Fahren ohne Betriebserlaubnis – Welche Strafe droht?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Es kann Folgen haben, wenn Sie ohne ABE fahren

Das Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu einem Bußgeld.
Das Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu einem Bußgeld.

Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird meist vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt. Die ABE wird benötigt, damit ein Fahrer nachweisen kann, dass alle Richtlinien und Vorschriften für den öffentlichen Straßenverkehr erfüllt sind und das Kraftfahrzeug zulässig ist.

Zudem kann das Fahrzeug nur dann von der Person gefahren werden, wenn für das Kfz sowie alle Ausrüstungsteile und technischen Besonderheiten eine ordnungsgemäße Betriebserlaubnis vorliegt.

Beim Fahren ohne ABE kann eine Strafe die Folge sein. Wie das Fahren ohne Betriebserlaubnis im Bußgeldkatalog gehandhabt wird und was passieren kann, wenn bei einer Kontrolle auffällt, dass Sie ohne ABE unterwegs sind, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.

FAQ: Fahren ohne Betriebserlaubnis

Was droht mir, wenn ich die Papiere für die Betriebserlaubnis nicht dabei habe?

Können Sie bei einer Verkehrskontrolle die Betriebserlaubnis nicht vorweisen, fällt ein Verwarnungsgeld von 10 Euro an.

Und was, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist?

Fahren Sie mit einem Fahrzeug, für das keine gültige Betriebserlaubnis vorliegt, drohen mindestens 50 Euro Bußgeld und unter Umständen auch ein Punkt in Flensburg.

Was muss ich tun, wenn ich die Betriebserlaubnis verloren habe?

Ging Ihre Betriebserlaubnis verloren, sollten Sie sich bei der Zulassungsstelle schnellstmöglich ein Ersatzdokument besorgen.

Bußgeldrechner zur erloschenen Betriebserlaubnis

Gibt es ein Bußgeld für das Fahren ohne Betriebserlaubnis?

Im § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird geregelt, dass Kraftfahrzeuge oder auch Anhänger nur dann am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen dürfen, wenn eine gültige Betriebserlaubnis existiert.

Daher muss immer eine gültige ABE vorhanden sein und stets beim Fahren dieser Fahrzeuge mitgeführt werden. Andernfalls ist dies eine Verkehrsordnungswidrigkeit und wird als „Fahren ohne Betriebserlaubnis“ mit einem Bußgeld belegt.

Wenn Sie ohne die wichtigen Papiere fahren, weil Sie die Betriebserlaubnis verloren haben, wird ein Bußgeld von 50 Euro fällig.

Gut zu wissen: Der Verlust muss umgehend mitgeteilt werden und Sie müssen sich schnellstmöglich ein Ersatzdokument besorgen.
Das Fahren ohne ABE gilt als eine Verkehrsordnungswidrigkeit.
Das Fahren ohne ABE gilt als eine Verkehrsordnungswidrigkeit.

Wenn es sich lediglich um die Betriebserlaubnis von einzelnen Ersatzteilen Ihres Fahrzeuges handelt, können die Kosten generell eher im Rahmen bleiben und sich zwischen 10 bis 50 Euro bewegen. Gerade bei gesonderten Felgen und getunten Einzelteilen am Mofa oder einem Leichtkraftrad ist dies häufiger der Fall.

Bei einem Pkw oder einem Lkw kann jedoch ein erhöhtes Bußgeld drohen und zudem sind noch umfangreichere Strafen für den Fahrzeugbesitzer sowie den eigentlichen Fahrer möglich.

Welche Strafe droht beim Fahren ohne Betriebserlaubnis noch?

Bei dem Fahren ohne gültige ABE handelt es sich gemäß § 69 StVZO um eine Ordnungswidrigkeit. Sollte keine Erlaubnis für die Inbetriebnahme existieren und es wird dennoch gefahren, drohen neben einem Bußgeld weitere Strafen. Insbesondere wenn eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern nicht ausgeschlossen werden kann.

