Rückseite zu finden.

Für wen ist ein europäischer Führerschein Pflicht?

EU-Führerschein: Das Umschreiben muss bis 2033 erfolgen.
EU-Führerschein: Das Umschreiben muss bis 2033 erfolgen.

Die dritte Führerscheinrichtlinie wurde in Deutschland 2013 umgesetzt. Daher gilt: Führerscheine, die ab 19.01.2013 ausgestellt werden, müssen bereits im neuen Format ausgehändigt werden. Auch, wenn Sie Ihren Führerschein verlieren oder aus sonstigem Grund umtauschen möchten, bekommen Sie seit diesem Stichdatum einen EU-Führerschein als Ersatz.

Es besteht allerdings kein sofortiger Zwang für Besitzer älterer Führerscheine, diesen gegen einen EU-Führerschein umzutauschen. Spätestens ab dem 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine in Deutschland allerdings dem europäischen Standard entsprechen. Sie haben daher noch einige Jahre Zeit, sich auf das neue Führerscheinformat einzustellen und Ihren Führerschein umschreiben zu lassen.

Es existieren verschiedene Umtauschfristen, welche verhindern sollen, dass Millionen von Führerscheinen zur gleichen Zeit umgetauscht werden. Dies würde die Behörden hoffnungslos überfordern:

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.1.201319.01.2033

Was, wenn beim EU-Führerschein die Gültigkeit abläuft?

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die begrenzte Gültigkeitsdauer des Dokuments auf 15 Jahre. Die Erneuerung des Scheins nach Ablauf dieses Zeitraums stellt allerdings einen rein bürokratischen Aufwand dar: Es sind keine erneuten Prüfungen zur Verlängerung notwendig.

Vielmehr soll durch die regelmäßige Erneuerung gewährleistet werden, dass die Angaben auf dem Dokument möglichst aktuell bleiben. Auf diesem Weg wird Fälschungen entgegen gewirkt. Auch sollen Polizisten im Zuge einer Führerscheinkontrolle anhand des Bilds feststellen könne, ob der Fahrer auch wirklich auf dem Dokument abgebildet ist. Auf jahrzehntealten Fotos ist dies nicht möglich.

Ein Sonderfall stellen jene Führerscheinklassen dar, welche per se nicht unbegrenzt gültig sind. Dies gilt zum Beispiel für die Klassen C, CE, D und DE. Hier müssen Führerscheininhaber von dem 50. Lebensjahr an alle fünf Jahre nachweisen, dass sie zum Führen der entsprechenden Kfz in der Lage sind. Dies erfolgt mittels einer ärztlichen Untersuchung. Da im EU-Führerschein die Beschränkungen für diese Klassen ebenfalls notiert sind, benötigen Sie zur Verlängerung die entsprechenden Nachweise.

Diese Kosten verursacht der EU-Führerschein

Alle 15 Jahre müssen Sie Ihren EU-Führerschein umschreiben lassen. Dabei fallen unweigerlich gewisse Kosten an. Sie benötigen ein biometrisches Passbild, um die Umschreibung durchführen zu lassen. Je nach Photograph kosten diese zwischen 5 und 20 Euro je sechs Bilder. Hinzu kommen Bearbeitungsgebühren von ca. 25 Euro. Rechnen Sie daher beim EU-Führerschein mit Kosten von ca. 35 Euro.

Beantragen können Sie Ihren neuen EU-Führerschein beim Straßenverkehrsamt. In bestimmten Kommunen ist auch das Ordnungsamt oder das Landratsamt für den Umtausch zuständig.

Mehr zu den Kosten eines neuen EU-Führerscheins erfahren Sie in unserem Video:

Wie viel kostet ein neuer Führerschein?

Vorteile des neuen Scheins

Auch wenn die Erneuerungen des wichtigen Dokuments in erster Linie der Sicherheit und besseren zwischenstaatlichen Koordinierung dienen soll, wartet der EU-Führerschein ebenfalls mit gewissen Vorzügen für die Bürger auf.

Der EU-Führerschein kann mit MPU-Anordnung erworben werden. Die MPU muss erfolgreich bestanden werden.
Der EU-Führerschein kann mit MPU-Anordnung erworben werden. Die MPU muss erfolgreich bestanden werden.

Nie wieder Ärger beim Urlaub ins europäische Ausland mit dem EU-Führerschein. Ob England, Polen, Italien: Gültig ist das Dokument grundsätzlich in allen Mitgliedsstaaten. Begeben Sie sich hingegen mit einem alten grauen oder rosanen Führerschein ins Ausland, kann es zu Schwierigkeiten mit den dortigen Ordnungshütern kommen.

