Euro 1 – Welche Plakette erhält mein Fahrzeug?
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Was ist bei der Schadstoffklasse Euro 1 zu beachten?
In Deutschland werden seit dem Jahr 2008 systematisch Umweltzonen eingeführt. Diese dienen dazu, dass die Schadstoffe in der Luft, insbesondere in den Großstädten, reduziert werden sollen.
Dadurch werden die Umwelt und auch die Menschen, welche in der Stadt leben, geschützt. Denn die Feinstaubpartikel und die Abgase können gesundheitliche Schäden verursachen.
Um die Feinstaubreduzierung durchzusetzen, müssen Benzin- und Diesel-Fahrzeuge eine Umweltplakette besitzen, die darauf hinweist, ob sie in der Umweltzone fahren dürfen.
Welche Plakette Ihr Fahrzeug der Schadstoffklasse Euro 1 erhalten kann, wie sich eine fehlende Feinstaubplakette auswirkt und was generell bei der Euro-1-Norm zu berücksichtigen ist, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Schadstoffklasse Euro 1
Nicht immer. Benziner ohne geregelten Katalysator und Diesel, die der Euro-1-Norm entsprechen, erhalten keine Umweltplakette und dürfen nicht in die Umweltzone fahren. Je nach Datum der Erstzulassung oder z. B. die Ausrüstung mit Partikelfilter ist es aber möglich, die rote oder grüne Umweltplakette zu erhalten. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Zur Schadstoffgruppe 1 zählen u.a. Euro-1-Diesel, die vor 1997 erstmals zugelassen wurden (vor 1996 bei Lkw und Bussen) oder Benziner, die vor 1993 die Erstzulassung erhielten. Mehr dazu können Sie hier nachlesen. Ob Ihr Fahrzeug der Schadstoffgruppe 1 zugeordnet wird, können Sie auch anhand der Emissionsschlüsselnummer herausfinden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Euro-1-Dieselfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können mit einem Katalysator oder, falls schon vorhanden, mit einem verbesserten oder einem zusätzlichen Katalysator nachgerüstet werden. Die Fahrzeuge werden dann der Schadstoffgruppe 2 zugeordnet und erhalten die rote Umweltplakette. Euro-1-Benziner mit entsprechendem Katalysator können die grüne Plakette erhalten (Schadstoffgruppe 4).
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Zu welcher Schadstoffgruppe zählen Kfz der Emissionsklasse Euro 1?
Es gibt vier verschiedene Schadstoffgruppen und ebensoviele Varianten für die Umweltplakette.
- Schadstoffgruppe 1: Keine Umweltplakette
- Schadstoffgruppe 2: Rote Umweltplakette
- Schadstoffgruppe 3: Gelbe Umweltplakette
- Schadstoffgruppe 4: Grüne Umweltplakette
Euro 1 kann mehreren Schadstoffgruppen entsprechen:
Fahrzeug | Schadstoffklasse | Schadstoffgruppe |
---|---|---|
Diesel-Pkw Erstzulassung vor 01.01.1997 | Euro 1 (oder schlechter) | 1 |
Diesel-Lkw oder -Bus Erstzulassung vor 01.01.1996 | Euro 1 (oder schlechter) | 1 |
Diesel-Pkw mit Partikelfilter Erstzulassung zwischen 01.01.1997 und 31.12.2000 | Euro 1 | 2 |
Diesel-Lkw oder Bus mit Partikelfilter Erstzulassung zwischen 01.01.1996 und 30.9.2001 | Euro 1 | 2 |
Pkw, Lkw oder Bus mit Benzin oder Gas Erstzulassung vor 01.01.1993 | Euro 1 | 1 |
Pkw, Lkw oder Bus mit Benzin oder Gas Erstzulassung ab 01.01.1993 | Euro 1 | 4 |
Hinweis: In Einzelfällen sind auch Abweichungen möglich |
Während ein Diesel-Euro-1-Fahrzeug regelmäßig in eine schlechtere Schadstoffgruppe eingeordnet wird, sieht es bei Euro-1-Benzinern bereits ganz anders aus. Die Schadstoffklasse allein sagt also noch nicht viel über den Schadstoffausstoß der Kfz aus. Hier sind die Schadstoffgruppen wichtig.