Ist dabei die Sicherheit im Straßenverkehr riskiert worden, droht ein Bußgeld von 135 Euro.

Schon gewusst? Beim Fahren ohne Betriebserlaubnis sind ebenfalls Punkte in Flensburg möglich. So kann ein Punkt in Flensburg auf dem Punktekonto eines Fahrers oder Halters vermerkt werden, wenn eine solche Verkehrsordnungswidrigkeit vorliegt.

Wird mit einem Lkw oder einem Bus gefahren, ohne dass eine gültige Betriebserlaubnis existiert oder wenn die ABE bereits erloschen ist, droht sogar ein Bußgeld zwischen 180 und 270 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Handelt es sich um ein Fahrzeug aus einem Unternehmen und der Fahrer ist nicht gleich der Halter des Kfz, fallen sehr wahrscheinlich unterschiedliche Bußgelder an. Der Halter vom dem Fahrzeug, welcher Sorge tragen sollte, dass der Arbeitnehmer eine gültige Betriebserlaubnis besitzt und mitführt, erhält daher meist ein höheres Bußgeld als der tatsächliche Fahrer.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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72 Kommentare

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  1. Marco D.
    Am 3. Januar 2019 um 5:54

    Guten Tag,

    wenn ich an einem Krad ein nicht zugelassenes LED Licht (abblendlicht und fernlicht ) in einem Halogenscheinwerfer habe, droht dann als Strafe nur ein Bußgeld?

  2. Valentin W.
    Am 18. Dezember 2018 um 11:46

    Hallo ich möchte bei meiner Simson S51n einen Endurolenker montieren, welcher Teilenummer und Straßenzulassung besitzt. Muss ich ihn jetzt noch irgendwo eintragen lassen oder reicht das? Falls es nicht der Fall sein sollte wo müsste ich das machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2019 um 11:26

      Hallo Valentin W.,

      sie müssten sich damit i. d. R. an die Zulassungsstelle wenden, die einen Vermerk in die Zulassungsbescheinigung einträgt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Baran
    Am 23. Oktober 2018 um 17:50

    Wer bekommt die Strafe, wenn ich das Auto eines Kumpels fahre, welches Felgen drauf hat, die allgemein in der StVO nicht zugelassen sind? Und wie hoch wäre die Strafe?

  4. Bernd
    Am 22. Oktober 2018 um 19:12

    Guten Tag,
    ich bin Besitzer einer Piaggio APE 50. Das dreirädrige Fahrzeug besitzt original italiensiche Papiere. Sind die italienischen Papiere mit einer deutschen Betriebserlaubnis gleichzusetzen?
    Bin ich im Falle einer Polizeikontrolle bzw. Unfalls mit den italienischen Papieren auf der rechtlich korrekten Position?

  5. Mike m
    Am 3. Oktober 2018 um 0:06

    Hallo

    Würde mit dem Auto angehalten Felgen nicht eingetragen dürfte weiter zum reifen Händler fahren und Winter reifen montieren Bußgeld ist gekommen aber nix von Punkten Gipt es dafür 1 Punkt kn Flensburg

    Mit freundlichen Grüßen

  6. Weber
    Am 5. September 2018 um 9:44

    Servus,
    Wenn an meinem Auto folierte Rückleuchten montiert wären und das auto nur im Stand auf einem Privatparklatz kontrolliert würde, würde ich dann auch eine Verwarnung wegen Fahren oder Anordnung mit erloschener ABE erhalten? Muss mir nicht erst die Inbetriebnahme durch Motoranlassen bezeugt werden? Kurz: darf ich owi-frei mit folierten Rückleuchten auf einem Privatparkplatz stehen? Danke für eine Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2018 um 17:04

      Hallo Weber,

      wenden Sie sich in diesem speziellen Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihren Fall am besten beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Andy
    Am 11. August 2018 um 9:37

    Hallo mein Arbeitskollege hat Felgen auf seinem Fahrzeug aber Besitz leider kein teilegutachten dies hat er aber beim Hersteller beantragt. Um die Felgen kommende Woche eintragen zu lassen.
    Was für eine Strafe droht ihm wenn er jetzt erwischt wird