Obwohl ein in Europa ausgestellter Führerschein im ganzen EU-Gebiet anerkannt werden muss, kennen viele Behörden die alten Formate nicht mehr und verhängen im Zweifel ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot. Auch wenn Sie anschließend nachweisen können, dass es sich bei Ihrem „Lappen“ um einen gültigen Nachweis Ihrer Fahrerlaubnis handelt, verlieren Sie einiges an Zeit und Urlaubsgefühl. Daher gilt der Tipp: Lassen Sie sich vorher einen EU-Führerschein machen.

Die MPU durch einen EU-Führerschein umgehen: Risiken und Strafen

Bei besonders schweren Verstößen droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Betroffene müssen in diesem Fall eine bestimmte Sperrfrist abwarten, bevor Sie die Erlaubnis erneut beantragen dürfen. Während dieser Zeit ist es ihnen verboten, führerscheinpflichtige Kfz zu führen.

In vielen Fällen ist die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis mit dem Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) gekoppelt. Dies ist insbesondere bei Alkohol- und Drogenverstößen der Fall. MPU-Teilnehmer müssen einen medizinischen Abstinenznachweis vorbringen und in einem Gespräch mit einem Psychologen erläutern, inwieweit sie ihr Verhalten überdacht und verändert haben.

Da die MPU gewisse Kosten verursacht und zudem bei zu geringer Vorbereitung oder mangelnder Einsicht nicht bestanden werden kann, versuchen viele Betroffene, die Untersuchung mittels EU-Führerschein zu umgehen.

Im Folgenden gehen wir auf die gesetzlichen Regelungen zum Erwerb des Scheins im Ausland ein und erläutern, inwieweit die Erlangung von einem EU-Führerschein, ohne eine MPU zu absolvieren, legal ist.

Einen EU-Führerschein trotz MPU erwerben: Gesetzliches

Anbieter, welche im Internet mit einem einfachen und unkomplizierten Erwerb von einem EU-Führerschein ohne MPU werben, stützen sich auf die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine innerhalb der EU. Eine Führerscheinrichtlinie legt diesen Grundsatz fest.

Allerdings gilt dieses Recht auf Anerkennung nicht unbegrenzt für alle EU-Führerscheine: Die Behörden können auch im Nachhinein überprüfen, ob der EU-Führerschein überhaupt gültig ist. Dazu dürfen sie unter anderem kontrollieren, ob der Besitzer des Scheins zum Zeitpunkt des Erwerbs seinen Hauptwohnsitz im entsprechenden Land angemeldet hatte.

Mehrere Urteile bestätigen dieses Recht der deutschen Behörden und Führerscheinstellen. Prominent ist hier ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2012 (Az. C-467/10). Darin bekräftigt das Gericht:

Ein Mitgliedstaat kann jedoch die Anerkennung des Führerscheins verweigern, wenn aufgrund von unbestreitbaren, vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden Informationen feststeht, dass der Inhaber des Führerscheins die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes nicht erfüllte.“ Pressemitteilung des EuGH vom 1. März 2012

Ist es legal, den EU-Führerschein zu kaufen?

Dank EU-Führerschein die MPU umgehen? Das ist teurer und oft illegal.
Dank EU-Führerschein die MPU umgehen? Das ist teurer und oft illegal.

Hier sind zwei verschiedene Situationen zu unterscheiden:

  • Sie erlangten den Führerschein noch innerhalb der Sperrfrist Ihrer Fahrerlaubnis
  • Sie erlangten den Schein nach Ablauf der Frist

In ersterem Fall liegt ein klarer Verstoß vor. Stellen Behörden fest, dass Sie mit einem EU-Führerschein fahren, welcher innerhalb der vorgeschriebenen Sperrfrist erworben wurde, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Hierfür droht eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine entsprechend hohe Geldstrafe. Ohne Fahrerlaubnis zu fahren stellt eine Straftat nach § 21 StVG dar – dementsprechend hoch sind die Bestrafungen.

Erlangten Sie Ihren EU-Führerschein allerdings erst nachdem die Sperrfrist abgelaufen ist, muss dieser laut obigen EuGH-Urteil in Deutschland anerkannt werden. Allerdings ist dafür in der Regel der Nachweis notwendig, dass sich Ihr Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbs im entsprechenden Land befand. Sie müssen sich also normalerweise mindestens 185 Tage im Jahr dort aufhalten.