Einer niedrigen Gruppe werden Autos zugeordnet, welche eher nicht umweltfreundlich sind und eine hohe Feinstaubemission haben. Das spiegelt sich dann auch in den Plaketten wieder.
Bei den Plaketten gilt, je geringer die Emission, desto höher ist die Nummer innerhalb der Schadstoffgruppe. Die Nummer der Schadstoffgruppe findet sich auf der Umweltplakette deutlich sichtbar wieder.
Eine Feinstaubplakette Euro 1 gibt es also so nicht. Stattdessen werden Kfz der Schadstoffklasse Euro 1 entweder der Schadstoffgruppe 1, 2 oder 4 zugeordnet. Bei Schadstoffgruppe 1 erhalten Sie keine Umweltplakette. In Schadstoffgruppe 2 bekommt Ihr Kfz die rote Umweltplakette. Eine Umweltzone dürfen diese Fahrzeuge daher generell nicht befahren. Bei Schadstoffgruppe 4 bekommen Sie jedoch die grüne Umweltplakette und dürfen Umweltzonen befahren.
Fahrzeug | Schadstoffklasse | Schadstoffgruppe | Farbe der Plakette |
---|---|---|---|
Diesel-Pkw Erstzulassung vor 01.01.1997 | Euro 1 (oder schlechter) | 1 | keine Plakette |
Diesel-Lkw oder -Bus Erstzulassung vor 01.01.1996 | Euro 1 (oder schlechter) | 1 | keine Plakette |
Diesel-Pkw mit Partikelfilter Erstzulassung zwischen 01.01.1997 und 31.12.2000 | Euro 1 | 2 | rote Plakette |
Diesel-Lkw oder Bus mit Partikelfilter Erstzulassung zwischen 01.01.1996 und 30.9.2001 | Euro 1 | 2 | rote Plakette |
Pkw, Lkw oder Bus mit Benzin oder Gas Erstzulassung vor 01.01.1993 | Euro 1 | 1 | keine Plakette |
Pkw, Lkw oder Bus mit Benzin oder Gas Erstzulassung ab 01.01.1993 | Euro 1 | 4 | grüne Plakette |
Hinweis: In Einzelfällen sind auch Abweichungen möglich |
Euro 1: Diese Fahrzeuge erhalten keine Plakette
Diese Fahrzeuge der Euro-1-Abgasnorm bekommen keine Umweltplakette:
- Personenkraftwagen ohne einen geregelten Katalysator.
- Meist ältere Dieselfahrzeuge, insbesondere die Autos, welche schlechte Werte hinsichtlich der Feinstaubpartikel aufweisen.
- Alte Fahrzeuge mit einem Ottomotor.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob die genannten Faktoren bei Ihrem Fahrzeug gegeben sind, dann können Sie auch in Ihren Fahrzeugpapieren nachsehen und daraus die Emissionsschlüsselnummern Ihres Fahrzeuges ablesen. Bei diesen Emissionsschlüsselnummern wird dem Fahrzeug keine Plakette zugeteilt:
- Fahrzeuge mit einem Ottomotor und den Ziffern: 0, 03-13, 15, 17, 88, 98.
- Fahrzeuge mit einem Dieselmotor und den Ziffern: 0-24, 34, 40, 77, 88, 98.
Zu finden sind diese Nummern in der Zulassungsbescheinigung. Hierbei sollten Sie bei älteren Fahrzeugen mit Papieren, welche vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, auf die letzten beiden Ziffern unter dem Punkt „zu 1“ nachsehen. Neuere Zulassungspapiere, die nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, haben die Emissionsnummern bei Teil I unter dem Punkt „14.1“, als die letzten zwei Ziffern stehen.
Ausnahmen für eine Umweltplakette bei Fahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 1
Generell erhalten Fahrzeuge mit einem Ottomotor ohne einen Katalysator und mit dem US-Kat der ersten Generation keine Plakette. Allerdings gibt es diesbezüglich auch Ausnahmen. Beispielsweise wenn es sich um Kraftfahrzeuge mit Elektro-, Gas- oder Wasserstoffantrieb handelt. Diese Autos erhalten, trotz der Emissionsklasse Euro 1, dennoch eine grüne Plakette.
Ist das Umrüsten der Fahrzeuge mit der Klasse Euro 1 empfehlenswert?