  8. Tim
    Am 3. August 2018 um 12:41

    Ich habe ein Sportfahrwerk (kein Gewinde) im Kfz, habe papiere dazu. Darf ich damit schon fahren oder MUSS es vorher eingetragen werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2018 um 14:36

      Hallo Tim,

      die Eintragung ist der sichere Weg. Erkundigen Sie sich ggf. bei TÜV oder Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Bob
    Am 30. Juli 2018 um 14:21

    Ich habe mir in einem Rollerladen einen neuen Roller gekauft, habe aber noch kein Betriebserlaubnis. Wie komme ich hierher, wenn ich ihn nicht aus dem Rollerladen bekomme? Diese Papiere müssen mit einem neuen Roller vorhanden sein?
    Grussen Bob

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2018 um 13:30

      Hallo Bob,

      in der Regel sollte bei einem neuen Roller eine entsprechende Betriebserlaubnis vorliegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Elke
    Am 12. Juli 2018 um 23:27

    Hallo
    Ich habe mir einen E-Scooter Sixt Turbo 1000
    Er fährt 25-32km , ohne Strassenzulassung
    gekauft, da ich nur auf Fuss und Rad Wegen
    fahren wollte. Kann ich den Scooter auch ohne
    Betriebserlaubnis versichern lassen.
    Mit freundlichen grüßen
    Elke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. August 2018 um 10:11

      Hallo Elke,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an möglich Versicherer.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Max
    Am 9. Juli 2018 um 22:46

    Hallo liebes Bußgeldkatalog Team,
    Brauch man für ein ebike/mofa 25kmh einen Führerschein/ Fahrerlaubnis

    Gruß Max

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. August 2018 um 10:16

      Hallo Max,

      für ein E-Bike bis 20 km/h und für ein Mofa wird eine Prüfbescheinigung benötigt – diese sind keine Führerscheine im klassischen Sinne, müssen aber dennoch erworben werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Robert
    Am 2. Juni 2018 um 16:35

    Hallo liebes Team vom Bußgeldkatalog,

    ich habe mir einen Lenkraddrehknopf angebaut allerdings hat der keine abe…

    Kostet das auch 10-50 €?

    Viele Grüße aus M-V

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 11:54

      Hallo Robert,

      ist ein Bauteil nicht zulässig, erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis. Das zieht ein Bußgeld von 50 Euro nach sich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Anne
    Am 29. Mai 2018 um 0:33

    Hallo,

    Mein Freund hat ein Auto in Rumänien registriert. Er möchte es hier in Deutschland anmelden. Wie hoch ist aber die Strafe, weil er seit 2 Jahren mit einem nicht angemeldet Auto in Deutschland fährt? Danke!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2018 um 14:36

      Hallo Anne,

      das ist vermutlich eine Einzelfallentscheidung. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Marius
    Am 20. Mai 2018 um 0:47

    Hallo!

    Wie fällt die Strafe bei kleiner Veränderungen am KFZ/PKW aus?
    Beispielsweise wenn ich mir vorn am Kfz eine „Abschleppschlaufe“ montiere, mit welcher Strafe habe ich dann zu rechnen?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 11:19

      Hallo Marius

      Die Entscheidung liegt beim TÜV. Da es sich bei Abschleppschlaufen oder Abschlepphaken allerdings um abstehende Teile handelt, an denen sich andere Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise Fußgänger verletzen könnten, ist von einem Verbot für die Abringung auszugehen.