Können Sie dies nicht nachweisen und hatten Ihren Hauptwohnsitz zum entsprechenden Zeitpunkt in Deutschland, müssen Sie die MPU nachträglich absolvieren. Bis die Untersuchung bestanden ist, wird der Schein einbezogen.

Deshalb ist es nicht ratsam, einen EU-Führerschein ohne MPU zu erlangen

Eine MPU wird von den Behörden angeordnet wenn deutlich wird, dass ein Fahrer den restlichen Verkehr bewusst schwer gefährdet. Dies ist dann der Fall, wenn sich jemand hinter das Steuer setzt, obwohl er durch den Konsum von Drogen oder Alkohol stark beeinträchtigt ist. Auch notorische Raser müssen aufgrund der Häufungen der Übertretungen mit einer Anordnung zur MPU rechnen.

Mittels EU-Führerschein die MPU zu umgehen, könnte theoretisch noch möglich sein, ist allerdings in der Regel eher nicht ratsam. Liegt in einem EU-Staat eine Sperrfrist vor, darf dieser die Anerkennung vom neunen Euro-Führerschein aus einem anderen Land verweigern. So darf Deutschland beispielsweise einen Führerschein aus Polen aberkennen, wenn sich der Fahrer in Deutschland in der Sperrfrist befindet.

Erlangen Sie einen EU-Führerschein, ohne eine in Deutschland fällige MPU zu absolvieren, riskieren Sie erneute Verstöße. Die Untersuchung ist derart aufgebaut, dass betroffene Fahrer ihr Verhalten dauerhaft und nachhaltig verändern können. Dadurch leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit auf den Straßen. Verzichten Betroffene darauf, ist der nächste Führerscheinentzug in vielen Fällen vorprogrammiert. Denn es fehlt die intensive Auseinandersetzung mit dem den Verstöße zugrunde liegenden Problem.

Aufwand und Kosten

Auch wenn viele Internetseiten versprechen, ein neuer EU-Führerschein sei einfach und preiswert zu erlangen, ist dem nicht so. Allein die Ummeldung des Hauptwohnsitzes zieht massive Veränderungen nach sich. Neben zahlreicher behördlichen Meldepflichten sind unter anderem steuerliche Aspekte bei der Ummeldung zu bedenken.

Eine MPU kostet in der Regel zwischen 200 und 500 Euro – je nachdem, welcher Verkehrsverstoß begangen wurde. Der Erwerb eines EU-Führerscheins im Ausland ist ungleich teurer – neben den Kosten für Prüfung und Ausstellung des Scheins fallen in der Regel Mietkosten für den Wohnsitz an. Es ist daher auch für das eigene Portemonnaie schonender, sich die Zeit zu nehmen und eine MPU einmalig zu absolvieren. Diese hilft Ihnen auch für die Zukunft, teure Bußgelder zu vermeiden.

Sie können einen rechtmäßigen EU-Führerschein umschreiben lassen - trotz MPU-Anordnung.
Sie können einen rechtmäßigen EU-Führerschein umschreiben lassen – trotz MPU-Anordnung.

Erlangen Sie Ihren EU-Führerschein im europäischen Ausland, umgehen Sie zwar unter Umständen eine MPU, müssen aber dennoch eine Prüfung absolvieren.

Eine Fahrerlaubnis kann nämlich in keinem EU-Mitgliedstaat erworben werden, ohne die entsprechende Kenntnisse vorzuweisen. Dies erfolgt durch eine theoretische und praktische Prüfung.

Bieten Ihnen Anbieter aus dem Internet an, einen EU-Führerschein zu kaufen, ohne eine Prüfung zu absolvieren, sollten Sie daher die Finger von dem Angebot lassen. Hier wird die Grenze zur Illegalität überschritten und Sie müssen mit schweren Konsequenzen rechnen.

Finden deutsche Behörden heraus, dass Sie einen Führerschein ohne entsprechende Voraussetzungen erworben haben, können Sie wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis belangt werden. Da sollten Sie sich also gut über legen ob Sie der neue EU-Führerschein aus Italien, Tschechien oder Polen eine Strafverfolgung wert ist.

Viele Rundum-Sorglos-Angebote zur Umgehung der MPU mittels EU-Führerschein stellen sich als unseriös heraus. Am Ende der Transaktion haben viele Betroffene Geld ausgegeben und keinen Führerschein dafür bekommen.