Durch die Einteilung in die Emissionsklasse Euro 1 haben v. a. Fahrer von Dieselfahrzeugen einige Nachteile. Sie erhalten häufig keine Umweltplakette, dürfen daher auch nicht in der Umweltzone fahren bzw. haben dort ein generelles Fahrverbot einzuhalten. Andernfalls droht ein Bußgeld, da das Fahren ohne eine Umweltplakette eine Ordnungswidrigkeit ist. Diese wird mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet. Punkte in Flensburg werden dafür allerdings nicht vermerkt.
Dennoch würde sich das Bußgeld summieren, wenn mit einem alten Fahrzeug innerhalb der Bereiche gefahren wird, in denen die Umweltzone und eine Plakettenpflicht gelten.
Bei Euro-1-Benzinern, die aktuell zur Schadstoffgruppe 1 zählen, kann sich das Nachrüsten mit einem Partikelminderungssystem aber lohnen, da die Kfz anschließend zur Schadstoffgruppe 4 zählen und eine grüne Plakette erhalten können.
Euro-1-Diesel der Schadstoffgruppe 1 können durch den Einbau eines Partikelfilters allerdings nur in die Schadstoffgruppe 2 aufsteigen und würden dann eine rote Plakette erhalten können. Eine Umweltzone dürften Sie damit aber dennoch nicht befahren.
Wie funktioniert ein Umbau eines Autos mit Euro 1?
Wenn Sie Ihr Auto gerne umweltfreundlicher umrüsten lassen wollen, dann sollten Sie eine Werkstatt damit beauftragen, dass diese Ihnen einen Kaltlaufregler in Ihr Fahrzeug einbaut. Für diesen Umbau müssen allerdings der Katalysator und die Lambdasonde funktionsfähig sein und keine Mängel haben.
Ein Kaltlaufregler dient dazu, dass die schädlichen Stoffe im Abgas deutlich minimiert werden, was die Umwelt schützt und die Feinstaubpartikel reduziert. Eine andere Variante ist es, dass Sie sich einen Rußfilter einsetzen lassen. Bei der Umrüstung des Fahrzeuges ist ein staatlicher Zuschuss möglich. Danach kann durch die Einstufung in eine bessere Schadstoffgruppe die Hälfte der Steuern im Jahr gespart werden.
Nicht bei allen Fahrzeugen ist auch eine Umrüstung einfach möglich. Dennoch sollten Sie über diese Investition nachdenken, da zum einen die Umwelt geschont und zum anderen die Menschen in den Ballungszentren geschützt werden. Zudem haben Sie als Fahrer den Vorteil, dass Sie – wenn Sie durch die Umrüstung Ihres Euro-1-Kfz eine grüne Plakette erhalten – kein Bußgeld beim Befahren von Umweltzonen riskieren.
Wieso können Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro 1 schädlich sein?
Fahrzeuge, welche keine Plakette zugeordnet bekommen, da sie zur schlechtesten Schadstoffgruppe 1 gehören, verursachen eine höhere Luftverschmutzung. Durch die abgegebenen Abgase kann sich Feinstaub weit mehr verbreiten, als es bei anderen Autos der Fall ist.
Andere Fahrzeuge, welche einen gesonderten Filter diesbezüglich besitzen, können die Umweltverschmutzung deutlich eingrenzen.
Durch erhöhte Messwerte in der Luft wurde festgestellt, dass der Feinstaubaustoß von Fahrzeugen immens ist und für den Mensch krebserregend sein kann. Die Qualität der Luft wird daher verbessert und die Schadstoffe reduziert, wenn Besitzer von Fahrzeugen mehr darauf achten, dass beispielsweise bei ihrem Auto ein Rußpartikelfilter nachgerüstet wird.
Schadstoffreduzierende Kraftfahrzeuge soll es in Deutschland immer mehr geben. Die Produktion diesbezüglich soll weiter gefördert werden, sodass die Luftverschmutzung gerade in den Großstädten weiter gesenkt wird.
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hallo
bin mit meinem auto mit der grünen umweltplakete gefahren,allerdings war das kennzeichen des vorbesitzers drauf zu lesen,ich habe vergessen eine neue plakete mit meinem nummerschild zu wechsel.es kam ein bußgeldbescheid von 50 euro,habe berufung eingelegt,kosten jetzt 85,00 euro wegen bearbeitungskosten.ist das alles so richtig?über eine schnelle antwort wäre ich sehr dankbar.