      Ihr Team von bussgeldkatalog.org

  15. Peter
    Am 1. Mai 2018 um 19:12

    Hallo Bußgeldkatalog.org-Team,

    Mit meiner Vespa (50ccm) musste ich bis vor kurzem noch gedrosselte 25 km/h fahren. Ich habe die Werkstatt damals darum gebeten, dass Sie sie mir etwa 10 km/h schneller machen, auch wenn das bestimmt nicht ganz iO war. Nachdem ich nun einen B-Führerschein habe, habe ich die Drossel entfernen lassen, damit nun 45 km/h gefahren werden kann. Der TÜV hat die Vespa im Anschluss auch abgenommen. Allerdings fährt sie nun laut Tacho ca. 55-58 km/h, auch an anderen Autos im Verkehr sieht man, das sie bestimmt nicht nur 45 km/h fährt. Das der TÜV sie tatsächlich so abgenommen hat, kann ich natürlich nicht beweisen. Ich befürchte, dass die Betriebserlaubnis durch die Geschwindigkeitsveränderung erloschen ist, demnach auch kein Versicherungsschutz besteht und ich mich überdies wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar mache. Stimmt das? Oder unterschreite ich in diesem Bereich noch Grenzwerte?

    Vielen Dank für Eure Hilfe,
    Peter

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 15:11

      Hallo Peter,

      wenden Sie sich am besten noch einmal an den TÜV. Ggf. können Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz gefährdet sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Klaus
    Am 16. April 2018 um 11:37

    Hallo,
    Ich habe ein Quad ( Lof Efi ) mit einem Sportauspuff , den ich so vom Händler komplett übernommen habe.
    Der Punkt ist der ist nicht eingetragen worden, mit was muss ich dann für eine Strafe rechnen, wenn ich trotzdem fahren gehe und kontrolliert werde ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 11:38

      Hallo Klaus,

      in dem Fall fahren Sie ohne Betriebserlaubnis. Die Strafe hierfür können Sie dem obenstehenden Text entnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Micheal
    Am 26. März 2018 um 20:22

    Hello. I am a law student from Poland. I would like to ask you for something. More and more people nowadays decides to obtain a driving license for example in Poland as European Union law demands from UE countries to accept within their borders driving licences obtained in other UE country (for example in Poland). They do this because of several reasons, mainly because have lost their domestic driving license as a result of speeding or so. I would like to get more knowledge whether the issue I described is a matter of discusion in your country. Do you have an equivalent of polish penal code article 180a which statues: Who drives a motor vehicle on a public road, in a residential area or in a traffic zone, without complying with the decision of the competent authority to withdraw the right to drive vehicles,
    subject to a fine, restriction of liberty or imprisonment up to 2 years. ?

    I would be very grateful if you could send me some texts, or link to specific articles.

    Thank you,
    Michael

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 11:57

      Hello Micheal,

      if people have lost their driver’s licence in Germany they can only obtain a licence in another EU-country if they have lived there for at least 185 days. The license will only be accepted in Germany if there is no “Sperrfrist”. This is the time in which a person is not allowed to get a (new) licence.

      The editorial staff of bussgeldkatalog.org

  18. Desiree
    Am 8. März 2018 um 14:30

    Hallo,

    ich habe einen Mängelbericht wegen eines Gewindefahrwerks bekommen. Bin in der vorgegebenen Zeit zum TÜV gefahren und hab diese abgestempelt zur Zulassungsstelle geschickt.
    Unten wurde “Verwarnung” mit “Nein” angekreuzt und “Anzeige” mit “Ja”.
    Welche Strafe kommt nun auf mich zu ?? Dies ist fast 4 Wochen her und ich habe noch nichts weiter gehört.

    MfG
    Desiree

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 12:45

      Hallo Desiree,

      in der Regel wird hier nur ein Bußgeld fällig. Warten Sie am besten ab oder fragen Sie dort direkt nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Marigona
    Am 4. März 2018 um 3:37