Insbesondere die Versetzung vom Wohnsitz nach Tschechien, Polen und Co. klappt oftmals nicht so, wie angenommen. Die Anordnung zur MPU bleibt in diesem Fall bestehen und das Auto muss weiterhin die Garage hüten. In diesem Zusammenhang können sich Betroffene fragen, inwieweit sich der Aufwand lohnt, die MPU mittels ausländischer Fahrerlaubnis zu umgehen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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112 Kommentare

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  1. D. Schwerdt
    Am 15. Mai 2017 um 18:20

    Hallo ich habe einen bulgarischen FS total legal erworben mit jahre langer aufenthaltszeit parallel in Bulgarien und Deutschland .. sperrfrist habe ich keine bekommen ..
    Darf ich jetzt damit direkt in Deutschland fahren oder sollte ich noch etwas wichtiges beachten damit ich fahren kann ??

    Ps verloren habe ich damals in DE meinen Führerschein wegen Alkohol und soll schon seit vielen Jahren MPu machen bin aber immer durchgefallen

    Danke ..

  2. Robert
    Am 28. April 2017 um 10:56

    Hallo Bußgeld Team,
    Und zwar folgendes ich hab am 17.12.16 den Führerschein abgegeben (freiwillig) mit 2.34 Promille hab eine Sperre zum 1.11.2017
    Ich würde schon mal mit 0.88 erwischt (Rest alkohol) und davor hatten ich und meine Freundin einen Mietvertrag in Frankreich unterschrieben und wohnen dort seit Januar dieses Jahr . Ich mach schon die Vorbereitung aber ist es möglich ab den 1 bzw 2.11.17 in Frankreich die Neuverteilung zu machen . Da wir hier unsere Wohnung haben . Und muss ich dann in Frankreich in die Fahrschule!?
    Gruss

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Mai 2017 um 13:09

      Hallo Robert,

      Sie können sich mit diesen Fragen an die in Frankreich zuständige Behörde wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. pawel
    Am 5. April 2017 um 2:21

    Ich bin ein polnischer bürger . Habe ich in Deutschland meine FS gemacht dann verloren ( fahrerloubnisentzug) .Ich habe polnischer aus weiss und Wohnsitz. Die sperre ist vorbei .Also kann ich in Polen neue fahrerloubnis erworben und hier naturlich gültig wird?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. April 2017 um 10:07

      Hallo Pawel,

      wenn Sie seit über einem halben Jahr in Polen wohnen, keine Sperre existiert, dann sollte das möglich sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Mike
    Am 30. März 2017 um 9:18

    Da stehen viele Unwahrheiten im Text die dazu führen sollen dass man ja nicht im Ausland seinen Führerschein macht. Ich mache meinen Führerschein jetzt in Polen aus Kostengründen. Ich spare weit über 1500 €. Ich hab keinen Wohnsitz dort angemeldet und werde meinen Führerschein ob es hier ganz normal um schreiben ohne dass ich Probleme bekomme. Da ich keine MPU habe und dass man erst Führerschein ist wird hier nicht nach meinem Wohnsitz dort gefragt. Wenn doch dann ist es entgegen eurer Aussage sehr einfach einen nachzuweisen. Zum Thema MPU gebe ich Roland über mir recht. Eine Bekannte von mir zahlt änliche Preise und nicht wie die von euch dargestellten 200-500 €

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2017 um 8:16

      Hallo Mike,

      damit ein Führerschein aus dem europäischen Ausland in Deutschland anerkannt werden kann, muss ein Wohnsitz im betreffenden Land nachgewiesen werden. Können Sie dies nicht, ist der Tatbestand “Fahren ohne Fahrerlaubnis” erfüllt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Ottmar
        Am 4. Februar 2019 um 1:02

        Hallo..wie sieht es aus mit dem englischen Führerschein? Ich werde für ein Jahr evt länger dort hin ziehen jobmässig..Ich habe in Deutschland meinen Lappen abgegeben wegen Alk u muss mpu machen..was ich auch vor hatte eigentlich..meine Fs.Sperre ist abgelaufen .jetzt hat mir ein Engländer erklärt wenn ich nachweisen kann welche klassen ich hier in Deutschland hatte(kba Auszug reicht)und die wohnsitz Regelung einhalte,bekomme ich einen neuen englischen Führerschein erteilt dann muss er in Deutschland anerkannt werden? Ist das richtig so .? Brexit ist zwar Ende März aber Führerschein erteilungen aus England die bis zum 31.12.20 erteilt wurden sind noch gültig bzw werden anerkannt. Gruß Otti