    Hallo zusammen,
    folgender Fall: das Auto ist auf meinem Namen gemeldet, d.h. auf dem Papier bin ich der Halter aber mein Bruder ist der Fahrer und zugleich Besitzer des Autos. Das Auto hatte leicht getönte Scheiben vorne, die so hell waren, dass man dies nicht gesehen hat. Das Auto wurde so gekauft und bereits 3-4 Jahre lang so gefahren und auch beim
    TÜV wurde dies nicht bemerkt (wir wussten dies auch nicht). Bei einer Polizeikontrolle war einer ganz schlau und hat aufeinmal verlangt diesen „Aufkleber“ an den Scheiben abzumachen. (Polizist war alleine unterwegs) mein Bruder tat dies auch und hat ihm auch erklärt, dass wir das nicht wussten dass da eine Folie dran war! Jedenfalls habe jetzt ich eine Strafe erhalten (50€) „für das Anordnen trotzt erloschener Betriebserlaubnis“ und mein Bruder hat ebenfalls die gleiche Strafe erhalten für das „Führen ohne Betriebserlaubnis. Ich bin absolut verwirrt, da ich nicht verstehe, wie aufeinmal meine Betriebserlaubnis erloschen ist ohne mein Wissen und zum zweiten weshalb beide die gleiche Strafe erhalten?? Könnt ihr mir da weiterhelfen? Ich hoffe es klingt nicht verwirrend. LG und Danke im voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. April 2018 um 13:58

      Hallo Marigona,

      die Betriebserlaubnis kann erlöschen, wenn unzulässige Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden. Wie Sie aber selbst schreiben, haben Sie beide nicht die gleiche Sanktion erhalten, sondern jeweils auf Ihre Funktionen (Halter und Fahrer) angepasste. Bei weiteren Fragen können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Simon
    Am 3. Februar 2018 um 15:13

    Guten Tag,
    angenommen man ist mit einem E-Longboard unterwegs und dieses wird in die Fahrzeugklasse Mofa eingestuft(weil es keine eigene Fahrzeugklasse, wie z.B. der Segway hat).
    Man wäre über das PflVG, mit einer Ablehnung einer Versicherung, gegen die Straftat wegen Fahrens ohne Pflichtversicherung geschützt. Jedoch bleibt die Ordnungswidrigkeit wegen Fahrens ohne ABE.
    Was droht einem im Falle einer Wiederholungstat?
    MfG,
    Simon

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2018 um 14:54

      Hallo Simon,

      im Falle von wiederholten Verkehrsverstößen können die üblichen Strafen deutlich erhöht werden. Inwieweit dies geschieht, liegt im Ermessen der Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Joschua S.
        Am 13. März 2018 um 8:58

        Hallo
        Ist es möglich, so ein Versicherungskennzeichen zu kaufen, Ohne eine allgemeine Betriebserlaubnis zu haben? Ich denke jetzt nicht nur an E-Longboards sondern beispielsweise auch an Monoeheels.
        Diese gibt es ja inzwischen auch mit über 40kmh. Falls es möglich ist, ein Versicherungskennzeichen ohne ABE zu kaufen, was für Höchststrafen habe ich zu befürchten, wenn man annimmt, dass alles andere wie bei einer Mobilitätshilfe oder einem 45er Pedlec eingehalten würde (Also Reflektoren weiß vorne, gelb zur Seite, rot nach hinten, weißes Licht vorne, rotes Licht hinten, fingerklingel immer um etc.)?

        Vielen dank für die Müje
        Freundliche Grüße
        Joschua

        • bussgeldkatalog.org
          Am 11. April 2018 um 15:03

          Hallo Joschua S.,

          bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Versicherung, um die genauen Mondalitäten zu klären. Die jeweiligen Bußen würden von der Art des Vorwurfs abhängen.

          Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  21. Teresa
    Am 26. November 2017 um 14:18

    Guten Tag
    Mein Bruder ist aus Lettland. Er ist LKW Fahrer. Um durch Deutschland zum fahren braucht er eine Erlaubnis. Wo und wie kann er diese beantragen.
    Danke.
    Freundliche Grüsse
    Teresa

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 11:08

      Hallo Teresa,

      um in Deutschland gewerblich Lkw zu fahren, ist zum einen ein gültiger Lkw-Führerschein und zum anderen eine Grundqualifikation nötig. Letztere kann bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) erworben werden. Fragen Sie bitte dort nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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