  5. Roland
    Am 22. Februar 2017 um 19:08

    So so,MPU kostet zwischen 200-500€…..auvenwischerei ist das,denn,wer ohne Verkehrs psychologische Vorbereitung zur MPU geht fällt zu 99,9% durch.so,diese jene welche, schlägt mit gepflegten 1000-1500€ zu Buche,wenn nicht noch andere di GE wie zB Alkohol oder drogennachweis im Hintergrund stehen.ich habe dieses zinober schon leider zweimalig hinter mir einmal mit Vorbereitung(all incl.1900€)und einmal ohne(500€)so und nun ratet mal welche der beiden ich bestanden habe…..unteranderem bekommt man vom verkehtspsychologen einen schrieb mit welchen man zur MPU vorlegt…..

    • Martin H.
      Am 22. August 2017 um 8:52

      ja damit meinte er wohl nur die reine mpu -untersuchung..wenn man für 500 taler wieder im sattel sitzen würde,dann wäre das toll :D das vierfache triffts wohl eher mit allen tests und vorbereitungskurse usw.
      ich finde das ganze sowieso fragwürdig..klaro sollte man nicht bekifft oder betrunken autofahren,das sieht jeder ein.aber solange die tests doch auf abbauprodukte ansprechen und bei THC als beispiel …der abbau so von statten geht das es sich in fettschichten einlagert und stück für stück,nach und nach abgeben wird..und somit wird man auch an einem nachmittag postiv getestet,wenn man tags zuvor abends gekifft hat..obwohl man ja alles andere als immer noch eine wirkung hat,aber was sich langsam abbaut is länger nachweisbar..das is schonmal ungerecht und zerstört ganze existenzen dabei ^^
      eine frechheit empfinde ich auch den generalverdacht das nur weil man einmal einen kleinen fehler gemacht hat ,in dem niemand zu schaden gekommen is,man nicht auffällig war dann unter generalverdacht zu stellen..und als eine art süchtigen hinzustellen..und jetwege kompetenz absprechen…dann sinds doch größtenteils junge menschen,welche eine strafe für das vergehen bekommen..damit sollte es dann doch auch gut sein.. vieleicht noch ein persönliches gespräch mit gut geschulten psychologen und wenn der doch glaubhafte bedenken hätte ,erst dann sollte ein ausführlicheres gutachten erstellt werden..aber da müsste man denjenigen schon als eine gefährdung der öffentlichkeit war nehmen und ausm verkehr ziehen..
      es ist zum kotzen letzlich gute 2000 + bezahlen zu müssen um überhaupt erstmal wieder einen schein beantragen zu dürfen..da kommen dann noch leicht gut und gerne 500 taler hinzu,bei beantragung,außstellung und sowas..die strafe dafür hab ich ja auch schon berappt..dann einen einjährigen abstinenznachweiß..^^ was soll das?? ich hab doch auch mein recht auf rausch und entspannung..und das in meiner freizeit,und nicht im straßenverkehr…und da ja alles gestiegen is außer den löhnen,verdient man auch mit einem stressigen vollzeitjob als ungelernter mit etwas glück nur ein kleines bischen mehr als das was man als existensminimum bezeichnet …ich muss da ja echt geile t. haben ,das mich der stadt so leermelkt

  6. Thomas
    Am 18. Januar 2017 um 17:30

    muss man seinen in Polen erworbenen Führerschein in Deutschland umtauschen, wenn man nach 1 1/2 Jahren wieder in Deutschland wohnt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 10:07

      Hallo Thomas,

      handelt es sich um einen EU-Führerschein muss dieser in der Regel in Deutschland nicht umgetauscht werden. Sie können sich diesbezüglich auch an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Jochen
    Am 20. November 2016 um 6:30

    Berechtigt eine im Jahr 2015 in Rumänien erworbene Fahrerlaubnis Klasse B zum Führen eines Pkw in Deutschland selbst wenn seit 2013 ein Wohnsitz in Deutschland begründet ist? Begeht die Person den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Zuteilung ein Wohnsitz in Rumänien (parallel) begründet war?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. November 2016 um 11:12

      Hallo Jochen,

      mit einem gültigen EU-Führerschein dürfen Sie in Deutschland ein Fahrzeug führen. Liegen Beschränkungen für diesen vor, müssen diese in Deutschland beachtet werden. Sie sollten sich hier auch bei der Fahrerlaubnisbehörde erkundigen, ob weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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